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2026-09-22 Vergabeunterlagen Quartiersarchitekt ND ab27.pdf

Aktivierende Immobilienberatung im Sanierungsgebiet Nord-Düren

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 05:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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[Seite 1]

ACHTUNG:

Ein Angebot ist erst mit Abschluss des Teilnahmewettbe-

werbs abzugeben, wenn Sie mit separatem Schreiben

hierzu aufgefordert werden!

V

ERGABEUNTERLAGEN

für die Vergabe von Leistungen

für eine aktivierende Immobilienberatung

durch einen Quartiersarchitekten / eine Quartiersarchitektin

im Förder- und Sanierungsgebiet Nord-Düren

[Seite 2]

Inhaltsverzeichnis

VERGABEUNTERLAGEN .................................................................................................... 1

  1. Stadterneuerungsgebiet/Sanierungsgebiet Nord-Düren ........................................ 4

1.1 Düren ..................................................................................................................... 4

1.2 Ausgangssituation Nord-Düren .............................................................................. 4

1.3 Lage des Städtebaufördergebietes Nord-Düren ..................................................... 8

1.4 Zielsetzung des Sanierungsprozesses Nord-Düren und der aktivierenden

Immobilienberatung ...................................................................................................... 9

  1. Leistungsbeschreibung aktivierende Immobilienberatung .................................... 11

durch einen Quartiersarchitekten / eine Quartiersarchitektin in Nord-Düren

Beauftragungszeitraum und -umfang ......................................................................... 11

Leistungsbeschreibung ............................................................................................... 11

Leistungszeitraum ...................................................................................................... 21

Auftragsumfang .......................................................................................................... 22

Zeitplanung und Start der Beauftragung ..................................................................... 22

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens „Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

Teilnahmewettbewerb“ und erforderliche Qualifikationen ........................................... 22

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ......................... 22

Ablauf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb .............. 22

Teilnahmewettbewerb – erforderliche Qualifikationen / Eignungskriterien ................. 23

Verhandlungsverfahren .............................................................................................. 27

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien .............................................................. 29

Wertungssystem ......................................................................................................... 29

Zuschlagskriterien und Zuschlagsentscheidung ......................................................... 29

Honorarangebot .......................................................................................................... 30

Jury ............................................................................................................................. 30

  1. Bewerbungsbedingungen und Anforderungen an die Angebote ............................ 31

Grundlagen des Verfahrens ........................................................................................ 31

Erbetene Angebote ..................................................................................................... 32

Inhalt und Aufbau der Angebote, Anlagen .................................................................. 32

2

[Seite 3]

Eignungsanforderungen ............................................................................................. 34

Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaften ........................................................... 34

Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ....................................................... 34

Nebenangebote .......................................................................................................... 35

Ansprechpartner und Fragen zum Vergabeverfahren ................................................ 35

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ................................................................ 35

Lose ............................................................................................................................ 36

Nachunternehmer ....................................................................................................... 36

Angebotsfrist und Terminplan ..................................................................................... 36

Honorar....................................................................................................................... 38

Vertrag ........................................................................................................................ 38

Kostenentschädigung ................................................................................................. 38

Geheimhaltung ........................................................................................................... 38

Schutzrechte ............................................................................................................... 38

Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen ........................................................ 38

Vergabekammer ......................................................................................................... 39

  1. Anlagenverzeichnis .............................................................................................. 41

Anlagen – Hintergrundinformationen zur Aufgabenstellung Quartiersachitekt:in Nord-

Düren .......................................................................................................................... 41

Anlagen – Infos zum Vergabeverfahren ..................................................................... 41

Anlagen bzw. Formblätter zum Ausfüllen im Rahmen von Stufe 1

„Teilnahmewettbewerb“ .............................................................................................. 42

Anlagen bzw. Formblätter zum auszufüllen, die bereitgestellt werden, wenn zu Stufe

2 „Verhandlungsverfahren“ eingeladen wurde ............................................................ 43

Unterlagen von Seiten der Auftraggeberin nach Beauftragung .................................. 43

3

[Seite 4]

  1. Stadterneuerungsgebiet / Sanierungsgebiet Nord-Düren

1.1 Düren

Die Stadt Düren ist eine große Mittelstadt mit ca. 95.000 Einwohnern am

Nordrand der Eifel zwischen Aachen und Köln.

Düren ist Einkaufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum und erfüllt mit

einer Vielzahl von schulischen und kulturellen Einrichtungen zentralörtli-

che Funktionen. Neben Betrieben der Papier-, Filztuch-, Teppich- und

chemischen Industrie, sind es Unternehmen der Maschinenbau- und Me-

tall verarbeitenden Branche, die das Wirtschaftsleben Dürens mitprägen.

Am 16. November 1944 wurde der historische Stadtkern nahezu vollstän-

dig durch Luftangriffe zerstört und im Baustil der 50er Jahre wiederaufge-

baut. Das einzige, im baulichen Zusammenhang erhaltene Gründerzeit-

quartier der Stadt Düren ist im Stadtteil Nord-Düren zu finden. Erhalt und

Revitalisierung des Stadtteils sind zentrale bauhistorische, stadtentwick-

lungs- und sozialpolitische Ziele. Seit Aufnahme in das Städtebauförder-

programm des Landes Ende 2018 werden diese städtebaulichen Ziele

durch ein umfassendes Maßnahmenkonzept mit Hilfe von Fördermitteln

und einer Sanierungssatzung, die seit Juni 2021 für Nord-Düren gilt, um-

gesetzt.

1.2 Ausgangssituation Nord-Düren

Bedingt durch die von der City isolierte Lage hinter Bahndamm und

Bahninfrastruktur, durch große Anteile an Gewerbe und Industrie sowie

das Angrenzen an die LVR-Klinik (Schwerpunkt Psychiatrie) gilt Nord-

Düren seit langem als ein stigmatisierter Ort. Bezeichnungen wie „Henge

de Bahn“, „Am Jeckes“ und „Klein Istanbul“ weisen auf ein negatives

Image hin, das zunehmend eine soziale Schieflage bei der Zusammenset-

zung der ansässigen Bevölkerung wie auch eine erhebliche Vernachlässi-

gung insbesondere der historischen Gebäudesubstanz bewirkt hat. 4

[Seite 5]

Seit den 70er Jahren steht das einzige im baulichen Zusammenhang er-

haltene Gründerzeitquartier der Stadt Düren im Fokus der Stadterneue-

rung. So wurde 1974 im Zuge der Errichtung der öffentlichen Einrichtung

„Haus der Stadt“ eine erste Sanierungssatzung beschlossen, die 1999

nach Erfüllung der damaligen Sanierungsziele wieder aufgehoben wurde.

Zeitgleich gab es erste Versuche, die gründerzeitlichen verdichteten Bau-

blöcke neu zu ordnen und mit entsprechender Bauleitplanung durch

Rückbau und Durchwegungen für mehr Öffentlichkeit und Freiräume zu

öffnen und die Straßenräume mit Mischverkehrsflächen und Baumpflan-

zungen zu gestalten und aufzuwerten. Insbesondere im Rahmen des För-

derprogramms Soziale Stadt (2007-2015) wurden zahlreiche Projekte der

sozialen Stadtentwicklung initiiert und erfolgreich umgesetzt. Hier sind

insbesondere die Weiterentwicklung und Umgestaltung des öffentlichen

Raumes (Karadeniz Ereğli Platz, Nordpark, Spielplätze, Baumpatenschaf-

ten), die Aufwertung der historischen Gebäudesubstanz (Fassaden), sozi-

alintegrative Maßnahmen, Aktivierung der Bürger und Aufbau des ge-

meinnützigen Quartiertreffs „Haus für Alle“ (inkl. vereinsgetragenem Be-

treiberkonzept) zu nennen. Objektbezogen wurden hier bereits Architek-

tenleistungen beauftragt, um Eigentümer zu beraten und Modernisie-

rungskosten abzuschätzen. Die im Rahmen des Förderprogramms „Sozia-

le Stadt“ aufgenommene Stadtteilarbeit kann auf große Erfolge zurückbli-

cken und war insbesondere hinsichtlich der Aktivierung der Bürgerschaft

sehr erfolgreich.

Dennoch blieben erhoffte Investitionen, insbesondere in die gründerzeitli-

che Bausubstanz aus, sodass die immobilienwirtschaftlichen Problemla-

gen (hohe Leerstände bei den Ladenlokalen, marode Bausubstanz, ver-

wahrloster Wohnraum) insbesondere in diesen Gebäudebeständen im

Kerngebiet Nord-Dürens nicht behoben werden konnten und infolge des-

sen eher eine Verschlechterung eingetreten ist.

Erschwerend hinzugekommen ist eine Bewirtschaftungspraxis, die darauf

ausgelegt ist, mit minimalen Instandhaltungskosten maximale Gewinne

durch die Ausnutzung von Notlagen der Mieterschaft (insbesondere Be-

5

[Seite 6]

zieher von Sozialleistungen und Leiharbeitskräften aus Südosteuropa) zu

erzielen und sich in einer Manifestierung von sogenannten Problemimmo-

bilien insbesondere im historischen Kernbereich niederschlägt.

