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Zwei mobile Systeme zur Überwachung des Luftraums und Analyse von Drohnenflügen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.10.2026, 15:15 (Europe/Berlin)

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  • Landesbetrieb - Außenstelle Hannover Podbielskistr. 166 30177 Hannover

Leistungsbeschreibung

- Technischer Teil -

(Teil B)

Vergabeverfahren

AZ: 276290-JVA/2026-03.341

„Mobiles System zur Drohnenrisikoanalyse“

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Urheberrecht:

Die nachfolgende Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen ist urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für die Erstellung eines Angebotes für das Logistik Zentrum Niedersachsen verwendet wer- den.

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Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Dem Angebot sind Datenblätter der angebotenen Produkte in deutscher Sprache beizufügen. Diese werden zum Abgleich zwischen angebotenem Produkt und Leistungsbeschreibung benötigt.

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Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 3 von 4 Leistungsbeschreibung 276290-JVA/2026-03.341 Drohnendetektionssysteme

Mobiles System zur Drohnenrisikoanalyse

Zur Erfassung der Anzahl an Drohnenflügen sowie der Flugrouten im Umfeld der Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen soll ein einfach zu installierendes und ggf. in andere Justizvollzugsanstalten verlegbares Sys- tem zur Luftraumüberwachung beschafft werden.

Im Angebotspreis sind die laufenden Betriebskosten für 5 Jahre (Lizenzen, Konnektivität und alles was zum Betrieb des Systems notwendig ist) ab vollständigen Abnahmezeitpunkt enthalten, je System ein Anwender- Training für Multiplikatoren, bei dem die Multiplikatoren in die Lage versetzt werden sollen, künftige An- wender ebenfalls in der Bedienung zu schulen, sowie maximal 3 Personentage (1 Personentag = 8 Arbeits- stunden) insgesamt für beide Systeme zur Unterstützung beim Aufbau des Systems zu inkludieren (vgl. Ziffer 1.8. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Das System muss in für den Transport mit Paketdiensten geeigneten Transportbehältnissen geliefert wer- den, wobei pro Behältnis ein Gewicht von 31,5 kg sowie ein Packmaß von 120 cm x 60 cm x 60 cm nicht überschritten werden darf (vgl. Ziffer 2.14. der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Mit dem System ist ein für die Systemdarstellung und Alarmierung geeignetes Anzeigegerät zu liefern. Das System muss mit maximal 4 Sensorstandorten zu betreiben sein. Die für eine Mindestkonfiguration notwen- dige Anzahl an Standorten sowie die Anforderungen an die erforderlichen Masten sind durch den Auftrag- nehmer zu benennen, da bauseits Masten zur Verfügung gestellt werden. Zur Vermeidung zusätzlicher In- stallationskosten muss eine Anbindung der Sensoren sowohl mindestens via Mobilfunk (4G) als auch via Ethernet (inkl. Stromversorgung) möglich sein und ein 230V-Anschluss für den Betrieb der Sensoren ausrei- chen. Zur Vermeidung zusätzlicher baulicher Kosten darf die zu installierende Sensorik ein Gesamtgewicht von 10kg sowie eine Größe von 40cm x 40cm x 50cm nicht überschreiten. Die Leistungsaufnahme eines Sensors darf im Dauerbetrieb nicht über 50 Watt liegen. Auf den Einsatz proprietärer Kabel sollte verzichtet werden. Die zwei zu beschaffenden Systeme müssen sowohl einzeln als auch als ein großes System nutzbar sein. Die zu beschaffenden Systeme müssen mit bereits vorhandenen Systemen (Dedrone DroneTracker) kompatibel sein. Das System muss mindestens den Luftraum in einer Entfernung von 1 km ab Außenmauer um die Anstalt bis zu einer Flughöhe von mindestens 250 m mittels Funkdetektion (Erkennen drohnentypi- scher Funksignale) überwachen. Das System muss passiv, d. h. ohne Frequenzzuteilungen durch die Bundes- netzagentur, einsetzbar sein. Das System muss die aktuelle Drohnenposition (mindestens 2-dimensional) auf einer Karte in Echtzeit (Latenz maximal 2 Sekunden) darstellen können. Ein ggf. vorhandener Peilfehler muss mit der Position visualisiert werden können. Für die Darstellung müssen sowohl aktuelle Onlinekarten als auch individuelle Luftbilder oder Alarmpläne unterstützt werden. Neben der aktuellen Position müssen auch Informationen zum Drohnentyp (mindestens verwendetes Fernsteuerprotokoll) sowie die bisherige Dauer des aktuellen Alarms angezeigt werden. Das System muss den Luftraum 24/7 selbstständig überwa- chen und ein Eingreifen des Bedieners darf nur im Alarmfall erforderlich sein. Das System muss durch Mit- arbeiter des Justizvollzuges vollständig administrierbar, bedienbar und verlegbar sein. Neben der Echtzeit- darstellung muss eine dauerhafte Speicherung der Alarme inkl. aller erhobenen Daten für eine spätere fo- rensische Analyse möglich sein. Dabei ist es insbesondere erforderlich, dass rekonstruierbar ist, wo sich die Drohne zu welchem Zeitpunkt befand. Das System muss in Abhängigkeit der aktuellen Drohnenposition (Ge- ofencing) mindestens folgende Alarmierungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen: Kein Alarm, Voralarm, Alarm bei Grenzverletzung. Die Einrichtung von mindestens zwei Alarmzonen muss möglich sein. Eine Alar- mierung muss mindestens akustisch erfolgen. Das Versenden von Alarmen via E-Mail und SMS muss möglich sein. Eine zukünftige Integration in bestehende Alarmmanagementsysteme muss möglich sein. Für diesen Zweck muss seitens des Systemherstellers eine API zur Verfügung gestellt werden. Das System muss ohne Serverhardware am Installationsort einsetzbar sein. Die Möglichkeit einer Erweiterung des Systems mit ei- ner PTZ Kamera muss gegeben sein. Die Kamera muss detektierte Drohnen dabei automatisch im Videobild zentrieren und verfolgen. Im Videobild muss die Drohne gut sichtbar markiert werden. Die Videoaufnahmen sind zusammen mit den Daten der RF-Sensoren in einem Alarm abzuspeichern. Eine manuelle Steuerung der Kamera über die Benutzeroberfläche muss möglich sein. Die Daten müssen über eine im Public Internet

