Arzneimittelrabattvereinbarung für Filgotinib (Jyseleca®)
AOK Baden-Württemberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.02.2026
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 74698-2026
- Verfahrensnummer
- d6dc868b-dc3f-410b-b7a5-3359cca3a5e0
- CPV-Codes
- Arzneimittel (33600000)
Kurzbeschreibung
Die AOK Baden-Württemberg beschafft eine Rabattvereinbarung für das patentgeschützte Arzneimittel Jyseleca® mit dem Wirkstoff Filgotinib. Grundlage sind § 130c Absatz 1 und § 130a Absatz 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Ein genauer Auftragswert lässt sich wegen verschiedener unbekannter Einflussfaktoren nicht bestimmen; ein konkreter Zeitraum ist nicht angegeben. Der Auftrag ist der Region Stuttgart zugeordnet.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgotinib (Jyseleca®). Ein genauer Auftragswert kann nicht ermittelt werden, da dieser von diversen unbekannten Faktoren abhängt. Der Auftragswert für den vergebenen Auftrag kann deshalb nur als fiktiver Wert angegeben werden, basierend auf den aktuell geltenden Schwellenwerten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib
Vereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V über die Gewährung von Rabatten für patentgeschützte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Filgotinib (Jyseleca®)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Arzneimittelrabattvereinbarung nach § 130c Abs. 1 SGB V i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Filgotinib
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium.
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
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