Daher wurde im Frühjahr 2018 von der Stadt Düren das Integrierte Hand-

lungskonzept Problemimmobilien Nord-Düren (im Folgenden IHaKo ge-

nannt) erarbeitet, welches gezielt an der Behebung der baulichen Miss-

stände ansetzt. Das IHaKo wurde der Öffentlichkeit und den Trägern öf-

fentlicher Belange zur Beteiligung vorgelegt und am 12.07.2018 durch den

Rat der Stadt Düren beschlossen (BV 2018-0235). Auf dieser Grundlage

wurde ein Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des

Landes NRW und des Bundes im Rahmen der Förderkulisse „Soziale

Stadt“ gestellt.

Überdies wurde im Frühjahr 2017 eine Task Force Problemimmobilien ge-

gründet, welche gezielt ordnungsbehördlich gegen das oben beschriebene

Miet- und Investitionsgebaren vorgeht und seither im gesamten Stadtge-

biet aktiv ist. Mittlerweile sind zahlreiche Immobilien durch die Task Force

Problemimmobilien in Nord-Düren ganz oder teilweise geräumt worden

und in ordnungsbehördlichen Verfahren in Bearbeitung bzw. bereits abge-

schlossen. Ziel ist, die Legalisierung, Instandsetzung und Modernisierung

und nachhaltige Bewirtschaftung der Gebäude zu erwirken.

Im November 2018 wurde der Stadtteil Nord-Düren in das Sonderpro-

gramm „Modellvorhaben Problemimmobilien“ aufgenommen und ein erster

Förderbescheid für 2018 erteilt. Der überwiegende Teil der Maßnahmen

des IHaKo ist bereits seitdem umgesetzt worden. So sind bereits 11 Lie-

genschaften und Problemimmobilien von der Stadt Düren mit dem Ziel der

Sanierung bzw. der Einbindung der Fläche in eine städtebauliche Entwick-

lung, erworben worden und für vier weitere Liegenschaften sind Ver-

kehrswertgutachten eingeholt und erste Verhandlungen mit den Eigentü-

mern geführt worden.

Weiterhin haben die für die Aktivierung der Eigentümerschaft zuständigen

Quartiersarchitekten im Sommer 2020 die Arbeit aufgenommen und bera-

ten die Eigentümerschaft bei Sanierungsvorhaben zu Konzepten und För-

6

[Seite 7]

dermitteln. Im Rahmen des Förderprogramms stehen für die Eigentümer-

aktivierung Fördermittel für Modernisierung und das Fassaden- und Hof-

programm zur Verfügung. Am 17.06.2020 wurden vom Rat der Stadt Dü-

ren dazu entsprechend Richtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm

beschlossen (BV 2020-0171).

Im Rahmen der Erarbeitung des IHaKos und auf Grundlage der Erfahrun-

gen, der vor Ort aktiven Task Force Problemimmobilien, ist zudem festge-

stellt worden, dass im Quartier voraussichtlich sowohl Funktions- als auch

Substanzmängel vorhanden sind, die die Anwendung des städtebaulichen

Sanierungsverfahrens nach §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB) mit den

besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften im 3. Abschnitt §§ 152 bis

156a BauGB sowie die Genehmigungsvorbehalte nach §§ 144 und 145

BauGB erforderlich machen (vgl. Kap. 7.1.1 IHaKo). Auf der Grundlage

von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) ist am 05.05.2021 für das

Kerngebiet Nord-Düren das Sanierungsgebiet Nord-Düren vom Rat der

Stadt Düren als Satzung beschlossen, am 27.05.2021 bekannt gemacht

und damit rechtsgültig geworden. Bei den Maßnahmen im Zusammen-

hang mit dem Sanierungsgebiet wird die Stadt Düren durch einen Sanie-

rungsträger unterstützt.

Im Rahmen des Vorkaufsrechts und der Verfahren zu sanierungsrechtli-

chen Genehmigungen wurden mittlerweile weit über 150 Immobilien be-

gangen und hinsichtlich der Bewirtschaftungsperspektiven untersucht (Am

13.12.2017 wurde vom Rat der Stadt bereits vor der Sanierungssatzung

eine Vorkaufsrechtssatzung zur Ausübung des besonderen Vorkaufs-

rechts gem. § 25 Abs. 2 BauGB beschlossen (BV 2017-0433)).

Eine weitere Maßnahme des IHaKos ist die Unterstützung durch einen

Dienstleister, der mit PR-Arbeit, Imagekampagnen und Dokumentation der

Sanierungsprozesse im Stadtteil die Bewohner- und Eigentümerschaft

sowie die Stadtgesellschaft und potenzielle Investoren über die Verände-

rungen im Stadtteil informiert und die Prozesse kommuniziert. Ein PR- und

Quartiersmanagement dieser Ausrichtung wurde Ende 2022 beauftragt.

7

[Seite 8]

Mit Bescheid 2025 nach der neuen Förderrichtlinie 2023 wurden nun wei-

tere Fördermittel für aktivierende Immobilienberatung durch einen Quar-

tiersarchitekten / eine Quartiersarchitektin bereitgestellt.

1.3 Lage des Städtebaufördergebietes Nord-Düren

Nord-Düren liegt im Norden der Kernstadt, direkt im Anschluss an den

Hauptbahnhof sowie den Bushof und an das sich jenseits der Bahngleise

im Süden anschließende Stadtzentrum. Im Norden grenzt der Stadtteil,

getrennt durch den Grünzug der ehemaligen Kreisbahntrasse an den Dü-

rener Stadtteil Birkesdorf. Der Stadtteil umfasst insgesamt eine Fläche von

ca. 107 ha. Die Grenzen des Geltungsbereichs des Handlungskonzeptes

und Sanierungsverdachtsgebietes für die Vorbereitenden Untersuchungen

bilden als Barriere wirkende Grünräume und Verkehrstrassen (im Süden

Fritz-Erler-Straße bzw. Eisenbahnstraße, im Westen die Veldener Straße,

im Osten das Parkgelände der Rheinischen Landeskliniken und im Norden

der Grünzug der ehemaligen Kreisbahntrasse). Der Geltungsbereich des

Sanierungsgebietes umfasst im Wesentlichen das gründerzeitlich gepräg-

te „Kerngebiet“ mit den Lagen Neue Jülicher Straße / Alte Jülicher Straße,

Josefstraße, Schulstraße, Karlstraße, Ottensgasse, Kirchstraße, Joachim-

straße, Johanniterstraße und Malteserstraße. Vereinzelt sind auch am

Brezelnweg im Norden gründerzeitliche Bestände zu finden. Diese nördli-

chen Quartiere jüngerer Bauphasen mussten durch den sozialräumlichen

Gesamtzusammenhang mitbetrachtet werden, haben sich insgesamt aber

als weniger auffällig erwiesen, so dass sie nicht Teil des Sanierungsge-

biets sind. Gleiches gilt für die gründerzeitlichen Bestände, die auf dem

Gelände der Blindenanstalt und der Landesklinik zu finden sind. Hier bleibt

die Stadt Düren mit der Eigentümerin in Hinblick auf Nachnutzungskon-

zepte in engem Austausch. Insbesondere die leerstehenden denkmalge-

schützten Gebäude „ehemalige Blindenwerkstatt“, Neue Jülicher Straße

64 und „ehemaliges Lazarett“, Meckerstraße 7 haben erhebliche Ausstrah-

lungseffekte auf das Quartier.

8

[Seite 9]

Eine kartografische Darstellung Nord-Dürens mit der Darstellung des Sa-

nierungsgebietes findet sich unter den beigefügten Anlagen wie auch eine

Beschreibung der Gestaltungsmerkmale der Gründerzeit vor Ort.

1.4 Zielsetzung des Sanierungsprozesses Nord-Düren und der aktivie- renden Immobilienberatung Übergeordnetes Ziel des Integrierten Handlungskonzeptes Problemimmo-

bilien und der Sanierungssatzung Nord-Düren ist der Schutz der Bewoh-

ner vor unzumutbaren Wohnverhältnissen und die Förderung einer aus-

gewogenen Mischung der Bewohnerschaft in Verbindung mit der Stärkung

der nachbarschaftlichen Bezüge. Es soll langfristig eine höhere Lebens-

qualität im Stadtteil geschaffen und nachhaltig erhalten werden, nicht zu-

letzt, um diesen infrastrukturell gut ausgestatteten und hochwertigen

Wohnstandort für die Gesamtstadt zu sichern und weiterzuentwickeln.

Auch soll durch eine positivere Wahrnehmung des Stadtteils als Wohn-

und Lebensort wie auch durch die Überwindung der räumlichen Barrieren

die Anbindung an die Innenstadt bzw. den Stadtteil Birkesdorf verbessert

werden. Das Integrierte Handlungskonzept und das Sanierungskonzept

umfassen daher Maßnahmen zur Umgestaltung des öffentlichen Raums,

zu hoheitlichen Eingriffen in die bauliche und städtebauliche Substanz wie

auch zur Aktivierung der Bewohnerschaft. Da aber die stark sanierungs-

und modernisierungsbedürftige Gebäudesubstanz insbesondere der grün-

derzeitlichen Bebauung als Ursache für die Probleme im Stadtteil identifi-

ziert worden ist, kommt der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung

und aufwertenden Maßnahmen der Gebäudesubstanz wie auch der priva-

ten Freiräume prioritäre Bedeutung zu. Vielfach sind Eigentümer mit der

Komplexität der Planungs- und Bauaufgaben überfordert, scheuen das Ri-

siko einer Investition und kennen die Herausforderungen, aber auch be-

sonderen Vorteile und Chancen insbesondere ihrer historischen Bauwerke

nicht. Neben der Unterstützung durch Fördermittel und Instrumente des

Sanierungsrechts soll eine aktivierende Immobilienberatung vor Ort Impul-

se setzen und unterstützend wirken.

