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Zeitvertrag für Straßenmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet Velbert 2027/2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 03:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

Inhaltsverzeichnis

1 Demarkierung 5

2 Vorarbeiten 8

3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse herstellen 9

4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen 13

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 1 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

Art der Maßnahme

Die Ausschreibung umfasst die Erneuerung bzw. Wartung der vorhandenen

Fahrbahn-Markierungen im Stadtgebiet von Velbert.

Die Arbeiten können örtlich und zeitlich nicht zusammenhängend ausgeführt

werden. Es werden daher jeweils Einzelaufträge mit einer Auswahl von Einzel-

leistungen aus dem Gesamtleistungskatalog erteilt. Der Auftraggeber hält je-

doch immer ausreichend Aufträge vor, um eine Tagesleistung zu gewähren. An-

fahrten seitens des Auftragnehmers für weniger als eine Tagesleistung werden

ausgeschlossen.

Des Weiteren hat der Auftragnehmer sicherzustellen dass in den Monaten

Mai und August 2027 jeweils an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Werk-

tagen zwischen Montag und Freitag eine Markierungskolonne für den Auf-

traggeber tätig wird. Bei Auftragsverlängerung gilt selbiges in den Mona-

ten Mai und August 2028.

Sollte auf Grund der Witterungsverhältnisse eine Ausführung der Arbeiten nicht

möglich sein verschieben sich die Ausführungstage jeweils unmittelbar um

einen Arbeitstag nach hinten.

Unberührt von dieser Regelung bleiben zusätzliche Ausführungstage, in erster

Linie zwischen April und Oktober, die bei Bedarf vom Auftraggeber mitgeteilt

werden. Hier ist sicherzustellen das binnen drei Werktagen eine Markierungsko-

lonne zur Verfügung steht.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Absprache mit der zuständigen Abteilung

Verkehr und Mobilität kurzfristig mit den in Auftrag gegebenen Arbeiten zu be-

ginnen und diese zügig zu Ende zu führen.

Die Einzelaufträge setzen sich voraussichtlich wie folgt zusammen:

60 % der Aufträge < 1.000 € netto

40 % der Aufträge > 1.000 € netto

2. Auszuführende Leistungen

2.1 Für alle auszuführenden Arbeiten

Für alle auszuführenden Arbeiten gelten die nachstehend aufgeführten Regel-

werke in der am Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung gültigen Ausgabe:

- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

- Allgemeine Verwaltungs-Vorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 2 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

(VwV-StVO)

- Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Markierung von

Straßen

(ZTV-M)

- Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien (TL M 06)

- Straßenmarkierungsmaterialien - Anforderungen an Markierungen auf

Straßen (DIN EN 1436)

- Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS)

- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)

- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche-

rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)

- Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im

Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (ASR 5.2)

- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

- Bundesministerium für Verkehr (BMV)

- Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV)

- Alle einschlägigen DIN-Vorschriften

- Abfallsatzung des Kreises Mettmann

- Die einschlägigen Umweltschutzbestimmungen

2.2 Verkehrssicherungsmaßnahmen

Zu Beginn des Vertrages ist eine sogenannte Jahresgenehmigung gemäß § 45

StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Maßnahmen die über die in der Jahresgenehmigung erlassenen Regelungen

hinausgehen sind gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der Verkehrs-

teilnehmer soweit wie möglich vermieden wird und für Anlieger der Zugang zu

ihren Grundstücken und die Zufahrt zu ihren Garagen und Einstellplätzen stets

gewährleistet bleibt.

Sollten Halteverbotsstrecken für die anstehenden Arbeiten erforderlich sein,

wird der Auftraggeber Diese im Vorfeld einrichten. Werden die unter Punkt 1

vereinbarten Ausführungstermine seitens des Auftragnehmers nicht wargenom-

men, behält der Auftraggeber sich vor, die Aufwendungen für die Beschilderung

dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

2.3 Allgemeines

Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Einbaudicken beziehen sich auf die

Schichtdicken im eingebauten Zustand.

Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Ausführbarkeit oder die technische

Güte der bauseitigen Forderungen und Anordnungen, so hat er diese unverzüg-

lich dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Sollte ein Bauleiter des AG vor Ort

sein ist ihm dies unmittelbar auch mündlich mitzuteilen.

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 3 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Der Bieter hat sicherzustellen, dass ein geprüfter Fahrbahnmarkierer ge-

mäß ZTV-M bei allen Arbeiten dieses Vertrages die Arbeiten vor Ort leitet

bzw. beaufsichtigt.

