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Zwei Krankenkraftwagen Typ B mit erweiterter medizinischer Ausrüstung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Spezialfahrzeuge (34114000)
  • Notfallwagen (34114100)
  • Rettungswagen (34114110)
  • Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung (34114120)
  • Patiententransportfahrzeuge (34114122)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
489940-2026
Verfahrensnummer
910ff786-e4dd-4b24-9f86-90128e1246cf

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Erkrath beschafft für ihren Rettungsdienst zwei Krankenkraftwagen des Typs B nach der europäischen Norm für Krankenkraftwagen, jeweils mit erweiterter medizinischer Ausrüstung. Fahrgestell und Fahrzeugausbau müssen gemeinsam angeboten werden; die Angebotsfrist endet am 25. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von zwei Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ B, mit erweiterter medizinischer Ausrüstung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Beschaffung von zwei Krankenkraftwagen nach DIN EN 1789 Typ B, mit erweiterter medizinischer Ausrüstung

    Für den Rettungsdienst der Stadt Erkrath sollen zwei Krankenkraftwagen beschafft werden, die als Fahrzeuge nach DIN EN 1789, Typ B ausgeführt sind und über eine erweiterte medizinische Ausrüstung verfügen. Aufgrund der technischen Komplexität der Gesamtmaßnahme sowie der funktionalen und konstruktiven Abhängigkeiten zwischen Fahrgestell, Aufbau, Ausbau sowie Funk- und Kommunikationstechnik sind Teil A (Fahrgestell) und Teil B (Fahrzeugausbau) ausschließlich gemeinsam anzubieten. Der Auftragnehmer übernimmt insoweit die Gesamtverantwortung für die vertragsgerechte, funktionsfähige und kompatible Ausführung beider Teile. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Der Auftragnehmer schuldet ein vollständig betriebsbereites, zulassungsfähiges und mangelfreies Gesamtfahrzeug. Er übernimmt die Gesamtverantwortung für die vertragsgerechte, sichere und kompatible Ausführung beider Teile, ein-schließlich des störungsfreien Zusammenwirkens sämtlicher von ihm gelieferten, eingebauten, angeschlossenen, befestig-ten, parametrisierten oder integrierten Systeme und Komponenten. Dies gilt auch für Schnittstellen zwischen Fahrgestell, Aufbau, Ausbau, Elektrik, Elektronik, Funk- und Kommunikationstechnik, Halterungs- und Ladetechnik sowie für beigestell-te Komponenten, sofern die genannten Punkte Vertragsgegenstand sind. Soweit beigestellte Komponenten nach den Vergabeunterlagen durch den Auftragnehmer einzubauen oder zu integrieren sind, ist deren fachgerechte und mit dem Gesamtfahrzeug kompatible Einbindung Bestandteil der Leistung. Hierzu zählen insbesondere sämtliche Leistungen, Nebenleistungen und Bauteile, die zur vollständigen, sicheren, funktionsfähigen und zulassungsfähigen Herstellung des Fahrzeugs erforderlich sind, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich einzeln benannt sind. Das fertige Fahrzeug muss vor der Endabnahme durch den Auftraggeber mindestens folgende Prüfungen und Abnahmen vollständig durchlaufen haben: - dokumentierte Qualitätsendkontrolle durch den Auftragnehmer - Ablieferungsinspektion des Fahrgestellherstellers - amtliche technische Prüfung, die zum Zeitpunkt der Endabnahme nicht älter als drei Monate sein darf - rettungsdiensttechnische Abnahme durch eine fachlich geeignete Prüforganisation, z. B. TÜV, DEKRA oder eine vergleichbare Institution Sämtliche im Rahmen dieser Prüfungen und Abnahmen festgestellten Mängel müssen vor der Endabnahme vollständig beseitigt sein. Die genannten Vorprüfungen, Herstellerinspektionen und technischen Abnahmen ersetzen nicht die förmliche Endabnahme durch den Auftraggeber. Die Bieter haben die Vergabeunterlagen eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Plausibilität, technische Umsetzbarkeit und Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Sofern nach Auffassung des Bieters Ausstattungsmerkmale fehlen, technische Unklarheiten bestehen oder Widersprüche erkennbar sind, ist rechtzeitig im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Bieterfrage zu stellen.

    Frist: 25.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 48 VgV) Fehlende Unterlagen werden mit einer angemessenen Frist nachgefordert.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 675804-2026

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