Eine Maßnahme innerhalb des IHaKo Nord-Düren und STEP-

Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ ist daher die aktivierende

Immobilienberatung.

9

[Seite 10]

Die Fördermaßnahme „aktivierende Immobilienberatung“ steht inhaltlich in

Zusammenhang mit dem „Fassaden- und Hofprogramm“ und dem „Pilot-

projekt Musterhaus“ sowie den besonderen städtebaulichen Maßnahmen

„Sanierungsträger“, „PR- und Quartiersmanagement“ und „Öffentlichkeits-

arbeit“ (vgl. Anlage IHaKo 7.3 und 7.4). Außerdem soll im Einzelfall zu

dem kommunalen Modernisierungsförderprogramm für Nord-Düren bera-

ten werden. Der Quartiersarchitekt / die Quartiersarchitektin kooperiert

eng mit der Sanierungsstelle, dem PR- und Quartiersmanagement und

dem Team Sanierungsträger wie auch der Sanierungsstelle Nord-Düren.

Es ist vorgesehen, dass der Quartiersarchitekt / die Quartiersarchitektin in

einem Quartiersbüro die Beratung anbietet. Hierfür konnte mit der Neuen

Jülicher Straße 27a eine geeignete Immobilie erworben werden. Insbe-

sondere durch dieses „Musterhaus“, soll Präsenz im Quartier gezeigt wer-

den. Das Musterhaus soll in einem anschaulichen und musterhaften Sa-

nierungsprozess umgebaut werden. Dieser Prozess wird u.a. von einem

Architekturbüro des Sanierungsträgers gesteuert. Weiterhin sollen im

Musterhaus auch thematische Foren und Börsen stattfinden, die dem Aus-

tausch der Immobilieneigentümerschaft untereinander dienen und wo wei-

tergehende Immobilien-Themen behandelt werden. Zudem sollen Akteure

hier Unterstützung bei eigenen Projekten erfahren, die der Entwicklung

des Stadtteils zu einem lebenswerten Wohn- und Kreativstandort dienen.

Da der Abschluss der Umbauarbeiten noch nicht eingeschätzt werden

kann, ist es erforderlich, dass das Quartiersarchitekturbüro vorübergehend

selber als Teil des Leistungsumfangs Räumlichkeiten anmietet.

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[Seite 11]

  1. Leistungsbeschreibung der aktivierenden Immobilienberatung durch einen Quartiersarchitekten / eine Quartiersarchitektin in Nord-Düren, Beauftragungszeitraum und -umfang

Die Stadt Düren sucht daher Persönlichkeiten, die umfassende Erfahrungen mit

Gründerzeitarchitektur und Bestandssanierung wie auch mit Beratungstätigkeiten

und Wissen zu Fördermöglichkeiten in diesem Bereich mitbringen. Sie sollen zuver-

lässig, leistungsfähig, vor allem aber auch kreativ und mit eigenen Ideen die unter-

schiedlichen Bausteine bearbeiten. Das Büro sollte über Personen mit Erfahrungen

und Referenzen zur Durchführung von vergleichbaren Projekten verfügen. Ein be-

sonderer Schwerpunkt wird die Unterstützung privater Eigentümer bei der Beantra-

gung von Fördermitteln nach dem Fassaden- und Hofprogramm und die Vorberei-

tung von Inhalten für Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen sowie

für Abwendungsvereinbarungen nach BauGB sein. Vorübergehend und möglichst

frühzeitig soll das Büro in der Lage sein, vor Ort in eigenen Räumlichkeiten Präsenz-

zeiten anzubieten.

Leistungsbeschreibung

Die Aufgabe der aktivierenden Immobilienberatung ist es, die privaten

Immobilienbesitzer von Wohn- und Geschäftshäusern in die Lage zu ver-

setzen, ihre Immobilien instand zu setzen und zu modernisieren. Die An-

sprechpersonen vor Ort, mit Kenntnis der aktuellen Bewohner-, Eigentü-

mer- und Immobiliensituation, sollen bei der Sanierungsplanung, Bewirt-

schaftung ggf. auch Nutzerberatung aktiv werden.

Nach einer unverbindlichen Erstberatung zu möglichen Erneuerungs-

und Umbaumaßnahmen bzw. Gestaltungs- und Herangehensweisen zur

Planung und Umsetzung, sollen Förderwege aufgezeigt und konkrete

Verfahren zur Fördermittelbeantragung und -abrechnung durchgeführt

werden.

Weiterhin wird der Quartiersarchitekt / die Quartiersarchitektin in die Vor-

bereitung und den Abschluss von Verträgen zur Absicherung der Sanie-

11

[Seite 12]

rungsziele eingebunden (insbesondere Modernisierungs- und Instand-

setzungsverträge, Abwendungsvereinbarungen).

In Zusammenhang mit der Aktivierung der Immobilieneigentümerschaft

können flankierende strategische Maßnahmen stehen, wie Leerstands-

management, und die Vermittlung an Beratungs- und Unterstützungsan-

gebote Dritter (für energetische Sanierung, für sozialen Wohnungsbau,

Mieterbörse u.a.).

Im Rahmen der aktivierenden Immobilienberatung wird eine intensive Öf-

fentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Beratungsangebotes, inklusive der

Erstellung von Werbematerialien und Durchführung von Informationsver-

anstaltungen erwartet. Die Verbreitung des Beratungsangebotes soll un-

ter anderem in Kooperation mit Multiplikatoren vor Ort, insbesondere

dem Quartiersmanagement bzw. der Gemeinwesenarbeit und der Stadt-

teilvertretung erfolgen.

Um die erforderliche Präsenz zu garantieren, ist das Quartiersarchitek-

turbüro im Stadtteil lokalisiert (vgl. Musterhaus, Kapitel 7.3.3 IHaKo). Hier

sollen auch thematische Foren und Börsen stattfinden, die dem Aus-

tausch der Immobilieneigentümerschaft untereinander dienen und wo

weitergehende Immobilien-Themen behandelt werden. Bis das Muster-

haus bezogen werden kann, ist anderweitig eine regelmäßige Anwesen-

heit im Quartier sicherzustellen.

Für die Bearbeitung durch den Quartiersarchitekten / die Quartiersarchi-

tektin ergeben sich im Wesentlichen folgende Arbeitsschwerpunkte /

Bausteine:

12

[Seite 13]

Beschreibung der Leistung

Baustein 1 - Aktivierende Immobilienberatung Beratung zu privaten Bauvorhaben (Besichtigung, grobe Bestandserfassung und Kalkulation empfohlener/erforderlicher Maßnahmen, energetische Beratung, Fördermittelberatung zu Hof- und Fassadenprogramm / Modernisierung / energetische Maßnahmen / Instandsetzung, Bege- hungsprotokoll etc.), ggf. Leerstandsmanagement

Baustein 2 - Fördermittel-Management Vorbereitung von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen, Erarbeitung von Inhal- ten bei Abwendungsvereinbarungen, Unterstützung bei Antragstellung und Verwendungsnach- weis für Modernisierungsförderung und Hof-/Fassadenprogramm, Weitervermittlung an sonstige Fördermittelgeber (z.B. Sozialer Wohnungsbau, energetische Sanierung, Barrierefreies Bauen, sonstige Mittel, KFW)

Baustein 3 – Infoveranstaltungen und Bewerbung des Beratungsangebot Entwicklung, Bewerbung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Börsen bzw. Foren insbes. in Kooperation mit dem PR- Management, inkl. Erstellung von Infomaterialien (z.B. Video-Tutorials, Broschüren - hierfür nach Absprache Einsatz von Mitteln für Öffentlich- keitsarbeit)

Baustein 4 - Kommunikation Verwaltungsinterne Abstimmungen über Fortschritte der Objektbearbeitung, Strategieanpassung (Jour Fixe, monatlich), Kooperation mit PR-Management / Sanierungsträger / Gemeinwesenar- beit / Stadtteilvertretung und Sanierungsstelle (Auftraggeberseite)

Baustein 5a und 5b – Quartiersbüro in Nord-Düren und im Musterhaus Bereitstellung von geeigneten Büroräumen für ca. 2 Jahre, Beratung und Mitwirkung bei der Einrichtung des Quartierarchitekturbüros im Musterhaus

Baustein 6 - Dokumentation Dokumentation der Beratungsgespräche und Verwaltung der Unterlagen der Förderantragbear- beitung

13

[Seite 14]

Beschreibung der Bausteine

Baustein 1 - Aktivierende Immobilienberatung

Die aktivierende Immobilienberatung ist einerseits aufsuchend durchzu-

führen, bei Eigentümern, die der Stadt Düren bereits Beratungsinteresse

signalisiert haben bzw. wo der augenscheinliche Zustand der Gebäude

eine Sanierung dringend erforderlich erscheinen lässt oder Genehmi-

gungsauflagen nach Sanierungsrecht eine Erfassung von Instandset-

zungsmaßnahmen erfordern (in Kooperation mit der Sanierungsstelle).

