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A00_EVB-IT_Systemvertrag_AuBS.docx

Zentrales System zur Verwaltung und Befundung augenheilkundlicher Untersuchungsdaten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 13:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieter.ehealth-evergabe.de

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Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 4

1.1 Vertragsgegenstand 4

1.2 Vergütung 5

1.3 Vertragsbestandteile* 5

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis und den folgenden Anlagen: 5

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 7

2.1 Leistungen bis zur Abnahme 7

2.2 Leistungen nach der Abnahme 7

2.3 Vorgehensmodell 7

3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten* 8

4 Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems 8

4.1 Verkauf von Hardware 8

4.2 Vermietung von Hardware 9

4.3 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 11

4.3.1 Leistungsumfang und Vergütung 11

4.3.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 12

4.3.3 Abweichende Lizenzbedingungen 12

4.3.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 12

4.4 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 13

4.4.1 Leistungsumfang und Vergütung 13

4.4.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 14

4.4.3 Abweichende Lizenzbedingungen 14

4.4.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 14

4.5 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 15

4.5.1 Leistungsumfang 15

4.5.2 Vergütung 15

4.5.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 16

4.5.4 Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung) 17

4.5.5 Einräumung von Rechten an Erfindungen 17

4.5.6 Bereitstellung der Individualsoftware* 17

4.6 Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen 17

4.6.1 Leistungsumfang 17

4.6.2 Vergütung 17

4.7 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* 17

4.7.1 Leistungsumfang 17

4.7.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 18

4.7.3 Vergütung 18

4.8 Schulung 18

4.8.1 Art und Umfang der Schulungen 18

4.8.2 Schulungsunterlagen 19

4.8.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 19

4.9 Dokumentation 19

4.10 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 20

4.10.1 Leistungsumfang 20

4.10.2 Vergütung 20

5 Systemservice 20

5.1 Arten von Systemserviceleistungen 20

5.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 20

5.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 22

5.1.3 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 23

5.2 Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen 23

5.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 23

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 24

5.4.1 Vergütung 24

5.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 24

5.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 24

5.5.1 Teleservice* 24

5.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 24

5.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 24

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme 24

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme 24

6.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 25

6.2.1 Leistungsumfang 25

6.2.2 Vergütung 25

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 25

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 25

7.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 25

7.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 25

7.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 26

7.2.3 Während sonstiger Zeiten 26

7.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 26

7.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 26

7.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 26

7.4.2 Reisezeiten 27

7.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 27

7.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 27

8 Termin- und Leistungsplan 28

9 Zahlungsplan 30

10 Projektmanagement 31

10.1 Projektmanager/Projektleiter 31

des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 31

10.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 31

10.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung 32

10.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 32

11 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 32

11.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 32

11.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen 33

11.3 Kopier- oder Nutzungssperre* 33

11.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 33

11.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 33

11.6 Entsorgung der Verpackung 33

12 Mitwirkung des Auftraggebers 34

13 Abnahme 34

13.1 Gegenstand der Abnahme 34

13.2 Testdaten 34

13.3 Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung 34

13.4 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 35

13.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 35

14 Mängelhaftung (Gewährleistung) 35

14.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 35

14.2 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 35

14.3 Mängelmeldungen 35

14.3.1 Form der Mängelmeldung 35

14.3.2 Adresse für Mängelmeldungen 36

14.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline 36

14.4.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen 36

14.4.2 Servicezeiten 37

14.4.3 Hotline 37

14.5 Teleservice* 37

14.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 37

15 Haftungsregelungen 38

15.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 38

15.2 Haftung bei Verzug 38

15.3 Haftung für den Systemservice 38

15.4 Haftung für entgangenen Gewinn 38

16 Vertragsstrafen bei Verzug 38

16.1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 38

16.2 Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 39

17 Weitere Vereinbarungen 39

17.1 Garantien 39

17.1.1 Auftragnehmergarantien 39

17.1.2 Herstellergarantien 39

17.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 39

17.2.1 Übergabe des Quellcodes* 39

17.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 40

17.3 Haftpflichtversicherung 40

17.4 Sicherheiten 40

17.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft 40

17.4.2 Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 41

17.4.3 Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 41

17.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 41

17.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 42

17.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers 42

17.8 Sonstige Vereinbarungen 42

Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems
zwischen
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Moltkestr. 90
76133 Karlsruhe
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber:
— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt —
und
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer:
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Vertragsgegenstand

Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und ‑ soweit nachfolgend vereinbart ‑ der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems.

