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INHALTSVERZEICHNIS
WICHTIGE HINWEISE ZUM SCHUTZ DER ANLAGEN VOR SCHÄDEN DURCH BAUARBEITEN UND ZUR VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN ........................................... 3 Einleitung ......................................................................................................................... 3 Geltungsbereich ............................................................................................................... 3 Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers ..................................................................... 3 Arbeiten in der Nähe von Kabeln und Rohrleitungen ....................................................... 3 Aufsicht ............................................................................................................................ 4 Hinweisschilder und oberirdische Anlagen ....................................................................... 5 Beschädigung von Kabeln, Rohrleitungen, Erdungsleitungen, Schutzrohren usw. .......... 5 WAS TUN… .................................................................................................. 5 wenn trotz aller Vorsicht ein Kabel beschädigt wird? ....................................................... 5 wenn trotz aller Vorsicht eine Gasleitung beschädigt wird? ............................................. 6 wenn trotz aller Vorsicht eine Wasserleitung oder Fernwärmeleitung beschädigt wird? .. 6 ARBEITEN IN DER NÄHE VON FREILEITUNGEN ....................................... 7 Schutzabstände am Beispiel einer Freileitung mit einer Spannung von 20.000 Volt, ohne Windeinfluss. ........................................................................................................... 7 Schutzabstände am Beispiel einer Freileitung mit einer Spannung von 110.000 Volt, mit und ohne Windeinfluss. .................................................................................................... 7 Bei Unterschreitung des Schutzabstandes: ...................................................................... 8 WAS TUN… ................................................................................................ 10 wenn es trotz aller Vorsicht zur Berührung mit einer Freileitung oder zum Herabfallen von Leiterseilen gekommen ist? ..................................................................................... 10 ARBEITEN IN WASSERSCHUTZGEBIETEN.............................................. 11 Besondere Auflagen bei der Durchführung von Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten 11 Insbesondere sind zu beachten: .................................................................................... 11 NICHTEINHALTUNG DER SICHERHEITSBESTIMMUNGEN ..................... 12 ANSPRECHPARTNER LEITUNGSAUSKUNFT .......................................... 13
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WICHTIGE HINWEISE ZUM Allgemeine Pflichten des Bauunter- SCHUTZ DER ANLAGEN VOR nehmers SCHÄDEN DURCH Jeder Bauunternehmer hat bei der BAUARBEITEN UND ZUR Durchführung ihm übertragener Bauar- VERHÜTUNG VON UNFÄLLEN beiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanla- Einleitung gen zu rechnen und die erforderliche Dieses Merkheft dient zur Unterstützung Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädi- von Baufachleuten/Bauherren bei der gung zu verhindern und eine Gefährdung Verhütung von Unfällen und von Schäden von Personen auszuschließen. Er hat an Versorgungsanlagen. seine Mitarbeiter und Subunternehmen entsprechend zu unterweisen und zu Es gehört in die Hände der auf Baustellen überwachen. Die Anwesenheit eines tätigen Personen wie z. B. Bauherren, Beauftragten des Versorgungsunterneh- Bauleitern, Kranführern, Baggerführern, mens (VU) auf einer Baustelle entbindet LKW-Fahrern. Weitere Regelungen sind den Bauunternehmer/Bauherr oder unter anderem in den Verordnungen und seinen Beauftragten nicht von der Ver- Vorschriften in den aktuell gültigen antwortung und Haftung für angerichtete Fassungen beschrieben: Schäden an Versorgungsanlagen. Im „Elektrische Anlagen und Betriebs- Bereich von Versorgungsanlagen ist so mittel“(DGUV Vorschrift 3) zu arbeiten, dass der Bestand und die „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschrift 38) Betriebssicherheit der Anlagen bei und „Betreiben von Erdbaumaschinen“ nach Ausführung der Arbeiten gewähr- (DGUV Regel 100-500, Teil 1, Kapitel leistet sind. 2.12) „Arbeiten an Gasleitungen“ (DGUV Arbeiten in der Nähe von Kabeln Regel 100-500, Teil 1, Kapitel 3.1) und Rohrleitungen „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) Erkundigungspflicht und Baubeginn Einschlägige Vorschriften von VDEW und DVGW Bei der Durchführung von Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen besteht für den Bauunternehmer/Bauherr nach Geltungsbereich ständiger Rechtsprechung des Bundes- Dieses Merkheft gilt für Arbeiten aller Art gerichtshofes die Erkundigungs- und im Bereich von Energie- und Sicherungspflicht. Wasserversorgungsanlagen. Zu den Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Anlagen gehören unter anderem Kabel, Verantwortliche für die Baustelle durch Kabelmuffen, Rohrleitungen, Schutz- Einsicht in Bestandsunterlagen/-pläne rohre, Armaturen, Widerlager, kathodi- oder Anfrage bei den zuständigen Stellen sche Korrosionsschutzanlagen, Kabelab- des VU Klarheit über die Lage von Ver- deckungen, Fernmelde-, Steuer- und sorgungsanlagen verschaffen. Das Messkabel sowie Freileitungen.