Zum anderen soll über eine allgemeine Bewerbung des Beratungsange-

botes wie auch durch thematische Informationsveranstaltungen die Kon-

taktaufnahme zur Immobilieneigentümerschaft und zu potenziellen Inves-

toren erfolgen. Die Beratung umfasst die Besichtigung des Gebäudes mit

einer groben Bestandserfassung, ggf. skizzenhaften Umbauvorschlägen

und einer groben Kalkulation empfohlener Maßnahmen. Je nach Zustand

kann auch eine energetische Beratung erforderlich sein. Sofern die Maß-

nahmen den Förderrichtlinien entsprechen, kann eine Fördermittelbera-

tung zum Hof- und Fassadenprogramm bzw. für eine Modernisierungs-

förderung durchgeführt werden. Für die Ausführungsplanung, ggf. Bau-

antragstellung und die Bauleitung der Umbaumaßnahmen selber muss

von Seiten der Eigentümerschaft ein weiteres Architekturbüro beauftragt

werden. Das Beratungsangebot gilt insbesondere für Altbauten, die eine

städtebauliche Relevanz für das Fördergebiet haben. Dies ist im Zweifel

mit der Auftraggeberin zu klären.

Der Baustein umfasst folgende Arbeitsschritte:

 Kontaktaufnahme mit den Eigentümerinnen/Eigentümern zur Erstbera-

tung

 Objektbesichtigung

 Einschätzung des Handlungs- und Unterstützungsbedarfs und der Zu-

ständigkeit

 eingehende Substanzerfassung, bzw. Sichtung vorhandener Bauunter-

lagen

 Zusammenstellung der Maßnahmen nach Priorität

14

[Seite 15]

 Beratung über den erforderlichen Maßnahmenumfang

 falls erforderlich, Einbeziehung der Denkmalpflege oder anderer Fach-

disziplinen, bzw. Kontaktvermittlung

 Abschätzung des voraussichtlichen Aufwands und der Kosten

 Beratung zu den möglichen Förderungen (Fassaden- und Hofpro-

gramm, KfW, Kommunales Modernisierungsprogramm)

Baustein 2 - Fördermittel-Management

Kann eine Förderung für eine Modernisierung oder das Hof-/ Fassaden-

programm in Aussicht gestellt werden, muss die Eigentümerseite Kos-

tenschätzungen von Handwerkern einholen und bei umfassenden Maß-

nahmen ein Konzept vorlegen. Auf dieser Grundlage wird, unterstützt

durch das Quartiersarchitekturbüro, eine Modernisierungs- und Instand-

setzungsvereinbarung abgeschlossen bzw. von Seiten der Eigentümer-

schaft ein Förderantrag für einen Förderbescheid gestellt. Nach Ab-

schluss der Maßnahme überprüft der Quartiersarchitekt / die Quar-

tiersarchitektin die fachgerechte und vereinbarungsgemäße Durchfüh-

rung der Baumaßnahmen und unterstützt bei der Erstellung des Verwen-

dungsnachweises, der Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel ist.

Je nach Projekt ist auch eine Weitervermittlung an sonstige Fördermittel-

geber erforderlich (Sozialer Wohnungsbau, energetische Sanierung, bar-

rierefreies Bauen, sonstige Mittel, KFW).

Der Baustein umfasst folgende Arbeitsschritte:

 Vorbereitung von Modernisierungsvereinbarung bzw. Förderantrag für

die Ausstellung eines Förderbescheids durch die Stadt Düren

 Überprüfung der fachgerechten und vereinbarungsgemäßen Durchfüh-

rung nach Abschluss der Maßnahmen

 Bescheinigung der vereinbarungsgemäßen Durchführung für eine För-

dermittelauszahlung und Veranlassung der Auszahlung

Baustein 3 - Bewerbung des Beratungsangebotes zu Themen rund

um Immobilien und Infoveranstaltungen

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[Seite 16]

Voraussetzung für eine Aktivierende Immobilienberatung ist die Be-

kanntheit des Angebotes im Stadtteil. Dazu ist die Entwicklung von Stra-

tegien für die Bewerbung des Beratungsangebotes inklusive Entwicklung

der Werbematerialien erforderlich (Flyer, Presseartikel für die Stadtteil-

zeitung etc.). Die Beiträge werden von der Auftraggeberin freigegeben.

Es werden ggf. Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt. Der Quar-

tiersarchitekt / die Quartiersarchitektin organisiert darüber hinaus pro

Jahr ein bis zwei öffentliche Info-Veranstaltungen und bereitet diese in

Abstimmung mit der Auftraggeberin bzw. in Abstimmung mit dem PR-

Management inhaltlich vor. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird über

die Förderprogramme und die entsprechenden Verfahren informiert. Au-

ßerdem sollen je nach Bedarf Infoveranstaltungen zu besonderen The-

men angeboten werden (Modernisierungsmaßnahmen, Sanierung Drei-

fensterhaus, energetische Sanierung historischer Bausubstanz, Leer-

stand von Ladenlokalen, Mietersuche, Hausordnungen, Einbruchschutz

etc.). Ergänzend sind auch weitere Formate wie Immobilienbörsen, wo

Gebäude zum Verkauf vorgestellt werden oder neue Informationsformate

wie Video-Tutorials zu Sanierungsverfahren vorstellbar. Die Veranstal-

tungen sollen vor Ort im „Haus für alle“ oder dem Quartiersbüro stattfin-

den. Auch für die Bewerbung der Veranstaltungen wie auch thematische

Broschüren können nach Absprache zusätzliche Mittel für Öffentlich-

keitsarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Der Baustein umfasst folgende Arbeitsschritte:

 Gestaltung und Weitergabe von Infomaterialien

 Erarbeitung und Umsetzung von Werbe- und Beratungsstrategien (z.B.

Teilnahme am Stadtteil- und Quartiersfesten, Wurfsendungen, Stadt-

teilzeitung etc.)

 Planung und Veranstaltung von Infoveranstaltungen und Immobilien-

börsen nach thematischen Erfordernissen in Absprache mit der Auf-

traggeberin und dem PR-Management, um die Förderangebote zu be-

werben und zur Behandlung von Sonderthemen

 Bewerbung der Veranstaltungen

 Verwaltung und Nachbearbeitung der sich daraus ergebenden Kontakte

16

[Seite 17]

Baustein 4 - Kommunikation

Es soll ein regelmäßiger Austausch mit der Auftraggeberin über Umfang,

Inhalt und Richtung der Beratungsleistungen und Sachstand der aktuel-

len Förderprojekte stattfinden. Besprechungen zur Präsentation der Zwi-

schenergebnisse, Klärung offener Fragen, Abstimmung und Vorbereitung

der anstehenden Termine finden als Jour fixe ca. 1x pro Monat statt. In

einem Protokoll werden die Ergebnisse festgehalten. Für die Öffentlich-

keitsarbeit ist eine Zusammenarbeit mit dem PR-Management wie auch

mit Akteuren des Quartiers vorgesehen. Bei Immobilien, die von der

Stadt erworben werden, kooperiert das Quartiersarchitekturbüro mit dem

Sanierungsträger.

Baustein 5a und 5b – Quartiersbüro in Nord-Düren

Teil des Handlungskonzeptes sind Umbau und Bespielung eines Muster-

hauses, in dessen Erdgeschoss ein Quartiersbüro untergebracht wird.

Hier soll der Auftragnehmer in die Gestaltung und Ausstattung von Büro-

räumlichkeiten für die Beratung vor Ort in einem Quartiersbüro einbezo-

gen werden und in den sanierten Räumlichkeiten für Beratungsaufgaben

regelmäßig (ca. 2 Tage pro Woche) zur Verfügung zu stehen. Die eigent-

liche Architektenleistung für das Musterhaus übernimmt der Sanierungs-

träger. Solange keine Räumlichkeiten im Musterhaus bereitgestellt wer-

den können, soll das Quartiersarchitekturbüro Räume in Nord-Düren zur

Verfügung stellen und im Angebot hierfür ein Budget kalkulieren. Die Fer-

tigstellung des Quartiersbüros im Musterhaus erfolgt voraussichtlich in

der zweiten Jahreshälfte 2027, kann sich aber auf Grund der erheblichen

Bauschäden auch bis Ende 2028 verzögern.

Baustein 6 - Dokumentation, Datenformate und verfügbare Unterla-

gen

Die Beratungsgespräche und Ortsbegehungen sind mit Fotos und Text

unter Angabe der Beteiligten zu dokumentieren. Diese Unterlagen wie

17

[Seite 18]

auch die der Förderantragbearbeitung sind aufzubewahren und der Auf-

traggeberin bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Nach Bedarf stellt die Stadt Düren Daten für Beratungszwecke zur Ver-

fügung.

Die karten- und immobilienbezogenen Daten werden als Geodaten

(Shape-Datei) zur Verfügung gestellt und sollen auf dieser Grundlage

weiterentwickelt werden.

Sämtliche Protokolle und anderweitige Berichte sowie Pläne sollen als

Word-Datei, die Plangrafiken im DXF- oder DWG-Dateiformat und Tabel-

len im Excel-Dateiformat (Access-konvertierbar) verfügbar gehalten wer-

den. Präsentationen sollen in PowerPoint und im PDF-Format erstellt

und digital verfügbar gehalten werden.

