[Seite 1]
BRANDSCHUTZKONZEPT
Projekt Nr.: 6131-2 Stand: 20.04.2026
BGK-02/3SOF/9Brandschutz/ Planeingang
Projekt: Neubau Mensa und Kita Dorfbergstraße 16 77791 Berghaupten
Bauherr: Gemeinde Berghaupten Rathausplatz 1 77791 Berghaupten
Entwurfsverfasser: Bau4 Architekten GmbH Alter Schlachthof 47 76131 Karlsruhe
STEPPACHER Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG 77948 Friesenheim•Im Weiertsfeld 1•Telefon 07821 / 922 40-0•Telefax 07821 / 92240-0 • E-Mail: info@Steppacher-brandschutz.de
[Seite 2]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 2 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines 3
1.1 Auftrag 3 1.2 Unterlagen 3 1.3 Beurteilungsgrundlagen 4
- Angaben zum Objekt 5
2.1 Baumaßnahme 5 2.2 Konstruktion und bauliche Merkmale 6 2.3 Nutzung 7 2.4 Brandschutztechnische Infrastruktur 7
-
Baurechtliche Einordnung und Schutzziele 8
-
Brandschutzkonzept 10
4.1 Bildung von Brandabschnitten 10 4.2 Anforderungen an tragende und aussteifende Bauteile 10 4.3 Anforderungen an raumabschließende Bauteile 11 4.4 Anforderungen an Wand- und Deckenverkleidungen 12 4.5 Anforderungen an Außenwände und Bedachung 12 4.6 Maßnahmen für die Rauchableitung 13 4.7 Maßnahmen zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege 13 4.8 Anforderungen an die haustechnischen Anlagen und Einrichtungen 15 4.9 Maßnahmen für die Brandbekämpfung und Brandmeldung 17 4.10 Maßnahmen für den Feuerwehreinsatz 17 4.11 Organisatorische Brandschutzmaßnahmen 18 4.12 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit 18 4.13 Prüfungen, Nachweise und Bestätigungen 19
- Gutachtliche Zusammenfassung 20
Anlagen:
Anlage 1: Brandschutzpläne UG, EG, OG
[Seite 3]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 3 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
1. Allgemeines
1.1 Auftrag
Das Ingenieurbüro Steppacher wurde am 26.09.2025 beauftragt, für das baurechtliche Genehmigungsverfahren zum Neubau eines Gebäudes mit Mensa und einer Kindertages- stätte in Berghaupten die brandschutztechnische Beratung und Begutachtung durchzufüh- ren und das Brandschutzkonzept zu erstellen.
Durch das Brandschutzkonzept sollen die erforderlichen brandschutztechnischen Maßnah- men, die zur Umsetzung der baurechtlichen Schutzziele erforderlich sind, ermittelt und nach- vollziehbar dokumentiert werden.
Das Brandschutzkonzept soll die Einzelmaßnahmen zu folgenden Themen beinhalten:
• vorbeugender baulicher Brandschutz, • anlagentechnischer Brandschutz, • organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz und • abwehrender Brandschutz.
Das Brandschutzkonzept soll auch für das baurechtliche Genehmigungsverfahren als Brand- schutznachweis vorgelegt werden.
1.2 Unterlagen
Für die brandschutztechnische Beurteilung und Erstellung des Brandschutzkonzeptes wur- den vom Entwurfsverfasser folgende Pläne und Beschreibungen zur Verfügung gestellt:
• Lageplan Maßstab 1:500 Stand: 20.04.2026
• Grundriss Untergeschoss Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Grundriss Erdgeschoss Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Grundriss Obergeschoss Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Dachaufsicht Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Schnitt A-A, 1-1 Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Ansichten N-O, N-W Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Ansichten S-O, S-W Maßstab 1:100 Stand: 20.04.2026
• Baubeschreibung (Anlage 6 zum Bauantrag) Stand: 20.04.2026
• Flächenberechnung nach DIN 276 Stand: 20.04.2026
[Seite 4]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 4 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
1.3 Beurteilungsgrundlagen
Folgende gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und technische Baubestimmungen wur- den für die brandschutztechnische Prüfung verwendet:
• Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) vom 05. März 2010, zuletzt ge- ändert am 18.03.2025, gültig ab 28.06.2025,
• Muster-Richtlinie über bauliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau Richt- linie - MSchulbauR), Fassung: April 2009,
• Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Woh- nen über Technische Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baube- stimmungen – VwV TB) vom 05. Februar 2025,
• Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Lei- tungsanlagenrichtlinie LAR) - Fassung Dezember 2022,
• Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungs- anlagen-Richtlinie - LüAR), Fassung Dezember 2022,
• DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile Stand: Mai 2016,
• DIN VDE V 0826-2: 2018-07 – Brandwarnanlagen (BWA) für Kindertagesstätten und ähnliche Nutzungen; Projektierung, Aufbau und Betrieb.
[Seite 5]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 5 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
2. Angaben zum Objekt
2.1 Baumaßnahme
Die geplante Baumaßnahme beinhaltet den Neubau eines freistehenden Gebäudes mit Mensa und Kindertagesstätte.
Der geplante Baukörper ist 23,55 m lang und 22,25 m breit und besteht aus zwei Vollge- schossen und einem Untergeschoss. Der Fußboden im Obergeschoss liegt ca. 3,60 m über der Geländeoberfläche. Das Erdgeschoss ist mit einem 5,20 m langen Verbindungsgang mit dem bestehenden Kindergarten verbunden.
Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 524 m².
Die bauliche Anlage ist für Fahrzeuge der Feuerwehr von der Schulstraße und Dorfberg- straße aus zu erreichen.
Nachfolgender Lageplan zeigt die Anordnung des geplanten Gebäudes auf dem Grund- stück.
