Abschluss von Rabattverträgen für generische Arzneimittel in 109 Fachlosen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 109
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.03.2025
- CPV-Codes
- Arzneimittel (33600000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 170241-2025
- Verfahrensnummer
- f33e83db-d102-42a9-a612-db6d79ad7eef
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse mit Sitz in Eisenberg schreibt Rabattvereinbarungen für generische Arzneimittel aus. Beschafft werden Arzneimittel auf Wirkstoffbasis in 109 Fachlosen, darunter Einzelwirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Die Verträge sollen vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028 gelten; Angebote müssen bis zum 30. April 2025, 8:00 Uhr, eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis 31.01.2028 (AOK XXXI).
Leistungen nach Losen (109)
LOT-0001 · Anastrozol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Buprenorphin-S (Sublingualtabletten) [Mindestindikation: Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger]
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Bupropion (Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung) [nur zur Behandlung einer depressiven Erkrankung]
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Celecoxib
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Dorzolamid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Ezetimib
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Fentanyl (Matrixpflaster und Tabletten)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Formoterol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Hydromorphon hydrochlorid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Levetiracetam
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Methylphenidat [Mindestindikation: juvenile ADHS-Therapie]
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Montelukast
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Morphin (nur Arzneimittel, die nicht zur Opiatentwöhnung angewendet werden)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Mycophenolsäure (mofetil) [nur feste orale Darreichungsformen]
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Olmesartan+Amlodipin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · Oxycodon NON-RET (nur nicht retardierte Darreichungsformen)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0017 · Oxycodon RET (nur retardierte Darreichungsformen)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0018 · Pantoprazol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0019 · Prasugrel
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0020 · Ropinirol-F (Filmtabletten) [Mindestindikation: Morbus Parkinson und Restless-Legs Syndrom]
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0021 · Ropinirol-R (Retardtabletten)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0022 · Sitagliptin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0023 · Sitagliptin+Metformin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0024 · Venlafaxin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0025 · Posaconazol RM
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0026 · Abirateron
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0027 · Agomelatin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0028 · Alendronsäure
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0029 · Amitriptylin (ohne Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amitriptylinoxid)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0030 · Aripiprazol (Tabletten/Schmelztabletten und Lösungen zum Einnehmen)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0031 · Baclofen
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0032 · Beclometasondipropionat
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0033 · Betamethason
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0034 · Bicalutamid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0035 · Bimatoprost+Timolol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0036 · Bosutinib
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0037 · Brimonidin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0038 · Brinzolamid+Brimonidin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0039 · Buprenorphin-P (Pflaster)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0040 · Cabergolin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0041 · Calcipotriol+Betamethason (Salben und Gele)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0042 · Calcitriol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0043 · Candesartan+Amlodipin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0044 · Chlormadinon+Ethinylestradiol (Kalenderpackungen)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0045 · Colecalciferol RX
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0046 · Darunavir
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0047 · Dasatinib (Filmtabletten)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0048 · Desmopressin (Tabletten und Sublingualtabletten)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0049 · Dienogest
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0050 · Dienogest+Ethinylestradiol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0051 · Domperidon
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0052 · Dorzolamid+Timolol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0053 · Dutasterid+Tamsulosin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0054 · Eisen(III)-Ion (ohne Tropfen zum Einnehmen und Sirupe)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0055 · Eplerenon
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0056 · Esomeprazol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0057 · Everolimus (Tabletten mit dem ATC (WHO) L 01 EG 02, die nicht zur Anwendung in der Indikation TSC (Tuberous Sclerosis Complex) zugelassen sind)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0058 · Ezetimib+Simvastatin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0059 · Febuxostat
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0060 · Fenofibrat
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0061 · Fluconazol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0062 · Fluoxetin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0063 · Fluticason 17-propionat+Azelastin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0064 · Granisetron (ohne transdermale Pflaster)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0065 · Itraconazol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0066 · Lacosamid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0067 · Lactulose NON-RX (Sirup)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0068 · Lanreotid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0069 · Lansoprazol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0070 · Latanoprost+Timolol (Augentropfen mit der Wirkstoffstärke 50µg/ml + 5mg/ml in den Normpackungsgrößen 1-3 (N1-N3)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0071 · Leflunomid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0072 · Lisdexamfetamin (Hartkapseln mit der Packungsgröße 30 Stück)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0073 · Lorazepam
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0074 · Melatonin (Retardtabletten mit der Wirkstoffstärke 2mg)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0075 · Memantin (ohne Starterpacks)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0076 · Metamizol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0077 · Methotrexat
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0078 · Mometason furoat
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0079 · Olmesartan
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0080 · Ondansetron
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0081 · Opipramol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0082 · Oxcarbazepin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0083 · Oxybutynin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0084 · Paliperidon (nur Depot-Injektionssuspensionen zur Ein-Monats-Dosierung)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0085 · Pirfenidon (Filmtabletten)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0086 · Pomalidomid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0087 · Posaconazol EU-EWR
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0088 · Pramipexol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0089 · Pravastatin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0090 · Prednisolon
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0091 · Propranolol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0092 · Ramipril+Amlodipin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0093 · Riluzol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0094 · Risedronsäure
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0095 · Roflumilast (Filmtabletten und Tabletten)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0096 · Sevelamer carbonat
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0097 · Sildenafil (Filmtabletten mit der Wirkstoffstärke 20mg)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0098 · Telmisartan
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0099 · Temozolomid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0100 · Terbinafin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0101 · Tolperison
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0102 · Trospium chlorid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0103 · Urapidil (Retardkapseln)
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0104 · Ursodeoxycholsäure
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0105 · Vildagliptin+Metformin
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0106 · Voriconazol
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0107 · Xipamid
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0108 · Zolpidem
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0109 · Zopiclon
Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 109 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Nach Maßgabe des § 130a Abs. 8a, Abs. 8b Satz 5 SGB V werden für bestimmte Wirkstoffe, hinsichtlich derer patentfreie Arzneimittel mit drohender oder bestehender versorgungsrelevanter Marktkonzentration gemäß § 130a Abs. 8b Satz 3 SGB V nachgefragt werden, jeweils zwei wirkstoffgleiche Fachlose (ein sog. "EU-EWR-Los" und ein sog. "RM-Los") gebildet. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Ein Bieter, der sowohl auf ein EU-EWR-Los als auch auf das wirkstoffgleiche RM-Los bietet, kann nur auf eines der Lose einen Zuschlag erhalten, wobei das EU-EWR-Los vorgeht. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Pharmazeutische Unternehmer können eine Beendigung des Rabattvertrags bei absehbarer Überschreitung der Höchstmenge durch Ausübung eines Optionsrechts ("pU-Optionsrecht") verhindern, sofern die AOK nicht rechtzeitig widerspricht.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB. Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Nach Maßgabe der Bestimmungen des GWB und der VgV, insbesondere §§ 123-126 GWB. Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Bewerbungsbedingungen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 618179-2025
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.