Qualifikation und Kompetenzen von Planungsbüro bzw. Quar-

tiersarchitekt / Quartiersarchitektin

Für die Arbeit der als Quartiersarchitekt:in tätigen bzw. das Quartiersar-

chitekturbüro sind folgende Qualifikationen und Kompetenzen erforder-

lich bzw. wünschenswert:

Erforderlich sind

 praktische Erfahrungen im Bereich Altbausanierung über alle Leis-

tungsphasen, insbesondere Erfahrung mit der Erneuerung und Moder-

nisierung von Bestandsgebäuden und historischer Bausubstanz grün-

derzeitlicher Gebäude (im besten Fall mit dem Typ „Dreifensterhaus“)

und deren zeitgemäßen Nutzungsoptionen,

 praktische Erfahrungen im Umgang mit Förderprogrammen,

 Erfahrungen mit der Beratung von Eigentümern zu Umbaumaßnahmen

wie auch zur Förderfähigkeit von Vorhaben wie auch mit den Verfahren

bei der Fördermittelbeantragung und –abrechnung,

 Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit und Methoden der Bürgerbeteili-

gung,

18

[Seite 19]

 Kenntnisse der regionalen und lokalen Besonderheiten.

Wünschenswert sind

 Überblick über die aktuellen und einschlägigen Förderprogramme für

bauliche Maßnahmen,

 Kenntnisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zur Erhaltung

und Nutzung der Denkmäler nach den gesetzlichen Vorgaben des

DSchG NRW zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler und zur Ver-

besserung des Stadtbildes (eine Denkmalbereichssatzung für das

gründerzeitliche Kerngebiet ist im Verfahren),

 Erfahrungen im Umgang mit Leerständen, insbesondere in den gewerb-

lich genutzten Gebäudeteilen (Ladenlokale) und deren Reaktivierung

durch neue wirtschaftlich tragfähige Nutzungskonzepte,

 Sensibilität für Eigentümer und Bewohner in Wohngebieten mit beson-

derem Erneuerungsbedarf (bescheidene Finanzmittel, Sicherung sozi-

alverträglichen Mietniveaus, Anforderungen an Wohnraum und Wohn-

umfeld),

 Spaß am Umgang mit Menschen, ihren Häusern und deren Geschichte.

Da der Erfolg der Immobilienberatung entscheidend von der Art des Zu-

gangs, der wirtschaftlichen Möglichkeiten und sozialen Dynamiken ab-

hängt, werden die Strategien der Kontaktaufnahme und Schwerpunkte

der Beratung möglicherweise im Laufe der Beauftragungsdauer anzu-

passen sein. Daher ist auch die Bereitschaft, Arbeitsweisen zu ändern

und neue Ansätze zu testen ausdrücklich erwünscht.

Die Beratungsleistung und sonstigen Bausteine der Beauftragung kön-

nen auch unter mehreren Fachkräften aufgeteilt werden.

Unterstützung von Seiten der Auftraggeberin

 Für aufsuchende Beratungsgespräche wird eine Liste mit Personen zur

Verfügung gestellt, die bereits Beratungsinteresse signalisiert haben,

bzw. wo aus Sicht der Sanierungsstelle eine Beratung erforderlich ist.

19

[Seite 20]

Bei Gesprächen mit Erwerber:innen im Rahmen der Prüfung des Vor-

kaufsrechts bzw. bei der Prüfung von Vorhaben und Rechtsgeschäften,

die einer sanierungsrechtlichen Genehmigung bedürfen, wird stets auf

das Beratungsangebot des Quartiersarchitekturbüros hingewiesen.

 Bereitstellung von Informationen zu Gebäuden im Bearbeitungspro-

zess, sofern sie der Stadt Düren bereits vorliegen,

 Information zu den einzubeziehenden Förderprogrammen und Schu-

lung zum Förderverfahren,

 Bereitstellung von Büroräumlichkeiten für Präsenszeiten, wo an min-

destens 2 Tagen pro Woche eine Beratungszeit angeboten werden soll,

sobald im Musterhaus diese Räume bereitstehen,

 Kontinuierliche Ansprechpersonen von Seiten der Auftraggeberin, re-

gelmäßiger Austausch auch außerhalb des Jour fixe und gemeinsame

Weiterentwicklung des Beratungskonzeptes.

 Die Auftraggeberin stellt in Absprache Mittel für Öffentlichkeitsarbeit zur

Verfügung.

Zeitplanung – Workload

Die aktivierende Immobilienberatung startet zunächst mit einer Werbe-

kampagne, um das Beratungsangebot und die Kontaktdaten bekannt zu

machen. Parallel soll Kontakt mit Immobilieneigentümer:innen aufge-

nommen werden, die der Auftraggeberin bereits Beratungsinteresse sig-

nalisiert haben bzw. wo im Rahmen der sanierungsrechtlichen Verfahren

Begehungen erforderlich sind. Neben Präsenzzeiten im Büro, kann die

Arbeit über Terminabsprachen erfolgen und die Bearbeitungszeit indivi-

duell vereinbart werden. Nach ersten Erfahrungen über die besonderen

Anforderungen an die Immobilien vor Ort, kann eine erste Infoveranstal-

tung im Quartiersbüro vorbereitet und durchgeführt werden. Im Laufe der

Projektlaufzeit werden sich möglicherweise Themen verdichten, zu de-

nen spezielle Infoveranstaltungen durchgeführt werden können. Nach

Etablierung des Angebots, sollen regelmäßige Akquiseaktionen wie Fo-

ren und Börsen-/ Infoveranstaltungen die Bekanntheit vor Ort verstetigen.

20

[Seite 21]

Die Leistungen der aktivierenden Immobilienberatung sind bislang fol-

gendermaßen kalkuliert: Es wird eine umfassende Beratung zu ca. 3-6

Objekten pro Monat prognostiziert, davon bei ca. 2 Projekten pro Jahr

Begleitung der Modernisierungsförderung und bei 3-5 Projekten Beglei-

tung Fassaden- / Hofprogramm (Modernisierungsrate Deutschland = ca.

1 % -ohne Unterstützungsmaßnahmen, historisches Kerngebiet Nord-

Düren: ca. 400-450 Immobilien mit Wohnnutzung). Die Leistungen sind

als Bausteine formuliert in Kapitel 2 und als Anlage in einer Tabelle zur

Kalkulation und für den Eintrag der Angebotspreise dargestellt.

Leistungszeitraum

Die Bearbeitung beginnt ab Auftragserteilung und wird zunächst bis

31.12.2028 vergeben, bzw. bis zu dem Zeitpunkt, wo die Leistungen an-

teilig entsprechend der Stundenkontingente erbracht worden sind. Sofern

der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin innerhalb des in diesem

Vergabeverfahren geschlossenen Vertrages den Verpflichtungen nach-

gekommen ist und eine Fortsetzung der Zusammenarbeit von Auftragge-

ber- und Auftragnehmerseite gewünscht wird, wird die Beauftragung

durch ein entsprechendes Auftragsschreiben bislang bis Auslaufen des

Förderbescheids zum 31.12.2030 verlängert und die Stunden entspre-

chend der Aufgabenbereiche neu geschätzt und entsprechend ange-

passt. Insgesamt kann das Förderprogramm noch Maßnahmen bis 2033

finanzieren, die Sanierungssatzung hat voraussichtlich bis 2036 Gültig-

keit. Eine Beauftragung kann zunächst aber nur im Rahmen der bewillig-

ten Fördergelder und Haushaltsmittel bis Ende 2028 erfolgen. Es besteht

jedoch die Option einer erneuten Kalkulation des Stundenkontingents

(ggf. mit Anpassungen) und der weiteren Fortführung der Beauftragung,

wenn der Bedarf weiterhin besteht und die Finanzierung über weitere

Förder- und Haushaltsmittel gesichert werden kann. Die Weiterbeauftra-

gung erfolgt dann auf Grundlage der im aktuellen Angebot genannten

Konditionen unter Einbeziehung der allgemeinen Lohnhöhenentwicklung.

21

[Seite 22]

Auftragsumfang

Die Leistungs-Bausteine sind in der Anlage „Angebotsübersicht“ zusam-

mengefasst und mit Stundenkontingenten quantifiziert. Es wird nach vor-

läufigen Schätzungen ein Gesamtkontingent von 2100 h für den Bearbei-

tungszeitraum von ca. 24 Monaten bis Ende 2028 vorgegeben. Je nach

Arbeitsanfall kann die Aufteilung der Stunden mit Begründung unter den

Bausteinen verändert werden. Die Prioritäten des Stundeneinsatzes

werden nach Auftragsvergabe mit der Auftraggeberin abgestimmt.

Zeitplanung und Start der Beauftragung

Die Aufnahme der Arbeit des Quartiersarchitekturbüros startet sofort

nach Auftragsvergabe mit Begehungen vor Ort und Beratungen aus dem

Quartiersbüro sowie der Begleitung bei der Stellung von Förderanträgen.

  1. Ablauf des Vergabeverfahrens „Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ und erforderliche Qualifikationen

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

Die Stadt Düren vergibt die Aufgaben für die aktivierende Immobilienbera-

tung nach Maßgabe des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-

schränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) als Verhand-

lungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Vergabe-

verfahren wird nach dem in diesen Bewerbungsbedingungen vorgegebe-

nem Zeitplan voraussichtlich wie folgt umgesetzt:

Ablauf Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett- bewerb

Zunächst werden in Stufe 1 des Verfahrens in einem Teilnahmewettbe-

werb Büros, die die Leistungen eines Quartiersarchitekten, einer Quar-

22

[Seite 23]

tiersarchitektin nach den vorgegebenen Qualifikationen anbieten eingela-

den, sich mit entsprechenden Nachweisen und Referenzen über das Ver-

gabeportal zu bewerben. Die im Ergebnis qualifizierten Büros werden zur

Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten Gelegenheit, der Vergabestel-

le nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs innerhalb von 30 Kalender-

tagen erste Angebote über das Vergabeportal bereitzustellen. Diese müs-

sen jeweils sämtlichen Anforderungen der Vergabeunterlagen entspre-

chen und vollständig sein. Die Vergabestelle wird auf dieser Grundlage al-

le geeigneten Teilnehmer zu Verhandlungen einladen. Nach Abschluss

der Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche An-

gebote abzugeben. Die letztverbindlichen Angebote werden gemäß der in

der Bewertungsmatrix für das Verhandlungsverfahren genannten Zu-

schlagskriterien zusammen mit den vorgestellten Projektkonzepten aus-

gewertet. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.

Die für die Zuschlagskriterien erforderlichen Nachweise sollen bereits mit

den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb eingereicht werden. Sie

werden aber erst in der Phase des Zuschlags im Rahmen der verglei-

chenden qualitativen Bewertung berücksichtigt, um die in den Projektkon-

zepten dargestellten Vorgehensweisen, das Leistungsspektrum und Quali-

fikationen belegen zu können.

Teilnahmewettbewerb – erforderliche Qualifikationen / Eignungskrite- rien

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die zur Erfüllung der ver-

traglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit verfügen.

Nehmen Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und

finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen

einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unter-

auftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Be-

fähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und

23

[Seite 24]

finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für

diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dar-

über hinaus muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklä-

rung dieser Unternehmen (Formblatt 533 EU „Verpflichtungserklärung im

Rahmen der Eignungsleihe“) nachweisen, dass ihm die für den Auftrag er-

forderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §§ 123, 126 GWB vor-

liegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt.

Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach §§ 124, 126 GWB vorliegt und

keine Selbstreinigung erfolgt ist, hängt der Ausschluss von einer Ermes-

sensentscheidung der Auftraggeberin ab.

Befähigung zur Berufsausübung

Das Büro muss je nach Anforderungen seiner Rechtsform wirksam ge-

gründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist

die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Eine bestimmte

Rechtsform ist aber nicht verlangt.

Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten

worden sein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Haftpflichtversicherung:

Für die Bewerberin, den Bewerber muss eine Haftpflichtversicherungsde-

ckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätig-

keitsfeld angemessenen Höhe bestehen.

24

[Seite 25]

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Bewerberin, der Bewerber muss über eine durch Erfahrungen (Refe-

renzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hin-

sichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen.

Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass das Büro für die Aufgaben im

Sanierungsgebiet Nord-Düren und im Förderprojekt „Modellvorhaben

Problemimmobilien“ über folgende Qualifikationen und Kompetenzen ver-

fügen muss und diese mit Referenzen bzw. im Wege der Eignungsleihe

nachzuweisen hat.

Die Vergabestelle behält sich vor, entsprechende Nachweise bei beab-

sichtigter Auftragsvergabe einzufordern (vgl. Formular 315 EU).

Erforderlich sind folgende Qualifikationen (A-Kriterien):

Prüfliste zur Entscheidung über die Teilnahme am Verhandlungsverfahren durch Nachweis folgender Anforderungen:Nachweis des bietenden bzw. mitbietenden Unternehmens durch Referenz Nr.Nachweis des Nach- unternehmers durch Referenz Nr.
A-Kriterien
praktische Erfahrungen im Bereich Alt- bausanierung über alle Leis- tungsphasen, insbesondere Erfahrung mit der Erneuerung und Modernisierung von Bestandsgebäuden und historischer Bausubstanz gründerzeitlicher Gebäude (im besten Fall mit dem Typ „Dreifens- terhaus“) und deren zeitgemäßen Nut- zungsoptionen
praktische Erfahrungen im Umgang mit Förderprogrammen, insbes. Fassaden- und Hofprogrammen und Modernisie- rungsvereinbarungen für Steuerbeschei- nigungen
Erfahrungen mit der Beratung von Ei- gentümern zu Umbaumaßnahmen wie auch zur Förderfähigkeit von Vorhaben wie auch mit den Verfahren bei der För- dermittelbeantragung und –abrechnung
Erfahrungen mit Öffentlichkeitsarbeit und Methoden der Bürgerbeteiligung

25

[Seite 26]

Die Bausteine der Beauftragung können auch unter mehreren Fachkräften

aufgeteilt werden. Es können auch Bietergemeinschaften gebildet werden

oder Nachunternehmer einbezogen werden. Es kann in einem wie auch in

mehreren Projekten als Referenz auf die dort enthaltenen Erfahrungen

und Kenntnisse zu den Einzelaspekten erläuternd verwiesen werden.

Als Nachweis für die geforderten und gewünschten Tätigkeiten gelten Pro-

jektsteckbriefe, die die eigenen Leistungen und Resultate beschreiben und

Kontakte zu Auftraggebern für die die Bewerberin, der Bewerber hier tätig

geworden ist.

Begrenzung der Zahl der Bewerbungen

Sind mehr als fünf geeignete Bewerbungen eingegangen, behält sich die

Auftraggeberin vor, die Zahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren,

d.h. der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer, gemäß § 51

VgV zu begrenzen.

Ein Anspruch auf die Begrenzung des Bewerberfeldes oder dessen maxi-

male Größe besteht jedoch nicht.

Die Begrenzung erfolgt über die Prüfung weiterer, objektiver Kriterien, die

wünschenswert sind, weil mit deren Erfüllung die Auftraggeberin durch Be-

ratung, Austausch und Effizienz entlastet werden kann.

Kriterien zur Begrenzung des Bewerberfeldes / wünschenswerte Kri-

terien (B-Kriterien)

B-KriterienZusatzpunktZusatzpunkt
Überblick über die aktuellen und ein- schlägigen Förderprogramme für bauli- che Maßnahmen
Kenntnisse des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zur Erhaltung und Nutzung der Denkmäler nach den ge- setzlichen Vorgaben des DSchG NRW zum Schutz bzw. zur Pflege der Denk- mäler und zur Verbesserung des Stadt-

26

[Seite 27]

bildes
Erfahrungen im Umgang mit Leerstän- den, insbesondere in den gewerblich genutzten Gebäudeteilen (Ladenlokale) und deren Reaktivierung durch neue wirtschaftlich tragfähige Nutzungskon- zepte
Ortskenntnisse und Kenntnisse der regi- onalen und lokalen Besonderheiten

Erfüllen die Bewerber ein oder mehrere der vorgenannten wünschenswer-

ten Kriterien, erhalten sie für jedes erfüllte Kriterium einen zusätzlichen

Punkt.

Die Nachweise und Referenzen werden auf Grundlage der vorstehenden

Prüfliste begutachtet, bewertet und als Nachweis für eine Entscheidung

genutzt. Sie werden außerdem in die Verhandlungsrunde als Nachweise

bei der weiteren qualitativen Bewertung einbezogen (Bewertungskriterien

und Punktesystem, siehe Bewertungsmatrix).

Verhandlungsverfahren

Büros, die sich beim Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben, werden zu

einem ersten Angebot aufgefordert und erhalten für ihr Angebot eine An-

gebotsübersicht mit zugeordneten Stundenkontingenten für die Zuordnung

der Kostenschätzung zu den Leistungen. (Hinweis: Im Zeitraum der späte-

ren Beauftragung können sich, bei Nachweis der Plausibilität Verschie-

bungen der Stundenkontingente ergeben.). Außerdem wird -vorbehaltlich

einer Einladung- der Termin für ein Präsentations- und Verhandlungsge-

spräch bekanntgegeben. In dieser Phase können Veränderungswünsche

zum Vertrag weitergegeben werden, der mit der Aufforderung zum Ange-

bot zur Verfügung gestellt wird.

Die Bewerber:innen werden aufgefordert, neben der Vorstellung ihres

Leistungsspektrums bzw. ihres Büros zwei Projektkonzepte vorzustellen.

Ein Projektkonzept soll einen typischen Gebäudezustandes und typische

Merkmale eines Gebäudes beschreiben, die für eine Abwendungsverein-

barung im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts sprechen. Weiter-

27

[Seite 28]

hin soll ein möglicher Verfahrensablauf beschrieben werden sowie rele-

vante Komponenten einer Abwendungsvereinbarung. Das andere Projekt-

konzept umfasst einen konzeptionellen Vorschlag sowie ein Maßnahmen-

paket für den Förderumfang eines (zur Verfügung gestellten) Gebäude-

beispiels aus Nord-Düren auf Grundlage der Fassaden- und Hofförder-

richtlinie für Nord-Düren.

Nach den Verhandlungsgesprächen geben die Bieter ihr finales Angebot

ab. Die Bewertung der Gespräche wie auch die vertiefende Bewertung der

Referenzen erfolgt nach der „Bewertungsmatrix für die vorgestellten Pro-

jektkonzepte im Verhandlungsverfahren Aktivierende Immobilienberatung

durch ein Quartiersarchitekturbüro in Nord-Düren“ (siehe Anlage). Diese

fließen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Der

Zuschlag erfolgt anhand der mit Punkten bewerteten Kriterien. Die Bewer-

tung des Honorars erfolgt in einer abgestuften Umrechnung im Verhältnis

der Angebotssumme.

Sollte sich bereits im Rahmen der Angebotsabgabe eine eindeutige Ent-

scheidung für einen Bewerber ergeben, behält sich die Auftraggeberin vor,

auf die zweite Stufe des Auswahlverfahrens zu verzichten

(§17 Abs. 11 VgV).

28

[Seite 29]

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

Wertungssystem

Die Vergabestelle wird für beide Bewerbungsstufen die fristgerecht einge-

gangenen Referenzen, sonstigen Unterlagen und spätere Angebote prü-

fen und werten. Dabei wird sie die Unterlagen zunächst einer formalen

Prüfung unterziehen, d.h. sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von

den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt eine Be-

werbung bzw. ein Angebot die Leistungsanforderungen nach formalen Kri-

terien nicht, wird es ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung be-

steht nicht.

Zudem wird in der Verhandlungsphase die Angemessenheit der Preise

geprüft. Die inhaltliche Auswertung erfolgt anhand der nachfolgend be-

nannten Zuschlagskriterien.

Zuschlagskriterien und Zuschlagsentscheidung

Im Verhandlungsverfahren wird die Auftraggeberin, vertreten durch eine

Jury, die Angebote und die im Präsentationstermin vorgetragenen Projekt-

konzepte anhand der in der Bewertungsmatrix benannten Kriterien unter

Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtung be-

werten (Bewertungsmatrix siehe Anlage). Bei Punktgleichstand entschei-

det das Los. Die Punkte werden nach dem Grad der Schlüssigkeit, verba-

ler und graphischer Darstellung, Umsetzbarkeit und inhaltlicher Erfüllung

der Aufgabenstellung vergeben. Bei der Auswertung der Kriterien / Unter-

kriterien richtet sich die Punktzahl danach, in wieweit die Eindrücke aus

der Präsentation den beschriebenen erforderlichen bzw. erwünschten Er-

fahrungen / Kompetenzen / Kooperationsansätzen entsprechen. Es kön-

nen gleichhohe Punkte für unterschiedliche Bieter vergeben werden. Die

Punktzahl wird mit der angegebenen Gewichtung multipliziert.

29

[Seite 30]

Die Punkte, die sich nach qualitativen Kriterien aus der Projektbeschrei-

bung des Präsentationstermins ergeben, gehen mit einem Anteil von 70%

in die Gesamtbewertung ein. Die Punkte, die sich auf Grund des Ange-

botspreises des Honorarangebotes ergeben, gehen mit 30% in die Ge-

samtbewertung ein.

Honorarangebot

Für die Wertung wird der auf dem Honorarblatt angegebene Angebots-

preis auf Grundlage der im Formblatt „Angebotsübersicht mit Stundenkon-

tingenten für indikatives und finales Angebot“ angegebenen Stundensätze

bewertet. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der jeweils zuge-

ordneten Stunden. Sie sind als Schätzung zu verstehen und dienen hier

lediglich der Wertung. Die Punkteberechnung beim Zuschlagskriterium

Preis erfolgt nach der folgenden Formel:

Maximalpunktzahl (4 Pkt.) x niedrigster Angebotspreis

Angebotspreis des zu bewertenden Bieters

= Punkte des zu bewertenden Bieters

Die so ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch ohne Kommastel-

le gerundet.

Jury

Die Wertung der Referenzen und Angebote erfolgt durch eine Jury, die

durch ein interdisziplinär besetztes Team, bestehend aus der Stadtverwal-

tung Düren, Ressort Stadtentwicklung und dem Team der Sanierungsstel-

le gebildet wird.

Jedes Jurymitglied gibt eine eigene Bewertung ab. Die Summe der Bewer-

tungspunkte wird durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen dividiert.

Die so erreichte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmänni-

schen Rundung ohne Kommastelle gerundet.

30

[Seite 31]

  1. Bewerbungsbedingungen und Anforderungen an die Angebote

Grundlagen des Verfahrens

Die Vergabestelle der Sanierungsstelle ist öffentliche Auftraggeberin im

Sinne von § 99 Nr. 1 GWB. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bieter teilwei-

se mit den Vorschriften des Vergaberechts nicht oder nicht hinreichend

vertraut sind und deshalb Formfehler begehen. Dies führt aufgrund des

anzuwendenden Grundsatzes der Chancengleichheit in der Regel zum

Ausschluss des jeweiligen Angebotes aus formalen Gründen. In diesen

Vergabeunterlagen werden daher alle Anforderungen an die Angebote der

Bieter ausführlich erläutert. Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen sorg-

fältig durch und berücksichtigen Sie diese vollständig bei der Angebotser-

stellung. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten ergeben: Machen Sie bitte

von Ihrem Fragerecht Gebrauch.

Die Vergabestelle vergibt den Auftrag im Rahmen eines Verhandlungsver-

fahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage von

§ 119 Abs. 1 und Abs. 5 GWB i.V.m. § 14 Abs. 3 VgV, dieser Bewer-

bungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich

Anlagen.

Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien der

Vergabestelle.

Teilnahmeantrag und Angebot sind in Textform nach § 126b BGB über

den Vergabemarkplatz (https://www.vergaben-wirtschaftsregion-

aachen.de/ ) einzureichen. Eine elektronische Signatur ist nicht erforder-

lich.

31

[Seite 32]

Eine Angebotsabgabe in Papierform bzw. auf einem anderen elektroni-

schen Weg (Mail, Fax etc.) ist ausgeschlossen.

Erbetene Angebote

Die erfolgreiche Vergabe setzt voraus, dass die Angebote die jeweiligen

Leistungsanforderungen und Vorgaben erfüllen, die in diesen Vergabeun-

terlagen festgelegt sind. Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den

in den Vergabeunterlagen beschriebenen Gegebenheiten und Mindestan-

forderungen sowie den beigefügten Unterlagen haben die Angebote der

Bieter insbesondere die in diesem Kapitel und der beigefügten Checkliste

näher beschriebenen Unterlagen, Nachweise und Erklärungen zu enthal-

ten. Die Bieter haben für die Erstellung ihrer Angebote weiter die Aus-

gangslage und die derzeitigen Gegebenheiten, wie sie in Kapitel 1 darge-

stellt und beschrieben sind sowie bei Art, Umfang und Kalkulation der an-

zubietenden Leistungen die Anforderungen gemäß Kapitel 2 zu berück-

sichtigen.

Inhalt und Aufbau der Angebote, Anlagen

Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen zugrunde zu le-

gen. Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen

erstrecken sowie die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen,

Erklärungen und Angaben vollständig enthalten.

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung

steht im Ermessen der Vergabestelle.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Alle Preise sind in Euro

ohne Umsatzsteuer anzugeben. Etwaige Umsatzsteuerbeträge sind unter

Zugrundelegung des derzeit geltenden Steuersatzes an der vorgesehenen

Stelle hinzuzufügen.

32

[Seite 33]

Das Angebot ist in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzu-

fassen. Unterlagen, die in einer Fremdsprache eingereicht werden, sind

beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder vereidigten Überset-

zer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen. Dies gilt

auch für Anlagen.

Dem Angebot dürfen keine AGB oder weiteren Vertragsbedingungen des

Bieters beigefügt sein. Fügt ein Bieter eigene AGB oder Vertragsbedin-

gungen bei, führt dies in der Regel zum Ausschluss vom weiteren Verfah-

ren.

Wir möchten Sie bitten, die nachfolgend genannten Unterlagen in der Rei-

henfolge der ausgefüllten Checkliste (siehe Anlage) einzureichen:

Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einzureichen

 00 Checkliste

 01 Teilnahmeantrag (Anlage Formular 314 EU)

 02 Formblätter zu Steckbrief, Referenzen und Erfahrungen

 02.1-x Referenzen -mindestens eine Referenz pro geforderter Quali-

fikation (ein Projekt darf mehrere Qualifikationen nachweisen) (Anla-

ge Formblatt) inklusive Anlagen

 03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, soweit beabsichtigt (An-

lage Formular 531 EU)

 04 Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe, soweit beabsichtigt (An-

lage Formular 532 EU)

 05 Verpflichtungserklärung Unterauftragsnehmende / Eignungslei-

hende (Anlage Formular 533 EU), soweit beabsichtigt

 06 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage Formular 521 EU)

 07 Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Geheimhaltung

 08 Nachweis der Mitgliedschaft Architektenkammer nach § 44 VgV

 09 Geschäftsbericht bzw. vergleichbarer Nachweis zur technischen

und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV

33

[Seite 34]

Unterlagen zum Verhandlungsverfahren einzureichen

 Angebotsblatt mit Stundenkontingenten und Angebotssumme für das

Angebot (Anlage Formblatt)

 Ggf. Beauftragungsvertrag im Entwurf mit Änderungswünschen (An-

lage Vertragsentwurf: Kopie mit hervorgehobenen Änderungen)

Spätestens nach Zuschlag vorzulegen

 Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz (Anlage Formblatt)

 Haftpflichtversicherung

 Bestätigung Auftragsschreiben nach Vergabe (Anlage Formblatt 326)

 Vertrag mit Unterschrift (nach endgültiger Abstimmung der Vertrags-

inhalte)

Eignungsanforderungen

Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb geprüft.

Angebotsabgabe durch Bietergemeinschaften

Die Gründung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sofern die Bieterge-

meinschaft bereits am Teilnahmewettbewerb teilgenommen hat. Ein be-

vollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Über dessen Kontaktdaten wird

der gesamte Schriftverkehr abgewickelt. Alle Mitglieder der Bewerberge-

meinschaft haften im Auftragsfall gegenüber der Auftraggeberin gesamt-

schuldnerisch für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen.

Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Nachträgliche Änderungen und auch Korrekturen der Angebote sind als

solche zu kennzeichnen. Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum

Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kön-

nen Angebote zurückgezogen werden.

34

[Seite 35]

Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Es darf nur ein

Hauptangebot abgegeben werden.

Ansprechpartner und Fragen zum Vergabeverfahren

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, über-

gebenen oder zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informa-

tionen nach Meinung der Bieter Unklarheiten oder verstoßen diese nach

Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, werden die Bieter aufgefor-

dert, die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal da-

rauf hinzuweisen.

Jegliche Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal. Auskünfte wer-

den nur schriftlich und auch hier unter Einbeziehung aller Teilnehmenden

über das Vergabeportal erteilt. Etwaige Fragen sind daher ausnahmslos

bis zum 8. Tage vor Ablauf der Abgabefristen über das Vergabeportal

zu stellen. Später eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet.

Die Vergabestelle wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem

Fragen- und Antwortkatalog zusammenfassen und diesen über das Ver-

gabeportal veröffentlichen.

Die letzte Aktualisierung erfolgt spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf

der Angebotsfrist. Es obliegt dem Bieter, den Fragen- und Antwortkatalog

regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im

Angebot zu berücksichtigen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabe-

verfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen,

werden ausgeschlossen. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gel-

ten insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen

mit anderen Bietern über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,

35

[Seite 36]

die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte, Gewinnauf-

schläge, Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-,

Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis

beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstands-

zahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 des Gesetzes gegen Wettbe-

werbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen von

Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt

oder für ihn tätig sind.

Lose

Die Leistung ist nicht in Lose aufgeteilt.

Nachunternehmer

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter

oder eine Bietergemeinschaft Nachunternehmer ein, haftet dieser Bieter

als späterer Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung

des Vertrages. Der Bieter ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede im Rah-

men der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der

Nachunternehmer unaufgefordert mitzuteilen.

Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist für die Angebote wird mit Aufforderung zur Angebotsab-

gabe bekannt gegeben. Maßgeblich ist der Eingang, der im Zweifel vom

Bieter nachzuweisen ist, bei der Vergabestelle.

Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelas-

sen.

Für das Verfahren gilt folgender Ablauf, auf den sich die Bieter einzurich-

ten haben. Die Fristen ergeben sich aus der Veröffentlichung.

36

[Seite 37]

VerfahrensschrittZeitpunkt/Zeitraum
Fragen zu den Vergabeunterlagen in Bezug auf den Teilnahmewettbewerbbis zum 8. Tag vor Ein- sendeschluss, siehe Ver- gabeportal
Abgabe Teilnahmeantrag mit Anlagensiehe Vergabeportal
Auswertung der Teilnahmeanträgesiehe Vergabeportal
Voraussichtliche Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote an die ausgewählten Bieter einschließlich Büropräsentation mit Projekt- konzeptsiehe Vergabeportal
Fragen zu den Vergabeunterlagen bis …Wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Angebotsfrist für erste AngeboteWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
VerhandlungenWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Abgabe letztverbindlicher AngeboteWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Auswertung der Angebote bis…Wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.
Voraussichtlicher Versand der Vorabinformati- onWird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs festgelegt.

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[Seite 38]

Wird nach Abschluss des Voraussichtlicher Zuschlag und Vertrags- Teilnahmewettbewerbs schluss festgelegt.

Honorar

Mit dem Angebot ist das Angebotsblatt vollständig ausgefüllt abzugeben.

Vertrag

Einen Vertragsentwurf erhalten die ausgewählten Bieter zusammen mit

der Aufforderung zur Abgabe des ersten Angebotes mit der Bitte, entspre-

chende Änderungsvorschläge für die Verhandlungsrunden zu formulieren.

Kostenentschädigung

Kosten für die Teilnahme am Verfahren werden nicht erstattet.

Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabe-

verfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle

nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich

gemacht werden. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit

diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte, insbesondere für Nachunter-

nehmer.

Schutzrechte

Im Angebot ist anzugeben, ob für dessen Inhalt gewerbliche Schutzrechte

bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind.

Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Nach-

prüfungsverfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und

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[Seite 39]

können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote

erteilen lassen (vgl. § 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Ein-

sicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen,

insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Geschäftsge-

heimnissen geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Ak-

ten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hin-

zuweisen und diese in Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter

haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits im Angebot zu kennzeichnen,

ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die zu schützen-

den Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche

Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im

Sinne von § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

Vergabekammer

Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln

Zeughausstraße 2-10

50667 Köln

Telefon: +49 221 1472120

Fax: +49 221-147 2889

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der

Vergabekammer:

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zu-

lässig ist, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften

im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle in-

nerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-

chung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Be-

kanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Be-

werbung gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, 39

[Seite 40]

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter-

lagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeun-

terlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote ge-

genüber der Vergabestelle gerügt werden,

  1. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb

von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.

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[Seite 41]

  1. Anlagenverzeichnis

Die der Ausschreibung beigefügten Anlagen sind differenziert in Anlagen,

die inhaltliche Hintergrundinformationen zu der Aufgabenstellung beinhal-

ten, in Anlagen, die Auskunft über das Vergabeverfahren geben, sowie in

Anlagen, die auszufüllen und in den aufeinanderfolgenden Verfahrens-

schritten einzureichen sind.

Die von der Auftraggeberin bereitgestellten Anlagen, die als auszufüllende

Formblätter der Bewerbung beizufügen sind, finden sich auch in der bei-

gefügten Checkliste wieder, ergänzt um Anlagen, die formlos zu ergänzen

sind (z.B. Nachweis in einer Architektenkammer). Die vom Bewerber ein-

zureichenden Unterlagen orientieren sich an der Checkliste.

Anlagen – Hintergrundinformationen zur Aufgabenstellung Quar- tiersarchitekt Nord-Düren (sonstiges)

 ND1 Integriertes Handlungskonzept (IHaKo) Problemimmobilien Nord-

Düren für das Städtebauförderprogramm „Modellvorhaben Problemimmo-

bilien“ 2018-2022 ff.

 ND2a,b Bericht zu den vorbereitenden Untersuchungen für das Sanie-

rungsverdachtsgebiet Nord-Düren 2021

 ND3 Karte Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Nord-Düren

 ND4 Sanierungssatzung Nord-Düren

 ND5 Begründung Sanierungssatzung Nord-Düren

 ND6 Rahmenplan und städtebauliche Konzeption Nord-Düren

 ND7 Konzept „Musterhaus“ Nord-Düren

 ND8 Gestaltungsmerkmale Nord-Düren

 ND9 Richtlinie Fassaden- und Hofprogramm Nord-Düren

Anlagen – Infos zum Vergabeverfahren

Anschreiben

 Anschreiben der Stadt Düren

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[Seite 42]

 311 EU Anfrage Teilnahmewettbewerb Quartiersarchitekten Nord-Düren

und Zusammenstellung der Unterlagen im Download

Leistungsbeschreibung

 Vergabeunterlagen / Leistungsbeschreibung (dieses Dokument)

 Angebotsblatt zur Ansicht (wird in Stufe 2 zum Ausfüllen bereitgestellt)

 Bewertungsmatrix Quartiersarchitekten Nord-Düren(Verhandlungsrunde)

Vertragsbedingungen

 Entwurf Beauftragungsvertrag

 512 EU Vertragsbedingungen NRW

 513 EU Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestarbeitsbe-

dingungen

sonstiges

 312_322 EU Hinweise Einreichung Interessensbestätigung

 312a_322a Info DSGVO generell – Datenschutzbestimmungen

 511 EU Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW

Anlagen bzw. Formblätter zum Ausfüllen im Rahmen von Stufe 1 „Teilnahmewettbewerb“

 00 Checkliste

 01 Teilnahmeantrag (Formular 314 EU)

 02.1-x Steckbrief Einzelreferenzen und Erfahrungen – hierzu sind eigene

erläuternde Anlagen in Form von Veröffentlichungen, Plänen, Berichten zu

ergänzen (Abgabe ein Formblatt pro Referenzprojekt)

 03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, soweit beabsichtigt (Formu-

lar 531 EU)

 04 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, soweit beabsichtigt (Formular

532 EU)

 05 Verpflichtungserklärung Unterauftragsnehmende / Eignungsleihende,

soweit beabsichtigt (Formular 533 EU)

 06 Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)

 07 Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Geheimhaltung 42

[Seite 43]

Anlagen bzw. Formblätter zum auszufüllen, die bereitgestellt werden, wenn zu Stufe 2 „Verhandlungsverfahren“ eingeladen wurde

 Anfrage zur Angebotsabgabe 321 EU

 Angebotsblatt mit Stundenkontingenten für erstes und nach der Verhand-

lungsrunde finales Angebot

 Beauftragungsvertrag im Entwurf mit Änderungsvorschlägen (sofern Än-

derungsbedarf)

Unterlagen von Seiten der Auftraggeberin nach Beauftragung

 Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz

 Vertiefende Informationen zu den für den Erwerb vorgesehenen Liegen-

schaften / Immobilien sowie Verwaltungsunterlagen zu den bereits erwor-

benen Immobilien / Liegenschaften

 Sonstige Informationen zum Sanierungs- und Fördergebiet bzw. Förder-

programm

 Kontaktdaten der Quartiersarchitekten und des Sanierungsträgers

 Sonstige Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei der Auftraggeberin

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung