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Allgemeine Bieterinformation zu europaweiten Vergabeverfahren
Ab dem 18. Oktober 2018 müssen EU-weite Vergabeverfahren voll elektronisch abgewickelt werden. Sie als Bieter müssen daher folgendes beachten:
-Die Angebotsabgabe MUSS ELEKTRONISCH über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de erfolgen.
Papierangebote, Angebote per Mail oder Fax sind nicht zulässig.
-Bieterfragen MÜSSEN über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de gestellt werden.
Bieterfragen per Mail oder Fax sind nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass Sie über neue Versionen der Ausschreibungsunterlagen, Bieterfragen und sonstige Informationen zur Ausschreibung nur Kenntnis erhalten, wenn Sie sich auf die www.auftragsboerse.de registriert haben.
Stellen Sie daher vor dem Ablauf der Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Angebots sicher, dass Ihnen alle Informationen zum Ausschreibungsverfahren vorliegen und Sie die aktuellste Version der Vergabeunterlagen verwendet haben.
Hinweis zur elektronischen Signatur bei europaweiten Vergabeverfahren
Die Gemeinde Sandhausen lässt bei EU-weiten Vergabeverfahren eine Art von Angebotsabgabe zu. Die Angebotsabgabe wird wie folgt erläutert:
Angebotsabgabe in Textform
Bei der Angebotsabgabe in Textform ist keine elektronische Signatur erforderlich. Im Angebotsschreiben (KEV 115.2 bei VOB/EU, 633 bei VgV) auf der letzten Seite muss neben dem Namen der Bieterfirma auch noch der Name des Erklärenden, also einer natürlichen Person angegeben werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihr Angebot ohne die Angabe des Namens des Erklärenden als natürliche Person (Textform), ausgeschlossen werden muss.