Augenbefundsystem für die Augenklinik, wie im Leistungsverzeichnis A01_Leistungsverzeichnis_AuBS.xlsx definiert.

Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Einheit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer ist verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen.

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten.

Vergütung

[ ] Der Pauschalfestpreis* beträgt      . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen.

[ ] Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.[1]

[ ] Der Pauschalfestpreis* beträgt      . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

[ ] Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden.1

[ ] Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

[x] Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. Preisabfrage in der eVergabe. Darüber hinaus werden die einzelnen Vergütungen von dem AN in einem Langtextangebot dargestellt und mit den Angebotsunterlagen in der eVergabe hochgeladen. Wertungsrelevant sind jedoch nur die in der eVergabe angegeben Preise.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vertragsbestandteile*

Es gelten nacheinander, die in der Tabelle unter 1.3.1 angegebenen Dokumente in aufgeführter Rangfolge, als Vertragsbestandteile

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis       und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Systemvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
A00Dieser Vertrag
A01Leistungsverzeichnis
A01aNutzerbewertung
A01bGeräteliste
A02Checkliste_Medizinprodukte_AUSZUFÜLLEN
A03Checkliste-IT_AUSZUFÜLLEN.docx
A04 a-dVertrag-zur-Auftragsverarbeitung_AUSZUFÜLLEN.docx Anlage 1 – Vertrag zur AV Anlage 2 - TOMs Anlage 3 – Betriebskonzept externer Support Anlage 4 – Vertrag zur AV
A05Geheimhaltungsverpflichtung_AUSZUFÜLLEN.docx
B01Allg-Anforderungen-Informationssicherheit-Datenschutz_BIETERVERBLEIB.pdf
B02DSGVO_BIETERVERBLEIB.pdf
B03Allg-Einkaufsbedingungen-AEB-_SKK_BIETERVERBLEIB.pdf
B04Allg-Bewerbungsbedingungen_SKK_BIETERVERBLEIB
Bieterfragen
Best and final offer Auftragnehmer

[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge      .

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 4.3.3 bzw. 4.4.3, d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,

1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege­lungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Übersicht über die vereinbarten Leistungen

Leistungen bis zur Abnahme

[x] Verkauf von Hardware

[ ] Vermietung von Hardware

[x] Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

[ ] Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)

[ ] Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

[x] Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

[x] Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung, Installation*, Customizing* und Integration* der Systemkomponenten*)

[x] Schulung

[x] Projektmanagement

[ ] Sonstige Leistungen

Leistungen nach der Abnahme

[x] Systemservice (z.B. Aufrechterhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft*)

[ ] Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems

[ ] Sonstige Leistungen

Vorgehensmodell

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells:

[ ] V-Modell XT*

[ ] V-Modell XT* (Version/Stand)      .

Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.      .

Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.      .

[ ] Organisationsspezifisches V-Modell XT* gemäß Anlage Nr.      .

Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.      .

Die Teile des QS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr.      .

[x] Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten*

[x] Die Systemumgebung* des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

[ ] Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der beizustellenden Systemkomponenten*Art der beizustellenden Systemkomponenten* (HW, SW, IS, S)1
123

1 HW = Hardware, SW = Standardsoftware*, IS = Individualsoftware*, S = Sonstige

[x] Die beizustellenden Systemkomponenten* ergeben sich aus Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

Leistungen des Auftragnehmers zur Erstellung des Gesamtsystems

Verkauf von Hardware

Der Auftragnehmer verkauft an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung Produkt-Nr.EXP1MengeBei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben2.
EinzelpreisGesamtpreis
123456
Optional: Adapter zur Einbindung nicht DICOM-fähigen ophthalmologischen Geräten
Optional: Ausstattung Befundarbeitsplatz, vgl. A01_Leistungsverzeichnis
Summe

1 US = Hardware unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

EU = Hardware unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften

DT = Hardware unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften

S = Hardware unterliegt       Exportkontrollvorschriften

2 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer hier den Anteil der Hardware an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

[ ] Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr.       bis       ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Vermietung von Hardware

Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Hardware:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und ‑beschrei­bung, Produkt-Nr.MengeMindestvertragsdauer in MonatenAbw.Miet­beginn1Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit)Abw. Kündigungsfrist in Monaten2Automatische Verlängerung um Anzahl Monate3Monatlicher Mietpreis
EinzelpreisGesamtpreis
12345678910
Monatlicher Gesamtmietpreis

1 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB

2 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB

3 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Kündigungsfrist abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Die Vergütung für die gesamte Hardware gemäß Nummer 4.2 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Hardware gemäß Nummer 4.2 lfd. Nr.       bis       ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

Leistungsumfang und Vergütung

Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.MengeEXP1Anzahl erlaubter Sicherungs­kopienZu liefernde Version2Abweichende Nutzungsrechte gemäß Nutzungsrechts­matrix Anlage Nr. (Muster 4)3Bei vereinbartem Pauschalfestpreis* lediglich im Feld „Summe“ den Anteil daran angeben4
EinzelpreisGesamtpreis
123456789
Lizenz AuBS gem. A01_Leistungsverzeichnis10
Summe

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften

DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften

S = Standardsoftware* unterliegt       Exportkontrollvorschriften

2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen

3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.3.3).

4 Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

[ ] Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.       bis       ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene

[ ] Die Standardsoftware* aus Nummer 4.3.1 lfd. Nr.       wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass er

[ ] sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware*

[ ] die Anpassungen gemäß Anlage Nr.       in die Standardsoftware*

aufnehmen wird.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern

[ ] bis zur Abnahme des Gesamtsystems*

[ ] bis zu dem in Anlage Nr.       genannten Termin

erfolgen wird.

[ ] Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Abweichende Lizenzbedingungen

Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:

  • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.3.1, Spalte 7),
  • Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB,
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.       bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jewei­ligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Bereitstellung der Standardsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:

[ ] gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.       auf Datenträger: Typ:      , Kennzeichnung:      ,

[x] gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.       in folgender Form: zum Download,

[ ] gemäß Nummer 4.3.1 lfd. Nr.      , wie in Anlage Nr.       beschrieben.

Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung)

Leistungsumfang und Vergütung

Der Auftragnehmer vermietet an den Auftraggeber die nachstehend aufgeführte Standardsoftware*:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und ‑beschreibung, Produkt-Nr.Men­geEXP1Anzahl erlaubter SicherungskopienZu liefernde Ver­sion2Abweichende Nutzungs­rechte (Muster 4)3 Anlage Nr.Mindestvertragsdauer in MonatenAbw. Mietbeginn4Mietdauer in Monaten (feste Laufzeit)Abw. Kündigungsfrist 5Automatische Verlängerung um Anzahl Monate6Monatlicher Mietpreis
Einzel- preisGesamt- preis
1234567891011121314
Monatlicher Gesamtmietpreis

1 US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften

DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften

S = Standardsoftware* unterliegt       Exportkontrollvorschriften

2 A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen

3 In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.4.3).

4 Wenn abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT System-AGB.

5 Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB.

6 Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird.

[ ] Die Vergütung für die gesamte Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       bis       ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene

[ ] Die Standardsoftware* aus Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB auf Quellcodeebene angepasst.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass er

[ ] sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird

[ ] die Anpassungen gemäß Anlage Nr.       in die Standardsoftware* aufnehmen wird.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft* folgenden Programmstand*, sondern

[ ] bis zur Abnahme des Gesamtsystems*

[ ] bis zu dem in Anlage Nr.       genannten Termin

erfolgen wird.

[ ] Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Abweichende Lizenzbedingungen

Sofern abweichende Nutzungsrechte gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:

  • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer 4.4.1 Spalte 7),
  • Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB,
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr.       bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices – aus den gemäß Nummer 5.1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Bereitstellung der Standardsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung:

[ ] gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       auf Datenträger: Typ:      , Kennzeichnung:      ,

[ ] gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       in folgender Form:      ,

[ ] gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr.       wie in Anlage Nr.       beschrieben.

Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

Leistungsumfang

[ ] Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Individualsoftware*Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individualsoftware*
123
Gesamtsumme

[ ] Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 4.5.1, Tabelle 1, Spalte 1Bezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im Objektcode*
1234

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Projektverlauf rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine vorbestehenden Teile* ein, entfällt die Vergütung.

Vergütung

[ ] Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

[ ] Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT System-AGB wird die gemäß Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB geschuldete Überlassung am Markt nicht erhältlicher, jedoch für die Bearbeitung der Individualsoftware* nötiger Werkzeuge* zusätzlich gemäß Anlage       vergütet.

Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer gem. Nummer 4.5.1. gilt Folgendes:

[ ] Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt       Euro.

[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.

Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*

Folgende abweichende Nutzungsrechte werden vereinbart für:

Gesamte Individualsoftware*

[ ] Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird.

[ ] Für die Individualsoftware* insgesamt gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.

Bestimmte Individualsoftware*

Für folgende Individualsoftware* werden von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:

[ ] Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird.

[ ] Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       gilt Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die gewerbliche Verwertung, also insbesondere auch eine Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken zulässig ist.

[ ] Bezüglich der Nutzungsrechte an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr.      .

Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware*

[ ] Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB ist der Auftraggeber auch zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst berechtigt.

[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr.       geregelt.

Werkzeuge*

[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, statt nur eines weiteren Vervielfältigungsstücks       Vervielfältigungsstücke herzustellen, diese gemeinsam mit der Individualsoftware* zu verbreiten und dem Dritten daran die Rechte aus Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme des Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechts einzuräumen.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.3.2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber folgende Rechte gemäß Anlage Nr.       eingeräumt.

Sonderregelung: Lizenzrückvergütung (nur möglich bei nicht ausschließlicher Nutzungsrechtseinräumung)

[ ] Hat der Auftraggeber sich kein ausschließliches Nutzungsrecht ausbedungen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, an den Auftraggeber für jede Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       an einen Dritten eine finanzielle Gegenleistung

[ ] in Höhe von      % der in Nummer 4.5.1 lfd. Nr.      vereinbarten Vergütung

[ ] in Höhe von      % der erzielten, mindestens aber eine angemessene Lizenzgebühr (netto)

[ ] gem. Anlage Nr.

zu zahlen.

Die Lizenzrückvergütung ist insgesamt begrenzt auf

[ ] die gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       zu zahlende Vergütung, zuzüglich eines Aufschlages von      %.

[ ]      % der gemäß Nummer 4.5.1 zu zahlenden Vergütung.

Einräumung von Rechten an Erfindungen

[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.3.2.5 EVB-IT System-AGB die Regelungen in Anlage Nr.      .

Bereitstellung der Individualsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung:

[ ] gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       auf Datenträger: Typ:       Kennzeichnung:      .

[ ] gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       in folgender Form:      .

[ ] gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       wie in Anlage Nr.       beschrieben.

Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen

Leistungsumfang

[x] Die Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen erfolgen gemäß Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

Vergütung

[x] Die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Übernahme von Altdaten und die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt       Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung für die Übernahme von Altdaten und für die anderen vereinbarten Migrationsleistungen erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*

Leistungsumfang

Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB).

[x] Der Auftragnehmer schuldet die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* wie in Anlage Nr.    A01_Leistungsverzeichnis     beschrieben.