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Abgreifen von Maßen aus Bestandsun- gefunden, die vorher vom VU nicht terlagen/-plänen ist unzulässig. genannt wurden, so sind die Arbeiten in diesem Bereich sofort zu unterbrechen Dies gilt für Erdarbeiten in oder an öffent- und erst nach Absprache mit dem VU lichen Wegen wie auch auf Privatgrund- wieder aufzunehmen. stücken. Freilegen von Kabeln und Rohr- Verlegetiefe und Querschläge (Such- leitungen schlitze) Im Bereich von Versorgungsanlagen Im Allgemeinen beträgt die Überdeckung dürfen Baumaschinen nur so eingesetzt bei Versorgungsanlagen zwischen 45 und werden, dass eine Gefährdung 150 cm. Eine geringere Überdeckung – ausgeschlossen ist. Gebaggert werden insbesondere bei Hausanschlussleitun- darf nur bis zu einem Abstand, der mit gen – ist möglich. Sicherheit eine Gefährdung der Leitung Diese Werte stellen lediglich einen gro- ausschließt. In unmittelbarer Nähe von ben Anhaltspunkt dar. Lage und Tiefe der Anlagen ist nur Handschachtung erlaubt. Leitungen bzw. Kabel können sich durch Dabei sind unbedingt stumpfe Geräte Bodenabtragungen, Bodenbewegungen, (keine Spaten oder dergleichen) zu Aufschüttungen oder andere Maßnahmen verwenden, die möglichst waagerecht zu nachträglich verändert haben. Solche führen und vorsichtig zu handhaben sind. Änderungen sind nicht zwangsläufig im Freigelegte Versorgungsanlagen sind vor Planwerk vermerkt. Es besteht daher die jeglicher Beschädigung (auch Einfrieren Pflicht, die genaue Tiefe und Lage durch von Wasserleitungen) zu schützen und Querschläge, Suchschlitze, Kabelauslese dürfen in ihrer Lage nicht verändert oder ähnlichem festzustellen. werden. Ist eine Unterhöhlung der Da Leitungen und Kabel zwischen zwei Anlagen vorgesehen, darf dieses nur Aufgrabepunkten nicht zwingend geradli- nach vorheriger Absprache mit dem VU nig verlaufen, sind diese beim geplanten geschehen. Widerlager bei Rohrleitungen Einsatz von mechanischem Großgerät in dürfen nicht entfernt, untergraben, unmittelbarer Nähe von Leitungen und hintergraben oder freigelegt werden. Kabeln durch Handschachtung gänzlich Widerlager können aus Kanthölzern, freizulegen. Spunddielen, Beton oder ähnlichem bestehen. Markierung Vorsicht beim Einschlagen von Pfählen Vor dem Baggern ist der Trassenverlauf und Bohlen, bei Bohrungen und nach Möglichkeit zu kennzeichnen, z. B. Pressungen sowie beim Rammen oder mit Trassierstangen, Pflöcken, Sprüh- Einspülen von Sonden in der Nähe von farbe. Dabei ist die Einschlagtiefe zu Anlagen! begrenzen (siehe vorheriger Abschnitt), um eine mögliche Beschädigung des Aufsicht Kabels oder der Rohrleitungen zu ver- meiden. Alle Arbeiten dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht des Unbekannte Leitungen Bauunternehmers/Bauherrn ausgeführt Werden Warnbänder, Abdeckungen, werden. Die Aufsicht muss gewährleisten, Kabel oder Rohrleitungen an Stellen dass mit der notwendigen Sorgfalt vorgegangen wird.
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Hinweisschilder und oberirdische Beschädigung von Kabeln, Anlagen Rohrleitungen, Erdungsleitungen, Schutzrohren usw. Oberirdische Anlagen wie Armaturen, Kabelverteilerschränke, Straßenkappen Jede Beschädigung ist unverzüglich zu und Schachtdeckel müssen während der melden. Dazu gehören Leckagen, Verlet- Bauzeit zugänglich bleiben. Hinweisschil- zungen der Rohrumhüllung (z. B. der der, Kabelmerksteine oder andere Mar- Korrosionsschutzschicht), Druckstellen kierungen dürfen ohne Zustimmung des am Kabelmantel oder Beschädigungen VU nicht verdeckt, versetzt oder entfernt an Erdungsanlagen (Bandeisen, Kupfer- werden. seil, Erderstäbe). Zu melden sind zudem beschädigte Schutzrohre, auch wenn das Kabel oder Produktenrohr nicht beschä- digt wurde.
WAS TUN…
wenn trotz aller Vorsicht ein Kabel beschädigt wird?
Die Beschädigung eines Stromkabels stellt eine unmittelbare Lebensgefahr für den Verursacher dar. Das Kabel kann noch unter Spannung stehen!
Bild 1: Beschädigung eines Stromkabels
Deshalb Bei Beschädigung Arbeitsgeräte aus dem Gefahrenbe- deshalb reich bringen! Arbeiten im Bereich der Schadenstelle Anwesende Personen auffordern, einstellen! Abstand zu halten! VU benachrichtigen! Schadenstelle sofort verlassen und In jedem Fall: absperren! VU unverzüglich benachrichtigen! VU muss auch dann benachrichtigt wer- den, wenn lediglich der äußere Mantel Auch Kommunikationskabel erfüllen des Kabels auch nur leicht beschädigt wichtige Aufgaben im Versorgungsbe- wurde, da in das Kabel eindringende reich. Sie dienen nicht nur der Kommuni- Feuchtigkeit später zu schweren Störun- kation, sondern auch der Übertragung gen führen kann. von Messwerten und Schaltimpulsen.
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Wichtig: wenn trotz aller Vorsicht eine Sofort gemeldete Beschädigungen kön- Wasserleitung oder Fernwärmelei- nen mit relativ geringem Aufwand repa- tung beschädigt wird? riert werden. Folgeschäden, die erst Jahre später auftreten können, sind mit Bei einer beschädigten Wasserleitung einem hohen Kostenaufwand für den besteht die Gefahr der Aus- und Unter- Verursacher verbunden. spülung, sowie der Überflutung. Bei einer beschädigten Fernwärmeleitung besteht Verbrühungsgefahr durch plötzlichen wenn trotz aller Vorsicht eine Austritt von Heißwasser oder Heißdampf. Gasleitung beschädigt wird? Deshalb: Bei der Beschädigung einer Gasleitung Baugruben und tiefliegende Räume – besteht Zünd- und Explosionsgefahr falls erforderlich – von Personen durch ausströmendes Gas! räumen! Deshalb: Schadenstelle und eventuelle Gefah- Funkenbildung vermeiden, keine renbereiche absperren! elektrische Anlage bedienen, vorhan- Unverzüglich VU benachrichtigen! dene Zündquellen z. B. Warnleuchten, Falls erforderlich, Polizei und Feuer- Mobiltelefone ausschalten, nicht rau- wehr benachrichtigen. chen! Weitere Maßnahmen möglichst sofort Sofort alle Baumaschinen und Fahr- bei der telefonischen Meldung des zeugmotoren abstellen. Schadens mit dem VU, der Polizei Gefahrenbereich verlassen und weit- oder der Feuerwehr absprechen. räumig absichern (Windrichtung Gefahrenbereich mit Personal über- beachten). wachen. Schadenstelle absperren und Zutritt Bei jeder Rohrleitung gilt: unbefugter Personen verhindern. Unverzüglich VU benachrichtigen. VU muss auch dann benachrichtigt wer- den, wenn „nur“ die Isolierung einer Gas-, Falls erforderlich, Polizei und Feuer- Wasser- oder Fernwärmeleitung aus wehr benachrichtigen. Stahl/Guss oder „nur“ die Wandung einer Weitere Maßnahmen möglichst sofort Gas-, Wasser- oder Fernwärmeleitung bei der telefonischen Meldung des aus Kunststoff angekratzt wurde. Die Schadens mit dem VU, der Polizei Beschädigung einer Rohrleitung oder oder der Feuerwehr absprechen. eines Schutzrohres darf nicht verharmlost Gefahrenbereich mit Personal über- werden. Sie kann immer schwerwiegende wachen. und kostspielige Folgeschäden nach sich ziehen.
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ARBEITEN IN DER NÄHE VON FREILEITUNGEN
Schutzabstände am Beispiel einer Freileitung mit einer Spannung von 20.000 Volt, ohne Windeinfluss. Weitere Hinweise auf den folgenden Seiten beachten!
Angaben zu Abstand a auf Seite 8 beachten!
Bild 2: Schutzabstände Freileitung 20 kV (Angaben zu Abstand a auf Seite 8 beachten)
Schutzabstände am Beispiel einer Freileitung mit einer Spannung von 110.000 Volt, mit und ohne Windeinfluss.
Bild 3: Schutzabstände Freileitung 110 kV (Ansicht in Leitungsrichtung)
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abstände von spannungsführenden Leitungen einzuhalten: bei Freileitungen mit Spannungen bis 1.000 Volt (Niederspannung) Schutzabstand a >= 1 m nach allen Seiten über 1.000 Volt bis 110.000 Volt Schutzabstand a >= 3 m nach allen Seiten über 110.000 Volt und bei unbe- kannter Spannung Schutzabstand a >= 5 m nach allen Seiten Bild 4: Schutzabstände Freileitung 110 kV (Ansicht quer zur Leitungsrichtung) Im Zweifelsfall erteilt das VU über die Höhe der Spannung einer Freileitung Bei Annäherungen an den Schutzbereich Auskunft, ebenso auch über den erfor- sind besondere Maßnahmen erforderlich! derlichen Schutzabstand und die zu tref- Weitere Hinweise auf den folgenden fenden Maßnahmen. Die einzuhaltenden Seiten beachten! oben angegebenen Schutzabstände beziehen sich auf die tatsächliche Lage der Leiterseile. Daher ist das mögliche Bei Unterschreitung des Schutzab- seitliche Ausschwingen der Leiterseile bei standes: Wind zusätzlich zu beachten. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sich der Durch- Lebensgefahr! hang der Leiterseile witterungs- und belastungsabhängig erheblich ändern Achtung! kann. Bei allen außergewöhnlichen Beim Eindringen von Körperteilen oder Witterungsverhältnissen ist eine Ab- Gegenständen in den Schutzbereich von stimmung mit dem VU erforderlich. Freileitungen besteht wegen der Möglich- keit eines Überschlages akute Lebens- gefahr. Schutzabstände Bei der Verwendung von Baugeräten wie: Baggern, Kippern, Lastwagen, Gabel- staplern oder sonstigen lastenheben- der- bzw. befördernder Geräte Bauaufzügen, Kränen Baugerüsten, Leitern
sowie bei Transport und Lagerung von Baumaterialien sind folgende Schutz-
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Aufstellen von Sperrschranken, Erfahrungen haben gezeigt: welche den Schutzabstand absichern. Vom Führerstand einer Baumaschine Aufstellen einer Höhenbegrenzung vor ist der Abstand zwischen Ausleger und hinter der Freileitung. und Leitung schwer einzuschätzen. Umgeben der Freileitung mit einem Unebenheiten des Geländes führen Schutzgerüst (nur bei abgeschalteter bei Bewegungen des Baggers zu Leitung und unter Aufsicht eines Ver- unkontrollierten Ausschwingungen treters des VU). des Auslegers. Begrenzung des Schwenkbereiches Bei einem Kran schwingt die Last des Kranes. häufig unkontrolliert aus. Wenn obige Maßnahmen nicht durchge- Personen, die ein Fördergerüst ver- führt werden können, muss in Verbindung schieben, übersehen leicht die ge- mit dem VU eine andere Lösung gefun- fährliche Annäherung an eine Leitung. den werden. Beim Abladen eines Kippers konzent- riert sich der Fahrer eher auf den Masten von Freileitungen Abladevorgang als auf die darüber Die Beschädigung von Masterdern verlaufende Freileitung. (z.B. Bandeisen, Kupferseile) ist Besondere Maßnahmen wegen der damit verbundenen Gefahr unverzüglich dem VU anzuzeigen. Bei einer unumgänglichen Annäherung Sperrungen und Abspannungen von an den Schutzbereich sind wahlweise Baustelleneinrichtungen dürfen an folgende Maßnahmen zu treffen, damit Masten von Stromleitungen nicht die genannten Abstände mit Sicherheit angebracht werden. nicht unterschritten werden: Ständige Beaufsichtigung durch eine Elektrofachkraft, mindestens jedoch durch eine elektrotechnisch unterwie- sene Person, die selbst nicht mitar- beiten darf, die Bewegungen der Per- sonen und Geräte überwacht und die Verantwortung für die Sicherheit übernimmt.
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WAS TUN…
wenn es trotz aller Vorsicht zur Berührung mit einer Freileitung oder zum Herabfallen von Leiterseilen gekommen ist?
Es besteht Lebensgefahr für alle Personen in der Umgebung der Schadenstelle.
Bild 5: Berührung mit einer Freileitung
Deshalb Dem verunglückten Fahrzeug oder und ist der Aufenthalt im Fahrzeug den auf der Erde liegenden Leitersei- nicht mehr möglich (z. B. Fahrzeug- len darf man sich auf keinen Fall brand), nicht aussteigen, sondern mit nähern, auch wenn die Spannung geschlossenen Füßen möglichst weit abgeschaltet zu sein scheint. abspringen und sich in Sprungschrit- Fahrzeugführer dürfen den Führer- ten entfernen. Eine gleichzeitige stand nicht verlassen, sondern sollten Berührung von Erdboden und Fahr- versuchen, durch Schwenken des zeug kann tödlich sein! Auslegers oder Wegfahren des Fahr- Gefahrenstelle im Umkreis von min- zeugs den Kontakt zur Freileitung zu destens 10 m absperren. Auch unter unterbrechen und das Gerät aus dem Spannung gesetzte Gegenstände Gefahrenbereich zu bringen. Sich größerer Abmessungen (z. B. nähernde Personen sind zu warnen. Drahtzäune oder Rohrleitungen) sind Gelingt die Entfernung des Fahrzeu- in die Absperrung mit einzubeziehen. ges aus dem Gefahrenbereich nicht Unverzüglich das VU benachrichtigen.
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ARBEITEN IN WASSERSCHUTZGEBIETEN
- Eine Verschmutzung des Besondere Auflagen bei der Untergrundes - z. B. durch Durchführung von Bauarbeiten in austretende Öle und Kraftstoffe an den Arbeitsmaschinen - darf nicht Wasserschutzgebieten erfolgen. Bauarbeiten in den Wasserschutzzonen II
- Die Verwendung, Ablagerung und und III dürfen nur mit Genehmigung der Lagerung wassergefährdender Stoffe unteren Wasserbehörde durchgeführt ist verboten. werden.
- Bohrarbeiten sind in Abstimmung mit Während der Bauarbeiten sind die und nach den Auflagen des LFU Richtlinien (Bohranweisung) durchzuführen. für Trinkwasserschutzgebiete
- Verboten sind Erdaufschlüsse, durch – DVGW-Arbeitsblatt W 101 – 103 die die Deckschichten wesentlich der abwassertechnischen Vereinigung vermindert werden, vor allem, wenn ATV, Arbeitsblatt A 142 das Grundwasser ständig oder zu für den Bau von Abwasseranlagen in Zeiten hoher Grundwasserstände Wasserschutzgebieten – RiAbwWAg aufgedeckt oder eine schlecht – des LUA reinigende Schicht freigelegt wird und für Maßnahmen an Straßen in keine ausreichende dauerhafte Wassergewinnungsgebieten Sicherung zum Schutz des – RiStWag Grundwassers vorgenommen wird. einzuhalten. 8. Innerhalb der Wasserschutzzone II ist die Durchführung von Sprengungen verboten. Insbesondere sind zu beachten:
- Die Baustelleneinrichtung ist außerhalb der Wasserschutzzone II zu errichten und mit dem Bauleiter und dem Vertreter des WVU abzustimmen.
- Betriebs- und Schmierstoffe dürfen auf der Baustelle weder gelagert noch umgeschlagen werden.
- Eine Betankung darf nur auf befestigten Flächen vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, z. B. Auffangwannen, Bindemittel etc.
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NICHTEINHALTUNG DER SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Der Verursacher von Schäden und Unfällen hat für die entstehenden Kosten aufzukommen. Werden unsere Versor- gungsanlagen wiederholt in grob fahrläs- siger Weise beschädigt, kann zusätzlich Strafanzeige gestellt werden. Ferner ist die Berufsgenossenschaft berechtigt, Bußgelder zu verhängen, wenn Mitglieder oder Versicherte vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Unfallverhütungsvor- schriften verstoßen.
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ANSPRECHPARTNER LEITUNGSAUSKUNFT
Hier finden Sie die Ansprechpartner für die Leitungsauskunft sowie dieses Merkheft als PDF-Datei: VSE Verteilnetz GmbH Per E-Mail: leitungsauskunft@vse-verteilnetz.de Postanschrift: VSE Verteilnetz GmbH Heinrich-Böcking-Straße 10-14 66121 Saarbrücken Fax: 0681 4030-1225 energis-Netzgesellschaft mbH Per E-Mail: leitungsauskunft@energis-netzgesellschaft.de Postanschrift: energis-Netzgesellschaft mbH Heinrich-Böcking-Straße 10-14 66121 Saarbrücken Fax: 0681 4030-3518 VSE Net GmbH Per E-Mail: leitungsauskunft@vsenet.de Postanschrift: VSE Net GmbH Nell-Breuning-Allee 6 66115 Saarbrücken Fax: 0681 4030-5050
Alle weiteren Leitungsauskünfte sind bei den zuständigen Netzbetreibern eigenverantwortlich einzuholen.
Haftungsausschluss
Die Erläuterungen, Anleitungen, Ratschläge und Empfehlungen in diesem Merkheft für Baufachleute wurden von den Autoren nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und sorgfältig geprüft. Die zum Zeitpunkt der Bearbeitung gültigen Vorschriften, Gesetze und Normen wurden berücksichtigt. Dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden.
Jeder Anwender und Planer hat sich zu vergewissern, dass er – unabhängig vom Inhalt des Merkheftes für Baufachleute – die jeweils aktuellen Verordnungen, Normen und anerkannten Regeln der Technik einhält. Eine Haftung des VU, der Autoren, des Verlags oder seiner Beauftragten für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Quellenangabe
„Merkheft für Baufachleute“ vom VDEW; über den EW Medien und Kongresse GmbH zu beziehen.
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