Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten
nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
| Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: | Stadt Oberhausen Der Oberbürgermeister Bereich/Fachbereich: 5-6-40 Straßen- und Kanalbau, Schnittstelle WBO Anschrift: Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen Tel.: 0208-8252865 E-Mail: yaseen.alhusami@oberhausen.de |
| Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: | Stadt Oberhausen Die behördliche Datenschutzbeauftragte Schwartzstraße 72, 46045 Oberhausen Tel.:0208/825-1 E-Mail: datenschutz@oberhausen.de |
| Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: | a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und e) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 75a GO NRW. |
| Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten, Folgen bei Nichtbereitstellung. | Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten | Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. |
| Empfänger von personenbezogenen Daten | Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder diese gesetzlich zugelassen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Im Falle einer etwaigen einzelfallbezogen freiwilligen Anwendung der UVgO bzw. VOB/A Abschnitt 1 als Orientierungsinstrument unter § 75a GO NRW werden nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben. |
| Datenerhebung bei Dritten (Quelle und Datenkategorien) | Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. |
| Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten | Von der Datenverarbeitung betroffene Personen haben nach Maßgabe der Artikel 15 – 21 DSGVO i.V.m. §§ 12 -14 Datenschutzgesetz NRW folgende Rechte: Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten, Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung, Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände, Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen. |
| Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 / 38424-0 Fax 0211 / 38424-10 Email poststelle@ldi.nrw.de Internet www.ldi.nrw.de |