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1442-26_610BU.pdf

Zeitvertragsarbeiten für Beschlag-, Metallbau- und Verglasungsarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 12:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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611 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabestelle Datum der Versendung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- mewettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teil- nahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Eröffnungstermin Datum Uhrzeit Ort

Raum Bindefrist endet am

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für eine Rahmenvereinbarung

Bezeichnung der Bauleistung Bereich/Liegenschaft(en)

gemäß beigefügtem Verzeichnis der Liegenschaften Vergabenummer Leistungsbereich(e) 1

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 612 BU Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien Verzeichnis der Auftraggeber Informationen zur Datenerhebung „Informationsblatt nach Art. 13 und 14 der DS-GVO–Vergabeverfahren“

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Leistungsbeschreibung 614 Besondere Vertragsbedingungen 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 247 MIL Bauaufträge in militärisch genutzten Liegenschaften Verzeichnis der Liegenschaften

1 Die Vergabeunterlagen können einen oder mehrere Leistungsbereiche - LB - umfassen, je nach Vorgabe des Auftraggebers.

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611 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 613 BU Angebotsschreiben 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer

1 Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die in der beiliegenden Rahmen- Leistungsbeschreibung bezeichneten Zeitvertragsarbeiten im Namen und für Rechnung folgen- der Auftraggeber

mit nur einem Auftragnehmer abzuschließen. mit mehreren Auftragnehmern abzuschließen, die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt:

2 Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertrags- bedingungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflich- tet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftragge- ber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rah- menvereinbarung ist(sind).

3 Das jährliche Auftragsvolumen wird geschätzt auf

LB Euro LB Euro LB Euro LB Euro LB Euro LB Euro Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer aus- fallen.

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611 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

4 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle

Straße Fax PLZ/Ort E-Mail

5 Unterlagen (Erklärungen/Angaben/Nachweise)

5.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

5.2 – frei -

5.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

5.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

6 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen.

7 Nebenangebote sind nicht zugelassen.

8 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote für die Rahmenvereinbarung Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesonde- re unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

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611 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

9 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für Rahmenvereinbarung

Bereich/Liegenschaft(en)
Vergabenummer:Leistungsbereich(e):

„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.

10 Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A

11

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612 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt- Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen in einer Rahmenvereinbarung Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Das Angebot darf nur enthalten:

a) die Angabe des Auf- oder Abgebots auf die Preise in vom Hundert (v.H.), b) die Angabe der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten, c) sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen.

4 Bietergemeinschaften 4.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben

4.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

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612 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt- Teilnahmebedingungen)

5 Eignung 5.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

5.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bestätigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannten Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer

Rahmenvereinbarung im Bereich

Leistung

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht 1.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeit

vom bis 1.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt Jahre.

1.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

1.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweise für sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.

Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Gewerke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.

2 Einzelaufträge 2.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeber berechtigt:

2.2 Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

2.3 Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.

3 Kleinstaufträge Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatz- steuer 500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden, wird ein Zuschlag in Höhe von Euro (Betrag ohne Umsatzsteuer) gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.

4 Stundenlohnarbeiten und Zuschläge 4.1 Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt.

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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen) 4.2 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden für die nachgewiesenen zuschlagspflichtigen Stunden neben den vereinbarten Preisen sowie neben gesondert vereinbarten Preisen für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen vergütet.

5 Sicherheitsleistungen Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) des Einzelauftrages zu leisten. Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme des Einzelauftrages) zu leisten.

6 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“

die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“

vereinbarte Vorauszahlungen und das Formblatt „Abschlagszahlungs- Abschlagszahlungen gem. § 16 /Vorauszahlungsbürgschaft Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B

7 Baustelle 7.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

7.2 Vorhandene Lager- und Arbeitsplätze werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

7.3 Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltenden Dienststelle auf eigene Kosten her- zustellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.

7.4 Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb der Liegenschaft können vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden.

7.5 Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftrag- nehmer mit diesen zu vereinbaren.

8 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

9 Zusatz für Leistungen, die für Gaststreitkräfte erbracht werden Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter den Voraussetzungen des Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut von der Umsatzsteuer befreit. Zum Zwecke des Nachweises der Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen: "Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer".

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614 (Rahmenvereinbarung - Besondere Vertragsbedingungen)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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613 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Angebotsschreiben) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht BImA-Nummer

Angebotsschreiben (auf der Grundlage von § 4 Absatz 4 VOB/A (Auf-/Abgebotsverfahren) Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme

Vergabenummer Leistungsbereiche

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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613 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Angebotsschreiben)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung wie folgt an2. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

1.1 zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses - LB - - mit einem Abgebot von v.H

Aufgebot von v.H

zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses - LB - - mit einem Abgebot von v.H

Aufgebot von v.H

zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses - LB - - mit einem Abgebot von v.H

Aufgebot von v.H

zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses - LB - - mit einem Abgebot von v.H

Aufgebot von v.H

zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses - LB - - mit einem Abgebot von v.H

Aufgebot von v.H

zu den Preisen des Leistungsverzeichnisses - LB - - mit einem Abgebot von v.H

Aufgebot von v.H

1.2 mit folgenden Stundenverrechnungssätzen für Stundenlohnarbeiten 3 für zusätzlich erforder- liche, nicht in dem/n Leistungsverzeichnis(sen) enthaltene Leistungen

Lohngruppe 4geschätzte Anzahl der StundenVerrechnungssatz/ Verrechnungssätze EuroGesamtbetrag Euro
1.LB
2.LB
3.LB
4.LB
5.LB
6.LB

Der Wertung wird die oben angegebene Anzahl der Stunden zugrunde gelegt.

2 Ist kein Auf- oder Abgebot angegeben, sind die Preise des jeweiligen Leistungsverzeichnisses angeboten. 3 Im Verrechnungssatz sind enthalten: Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Gemeinkostenanteile und Gewinn Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sind gesondert nachzuweisen. Sie enthalten keine Umsatzsteuer 4 Die Lohngruppen sind für jeden Leistungsbereich - LB - benannt, für den der angegebene Stundenverrechnungssatz gilt

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613 BU (Rahmenvereinbarung Bauunterhalt - Angebotsschreiben)

2 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe VOB 2019,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsver- 3 zeichnis eingetragen unter Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme)5

4 Ich/Wir erklären, dass

ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

5 Ich/Wir erklären, dass – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebo- tes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abre- de getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,

wird das Angebot ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

BieterVergabenummerDatum
Baumaßnahme
Leistung

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet

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Informationsblatt nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

  • Vergabeverfahren -

Nachfolgend möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte informieren. Wir weisen darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) sowie einschlägige Vergabevorschriften (VgV, GWB, UVgO, VOB/A, ThürVgG) die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) vertreten durch den Präsidenten Schlachthofstr.80 99085 Erfurt E-Mail: poststelle@tlbv.thueringen.de Telefon: +49 (0) 361 57 4135301 Fax: +49 (0) 361 57 4135499

Sie erreichen unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n):

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Datenschutzbeauftragte Schlachthofstr.80 99085 Erfurt E-Mail: bDSB@tlbv.thueringen.de T elefon: +49 (0) 361 57 4156412 2. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Die Datenerhebung und –verarbeitung erfolgt zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens, insbesondere: • Bereitstellen von Vergabeunterlagen • Beantwortung von Bieterfragen • Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen • Abfrage und Überprüfung der Eignung • Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen • Pflege einer Adressdatenbank / Bieterkartei • Dokumenten- und Vertragsmanagement • Vertragsabwicklung • Bestandsverwaltung • Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen • Führen sachdienlicher Kommunikation

Die Rechtsgrundlagen, auf der Ihre Daten erhoben werden, sind: Art. 6 Abs. 1 lit. c, b und e und Art. 4 Nr. 2 DS-GVO in Verbindung mit den einschlägigen Vergabevorschriften (VgV, GWB, UVgO, VOB/A, ThürVgG). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.

  1. Kategorien personenbezogener Daten

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von

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Informationsblatt nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

  • Vergabeverfahren -

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) • Daten zur Qualifikation/ Eignung eingesetzer Beschäftigter des Bieters • Referenzen über die in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistung

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Art der Datenverarbeitung

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Innerhalb des Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und vertraglichen Pflichten benötigen.

Außerdem werden die Daten gegebenenfalls an nachfolgend aufgeführte Stellen übermittelt, sofern dieses zur Erfüllung der o. g. Zwecke erforderlich ist und gesetzliche Bestimmungen dieses erlauben oder vorschreiben:

• Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gemäß § 150 a GewO • Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen • Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. • Vorinformationspflicht § 134 GWB/ 19 ThürVgG • Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte (EU-Verfahren) sind nach der Auftragsvergabe das Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person mit Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, E-Mail, Telefonnummer, USt.-ID-Nr. mit Angabe vom Finanzamt, Steuernummer mit Angabe vom Finanzamt, Registriernummer mit Angabe des Registergericht) an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Eine Veröffentlichung erfolgt durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. • Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb nach der UVgO ab einem Auftragswert von 25.000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens. • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). • Gerichte im Falle von Klagen. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Union) durch uns findet nicht statt.

  1. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Dabei ist zu beachten, dass einige unserer Geschäftsbeziehungen auf Jahre angelegte Dauerschuldverhältnisse sind. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren - befristete - Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

• Zur Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten nach Handelsgesetzbuch (HGB) oder Abgabenordnung (AO). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw.

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Informationsblatt nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

  • Vergabeverfahren -

Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms. Nach § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO sowie § 257 Abs. Nr. 1 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Abschluss der Beschaffung. • Zum Erhalt von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

  1. Ihre Rechte als Betroffener

Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: a) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen. b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS- GVO). c) Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO) Die betroffene Peron hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft. d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO). f) Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO).

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren, (Art. 77 Abs. 1 DS- GVO i.V.m. § 8 Abs. 1 S. 1 ThürDSG):

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstraße 8 99096 Erfurt E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de Telefon: +49 (0) 361 57 3112900 Fax: +49 (0) 361 57 3112904

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