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erreichbare Webseite von einem handelsüblichen PC mittels Webbrowser ohne zusätzliche Software sicher abrufbar sein. Dabei müssen Lizenzen für mindestens 10 Nutzer je System im Angebot enthalten und ein gleichzeitiger Zugriff von mindestens 10 Benutzern auf das System möglich sein. Die Benutzeroberfläche muss auf mobilen Geräten (Tablets und Smartphone) ohne Installation von Apps nutzbar sein. Eine Uptime von mindestens 99,9% muss gewährleistet sein. Sämtliche Daten müssen in Deutschland SOC-1-, SOC-2- und SOC-3 konform gehostet sein. Zur Verfügungstellung der Daten muss der Systemadministrator weitere Be- nutzer mit einschränkbaren Rechten anlegen können. Dabei muss mindestens sichergestellt sein, dass Be- diener aufgezeichnete Alarme nicht löschen/manipulieren oder die Funktion des Systems durch Verände- rungen der Systemeinstellungen einschränken können. Änderungen an Systemeinstellungen müssen proto- kolliert werden und einem Nutzer zuzuordnen sein. Das System muss ein automatisiertes Reporting an einen festgelegten Verteilerkreis ermöglichen und dahingehend so einstellbar sein, dass sowohl Frequenz als auch Umfang der Berichte für verschiedene Teilnehmerkreise anpassbar sind. Häufiger überflogene Bereiche müssen in den Berichten direkt ersichtlich und gesondert gekennzeichnet sein. Zu einer gezielten Auswer- tung muss die Alarmdatenbank mindestens nach den folgenden Kriterien zu filtern sein: Drohnentyp/Proto- koll, Datum, Dauer. Zusätzlich muss es möglich sein, kritische Alarme in Kategorien einzuteilen und nach diesen zu filtern. Die Alarmaufzeichnungen müssen für die weitere Datenverarbeitung im CSV-Format ex- portierbar sein. Die Flugrouten müssen gesondert (bspw. GPX-Format) exportierbar sein. Das System muss über eine Drohnendatenbank verfügen, die kontinuierlich aktualisiert wird, um auch zukünftige Bedrohun- gen erkennen zu können. Das System muss Broadcast Remote ID empfangen und darstellen können. Up- dates müssen online, ohne Servicetechnikereinsatz, direkt durch den Auftraggeber installierbar sein oder automatisch Over-The-Air erfolgen. Das System muss über eine Selbstdiagnose verfügen, die auf aktuelle Fehlfunktionen hinweist und entsprechend im Falle von Systemeinschränkungen alarmiert.

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