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen

[ ] Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden gem. Anlage Nr.       für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT System-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

Vergütung

[x] Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt       Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Schulung

Art und Umfang der Schulungen

[ ] Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der Schu­lungenArt der Schulung (NZ/AD/MP/S)1Inhalt der SchulungSchu­lungstage pro SchulungOrt2Maximale Anzahl Teilneh­mer pro SchulungSofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig
Betrag pro SchulungGe­samt­preis
123456789
Summe

1 NZ = Nutzerschulung

AD = Administratorenschulung

MP = Multiplikatorenschulung

S = sonstige Schulung

2 Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulung

[x] Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

Schulungsunterlagen

[ ] Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet:

Lfd. Nr.Schulung (hier lfd. Nr. aus Nummer 4.8.1 eintragen)SchulungsunterlageEXP1Menge
12345

1 US = Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften

EU = Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften

DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften

S = Schulungsunterlage unterliegt       Exportkontrollvorschriften

[ ] Soweit für die Individualsoftware* in Nummer 4.5.3 ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.      , die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schulungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte * gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB-IT System-AGB eingeräumt.

[ ] Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weitergehende Nutzungsrechte vereinbart:

[ ] Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.       wird statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.

[ ] Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.       wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt.

[ ] Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.2 lfd. Nr.       wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt.

[ ] Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr.     .

Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen

[ ] Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8.1 lfd. Nr.       bis       ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Dokumentation

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen:      .

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation:       bis zum       zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

[ ] Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.

[ ] Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen.

[ ] Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem abzulegen.

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr.     .

Sonstige Leistungen zur Systemerstellung

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Vergütung

[ ] Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt       Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Systemservice

Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Auf­rechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

Arten von Systemserviceleistungen

Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft*

[x] des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen.

[ ] des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer       lfd. Nr.       wiederherzustellen.

[ ] folgender Systemkomponenten* aus Nummer       lfd. Nr.       gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen.

[ ] gemäß der, in Anlage Nr. … angegebenen Mindest-Servicezeiten wiederherzustellen.

Störungsmeldung

Form der Störungsmeldung

[ ] Die Störungsmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB in der Regel Anlage Nr.      .über zur Verfügung gestellte

Adresse für Störungsmeldungen

Die Störungsmeldung erfolgt

[x] an folgende Adresse:

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[x] Telefon:
[ ] Fax:
[x] E-Mail:
[x] Web-Adresse/Ticketportal

[ ] gemäß Anlage Nr.      .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen

[x] Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1.2 EVB-IT System-AGB) vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel / Störung112
Betriebsbehindernder Mangel / Störung248
Leichter Mangel / Störung8120

Die Reaktionszeit gilt als eingehalten, wenn die Störung im Ticketsystem als zur Kenntnisgenommen markiert und der Auftragnehmer entweder über einen Rückruf eines zur Störungsbeseitigung qualifizierten Mitarbeiters oder über Einträge im Ticketsystem erkennbar ist, dass der Auftragnehmer mit der Störungsbeseitigung begonnen hat.

[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr.       für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

[ ] Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr.      .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungsmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Servicezeiten

(Mindestkriterium siehe Vorgaben Dokument A01_Leistungsverzeichnis)

[x] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
MobisFrvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

Hotline

(Mindestkriterium siehe Vorgaben Dokument A01_Leistungsverzeichnis)

[x] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr.      .

Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich

[x] angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen

[x] des Gesamtsystems

[ ] des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten* aus Nummer       lfd. Nr.

[ ] folgender Systemkomponenten* aus Nummer       lfd. Nr.

zu vermeiden.

[ ] zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr.      .

Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.3.1Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1Überlassung aller verfügbaren Programmstände*Zeitpunkt der Leistung
Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versionen*Auf Anforderung des AuftraggebersUnverzüglich, sobald verfügbar
1234567
Allexxxx

[ ] Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr.      .

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenz­bedingungen in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.3.3 bzw. 4.4.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

Beginn / Dauer der Systemserviceleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit

[ ] dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) des Gesamtsystems

[x] dem Tag nach der Abnahme des Gesamtsystems

[ ] folgendem Datum

jeweils

[ ] für die Dauer von       Monaten

[x] für die Dauer von mindestens 60 Monaten (Mindestvertragsdauer)

[ ] für die in Anlage Nr.       vereinbarte Dauer

zu erbringen.

Kündigung von Systemserviceleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist       Monat(e) zum Ablauf eines       (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

[ ] Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr.       vereinbart.

Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

Vergütung

[x] Der Systemservice ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Der Vergütungsanteil für den Systemservice am Pauschalfestpreis* beträgt       Euro[2].

[ ] Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal       Euro.

[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das Gesamtsystem wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal       Euro vereinbart.

[ ] Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n)       (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

[ ] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr.      .

Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

[x] jährlich (zahlbar bis zum      )

[ ] einmalig zum

[ ] gemäß Anlage Nr.

Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen

Teleservice*

[x] Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. A04_Vertrag-zur-Auftragsverarbeitung_AUSZUFÜLLEN_Anlage3.

Abnahme der Systemserviceleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 4.3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr.      .

Dokumentation der Systemserviceleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr.       aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

Weitere Leistungen nach der Abnahme

Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems nach der Abnahme

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB.

Sonstige Leistungen nach der Abnahme

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr.     .

Vergütung

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt       Euro.

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal       Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von       Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n)       einzusetzen.

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategoriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2Preis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3
je Stundeje Tagje Stundeje Tagje Stundeje Tag
12345678
Kategorie 1
Kategorie 2
Kategorie 3
Kategorie 4
Kategorie 5

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr

Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr

Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
SamstagvonbisUhr
SonntagvonbisUhr
Feiertag am ErfüllungsortvonbisUhr

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten

[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

Reisezeiten

[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr.      .

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr.       vereinbart.

Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind

[ ] Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n)       (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3).

[ ] Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr.       vereinbart.

Termin- und Leistungsplan

[x] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus A01_Leistungsverzeichnis und folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins MS1, BB2, BBTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung)Leistungsort (einschließlich Anschrift)Bemerkungen
123456
ZuschlagserteilungMS
MS01: Ausführungsplanung: Pflichtenheft erstellt und abgenommen. Pflichtenheft (Ausführungsplanung) wurde vom AN unter Mitwirkung des AG erstellt und vom AG abgenommen."MS
MS02: Betriebsbereitschaft und Teilabnahme für Übergabe an Anwender Das System ist soweit fertiggestellt, dass alle Funktionen in den Räumlichkeiten geprüft und abgenommen wurden. Der AN erklärt die Betriebsbereitschaft der geforderten Systemkomponenten.MS
MS03: Schulung der Anwender, Konfiguration mit den Key-Usern, Mängelverfolgung abgeschlossen und Teilabnahme erfolgt. Dieser Schritt gibt das System für die produktive Nutzung in allen Untersuchungs-/Behandlungsräumen freiMS
Beginn Echtbetrieb des GesamtsystemsMSSpätestens vier Monate nach lfd. Nr. 1
Gesamtabnahme nach der StabilisierungsphaseVEEinen Monat nach lfd. Nr. 4Dauer der Stabili-sierungsphase etwa vier – ggfs. auch acht - Wo-chen, während-dessen Mängel-beseitigung

1 MS = Meilenstein

2 BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung

3 BBTA = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme

4 TA = Teilabnahmetermin

5 VE = Vertragserfüllungstermin*

[ ] Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr.       und den Teilen des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr.      .

[x] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich des Weiteren aus Anlage Nr..A01_Leistungsverzeichnis.xls / Arbeitsblatt Projektmanagement / Implementierung

Zahlungsplan

[ ] Der Auftraggeber leistet zum       (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von       Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB.

[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Termin gemäß Nummer 8, lfd. Nr.Art der Zahlung AZ1, TZ2, SZ3BetragBemerkungen
1234

1 AZ = Abschlagszahlung*

2 TZ = Teilzahlung. Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ.

3 SZ = Schlusszahlung

[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Projektmanagement

Projektmanager/Projektleiter

des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen):

Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstellung des GesamtsystemsGesamtprojektverantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartner
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

des Auftraggebers:

ProjektmanagerProjektleiter als Ansprechpartner
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers

Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Seiten des Auftragnehmers und deren Besetzung:

Lfd. Nr.SchlüsselpositionNameKontaktdaten
1234

Projektsteuerung/Projektkoordinierung

Die Regeln zur Projektsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus

[ ] dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3.

[x] folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)

Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt:

[ ] in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3.

[ ] in Anlage Nr.      .

Weitere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheits­überprüfung SÜ 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen
12345

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

[x] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. A01_Leistungsverzeichnis.

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages:

[x] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. A04 + a-d, A05, B01, B02 zu beachten;

[ ] sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr.       zu unterstellen;

[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr.       zu beachten;

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten:      .

Kopier- oder Nutzungssperre*

[ ] Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.

[ ] Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*

[ ] Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind,

[ ] verwenden wird:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

[ ] entwickeln wird:      . Näheres siehe Anlage Nr.      .

[ ] In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.

Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB)

[ ] Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr.       aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in Nummer 4.1 genannter Hardware.

[ ] Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer 4.1. genannter Hardware (Altgeräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr.      .

Entsorgung der Verpackung

[ ] Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB).

Mitwirkung des Auftraggebers

[ ] Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente):

Lfd. Nr.Art der MitwirkungErläuterungen (z.B. fachliche Qualifikation des Personals, das Mitwirkungsleistungen erbringt)max. AufwandTermin/ ZeitraumOrt
123456

[ ] Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr.       und dem Teil „Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers“ des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr.     .

Abnahme

Gegenstand der Abnahme

Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 8 vereinbart, die einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des Gesamtsystems.

[ ] Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr.      .

[x] Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeitpunkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*.

Testdaten

[ ] Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.      .

Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung

[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB):      .

[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB):      .

[ ] Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):      .

[ ] Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):      .

[ ] Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr.       (abweichend von Ziffern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB).

[ ] Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils      .

[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung erfolgt abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*:      .

Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme

[ ] Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr.       und den Teilen des Projektplans (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr.      .

[ ] Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr.       (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB).

Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung

[ ] Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr.       die dort genannten Mängelklassen vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprüfung gefundenen Mängel in Anlage Nr.       vereinbart.

Mängelhaftung (Gewährleistung)

Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems

[ ] Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate       Monate beträgt.

[ ] Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoftware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate       Monate beträgt.

[ ] Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine       monatige Frist.

[ ] Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individualsoftware* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkomponenten*      gilt.

[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr.      .

Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 13.4 EVB-IT System-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr.      .

Mängelmeldungen

Form der Mängelmeldung

Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr.      .

Adresse für Mängelmeldungen

Die Mängelmeldung erfolgt:

[x] an folgende Adresse:

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[ ] Telefon:
[ ] Fax:
[ ] E-Mail:
[ ] Web-Adresse:

[ ] gemäß Anlage Nr.      .

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Servicezeiten, Hotline

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*, Mängelklassen

[ ] Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Ergänzend können in Nummer 16.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr.       für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt.

Servicezeiten

[ ] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

Hotline

[ ] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
bisvonbisUhr
bisvonbisUhr
vonbisUhr
An SonntagenvonbisUhr
An Feiertagen am ErfüllungsortvonbisUhr

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr.      .

Teleservice*

[x] Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. A04_Auftragsdatenverabeitungsvertrag_Anlage 3.

Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung

[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT System-AGB), gilt nicht.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.      .

Haftungsregelungen

Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung

[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag       Euro.

[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflicht­verletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr.      .

Haftung bei Verzug

[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt für diesen Vertrag 50 % des Auftragswertes*.

[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung für Verzug bei leichter Fahrlässigkeit die Regelungen gemäß Anlage Nr.      .

Haftung für den Systemservice

[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt       Euro pro Vertragsjahr.

[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag       Euro.

[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen beim Systemservice

[ ] minimal das      fache (statt des Doppelten)

[ ] maximal das      fache (statt des Vierfachen)

der Vergütung, die für das erste Vertragsjahr des Systemservices zu zahlen ist. Ziffer 15.2 letzter Satz EVB-IT System-AGB bleibt unberührt.

Haftung für entgangenen Gewinn

[ ] Abweichend von Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

Vertragsstrafen bei Verzug

Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine.

Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten Höchstbetrag anzurechnen.

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine.

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr.       vereinbart.

Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

[ ] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr.       Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart.

[ ] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr.       Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.

Weitere Vereinbarungen

Garantien

Auftragnehmergarantien

[ ] Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag (Nummer 14 und Ziffer 13 EVB-IT System-AGB) vereinbarten Mängelhaftung eine Haltbarkeitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in der Anlage Nr.      erfolgt.

[ ] Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der in diesem Vertrag vereinbarten Mängelhaftung (Nummer 14 und Ziffern 13, 14 EVB-IT System-AGB) eine Beschaffenheitsgarantie, deren Konkretisierung und/oder Begrenzung, z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen in Anlage Nr.       erfolgt.

Herstellergarantien

[x] Der Auftragnehmer erklärt, dass die Hersteller der folgenden Systemkomponenten* folgende Haltbarkeitsgarantien übernehmen:

Lfd. Nr. der betroffenen Systemkomponente* gemäß Nummer 4GarantiebeginnDauer der Garantie in MonatenName des HerstellersUmfang der Leistung im Garantiefall (z.B. VOS/BIS1)
12345

1 VOS = Vorortservice (am Erfüllungsort)

BIS = Bring-In-Service (zum Auftragnehmer auf dessen Kosten)

[ ] Weitere Vereinbarungen (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen) zur Haltbarkeitsgarantie und/oder Beschaffenheitsgarantie des Herstellers gemäß Anlage Nr.      .

Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

Übergabe des Quellcodes*

[ ] Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr.       übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr.       nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht in den Standard übernommen werden, gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB gemäß Anlage Nr.       übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.      .

[ ] Abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr.      .

Hinterlegung des Quellcodes

[ ] Es wird gemäß Ziffer 18.2 EVB-IT System-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* folgender Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 18.1 EVB-IT System-AGB) vereinbart.

Lfd. Nr. aus (4.3.1/4.4.1/4.5.1)Hinterlegungsstelle und HinterlegungsvereinbarungODERBeitritt zu einer bestehenden Hinterlegungsvereinbarung gemäß
123
Nummer       lfd. Nr.Hinterlegungsstelle:       Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.Anlage Nr.
Nummer       lfd. Nr.Hinterlegungsstelle:       Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.Anlage Nr.
Nummer       lfd. Nr.Hinterlegungsstelle:       Hinterlegungsvereinbarung gemäß Anlage Nr.Anlage Nr.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.

Sicherheiten

Vorauszahlungsbürgschaft

[ ] Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft statt 100% der Vorauszahlung       Euro (Hinweis: wenn niedriger als 100% der Vorauszahlung, haushaltsrechtlich i.d.R. nicht zulässig).

Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit

Es werden für die Vertragserfüllung folgende Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheiten vereinbart:

[ ] Vertragserfüllung

Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit:

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit      % des Erstellungspreises*.

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB wird die teilweise Rückgabe der Sicherheit nach Teilabnahmen gemäß Anlage Nr.       geregelt.

Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB verlangen.

[ ] Mängelhaftung (Gewährleistung)

Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB vereinbart.

Höhe der Sicherheit:

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit      % des Auftragswertes*.

ODER

Kombinierte Vertragserfüllungs- oder Mängelhaftungssicherheit

Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung und Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungs­bürgschaft gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB vereinbart.

[ ] kombinierte Vertragserfüllungs- und Mängelhaftungssicherheit

Höhe der Sicherheit:

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit für die Vertragserfüllung      % des Erstellungspreises* und für die Mängelhaftung      % des Erstellungspreises*.

Der Auftraggeber kann eine Anpassung der Sicherheit gemäß Ziffer 20.1.4 EVB-IT System-AGB

verlangen.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

[x] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. A05, B01, B02.

[x] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. A04, A04a-d, eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG).

[x] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. B01, B02.

Vereinbarungen zur Korruptionsprävention

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

[ ] die in Anlage Nr.       aufgeführten Vorschriften zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten:      .

Kündigungsrecht des Auftraggebers

[ ] Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 16.2 EVB-IT System-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 649 BGB aus Anlage Nr.      .

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen:

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr.      .

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Ort Datum Ort Datum
AuftragnehmerAuftraggeber
Unterschrift Auftragnehmer (Name in Druckschrift)Unterschrift Auftraggeber (Name in Druckschrift)
  1. Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Systemservice aus Nummer 5.4.1 ↑
  2. Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen. ↑
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung