Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung am Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium in Berlin
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.03.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bezirksamt Pankow von Berlin
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- CPV-Codes
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- Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung (45111000)
- Abbrucharbeiten (45111100)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 121303-2026
- Verfahrensnummer
- ae7c2108-d604-4721-ab1c-df9b1b851dfc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Bezirksamt Pankow von Berlin schreibt Abbruch- und Schadstoffsanierungsarbeiten für das Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium aus. Der Umfang umfasst unter anderem den Rückbau von Wandputz, Fliesen und Estrich sowie die fachgerechte Sanierung von KMF-belasteten Bauteilen und bleihaltigen Anstrichen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne explizite Eignungsanforderungen in der Bekanntmachung.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Abbrucharbeiten nicht tragender Bauteile sowie die Schadstoffsanierung (ohne DG) für die Sanierung des Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium in Berlin. Abbrucharbeiten Unterdecken Akustikdecken, ungefährlich ca. 2700 m² Abbruch Wandputz ca. 1190 m² Abbruch Wandfliesen ca. 1260 m² Abbruch Bunkerdecken aus Betondielen ca. 425 m² Abbruch Ziegelfensterbänke, außen ca. 300 m Entsorgung mineralische Abfälle Ausbauen, lagern Türblätter (1- + 2-flg.) ca. 120 St Schadstoffsanierung Personendekontaminationseinheit 1-Kammer 2 St und 23 St umsetzten Demontage KMF Akustikplatten ca. 1500 m² Ummantelung (KMF) Heizleitungen DN15-100 ca. 850 m Abbruch Estrich mit phenolhaltigem Kleber ca. 1760 m² Umgang mit bleihaltigem Anstrich
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Abbrucharbeiten nicht tragender Bauteile sowie die Schadstoffsanierung (ohne DG) für die Sanierung des Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasium in Berlin. Abbrucharbeiten Unterdecken Akustikdecken, ungefährlich ca. 2700 m² Abbruch Wandputz ca. 1190 m² Abbruch Wandfliesen ca. 1260 m² Abbruch Bunkerdecken aus Betondielen ca. 425 m² Abbruch Ziegelfensterbänke, außen ca. 300 m Entsorgung mineralische Abfälle Ausbauen, lagern Türblätter (1- + 2-flg.) ca. 120 St Schadstoffsanierung Personendekontaminationseinheit 1-Kammer 2 St und 23 St umsetzten Demontage KMF Akustikplatten ca. 1500 m² Ummantelung (KMF) Heizleitungen DN15-100 ca. 850 m Abbruch Estrich mit phenolhaltigem Kleber ca. 1760 m² Umgang mit bleihaltigem Anstrich
Frist: 23.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es erfolgt die Prüfung der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A. Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Es erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen. GAEB-Datei mit Preisangaben und das Angebotsformular V 213.H F werden nicht nachgefordert
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LOT-0000 · Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung
- Preis
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Es erfolgt die Prüfung der Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 6e EU VOB/A. Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt, - dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Nachweisführung zur Eignung auch für vorgesehene andere Unternehmen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage beim Wettbewerbsregister machen (soweit die gesetzlichen Voraussetzungen zur Abfrage entsprechend den Vorgaben des § 6 WRegG vorliegen). Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG sind öffentliche Auftraggeber nach § 99 Nr. 1 bis 3 GWB verpflichtet, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, vor Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, Eintragungen gespeichert sind. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. Es erfolgt die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22.04.2020 und der Novellierung vom 01.12.2022: § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen. GAEB-Datei mit Preisangaben und das Angebotsformular V 213.H F werden nicht nachgefordert
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 25.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 432979-2026
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