260917_Formblatt 226_Anlage_Print.pdf

Zimmer- und Holzbauarbeiten für Erweiterungsbau und Sanierung einer Gemeinschaftsschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 11:20 (Europe/Berlin)

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Anlage

BezeichnungAnforderung LV (in Stichpunkten)Nebenangebote müssen die folgenden
Mindestanforderungenerfüllen:
Nebenangebote sind ausschließlich für folgende Leistungsbereiche / Konstruktionsabschnitte zugelassen: Holzrahmenkonstruktion: Betrifft folgende Titel und Positionen 03.01.Musterfassade 03.02AW - Süd / Holzrahmenkonstruktionen 03.03AW - Ost / Holzrahmenkonstruktionen 03.04AW - Nord / Holzrahmenkonstruktionen 03.07AW - Vorhangfassade vor Holzwänden / UK + Dämmung 03.08AW - Außenwandbekleidung Profilbrett / Neubau sowie sämtliche dazugehörige Titel / PositionenOptimierung des Vorfertigungsgrades der Außenwände sowie Zusammenfassung von Einzelelementen in wirtschaftlich vorzufertigende, zu transportierende und zu montierende Fassadenelemente in Holzrahmenbauweise. 1. Zulässig sind alternative Konstruktions- und Ausführungsvorschläge zur Elementierung und werkseitigen Vorfertigung der Außenwandkonstruktionen. Das betrifft sowohl die Optimierung der werkseitigen Vorfertigung (auch Beschichtung), des Transports sowie der Montage vor Ort. 2. Zulässig ist die Optimierung der Fensteröffnungen (Verkleinerung der Fensteröffnungen im Sturz- u. Brüstungsbereich), um eine konventionelle Holzrahmenbauweise zu ermöglichen, d.h. Einplanung von Sturz- und Brüstungselementen zwecks Stabilisierung der Fassadenelemente und einfacherer und schnellerer Montage vor Ort. 3. Zulässig ist eine Minimierung der Luftschicht zwischen der Vorhangfassade aus Holzschalung und der Fassadenbahn. Folglich eine alternative Unterkonstruktion aus Holz (Alternative zu Alu- Unterkonstruktion mit Edelstahl- Wandhaltern). 4. Zulässig sind alternative Holzarten (einheimische), Sortierklassen oder Dimensionsänderungen für die Vorhangfassade.Das bauphysikalische Gesamtniveau (insb. U-Werte der Bauteile, Schallschutz nach DIN 4109 und Brandschutznachweis) darf das Niveau der Hauptausschreibung nicht unterschreiten. Alle einschlägigen DIN-Normen, Fachregeln des Zimmererhandwerks sowie die Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) sind zwingend einzuhalten. Durch die Elementierung dürfen keine Wärmebrücken entstehen, die über das Maß der Detailplanung des Hauptangebotes hinausgehen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Eine Reduzierung der Fensterflächen ist nur bis zu dem Grad zulässig, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Rohbaumaße für Aufenthaltsräume nicht unterschritten werden. Bei Wahl einer alternativen Holzart oder Modifikation der Brettdicke (z.B. < 24 mm oder andere Profilierung) ist die Dauerhaftigkeitsklasse nach DIN EN 350 (mindestens Klasse 3 für den Außenbereich ohne Erdkontakt bei Nadelholz) nachzuweisen. Die Befestigungsart (sichtbar/verdeckt) müssen der gestalterischen Absicht des Hauptangebots entsprechen und der konstruktive Holzschutz muss gewährleistet bleiben.
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