Anpassung der Linienzugbeeinflussung (LZB) bei Fulda-Bronnzell

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Mechanische Signaleinrichtungen (34632100)
  • Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr (34632200)
  • Elektroinstallationen für den Eisenbahnverkehr (34632300)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
489503-2026
Verfahrensnummer
470aba7a-b906-48f8-b366-b17e715c1075

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DB InfraGO AG schreibt die Anpassung der Linienzugbeeinflussung (LZB) aufgrund der Verlegung von Einfahrweichen im Bereich Fulda-Bronnzell aus. Es handelt sich um eine technische Anpassung der signaltechnischen Infrastruktur. Der Auftrag wird im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Anpassung LZB wg. Verlegung der Einfahrweichen W98/99 Fulda-Bronnzell

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Anpassung LZB wg. Verlegung der Einfahrweichen W98/99 Fulda-Bronnzell

    Anpassung LZB wg. Verlegung der Einfahrweichen W98/99 Fulda-Bronnzell

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.