LAGEPLAN
[Seite 6]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 6 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
2.2 Konstruktion und bauliche Merkmale
Gemäß Baubeschreibung werden für den geplanten Neubau folgende Bauprodukte und Bauteile verwendet:
| BAUTEIL | BAUPRODUKT | F-Klasse | B-Klasse |
|---|---|---|---|
| Tragkonstruktion: | Stahlbetonwände und -stützen | F 30 | A |
| Decken: | Stahlbeton | F 30 | A |
| Außenwände: | Stahlbeton, hinterlüftete Holzfas- sade, Wärmedämmung, Pfosten- Riegel-Fassade | F 30 | A B2 A1 A |
| Trennwände: | Brandwand zum Bestandsgebäude | F90 | A |
| Wände notwendiger Trep- penraum | Stahlbeton | F30 | A |
| Dach: | Stahlbeton-Flachdach, Wärmedäm- mung, extensive Begrünung | - | Harte Be- dachung |
| Notwendige Treppen: | Innentreppe: Stahlbeton Außentreppe: Stahl | A |
Die Geschosse sind über eine notwendige Treppe in einem Treppenraum zugänglich (1. Rettungsweg). Der Treppenraum kann im Erdgeschoss direkt ins Freie verlassen werden. Zur barrierefreien Erschließung der Geschosse ist ein Aufzug, der im Treppenraum integriert ist, vorgesehen.
Zur Sicherstellung des 2. baulichen Rettungsweges für die Nutzungseinheit im Oberge- schoss ist an der südöstlichen Außenwand eine Außentreppe vorgesehen.
Im Erdgeschoss führt der 1. Rettungsweg über einen Windfang ins Freie. Der 2. Rettungs- weg führt über den Treppenraum und eine Ausgangstür ins Freie.
Das Untergeschoss (ohne Aufenthaltsräume) kann über den Treppenraum im Erdgeschoss ins Freie verlassen werden.
Die Sicherstellung der Rettungswege durch tragbare Rettungsgeräte bzw. Hubrettungsfahr- zeuge der Feuerwehr ist nicht erforderlich.
[Seite 7]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 7 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
2.3 Nutzung
Der geplante Neubau soll zukünftig wie folgt genutzt werden:
Erdgeschoss: Nutzungseinheit Mensa ohne notwendigen Flur, Nutzfläche ca. 402 m², bestehend aus:
Speisesaal mit ca. 80 Sitzplätzen, Windfang, Garderobe und Stuhlla- ger. Küche, Spülküche und Ausgabebereich, Lagerbereich, Umkleide- raum und Personaltoilette.
Obergeschoss: Nutzungseinheit Kita ohne notwendigen Flur, Nutzfläche ca. 383 m², bestehend aus:
Kindertagesstätte mit Spielflur, drei Gruppenräumen, Intensiv- und Materialräumen, Ruheraum, Personalraum, Lagerraum, Sanitärbe reich und Toiletten.
Untergeschoss: Technikräume, Putzraum, Toiletten und Flur. Nutzfläche ca. 125 m².
Die Wärmeversorgung für den Neubau erfolgt durch eine neue Heizungsanlage mit Erd- wärme.
2.4 Brandschutztechnische Infrastruktur
Die bauliche Anlage liegt im Ausrückbereich der Feuerwehr Berghaupten. Die Zeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen der ersten Einsatzkräfte beträgt 10 Minuten.
Die Mensa und die Kindertagesstätte sind über die Neudorfstraße für Fahrzeuge der Feu- erwehr erreichbar. Als Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge können die angrenzen- den öffentlichen Straßen (Neudorfstraße, Dorfbergstraße und Stiegelmattstraße) benutzt werden.
Die Löschwasserversorgung (mind. 800 l/min) erfolgt gemäß Arbeitsblatt W 405 durch das öffentliche Trinkwassernetz mit Unterflurhydranten im Straßenbereich.
Erhöhte Brandgefahren durch Gefahrstoffe sind nicht vorhanden.
Eine flächendeckende Brandmeldeanlage mit Durchschaltung zur Feuerwehr ist nicht vor- gesehen.
[Seite 8]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 8 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
3. Baurechtliche Einordnung und Schutzziele
3.1 Einordnung nach der Landesbauordnung
Grundsätzlich handelt es sich bei dem zu beurteilenden Gebäude um eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der derzeit geltenden Fassung, so dass die LBO für die brandschutztechnische Beurteilung des Gebäu- des zu Grunde zu legen ist. Unter Berücksichtigung der Höhenlage des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen (≤ 7,0 m) ist das Gebäude entsprechend § 2 Abs. 4 LBO in die
Gebäudeklasse 3 einzustufen.
Aufgrund der Nutzung des Erdgeschosses als Mensa und die Nutzung des Obergeschosses als Tageseinrichtung für Kinder ist das Gebäude gemäß § 38 Abs. 2 LBO als
Sonderbau einzustufen und brandschutztechnisch zu beurteilen.
Gemäß § 38 (1) LBO können für Sonderbauten sowohl besondere Anforderungen gestellt als auch Erleichterungen gestattet werden. Sie können u.a. die Bauart und Anordnung aller für den Brandschutz wesentlichen Bauteile betreffen. Dies ist in jedem Einzelfall unter Be- rücksichtigung der örtlichen Gegebenheit, der Nutzung des Gebäudes und ggf. getroffener anderer Maßnahmen zu entscheiden.
3.2 Beurteilung der Mensa als Sonderbau
Aufgrund der für Besucher zugänglichen Fläche der Mensa von insgesamt ca. 193,77 m², besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Nutzung durch mehr als 200 Personen. Bei die- sem Flächenangebot sind gemäß § 1 Abs. 2 VStättVO, 388 Besucherplätze (Stehplätze oder Reihenbestuhlung) möglich. Demnach wäre die Mensa im Erdgeschoss nach § 1 Abs. 1 VStättVO als Versammlungs- stätte zu beurteilen.
Angesichts der Nutzung der Mensa mit lockerer Möblierung, die für den Verzehr von Speisen und Getränke für Grundschüler bestimmt ist, ist eine Nutzung des Raumes durch eine auf Basis der Grundfläche berechneten Personenanzahl durch mehr als 200 Personen nicht möglich.
Da durch die Untere Baurechtsbehörde eine, durch den Betreiber vorgesehene Beschrän- kung auf eine regelmäßige Nutzung durch nicht mehr als 200 Personen nicht zwingend mitgetragen werden muss, erfolgt im Rahmen dieser schutzzielorientierten Betrachtung die Beurteilung entsprechend der Begründung und Erläuterung der „Fachkommission Bauauf- sicht“ der Bauministerkonferenz der Länder, wonach gilt:
[Seite 9]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 9 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
„An Versammlungsstätten, die wegen der geringen Zahl der Besucherplätze nicht un- ter den Anwendungsbereich der Versammlungsstättenverordnung fallen, können im Einzelfall auf Grund von § 38 (1) LBO dann besondere Anforderungen gestellt und Erleichterungen gestattet werden, wenn sie Sonderbauten im Sinne von § 38 LBO sind.“ In diesem Falle werden die Erleichterungen bzw. besonderen Anforderungen jedoch auf- grund des Tatbestandes „Sonderbau“ nach § 38 LBO begründet.
3.3 Beurteilung der Kinder-Tageseinrichtung (Kita) als Sonderbau
Kitas stellen für den Brandschutz besonders sensible Gebäudenutzungen dar. Die stark verminderte Mobilität der Kinder erhöht das Gefahrenpotential. Die Rettung von Kindern ist vielfach nur durch fremde Hilfe möglich und stellt Personal und Feuerwehr vor schwierige Aufgaben. Gleichzeitig ist durch den vorzufindenden Nutzerkreis nicht mit einer adäquaten Reaktion auf die Gefahren zu rechnen. Durch diese Ausgangssituation ergeben sich folgende Forderungen: • durch bauliche Maßnahmen den ausbrechenden Brand in seiner Fläche zu beschrän- ken und eine Ausbreitung in andere Nutzungseinheiten und Brandschutzbereiche ent- gegen zu wirken (Abschottungsprinzip),
• durch die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der tragenden Konstruktion und der inneren vertikalen Abtrennungen, horizontale Evakuierungsmöglichkeiten si- cherzustellen und einen erfolgreichen Innenangriff der Feuerwehr über bauliche Ret- tungswege zu ermöglichen,
• durch die Installation technischer Einrichtung der Brandfrüherkennung und Alarmierung des Personals organisatorische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen verzöge- rungsfrei beginnen zu lassen.
Bei den vorgenannten schutzzielorientierten Betrachtungen stellen die Umsetzung der Schutzziele des § 3 Abs. 1 LBO und § 15 Abs. 1 LBO die Maßgabe für das nachfolgende Brandschutzkonzept dar.
[Seite 10]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 10 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4. Brandschutzkonzept
4.1 Bildung von Brandabschnitten
4.1.1 Gemäß § 27c LBO sind zur Unterteilung ausgedehnter Gebäude in Abständen von nicht mehr als 40 m innere Brandwände zur Unterteilung in Brandabschnitte erforderlich.
Da durch den geplanten Verbindungsgang zum bestehenden Kindergartengebäude ein zu- sammenhängender Gebäudekomplex entsteht, der die Gesamtlänge von 40 m des zusam- menhängenden Gebäudes bei weitem überschreitet, ist die südwestliche Außenwand des Bestandsgebäudes als Brandwand auszuführen.
An die Brandwand werden folgende Anforderungen gestellt:
• Die Brandwand muss der Feuerwiderstandsklasse F 90-A entsprechen und für die Dauer ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit standsicher sein.
• Bauteile mit brennbaren Baustoffen dürfen die Brandwand nicht überbrücken. Sie dürfen in die Wand nur soweit eingreifen, dass der verbleibende Wandquerschnitt feuerbeständig bleibt.
• Leitungsanlagen, welche die Brandwand durchdringen, müssen so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in den angrenzenden Brandabschnitt übertragen werden kann. Durchdringungen müssen durch klassifizierte Abschottungen (R 90 nach DIN 4102-11, K 90 nach DIN 4102-6, S 90 nach DIN 4102-9), entsprechend dem gleichen Feuerwider- stand der Wand, geführt werden.
• In die Öffnung der Brandwand ist ein feuerbeständiger, rauchdichter und selbstschließen- der Feuerschutzabschluss (T 90-RS nach DIN 4102 /DIN18095-5) einzubauen.
Der Verlauf der Brandwand ist im Brandschutzplan EG (s. Anlage 1.2) angegeben.
4.2 Anforderungen an tragende und aussteifende Bauteile
4.2.1 Die tragenden und aussteifenden Wände und Stützen einschließlich der Geschossdecken des geplanten Gebäudes sind feuerbeständig und in wesentlichen Bauteilen aus nicht brenn- baren Baustoffen (F 90-AB) herzustellen (§ 38 Abs.1 LBO).
4.2.2 Für tragende Bauteile, deren geforderte Feuerwiderstandsdauer durch Anstriche oder Ver- kleidungen erreicht wird, muss ein Brauchbarkeitsnachweis in Form eines Prüfzeugnisses bzw. einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorliegen.
[Seite 11]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 11 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4.2.3 Die tragenden Teile der notwendigen Innentreppe sowie auch die tragenden Teile der Au- ßentreppe sind aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A) herzustellen.
4.3 Anforderungen an raumabschließende Bauteile
4.3.1 Folgende raumabschließende Wände müssen aus mindestens feuerbeständigen und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Bauteilen (F 90-AB nach DIN 4102-4) bestehen:
• Trennwände des Treppenraumes, • Trennwände vertikaler Installationsschächte, • Trennwände der Technikräume im Untergeschoss.
Die Trennwände sind bis zu den Rohdecken zu führen. Vorgenannte Wände sind in den Brandschutzplänen (s. Anlage 1.1 – 1.3) besonders gekennzeichnet.
An alle anderen raumabschließenden Trennwände werden keine Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt. Sie sind überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.
4.3.2 Die notwendige Treppe zwischen dem Untergeschoss und dem Erdgeschoss muss als raumabschließendes Bauteil mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90-A entsprechen.
4.3.3 An den im Brandschutzplan UG (s. Anlage 1.1) mit „T30“ gekennzeichneten Stellen sind mindestens feuerhemmende und selbstschließende Abschlüsse (Feuerschutztüren nach DIN 4102-2) einzubauen.
4.3.4 An den in den Brandschutzplänen (s. Anlage 1.1 -1.3) mit „T 30-RS“ gekennzeichneten Stel- len sind feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse nach DIN 4102 / DIN 18095 einzubauen. Es können auch Kombinationselemente T30-RS in Verbindung mit lichtdurchlässigen Seitenteilen und Oberlichtern der Feuerwiderstandsdauer F30 nach DIN 4102-13 eingebaut werden, wenn der gesamte Abschluss nicht breiter als 2,50 m ist.
4.3.5 Sollen selbstschließende Türen oder Abschlüsse aus betrieblichen Gründen offengehalten werden, so sind Festhalteeinrichtungen anzubringen, die bei Raucheinwirkung zum selbst- tätigen Schließen der Türen bzw. Abschlüsse führen. Die Festhalteeinrichtungen müssen bauaufsichtlich zugelassen sein und der DIN EN 14637 „Feststellanlagen für Feuer- und Rauchschutztüren“ entsprechen.
[Seite 12]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 12 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4.4 Anforderungen an Wand- und Deckenverkleidungen
4.4.1 Innerhalb des notwendigen Treppenraumes müssen Wand- und Deckenverkleidungen so- wie Dämmschichten aus nicht brennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A 1 oder A 2 nach DIN 4102-1 hergestellt werden. Fußbodenbeläge müssen aus mindestens schwer entflamm- baren Baustoffen der Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102-1 bestehen.
4.4.2 Wandbekleidungen und der obere Raumabschluss der Mensa einschließlich der Garderobe und dem Windfang sind mindestens schwer entflammbar und nicht brennend abtropfend (Baustoffklasse B 1 nach DIN 4102-1), herzustellen. Die Unterkonstruktionen, Halterungen und Befestigungen der Wand- und Deckenverkleidungen müssen aus nichtbrennbaren Bau- stoffen der Baustoffklasse A bestehen. Die Bekleidung an den Wänden der Mensa kann alternativ als geschlossene, nicht hinterlüf- tete Holzverkleidung ausgebildet werden. Kabel und Leitungen in den Hohlräumen sind nur in Installationskanälen aus nichtbrennbaren Baustoffen zulässig.
4.4.3 Bodenbeläge innerhalb der Mensa, der Garderobe und des Windfangs müssen mindestens aus schwerentflammbaren Baustoffen (Baustoffklasse B1 bzw. B-s1, d0 nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1) bestehen.
4.4.4 Vorhänge, Ausschmückungen und Dekorationen in der Mensa müssen aus mindestens schwerentflammbaren Materialien bestehen.
4.5 Anforderungen an Außenwände und Bedachung
4.5.1 Die tragenden Außenwände sind als raumabschließende Wände feuerbeständig (F90) her- zustellen. Die geplante hinterlüftete Außenwandbekleidung aus Holz ist zulässig, wenn die Wärme- dämmung im geschossübergreifenden Luftraum aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoff- klasse A1 nach DIN 4102-1) besteht. Oberflächen von Außenwänden sowie Außenwandbekleidungen dürfen im Brandfall nicht brennend abtropfen.
4.5.2 Die Bedachung ist so auszuführen, dass sie gegen Flugfeuer und strahlende Wärme wider- standsfähig ist (harte Bedachung). Die Bedachung muss der DIN 4102 Teil 4 bzw. Teil 7 entsprechen.
[Seite 13]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 13 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4.6 Maßnahmen für die Rauchableitung
4.6.1 Der Treppenraum muss im Obergeschoss ein zu öffnendes Fenster in der Außenwand ha- ben. Die freie Öffnungsfläche der Fenster muss mindestens 0,5 m² betragen. Um eine wirk- same Rauchabführung aus dem Treppenraum zu gewährleisten, ist eine ausreichend große Zuluftöffnung erforderlich. Als Zuluftöffnung kann die Ausgangstür ins Freie verwendet wer- den.
4.6.2 In der Dachfläche über dem Flur/Garderobe im Obergeschoss ist eine Rauchabzugsöffnung mit einem freien Öffnungsfläche von mindestens 1,00 m² vorzusehen. Die Rauchabzugsöff- nung muss über eine Fernauslösung betätigt werden können. Die Bedienstelle für die Fern- auslösung ist im Brandschutzplan OG (s. Anlage 1.3) angegeben. Die Bedienstelle ist mit der Aufschrift „Rauchabzug“ zu kennzeichnen. Die Rauchabzugsöffnung kann auch für die tägliche Belüftung des Flurs verwendet werden.
4.6.3 Für die Rauchableitung aus der Mensa können die von Hand öffenbaren Fenster und Türen in den Außenwänden verwendet werden.
4.6.4 Auf eine Rauchabzugsöffnung ins Freie für den Personenaufzug kann verzichtet werden, da sich der Aufzug innerhalb des Treppenraumes (eines Rauchabschnittes) befindet und keinen brandsicheren Fahrschacht benötigt. Die Rauchabführung erfolgt über das öffen- bare Fenster im Obergeschoss des Treppenraums.
4.7 Maßnahmen zur Sicherstellung der Flucht- und Rettungswege
4.7.1 Jede der beiden Nutzungseinheiten müssen mindestens über zwei, voneinander unabhän- gige Flucht- und Rettungswege verfügen. Mindestens einer dieser Rettungswege (erster Rettungsweg) muss von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes einen Ausgang ins Freie oder einen notwendigen Treppenraum in maximal 25 m erreichen. Für das Untergeschoss ohne Aufenthaltsräume genügt ein baulicher Rettungsweg, der von jeder Stelle eines Raumes zum notwendigen Treppenraum in maximal 35 m führt.
Die vorgenannten Flucht- und Rettungswege sind, in den erforderlichen Längen gemäß den vorliegenden Planunterlagen vorhanden. Der Verlauf der Flucht- und Rettungswege ist in den Brandschutzplänen (s. Anlage 1.1 – 1.3) dargestellt.
[Seite 14]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 14 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4.7.2 Die lichten Breiten der einzelnen Flucht- und Rettungswege dürfen die nachfolgenden Min- destbreiten nicht unterschreiten:
• Türen im Verlauf von Rettungswegen für die Mensa im EG ≥ 1,20 m
• Ausgangstür aus dem Küchenbereich ins Freie im EG ≥ 0,90 m
• Notwendige Treppe im Treppenraum ≥ 1,00 m
• Türen im Verlauf von Rettungswegen für die Kita im OG ≥ 1,00 m
• Ausgangstüren aus den Aufenthaltsräumen der Kita ≥ 0,90 m
Die notwendige lichte Breite der Rettungswege darf durch Einbauten und Einrichtungsge- genstände nicht eingeengt werden.
4.7.3 Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und sich jeder- zeit von innen leicht öffnen lassen. Dies gilt nicht für Ausgangstüren der Aufenthaltsräume der Kita. Türen die aus Sicherheitsgründen verschlossen werden, sind mit Panikschlössern auszustatten.
4.7.4 Die in den Brandschutzplänen angegebenen Türen im Verlauf der Rettungswege für die Mensa im Erdgeschoss und die Türen im Verlauf der Rettungswege aus den Toiletten im Untergeschoss sind mit beleuchteten Rettungszeichen nach DIN ISO 7010 zu kennzeich- nen. Die Beleuchtung muss durch eine Sicherheitsstromversorgung für die Dauer von min- destens einer Stunde sichergestellt werden. Die in den Brandschutzplänen angegebenen Türen im Verlauf der Rettungswege für die Kita im Obergeschoss sind durch lang nachleuchtenden Rettungszeichen nach DIN ISO 7010 zu kennzeichnen.
4.7.5 An die als Rettungsweg erforderliche Außentreppe sind folgende Anforderungen zu stellen:
• Die Treppe und das Podest sind aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A nach DIN 4102 herzustellen.
• Die nutzbare Breite des Podestes und der Außentreppe muss mindestens 1,00 m betragen.
• Die Treppe muss verkehrssicher benutzbar sein und der DIN 18065 entsprechen. Nach höchstens 18 Stufen ist ein Zwischenpodest anzuordnen.
• Die Trittstufen sind derart zu wählen, dass eine Trittsicherheit auch bei nicht idealen Wetterlagen weiterhin besteht (z.B. mit Gitterroststufen).
[Seite 15]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 15 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
• Flucht- und Rettungswege wie auch die Fluchttreppen im Freien sind auch im Winter schnee- und eisfrei zu halten (Räumpflicht).
4.8 Anforderungen an die haustechnischen Anlagen und Einrichtungen
4.8.1
Ein umfassender anlagentechnischer Brandschutz bedeutet u.a., dass die elektrischen Be- triebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet werden. Hierzu zählen die einschlägigen VDE-Bestimmungen.
4.8.2
Gemäß Leitungsanlagen-Richtlinie – LRA müssen Lüftungsleitungen, Rohrleitungen und elektrische Leitungen, welche die Geschossdecken und sonstige Wände mit Brandschutz- anforderungen überbrücken, so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht in den Trep- penraum, andere Geschosse oder Räume übertragen werden können. Sie müssen deshalb im Bereich der Durchdringungen mit bauaufsichtlich zugelassenen Verschlusseinrichtungen (Brandschutzklappen, Brandschutzmanschetten oder Kabelabschottungen) in der Feuerwi- derstandsdauer des zu durchdringenden Bauteils abgeschottet werden. Für die verwende- ten Absperrvorrichtungen und Abschottungen müssen Brauchbarkeitsnachweise (bauauf- sichtliche Zulassung, Prüfzeugnis) vorliegen.
4.8.3
Lüftungstechnische Anlagen sind entsprechend der „Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (LüAR)“ und den Bestimmungen von § 30 LBO herzu- stellen. Sie sind nach § 30 LBO betriebssicher und brandsicher auszuführen.
4.8.4
Nichtbrennbare Rohrleitungen für Wasser, Abwasser und nichtbrennbare Gase dürfen ein- zeln ohne Schutzmaßnahme durch die Geschossdecke und qualifizierte Trennwände ge- führt werden, wenn die Maßgaben nach Nr. 4.3.1 bis 4.3.3 der Richtlinie über brandschutz- technische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR) erfüllt und der zulässige freie Quer- schnitt mit Mörtel, Beton oder Mineralfasern verschlossen wird. Werden zum Verschließen Mineralfasern verwendet, müssen sie eine Schmelztemperatur von mindestens 1.000°C haben. Die Stopfung darf eine Rohdichte von ≥ 90 kg/ m² nicht unterschreiten und muss rauchgasdicht sein.
4.8.5 Elektrische Leitungen und Leitungsanlagen innerhalb des Treppenraumes müssen, fol- gende Anforderungen erfüllen:
[Seite 16]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 16 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
• Elektrische Leitungen dürfen offen verlegt werden, wenn sie ausschließlich der Ver- sorgung des notwendigen Treppenraumes dienen.
• Elektrische Leitungen und brennbare Rohrleitungen im notwendigen Treppenraum sind ansonsten in Installationskanälen/-schächten oder über Unterdecken zu führen.
• Installationskanäle/-schächte und Unterdecken müssen einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen feuerhemmend ausgeführt werden und aus nichtbrennbaren Baustof- fen bestehen.
• Messeinrichtungen und Verteiler im notwendigen Treppenraum sind durch mindes- tens feuerhemmende Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen (F 30-A) abzutrennen. Öffnungen sind durch mindestens feuerhemmende Abschlüsse (T 30 nach DIN 4102- 5) mit umlaufender Dichtung zu schützen. Die selbstschließende Eigenschaft ist nicht zwingend erforderlich.
4.8.6
Um die Funktionsfähigkeit der Rauchabzugsöffnung im Obergeschoss und der beleuchteten Sicherheitszeichen gewährleisten zu können, muss die notwendige Dauer des Funktionser- halts mindestens 30 Minuten betragen.
4.8.7
An den Zugängen zum Aufzug ist folgende Aufschrift anzubringen.
Aufzug im Brandfall nicht benutzen
4.8.8
Als Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes ist für das Mensa- und Kitagebäude eine dauerhafte Blitzschutzanlage (äußerer und innerer Blitzschutz) einzubauen. Der Blitz- schutz muss dauernd wirksam und nach VDE-Richtlinie DIN 57185 ausgeführt sein.
[Seite 17]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 17 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4.9 Maßnahmen für die Brandbekämpfung und Brandmeldung
4.9.1 Für die Bekämpfung von Entstehungsbränden innerhalb der baulichen Anlage sind tragbare Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten für die Brandklasse A nach DIN 14406 bzw. EN 3 in ausreichender Anzahl und stets einsatzbereitem Zustand an gut zugänglichen Stellen bereitzuhalten. Die Standorte der Feuerlöscher sind in den Brandschutzplänen (s. Anlage 1-3) angegeben Sie sind durch Hinweisschilder gemäß DIN 4844-2 deutlich zu kennzeichnen.
4.9.2 Die Feuerlöscher müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein. Feuerlöscher müssen so aufgehängt werden, dass sie von allen Anwesenden ohne Anstrengung aufgenommen werden können. Die Griffhöhe von Feuerlöschern sollte zwischen 0,8 und 1,2 m betragen.
4.9.3 Sämtliche Räume der Kindertagesstätte im Obergeschoss sind flächendeckend mit funkver- netzten Rauchmeldern einer Brandwarnanlage nach DIN VDE V 0826-2 zu überwachen. Die Brandwarnanlage ist lediglich eine Hausalarmierungsanlage ohne Aufschaltung zur Feuer- wehr. Die Brandwarnanlage dient der Brandfrüherkennung und internen Alarmierung, damit die Evakuierung des Kindergartens durch die Erzieherinnen und Erzieher schnellstmöglich über die vorhandenen Rettungswege einsetzen kann.
4.10 Maßnahmen für den Feuerwehreinsatz
4.10.1 Für das Mensa- und Kitagebäude ist ein Löschwasserbedarf von 800 l/min (48 m3/h) erfor- derlich. Diese Löschwassermenge steht über das öffentliche Trinkwassernetz mit Unter- flurhydranten DN 100 im Straßenbereich zur Verfügung.
4.10.2 Der wirksame Einsatz von Lösch- und Rettungsgeräten der Feuerwehr muss gewährleistet sein. Das Gebäude ist von den öffentlichen Straßen Neudorfstraße und Oberbergstraße für die Feuerwehr zugänglich. Diese können auch als Bewegungsflächen für Feuerwehrfahr- zeuge genutzt werden. Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge sind auf dem Baugrundstück nicht erforderlich.
4.10.3 Zu den Gebäudezugängen sowie der Zugang zur geplanten Außentreppe sind befestigte Flächen mit einer Mindestbreite von 1,25 m bis zur öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen. Die Zugänge müssen ständig freigehalten werden.
[Seite 18]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 18 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
4.11 Organisatorische Brandschutzmaßnahmen
4.11.1
Für die Mensa und die Kita ist eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A und B auf- zustellen. Teil A ist durch Aushang bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung sind wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen, enthalten.
4.11.2
Auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift ist das Kitapersonal in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftreten- den Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen. Neu einge- stelltes Personal ist gleichfalls unverzüglich einzuweisen. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Unterweisungen ist besonders das Personal speziell auf die notwendigen Maßnahmen der Evakuierung und den Ablauf einer Alarmierung hin zu unterweisen. Dies betrifft unter ande- rem
• die Lage und Bedienung der Feuerlöschgeräte,
• die Lage und Bedienung der Rauchabzugsöffnung,
• die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik.
4.11.3 Für die Mensa im Erdgeschoss sind die Anordnung der Sitzplätze, einschließlich der Plätze für Rollstuhlbenutzer, sowie der Verlauf der Rettungswege sind in einem Bestuhlungs- und Rettungswegplan im Maßstab von mindestens 1:200 darzustellen und vorzulegen. Der Plan ist in der Nähe des Haupteinganges zur Mensa auszuhängen.
4.12 Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
4.12.1
Die Maßnahmen des Brandschutzes erstrecken sich nicht nur auf den Zeitraum nach der Fertigstellung der baulichen Anlage und dessen Nutzung, sondern müssen während der Bauphase (Herstellen, Instandsetzen, Ändern und Beseitigen von baulichen Anlagen) ent- sprechend berücksichtigt werden.
Folgende Maßnahmen sind zu beachten und einzuhalten:
• Der für die Baumaßnahme verantwortliche Bauleiter hat den Brandschutz auf der Baustelle sicherzustellen.
[Seite 19]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 19 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
• Bei feuergefährlichen Arbeiten, z.B. Schweißen, Schneiden und ähnliche Arbeitsver- fahren sowie beim Umgang mit offenem Feuer in Verbindung mit brennbaren Stof- fen, sind Brandschutzposten einzuteilen. Nach Beendigung der feuergefährlichen Arbeiten sind Nachkontrollen durchzuführen.
• Auf das „Merkblatt Brandschutz bei Bauarbeiten“ der Berufsgenossenschaft Bau so- wie der VdS - Schadenverhütung GmbH (Form 2021) wird hingewiesen.
• Für die Baustellenbereiche müssen funktionsfähige Rettungswege vorhanden sein.
4.13 Prüfungen, Nachweise und Bestätigungen
4.13.1
Für folgende Bauteile, Anlagen und Einrichtungen sind von den Errichtern Übereinstim- mungsbestätigungen über den zulassungskonformen Einbau bzw. Funktionsbescheinigun- gen über die Wirksamkeit und Betriebssicherheit vorzulegen:
• Brand- und Rauchschutztüren einschließlich eventueller Festhalteeinrichtungen,
• Brandschutzabsperrungen bzw. –abschottungen,
• Wand- und Deckenbekleidungen mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit,
• Brandwarnanlage,
• Rauchabzugsanlage.
4.13.2
Die Blitzschutzanlage ist wiederkehrend alle drei Jahre von einem Sachkundigen zu prüfen.
[Seite 20]
6131-2 – Neubau Mensa und Kita, 77791 Berghaupten Seite 20 STEPPACHER • Ingenieurbüro für Brandschutz GmbH & Co. KG • Im Weiertsfeld 1 • 77948 Friesenheim • Tel.07821/92240-0
5. Gutachtliche Zusammenfassung
Das Ingenieurbüro Steppacher wurde beauftragt, das geplante Bauvorhaben nach brand- schutztechnischen Gesichtspunkten zu prüfen und im Rahmen eines Brandschutzkonzep- tes die erforderlichen Brandschutzanforderungen darzustellen.
Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass bei der Beachtung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes zum
Neubau des Mensa- und Kitagebäudes
keine Bedenken bestehen.
In Ergänzung zum schriftlichen Teil des Brandschutzkonzeptes sind die Eintragungen in den Brandschutzplänen (s. Anlage 1.1 – 1.3) zu beachten.
Es wird empfohlen, dieses Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung zu übernehmen.
Versicherungstechnische Belange bleiben bei der hier vorliegenden Beurteilung, die die erforderlichen Maßnahmen für eine Genehmigungsfähigkeit auf der Grundlage des Bau- rechts beinhaltet, unberücksichtigt.
Vorstehendes Brandschutzkonzept wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zu- grundelegung der baurechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik ohne Ansehen der Person des Auftraggebers angefertigt.
Das Brandschutzkonzept umfasst 20 Seiten und 1 Anlage mit 3 Plänen.
Friesenheim, 20.04.2026
Klaus Steppacher Sachverständiger für baulichen Brandschutz
[Seite 21]
BGK-02/3SOF/ 9Brandschutz/Planeingang
A B C D
Legende
Rettungsweg / Notausgang
-1,61 Wand F90-AB 1 1 Entrauchungs- 0 fe ,5 n 0 s m ter 2 mind. N T 26 e .- , c 1 7 h . 3 0 n 5 ikr. P N 5 W , e . 3 - C r 1 3 s / . o D 0 n 9 U al 1 D N W 8 a .- C , m 1 4 . 5 e 1 n 0 1 N H W 8 e .- C , r 1 4 r . e 5 1 n 1 N L 5 a , . 6 - g 1 3 e .0 r 3 n n o o t t w w e e n n d d i i g g e e r T T re re p p p p e e , nraum
Tür feuerhemmend und N.-1.08 N.-1.02 U Pe m rs kl o e n id a e l N A . u - f 1 z . u 0 g 1 1 T 5 re ,6 p 2 pe T30 selbstschließend 8,36 3,01 2 2 Tür feuerhemmend,rauchdicht T30 N.-1.07 T30 und selbstschließend WC N.-1.00 T30-RS N.-1.06 barrierefrei TRH Putzraum 5,76 12,03 19,29 T30 -3,30 Feuerlöscher N.-1.04 Flur 22,40 -3,45 3 3 Aufzug
T30-RS
Brandschutzplan
4 4 Projekt Neubau Mensa und Kita Dorfbergstraße 16 77791 Berghaupten
Bauherr Planung Gemeinde Berghaupten Bau4 Architekten GmbH 5 5 Rathausplatz 1 Alter Schlachthof 47 77791 Berghaupten 76131 Karlsruhe
Planbezeichnung Geschoss / Bauteil Anlage 1.1 Untergeschoss
6 6 Projekt-Nr. Maßstab 6131-2 1:150
Stand 20.04.2026 A B C D Planersteller
[Seite 22]
Dorfbergstraße +169,60 +169,73 +0,76 +169,41 +169,91 +0,89 +0,57 +1,07 A B C D
BGK-02/3SOF/9Brandschutz/ Planeingang
+0,80 WC 1,32 Sanitärbereich Legende 8,74 -0,02 +0,95 +168,82 Rampe 13% + + 16 0 9 ,8 ,6 0 4 +169,79 B.0.00 Rettungsweg / Notausgang 1 RW 1 Pausenraum 1 F N 6 l . u 0 ,6 r .1 7 2 N.0.02 18 x 16,50 x 28,00 + + 16 0 9 ,6 ,5 6 0 N.0.03 31,15 1 K 3 ü , c 0 h 4 e Treppe Verbindungsgang +0,66 16,70 8,91 T90-RS +169,50 Brandwand N.0.11 N.0.13 N.0.14 N.0.15 Küche Lager Kühlzelle Lager 30,76 K 6, ü 8 c 9 he/Getränke K 6, ü 7 c 5 he M 4, ü 6 l 1 l/PuMi N A . u 0 f . z 0 u 1 g T30-RS Wand F90-AB 3,01 4 x 16,50 x B.0.01 28,00 Besprechungsraum 2 2 32,90 1 Schwarz-Weiß-Doppel-Spinde ±0,00 notwendige Treppe, 2 N.0.16 +168,84 notwendiger Treppenraum N.0.18 3 U 6, m 02 kleide Pers. -0,15 N.0.09 N.0.10 Ausgabebereich 4 R 8, ü 9 c 8 kgabebereich S 8, p 1 ü 4 lküche 23,81 N TR .0 H .00 + + 16 0 9 ,6 ,5 6 0 Tür feuerhemmend,rauchdicht N W .0 C . 1 P 7 ers. 17,73 T30-RS und selbstschließend 2,84 3 3 dezentrales Tür feuerbeständig,rauchdicht Lüftungsgerät T30-RS T90-RS und selbstschließend N.0.04 Essbereich Grundschule 195,15 Baum Feuerlöscher
- Bestand -
Aufzug 4 4
Brandschutzplan
L d ü e f z t e u n n t g r s a g le e s rät Lü d ft e u z n e g n s t g ra e l r e ä s t 5 5
Baum N.0.08 Projekt - Bestand - Stuhllager 18,99 Neubau Mensa und Kita N.0.06 Windfang Dorfbergstraße 16 19,62 Garderobe (für 60 Kinder) 77791 Berghaupten N.0.05
- B B e a st u a m nd - N Fl . u 0 c .0 h 7 ttreppenhaus G 45 a , r 1 d 5 erobe Bauherr Planung 11,71 6 6 Gemeinde Berghaupten Bau4 Architekten GmbH RathaFuahsrrpadlsatätnzde r1 Alter Schlachthof 47 -0,02 (15 Stk.) +168,82 Baum 77791 B- Beesrtagndh -aupten 76131 Karlsruhe
- Bestand - Gefälle ca. Baulinie 3,2%
Planbezeichnung Geschoss / Bauteil A B C D +168,74 Anlage 1.2 Erdgeschoss Gehweg -0,10
Baum Baum Baum - B B e a st u a m nd - - B B e a st u a m nd - - Bestand - Projekt-Nr. Maßstab
- Bestand - Grünstreifen - Bestand - 6131-2 1:150
Stand 20.04.2026
Planersteller
[Seite 23]
A B C D
Legende
Rettungsweg / Notausgang
1 1 Wand F90-AB Einbauschrank Regal in Nische N.1.02 Treppe 16,70 Wickeltisch mit notwendige Treppe, Auszugtreppe und Duschtasse notwendiger Treppenraum
N.1.11 N.1.12 Spiegel N.1.03 N A . u 1 f . z 0 u 1 g Tür feuerhemmend,rauchdicht L d ü e f z t e u n n t g r s a g le e s rät R 58 u , h 2 e 0 raum 3 W 2 C ,6 6 Kita 2 W ,0 C 8 Pers. 3,01 T30-RS und selbstschließend 2 2 N.1.13 Rauch- und Foyer/Garderobe Wärmeabzugseinrichtung 36,77 N TR .1 H .00 + + 17 3 2 ,6 ,4 3 7 25,02 Rauch- und Wärmeabzugseinrichtung, Bedienstelle T30-RS 3 3 Garderobe Feuerlöscher für 66 Kinder
Aufzug Einbauschrank
N.1.04 L d ü e f z t e u n n t g r s a g le e s rät N G . r 1 u . p 1 p 0 enraum I G 51 ru ,4 p 4 penraum III Lü d ft e u z n e g n s t g ra e l r e ä s t 4 51,44 4
N.1.14 Gruppenraum II 51,62
Einbauschrank Einbauschrank
Brandschutzplan
dezentrales Lüftungsgerät 5 N.1.09 L d ü e f z t e u n n t g r s a g le e s rät 5 Intensivraum I + II Projekt 32,49 N.1.05 Neubau Mensa und Kita N.1.06 Material-lager Intensivraum II + III II + III Dorfbergstraße 16 N.1.07 31,13 12,76 77791 Berghaupten Terrasse 20,87 RR N.1.08 Gefälle Bauherr Planung Fluchttreppenhaus dezentrales 13,06 Lüftungsgerät Gemeinde Berghaupten Bau4 Architekten GmbH 6 6 Rathausplatz 1 Alter Schlachthof 47 77791 Berghaupten 76131 Karlsruhe
Planbezeichnung Geschoss / Bauteil A B C D Anlage 1.3 Obergeschoss
Projekt-Nr. Maßstab 6131-2 1:150
Stand BGK-02/3SOF/9Brandschutz/ 20.04.2026 Planeingang
Planersteller