2.4 Materialien

Außer den einschlägigen Vorschriften sind bei der Verwendung der Materialien

auch die Vorschriften und Angaben der Hersteller zu beachten.

2.5 Einheitspreise

In die Einheitspreise einzurechnen sind:

- Muster und Proben von Materialien

- Kosten der Abnahmedurchführung und Messprotokolle

- Mehrkosten durch Splitten in mehrere kleinere Aufträge

- Kosten für Baustelleneinrichtung und -räumung

- Kosten zur Sicherung der Baumaßnahme nach RSA und ZTV-SA

- Kosten für die Beantragung der Sperrgenehmigung

- Kosten zur Entsorgung des Kehrgutes und der Altbaustoffe

- Kosten für die Verkehrsrechtliche Jahresgenehmigung

- Kosten für weitere Verkehrsrechtliche Genehmigungen sofern erforderlich

3. Auftragserteilung und Abrechnung

3.1 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung erfolgt in mehreren Einzelaufträgen je Standort, die sich

über das Jahr verteilen.

3.2 Auftragssumme

Die ausgeschriebenen Mengenansätze ergeben sich aus den Durchschnittswer-

ten der letzten Jahre. Aus diesem Grund kann die tatsächlich vergebene Auf-

tragsmenge von der ausgeschriebenen Gesamtmenge abweichen.

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 4 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Für Kleinstaufträge wird kein gesonderter Zuschlag gewährt.

3.3 Auftragsverlängerung

Der Vertrag kann bei beidseitigem Einvernehmen optional bis zu vier Wochen

vor Vertragsende um maximal ein Jahr verlängert werden.

3.4 Rechnungslegung

Die Rechnungslegung hat auf Grundlage der erteilten Einzelaufträge zu erfol-

gen. Es handelt sich um Arbeiten unterschiedlichen Umfanges.

Die Rechnungen sind aufgeschlüsselt nach Standorten zeitnah einzureichen.

Leistungen aufgrund von Nachtragsaufträgen sind gesondert aufzuführen.

Abgerechnet wird nur die tatsächlich aufgebrachte Markierung. Lücken bei un-

terbrochener Längs- bzw. Quer-Markierung werden nicht berücksichtigt.

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 5 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 Demarkierung

Vorbemerkungen

Verwertung von nicht wiederverwendbaren Altbaustoffen oder nicht

wiederverwertbaren Altbaustoffen

Verwertung oder Beseitigung der Aushubmaterialien

Die Verwertung oder Beseitigung der Aushubmaterialien

a) nicht wiederverwendbare Altbaustoffe

b) nicht wiederverwertbare Altbaustoffe

ist besonders geregelt.

Verwertung der recyclingfähigen Aufbruch- und Aushubmaterialien

Nicht wiederverwendbare Altbaustoffe

Recyclingfähiges Aufbruch- und Aushubmaterial ist einer Recyclinganlage, die

der "Gütegemeinschaft Recyclingbaustoffe" angehört, zuzuführen.

Bituminöses Aufbruchmaterial ist einer Recyclinganlage oder einer

Asphaltmischanlage zuzuführen.

Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden

Positionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen.

Nachweis der Verwertung

Der Nachweis über die gesetzliche und satzungsgemäße Verwertung ist zu

führen und durch Lieferscheine, Wiegekarten bzw. Rechnungen dem

Auftraggeber zu belegen.

Beseitigung von nicht wiederverwertbaren Altbaustoffen

Nicht wiederverwertbare Altstoffe

Die nicht wiederverwertbaren Altbaustoffe, aller im Leistungsverzeichnis

enthaltenen Aufbruch- und Aufnahmepositionen, werden nach den gesetzlichen

Bestimmungen der Abfallsatzung des Kreises Mettmann entsorgt.

Die jeweiligen Kippgebühren sind in die entsprechenden Positionen

einzurechnen und werden nicht besonders vergütet.

Nachweis der Entsorgung

Der Nachweis über die gesetzliche und satzungsgemäße Entsorgung ist zu

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 6 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

führen und durch Lieferscheine, Wiegekarten bzw. Rechnungen dem

Auftraggeber zu belegen.

1.1 Markierung durch Abziehen entfernen

Markierungen auf bituminösen Deckschichten, in Fahrbahnen und

Fahrbahnnebenflächen, durch Abziehen entfernen.

Markierungsstoffart = Folie

Strichbreiten von 0,10 m bis 0,50 m, sowie Pfeil, Buchstabe, Ziffer,

Verkehrsschild und Piktogramm. Abgerechnet wird nach der Fläche, des

kleinsten umschließenden Rechteckes.

Das Folienmaterial wird aufgeladen, abgefahren und gemäß Vorbemerkung

beseitigt.

20 m² .................... ....................

1.2 Markierung durch Feinfräsen entfernen

Markierungen auf bituminösen Deckschichten, in Fahrbahnen und

Fahrbahnnebenflächen, durch Feinfräsen entfernen.

Markierungsstoffart = Plastikmasse aufgelegt

Strichbreiten von 0,10 m bis 0,50 m, sowie Pfeil, Buchstabe, Ziffer,

Verkehrsschild und Piktogramm. Abgerechnet wird nach der Fläche, des

kleinsten umschließenden Rechteckes.

Das Fräsgut wird aufgeladen, abgefahren und gemäß Vorbemerkung beseitigt.

50 m² .................... ....................

1.3 Markierung durch Ausfräsen entfernen

Markierungen auf bituminösen Deckschichten, in Fahrbahnen und

Fahrbahnnebenflächen, 10 mm tief durch Ausfräsen entfernen.

Markierungsstoffart = Plastikmasse eingelegt

Strichbreiten von 0,10 m bis 0,50 m, sowie Pfeil, Buchstabe, Ziffer,

Verkehrsschild und Piktogramm. Abgerechnet wird nach der Fläche, des

kleinsten umschließenden Rechteckes.

Das Fräsgut wird aufgeladen, abgefahren und gemäß Vorbemerkung beseitigt.

20 m² .................... ....................

1.4 Ausgefräste Fläche verfüllen

Asphaltmastix nach ZTV Asphalt-StB 01, für Fahrbahnen und

Fahrbahnnebenflächen der Bauklassen II bis V, liefern und in ca. 10 mm tief

ausgefräste, bituminöse Deckschichten der Fahrbahnen und

Fahrbahnnebenflächen einbauen.

Das Abstreumaterial auf die heiße Oberfläche aufbringen und mit einer glatten

Handwalze einwalzen.

Abstreumaterial licht bituminierter Edelsplitt aus Basalt der Körnung 5/8 mm.

Schichtdicke ca. 1,0 cm einschließlich eingewalztem Abstreugut.

Übertrag: ....................

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 7 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

20 m² .................... ....................

1 Demarkierung ....................

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 8 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

2 Vorarbeiten

2.1 Markierungsflächen trocknen

Fläche für Markierungen auf Anordnung des AG schonend trocknen.

Abgerechnet wird die zu markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer,

Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche aus dem kleinsten

umschließenden Rechteck.

20 m² .................... ....................

2.2 Markierungsfläche reinigen

Fläche der Markierung auf Anordnung des AG mit Saugkehrwagen (bei

kleineren Flächen von Hand) reinigen.

Kehrgut aufnehmen und gemäß den Vorbemerkungen beseitigen.

Abgerechnet wird die zu markierende Fläche. Bei Pfeil, Buchstabe, Ziffer,

Verkehrsschild und Piktogramm ergibt sich die Fläche aus dem kleinsten

umschließenden Rechteck.

50 m² .................... ....................

2.3 Vormarkierung herstellen

Vormarkierung inklusive aller Nebenarbeiten herstellen.

2000 m .................... ....................

2 Vorarbeiten ....................

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 9 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse herstellen

Vorbemerkungen

Markierungsarbeiten mit thermoplastischer Heißplastikmasse

Markierungsstoffart:

Weiße Heißplastikmasse Typ II,

als Glattstrichsystem (mit erhöter Nachtsichbarkeit bei Nässe),

Verkehrsklasse P7

Griffigkeit S1

Tagessichtbarkeit Q5

Nachtsichtbarkeit trocken R5

Nachtsichtbarkeit bei Nässe RW5

Überrollbarkeit T2

Einbau-Schichtdicke 3,00 mm

Alle Werte beziehen sich auf den Neuzustand.

Es dürfen nur die von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassenen Mar-

kierungsstoffe verwendet werden.

Als Nachweis der Eignung gilt ein Prüfbericht der angebotenen Materialien.

Eine Fotokopie des Zulassungsbescheides ist dem Angebot beizufügen.

Dabei müssen die Prüfwerte der angebotenen Heißplastikmasse bei den jeweils

geforderten Schichtdicken nach 4,0 Mio. Radüberrollungen zu 90% erreicht

sein.

Abgerechnet wird nach markierter Strichlänge in der Achse.

Doppelstrich werden als zwei Striche abgerechnet.

Loser Schmutz ist von der zu markierenden Fläche zu entfernen.

Bietererklärung

Bietererklärung

zu

den angebotenen Markierungsstoffen

Wie erklären hiermit, dass die angebotenen Markierungsmaterialien

(Markierungsstoffe,Beistoffe und Nachstreumittelgemische) mit den

Bezeichnungen:

......................................................................................

......................................................................................

......................................................................................

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 10 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen

(Chemikaliengesetz ChemG) vom 16.09.1980, BGBl, I S. 1718 und des

Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

(Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15.03.1974, BGBl, I S. 721

und den einschlägigen Verordnungen entsprechen.

3.1 Schmalstrich 120 mm durchgehend herstellen

Schmalstrich 120 mm durchgehend,

als Fahrstreifen-, Fahrbahn-, Radfahrstreifen bzw. Parkflächenbegrenzung

herstellen.

800 m .................... ....................

3.2 Schmalstrich 120 mm unterbrochen 1:1:1 herstellen

Schmalstrich 120 mm unterbrochen im Verhältnis 1:1:1,

als Leitlinie, Mittelmarkierung, Radfahrleitlinie und Radfahrstreifenbegrenzung

herstellen.

wahlweise: 0,5 m Strich / 0,5 m Lücke / 0,5 m Strich

1 m Strich / 1 m Lücke / 1 m Strich

1,5 m Strich / 1,5 m Lücke / 1,5 m Strich

3 m Strich / 3 m Lücke / 3 m Strich

6 m Strich / 6 m Lücke / 6 m Strich

1000 m .................... ....................

3.3 Schmalstrich 120 mm unterbrochen 2:1:2 herstellen

Schmalstrich 120 mm unterbrochen im Verhältnis 2:1:2,

als Mittelmarkierung herstellen.

wahlweise: 3 m Strich / 1,5 m Lücke / 3 m Strich

6 m Strich / 3 m Lücke / 6 m Strich

50 m .................... ....................

3.4 Schmalstrich 120 mm unterbrochen 2,5:1:2,5 herstellen

Schmalstrich 120 mm unterbrochen im Verhältnis 2,5:1:2,5 als Fußgängerfurt

herstellen.

0,5 m Strich / 0,2 m Lücke / 0,5 m Strich

30 m .................... ....................

3.5 Schmalstrich 120 mm als Verkehrszeichen 299 herstellen

Schmalstrich 120 mm als Verkehrszeichen 299 (Zick-Zack) herstellen.

20 m .................... ....................

3.6 Breitstrich 250 mm durchgehend herstellen

Breitstrich 250 mm durchgehend herstellen.

60 m .................... ....................

Übertrag: ....................

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24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 11 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

3 .7 Breitstrich 250 mm unterbrochen 1:1:1 herstellen

Breitstrich 250 mm unterbrochen im Verhältnis 1:1:1,

als Fahrbahnbegrenzung, Mittelmarkierung und Radfahrstreifenbegrenzung

herstellen.

wahlweise: 0,5 m Strich / 0,5 m Lücke / 0,5 m Strich

1 m Strich, / 1 m Lücke / 1 m Strich

1,5 m Strich / 1,5 m Lücke / 1,5 m Strich

3 m Strich / 3 m Lücke / 3 m Strich

45 m .................... ....................

3.8 Breitstrich 250 mm unterbrochen 2,5:1:2,5 herstellen

Breitstrich 250 mm unterbrochen im Verhältnis 2,5:1:2,5 als Radfahrerfurt

herstellen.

0,5 m Strich / 0,2 m Lücke / 0,5 m Strich

15 m .................... ....................

3.9 Breitstrich 250 mm als Schrägstrichgatter herstellen

Breitstrich 250 mm als Schrägstrichgatter für kleine Sperrfläche herstellen.

50 m .................... ....................

3.10 Breitstrich 400 mm als Fußgängerüberweg herstellen

Breitstrich 400 mm als Fußgängerüberweg herstellen.

50 m .................... ....................

3.11 Breitstrich 500 mm als Fußgängerüberweg herstellen

Breitstrich 500 mm als Fußgängerüberweg herstellen.

50 m .................... ....................

3.12 Breitstrich 500 mm durchgehend als Haltelinie herstellen

Breitstrich 500 mm durchgehend als Haltelinie herstellen.

20 m .................... ....................

3.13 Breitstrich 500 mm unterbrochen als Wartelinie herstellen.

Breitstrich 500 mm unterbrochen als Wartelinie herstellen.

10 m .................... ....................

3.14 Breitstrich 500 mm als Schrägstrichgatter herstellen

Breitstrich 500 mm als Schrägstrichgatter herstellen.

25 m .................... ....................

3.15 Richtungspfeil geradeaus 5.000 mm herstellen.

Richtungspfeil geradeaus 5.000 mm lang herstellen.

3 St .................... ....................

3.16 Richtungspfeil geradeaus und abbiegend 5.000 mm herstellen.

Richtungspfeil geradeaus und abbiegend 5.000 mm lang herstellen.

Übertrag: ....................

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24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 12 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

Übertrag: ....................

wahlweise: geradeaus und rechts ab

geradeaus und links ab

3 St .................... ....................

3.17 Richtungspfeil abbiegend 5.000 mm herstellen.

Richtungspfeil abbiegend 5.000 mm lang herstellen.

wahlweise: rechts-ab

links-ab

3 St .................... ....................

3.18 Richtungspfeil doppelt-abbiegend 5.000 mm herstellen.

Richtungspfeil doppelt-abbiegend 5.000 mm lang herstellen.

1 St .................... ....................

3.19 Buchstabe 4.000 mm hoch herstellen.

Buchstabe (A - Z) 4.000 mm hoch,

Engschrift DIN 1451 Teil 3, 3-fach längsverzerrt herstellen.

6 St .................... ....................

3.20 Ziffer 4.000 mm hoch herstellen

Ziffer (0 - 9) 4.000 mm hoch

Engschrift DIN 1451 Teil 2, 3-fach längsverzerrt herstellen.

2 St .................... ....................

3.21 Piktogramm "Radfahrer" herstellen.

Piktogramm "Radfahrer" 1.000 x 1.300 mm herstellen.

5 St .................... ....................

3.22 Piktogramm "Kinder" 1.520 x 3.000 herstellen.

Piktogramm "Kinder" 1.520 x 3.000 mm herstellen

1 St .................... ....................

3.23 Piktogramm "Kinder" 1.250 x 4.000 herstellen

Piktogramm "Kinder" 1.250 x 4.000 mm herstellen.

1 St .................... ....................

3.24 Piktogramm "Behinderte" herstellen

Piktogramm "Behinderte" 720 x 1.000 mm herstellen.

1 St .................... ....................

3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse herstellen ....................

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

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24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 13 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen

Vorbemerkungen

Markierungsarbeiten mit Reibeplastik

Markierungsstoffart:

lösungsmittelfreies, mehrkomponenten Reibeplastik Typ II

Farbe: RAL 3020 Verkehrsrot

Verkehrsklasse P7

Griffigkeit S1

Tagessichtbarkeit Q5

Nachtsichtbarkeit trocken R5

Nachtsichtbarkeit bei Nässe RW4

Überrollbarkeit T3

Einbau-Schichtdicke 3,00 mm

Es dürfen nur die vom BMV zugelassenen Markierungsstoffe verwendet

werden.

Als Nachweis der Eignung gilt ein Prüfbericht der Bundesanstalt für

Straßenwesen über die Prüfung der angebotenen Materialien.

Eine Fotokopie des Zulassungsbescheides ist dem Angebot beizufügen.

Dabei müssen die Prüfwerte des angebotenen Reibeplasik bei den jeweils

geforderten Schichtdicken nach 4,0 Mio. Radüberrollungen zu 90% erreicht

sein.

Loser Schmutz ist von der zu markierenden Fläche zu entfernen.

Bietererklärung

Bietererklärung

zu

den angebotenen Markierungsstoffen

Wie erklären hiermit, dass die angebotenen Markierungsmaterialien

(Markierungsstoffe,Beistoffe und Nachstreumittelgemische) mit den

Bezeichnungen:

......................................................................................

......................................................................................

......................................................................................

den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen

(Chemikaliengesetz ChemG) vom 16.09.1980, BGBl, I S. 1718 und des

Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

[Seite 15]

TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 14 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

(Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG) vom 15.03.1974, BGBl, I S. 721

und den einschlägigen Verordnungen entsprechen.

4.1 Radwegmarkierung

Radwegmarkierung gemäß den Erfordernissen herstellen oder vorhandene

Markierung ausbessern

100 m² .................... ....................

4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen ....................

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TECHNISCHE BETRIEBE VELBERT

Geschäftsbereich 3.2 Infrastrukturelle Dienstleistungen

24.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 15 von 15

Markierung Straßenmarkierung 2027/2028

Zusammenstellung

1 Demarkierung ....................

2 Vorarbeiten ....................

3 Markierung Typ II mit thermoplastischer Heißplastikmasse ....................

herstellen

4 Markierung mit Reibeplastik Typ II herstellen ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung