04 Angebotsbedingungen_Öffentliche Angebotseinholung.docx

Zustandserfassung und Objektplanung zur Instandsetzung der Klockesbrücke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.10.2026, 14:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Stadt Oberhausen

Bereich Mobilität 5-6-40

Öffentliche Ausschreibung

OB_2026/10-043: Zustandserfassung und Objektplanung für die Instandset-zung der Klockesbrücke (Essenerstraße über DB) in Oberhausen

Angebotsbedingungen

Stand: Oktober 2026

  1. Auftraggeber

Auftraggeber ist die Stadt Oberhausen.

  1. Ausschließliche Kommunikation

Während des Vergabeverfahrens ist der Kommunikationsaustausch ausschließlich

[x] elektronisch über die Vergabeplattform

[ ] elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse: […]

zu führen. Eine direkte Kontaktaufnahme zu Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeitern des Auftraggebers ist im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren untersagt.

  1. Leistungserbringung

Der Auftrag ist ab dem 04.01.2027 zu beginnen. Der Leistungszeitraum ist bis 30.09.2027 vorgesehen.

  1. Einreichungstermin und -ort

Das Angebot ist bis zum

19.11.2026, 09:00 Uhr

über den unter Ziffer 2 benannten Kommunikationsweg einzureichen.

Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt und führen zum Ausschluss.

[x] Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Die Übermittlung des Angebots mittels Telefax ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

[ ] Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse: […]

Bei einer Übersendung per E-Mail ist zwingend folgender Betreff zu verwenden: „EINREICHUNG ANGEBOT [Bezeichnung der Vergabe]“. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, die mit einem abweichenden Betreff übersandt wurden, vom weiteren Verfahren auszuschließen, sofern infolgedessen die Vertraulichkeit der Angebote nicht sichergestellt werden kann.

Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

  1. Geltendes Vergaberecht

Der Auftraggeber führt ein unterschwelliges Vergabeverfahren unter Einhaltung der in § 75a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) benannten Grundsätze durch. Der Auftraggeber bezeichnet das im Folgenden beschriebene Vergabeverfahren als eine Öffentliche Angebotseinholung.

  1. Voraussichtlicher Ablauf des weiteren Verfahrens
    1. Prüfung der ersten Angebote

Der Auftraggeber unterzieht die fristgerecht eingegangenen Angebote einer formalen Prüfung. Hinsichtlich der Angebote, die nicht vollständig sind, behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung fehlender Unterlagen und/oder Angaben vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, nicht erfolgt. Das betrifft insbesondere Dokumente, die für die Anwendung der Zuschlagskriterien herangezogen werden müssen (z.B. Projektkonzept, Leistungsverzeichnis, Preisblatt etc.).

    1. Wertung der Erstangebote

Angebote, die Vorstehendem entsprechen, werden einer Wertung anhand der in Ziff. 12 beschriebenen Zuschlagskriterien zugeführt.

Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die vom Bieter abgegebenen Erklärungen sowie die eingereichten Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Wird die Frist zur Vorlage dieser Nachweise nicht eingehalten, wird der Zuschlag nicht erteilt und das Angebot ausgeschlossen.

    1. Ggf. durchzuführende Bietergesprächsphase

Hinweis: Die Bietergesprächsphase und die ggf. darauffolgende Wertung findet nur statt, wenn kein Zuschlag auf das Erstangebot erteilt wird.

Die zu den Bietergesprächen eingeladenen Bieter werden im Rahmen eines Termins die Gelegenheit haben, ihr Angebot zu verbalisieren, ihr Projektkonzept vorzustellen sowie etwaige Vertragsaspekte zu adressieren (geplant: 30 Minuten Präsentation, 30 Minuten Rückfragen / Diskussion und 30 Minuten Vertragsgespräch). Ort, Datum sowie Einzelheiten zum Ablauf der fakultativen Bietergespräche werden den Bietern in den Einladungsschreiben mitgeteilt.

Der Auftraggeber erwartet, dass die/der vom Bieter vorgesehene Projektleitende und/oder die/der stellvertretende Projektleitende an dem Termin teilnimmt, die Präsentation vorträgt und zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht.

    1. Zweite Wertung

Im Anschluss an das oder die Bietergespräch(e) erfolgt ggf. eine Anpassung der Vergabeunterlagen auf Grundlage der Ergebnisse der Gespräche. Der Auftraggeber fordert sodann die in die engere Wahl gelangten Bieter erneut zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf.

Die finalen Angebote werden sodann einer Wertung anhand aller bekanntgemachten Zuschlagskriterien zugeführt.

    1. Zuschlagserteilung

Gemäß des Wertungsergebnisses erfolgt die Auswahl des besten Angebotes. Sodann erfolgt der Zuschlag/Vertragsschluss. Der Zuschlag wird voraussichtlich im Dezember 2026 erteilt.

  1. Form der Angebote

Die Angebote müssen vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Auf das Dokument „Checkliste einzureichende Unterlagen“ wird verwiesen.

Die Angebote sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber übersandten Formulare und Dokumente zu verwenden. Soweit Ergänzungen zur besseren Angebotsbeurteilung erforderlich erscheinen, können sie von Bieterseite als besondere Anlage dem Angebot beigefügt werden. Die Anlage muss eine eindeutige Bezugnahme auf die für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Formulare und Dokumente ausweisen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Eignung der Bieter

Die Bieter müssen die beigefügten Eignungsformulare ausfüllen und mit dem Angebot einreichen. Es gelten folgende Mindestanforderungen, die mit den zur Verfügung gestellten Formularen nachzuweisen sind:

    1. Persönliche Lage / Ausschussgründe

Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.

Mit dem Angebot ist vorzulegen:

    • Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist. In diesem Fall ist Ziffer 1 des Eignungsfragebogens zu verwenden.
    • Eigenerklärung zur Unternehmensstruktur: Diese Erklärung ist durch Ausfüllen der Ziffer 2 des Eignungsfragebogens zu erbringen.
    • Eigenerklärung zu Ausschlussgründe: Diese Erklärung ist durch die Abgabe der ausgefüllten Ziffer 3 des Eignungsfragebogens zu erbringen.
    1. Leistungsfähigkeit des Unternehmens

Die hier geforderten Erklärungen sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes bei-zubringen. Zusätzlich ist dieser ins Deutsche zu übersetzen.

Mit dem Angebot ist vorzulegen:

    • Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende Absichtserklärung, dass ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird.

Die Berufs-Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssummen aufweisen (Mindestanforderung):

      • Personen- und Sachschäden: 3.000.000 € (2-fach maximiert)
      • Vermögensschäden: 500.000 € (2-fach maximiert)

Hierfür ist die Ziffer 4 „Versicherungsschutz“ des Eignungsfragebogens zu verwenden.

    • Erklärung zur Mitarbeiterstruktur unter der Anzahl an Vollzeitkräften im Jahr […] unter Aufschlüsselungnach den folgenden Fachkräften: […]

Diese Erklärung ist durch Abgabe der ausgefüllten Ziffer 5 des Eignungsfragebogens zu erbringen.

    • Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in EUR (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es ist sowohl der Gesamtumsatz als auch der vergleichbare Umsatz im Bereich von mit dieser Ausschreibung vergleichbaren Leistungen anzugeben.

Hierfür ist die Ziffer 6 des Eignungsfragebogens zu verwenden und vollständig auszufüllen.

    • Erklärung zu Referenzen über vergangene Aufträge:

Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung über mindestens zwei Unternehmensreferenzen des Bieters vorzulegen, die sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen:

      • Vergleichbare mit dem Leistungsgegenstand
      • Der Instandsetzungsumfang muss mindestens 200.000 EUR (Kostenberechnung) betragen haben.
      • Der Referenzauftrag muss in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein. Maßgeblich ist der unter Ziff. 4 der Angebotsbedingungen genannte Einreichungstermin.

Hierfür ist Ziffer 7 des Eignungsfragebogens „Referenzen über vergangene Aufträge“ auszufüllen und zu verwenden.

    1. Eignungsprüfung bei Einsatz von Unterauftragnehmern

Der Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und / oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Eignungsfragebogen unter Ziffer 9 zu benennen.

Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist, bitten wir Sie, die Teilleistungen aufzulisten, die durch den jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Sofern Sie auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen möchten, um die Mindestanforderungen an die Eignung zu erfüllen, vermerken Sie bitte den Bereich der Eignungsleihe.

Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die vom Unterauftragnehmer ausgefüllten Eigenerklärung zum Unternehmen und zu den Ausschlussgründen (Ziffern 2 und 3 des Eignungsfragebogens). Der Auftraggeber wird diese Unterlagen ausschließlich von dem Bieter, der für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, anfordern.

Im Fall der Eignungsleihe behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung die vom Eignungsverleiher ausgefüllten Eigenerklärungen zum Unternehmen und zu den Ausschlussgründen (Ziffern 2 und 3) und das ausgefüllte Formular für den jeweiligen Bereich der Eignungsleihe anzufordern. Sofern eine Eignungsleihe bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters vorgesehen ist (z.B. eine Eignungsleihe hinsichtlich des Gesamtumsatzes), verpflichtet sich der Eignungsverleiher auf Anforderung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung mit dem Bieter/Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Sofern eine Eignungsleihe bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters vorgesehen ist (z.B. eine Eignungsleihe hinsichtlich Referenzaufträge oder soweit zutreffend hinsichtlich besonderer Zertifizierungen/Qualifikationen), verpflichtet sich der Eignungsverleiher auf Anforderung für die Dauer der Vertragsdurchführung uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen und die benannten Teilleistungen selbst auszuführen. Der Auftraggeber wird diese Unterlagen ausschließlich von dem Bieter, der für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, anfordern.

    1. Präqualifizierte Unternehmen

Präqualifizierte Bieter müssen Ihre Präqualifikationsnummer angeben. Anzugeben ist auch an, in welchem Umfang der Bieter sich auf die Präqualifikation zu berufen beabsichtigt, insbesondere durch Benennung der entsprechenden Unterlagen.

Hinweis: Für den Fall, dass ein Bieter bereits in ein Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist, kann auf die Beifügung derjenigen Erklärungen verzichtet werden, die die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis abdeckt. Im Übrigen sind diese einzureichen.

Hinweis: Die Ziffer 3 „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen“ des Eignungsfragebogens ist auch von präqualifizierten Unternehmen einzureichen!

  1. Vertrag

Im Falle der Zuschlagserteilung gelten die vertraglichen Bedingungen der beigefügten Vertragsbedingungen. Eigene AGB des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil. Es finden keine Verhandlungen über die Vertragsbedingungen statt.

  1. Kalkulation des Angebots
  • Das Leistungsverzeichnis/Preisblatt muss vollständig ausgefüllt werden. Es gelten die dort geregelten Vorgaben.
  • In dem Leistungsverzeichnis sind die Preise in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
  • Es sind grundsätzlich Netto-Preise (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Die Nebenkostenpauschale ist in % anzugeben
  • Die Bieter haben alle zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages sachlichen und personellen Aufwendungen und Nebenkosten einzukalkulieren. Die Bieter haben sich vor der Angebotsabgabe über die Bestimmungen der Vergabe und aller Umstände zu unterrichten, welche die Preisberechnung beeinflussen.
  1. Zuschlagskriterien

Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:

Angebotspreis 100%

  1. Fragen zum Verfahren

Der Auftraggeber bittet, technische, kaufmännische und rechtliche Fragen, die die Ausschreibung betreffen, möglichst bis zum 13.11.2026 über die unter Ziffer 2 benannte Kommunikationsadresse an den Auftraggeber zu richten.

Fragen und Antworten, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, werden allen Bietern zugänglich gemacht. Die Bieter werden daher gebeten, die Fragen, soweit möglich, in anonymisierter Form zu stellen.

  1. Angebotskosten

Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen sind kostenfrei zuzusenden.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten

Enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige Dokumente nach Auffassung des Bieters Fehler oder Unklarheiten, so hat der Bieter umgehend darauf aufmerksam zu machen. Vorgenannte Hinweise hat der Bieter über die unter Ziffer 2 benannte Kommunikationsadresse an den Auftraggeber zu richten.

  1. Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen

Die Auftraggeber wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.

  1. Abfrage des Wettbewerbsregisters

Sofern gesetzlich vorgeschrieben wird der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages hinsichtlich des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bieter finden keine Anwendung.

  1. Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Bieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln. Insbesondere dürfen die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin ist unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für den Zeitraum nach Leistungserbringung.

Soweit dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder darüber hinaus in Ausführung des Auftrages personenbezogene Daten bekannt werden, verpflichtet er sich, die Bestimmung der Datenschutzgesetze einzuhalten und sich der Kontrolle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu unterwerfen.

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