31_U_Anlage_LV_BedarfsangabeUnterlagenWertung.pdf

Wochentägliche Fahrdienste für Rehabilitanden einer ambulanten Reha-Klinik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.11.2026, 09:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsverzeichnis (LV) für die Vergabe von Fahrdienstleistungen

Leistungsverzeichnis (LV) für die Vergabe von Fahrdienstleistungen

Vergabegegenstand:

Vertrag zur Rehabilitandenbeförderung zu einer ambulanten orthopädischen und neurologischen Rehabilitation

  1. Allgemeine Projektbeschreibung und Zielsetzung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages zur wochentäglichen Beförderung von Rehabilitanden der Klinik für ambulante Rehabilitation der Gesellschaft für Rehabilitation, Therapie und Prävention Altenburger Land mbH ab dem 01.04.2027 auf unbestimmte Zeit.

Ziel ist die verlässliche, pünktliche, sichere und medizinisch-organisatorisch angemessene Beförderung (Bring- und Abholdienste) von Rehabilitanden der ambulanten Reha-Einrichtung. Schlechte Witterungsverhältnisse (insbesondere Eis-, Schnee- und Sturmlagen) entbinden den Auftragnehmer nicht von der Leistungspflicht. Er hat organisatorisch sicherzustellen (z. B. durch angepasste Startzeiten, erweiterte Zeitfenster oder zusätzliches Personal/Fahrzeuge), dass wetterbedingte Verzögerungen auf ein Minimum reduziert werden und die rechtzeitige Ankunft zum Therapiebeginn gewährleistet bleibt

Die Fahrdienstleistungen erfolgen im Umkreis von 33 km ausgehend vom Standort des Auftraggebers (Am Waldessaum 8, 04600 Altenburg).

Die Fahrgäste weisen spezifische Einschränkungen aus den Fachbereichen Orthopädie und Neurologie auf. Die Beförderungsleistung umfasst den Transport von der Bordsteinkante des Abholortes bis zur Bordsteinkante des Zielortes.

Die Rehabilitandenanzahl beläuft sich pro Tag auf ca. 30-50 Rehabilitanden. Eine Kontaktaufnahme und Abstimmung der Abholzeit betreffen täglich ca. 5 neue Rehabilitanden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt des vertraglichen Leistungsbeginns eine zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung ausreichende Anzahl an einsatzbereiten Fahrzeugen sowie qualifiziertem Personal in einer baulich/logistisch geeigneten Betriebsstätte oder einem Bereitstellungsraum im betrieblich notwendigen Einzugsgebiet des Auftraggebers vorzuhalten. Der Nachweis hierüber ist nicht mit dem Angebot, sondern auf Verlangen vor Zuschlagserteilung (bzw. zum Projektstart) zu erbringen.

Das konkrete Leistungsverzeichnis ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.

Seite 1 von 3 Ersteller: Stbst. Compliance

[Seite 2]

Leistungsverzeichnis (LV) für die Vergabe von Fahrdienstleistungen

Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe durch das ausgefüllte Leistungsverzeichnis zur Bewertung einzureichen:

• Ausfallkonzept für Fahrzeug- und Personalausfälle o Das Konzept darf einen Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten und muss zwingend konkrete Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: o 1. Personalausfälle:

Wie wird bei kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfällen von Fahr- und Begleitpersonal reagiert? Welche Vorhaltezeiten/Rufbereitschaften oder Personalreserven sind eingeplant? Wie wird sichergestellt, dass auch das Ersatzpersonal über die notwendigen Qualifikationen (z. B. Personenbeförderungsschein, Erste-Hilfe-Kurs, Schulung im Umgang mit Reha-Rehabilitanden) verfügt?

o 2. Fahrzeugausfälle und technische Pannen:

Welche Maßnahmen greifen bei einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall während einer laufenden Tour? Wie und in welchem Zeitrahmen wird ein adäquates Ersatzfahrzeug bereitgestellt? Wie wird sichergestellt, dass Spezialfahrzeuge (z. B. Rollstuhl-Transporter mit entsprechenden Rampen/Liften und Rückhaltesystemen) im Notfall 1:1 ersetzt werden können?

o 3. Kommunikationsketten und Krisenmanagement:

Wie erfolgt die Informationsweiterleitung bei Verzögerungen oder Ausfällen an den Auftraggeber sowie an die betroffenen Fahrgäste bzw. Reha-Einrichtungen? Wer ist im Notfall die zentrale, verantwortliche Ansprechperson (inkl. Erreichbarkeit während der Betriebszeiten)?

• Konzept der Gewährleistung von Nähe, Erreichbarkeit und Wirtschaftlichkeit o Um eine flexible Steigerung des Fahrgästevolumens, kurzfristige Tourenänderungen und eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse zu garantieren, hat der Bieter ein schlüssiges Konzept zur Gewährleistung von räumlicher Nähe und administrativer Erreichbarkeit vorzulegen. Das Konzept muss zwingend konkrete Angaben zu folgenden Kernbereichen enthalten und darf einen Umfang von maximal 3 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten: o 1. Räumliche Nähe und Stationierung:

An welchen Standorten (Betriebshöfen/Stützpunkten) werden die für diesen Auftrag vorgesehenen Fahrzeuge und das Personal dauerhaft stationiert? Wie wird sichergestellt, dass die Anfahrtswege zu den Reha-Einrichtungen bzw. den Wohnorten der Fahrgäste so kurz wie möglich gehalten werden? Innerhalb welcher maximalen Zeitspanne (in Minuten) kann nach einer kurzfristigen Nachmeldung/Änderung durch den Auftraggeber ein Fahrzeug vor Ort bereitgestellt werden?

o 2. Erreichbarkeit der Disposition und Einsatzleitung:

Zu welchen genauen Zeiten ist die Einsatzzentrale/Disposition personell besetzt (Garantie der Mindesterreichbarkeit, z. B. werktags von 06:00 bis 18:00 Uhr)? Über welche Kommunikationskanäle (Telefon-Direktleitung, E-Mail, digitale

Seite 2 von 3 Ersteller: Stbst. Compliance

[Seite 3]

Leistungsverzeichnis (LV) für die Vergabe von Fahrdienstleistungen

Schnittstellen/Dispo-Software) ist der Fahrdienst für den Auftraggeber und die Reha-Einrichtungen erreichbar? Wie wird die Erreichbarkeit bei unvorhergesehenen Spitzenzeiten (z. B. morgendlicher Berufsverkehr, plötzlicher Wintereinbruch) sichergestellt (z. B. durch personelle Überlauf-Regelungen in der Zentrale)? Wie gewährleisten Sie die Wirtschaftlichkeit der Tourenplanung?

Bewertungskriterium: Qualität des Ausfallkonzepts (Gewichtung: 20 %)

Bewertet wird die Plausibilität, Detailtiefe und Praxisnähe des eingereichten Konzepts.

• Maximale Punktzahl wird vergeben, wenn das Konzept sofort umsetzbare, logische Prozesse aufzeigt, die eine Ausfallzeit für die Fahrgäste auf ein Minimum reduzieren und alle geforderten Spezialanforderungen (z. B. Rollstuhl-Ersatzfahrzeuge) vollständig abdecken. • Punktabzug erfolgt, wenn Maßnahmen unkonkret bleiben (z. B. bloßer Verweis auf „wir haben genug Autos“) oder gesetzliche/medizinische Anforderungen der Rehabilitanden- Beförderung nicht berücksichtigt werden.

Bewertungskriterium: Konzept zur Nähe und Erreichbarkeit (Gewichtung: 20 %)

Bewertet wird die operative Machbarkeit und Zuverlässigkeit der vorgeschlagenen Struktur.

• Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn der Bieter durch regionale Präsenz (z. B. Stützpunkt im Umkreis von X Kilometern) extrem kurze Reaktionszeiten nachweist, eine lückenlose Erreichbarkeit während aller Betriebszeiten garantiert und ein erprobtes System zur Bewältigung von Kommunikationsspitzen vorlegt. • Punktabzug erfolgt, wenn die Erreichbarkeit nur über allgemeine Callcenter ohne Orts- und Fachkenntnis erfolgt, keine konkreten Reaktionszeiten genannt werden oder die Fahrzeugstationierung zu weit vom Einsatzgebiet entfernt liegt (Gefahr von systematischen Verspätungen).

Bewertungskriterium: Preis (Gewichtung: 60 %)

Bewertet wird der preisliche Rahmen des Bieters.

• Die volle Punktzahl wird vergeben, wenn der Bieter preislich am günstigsten ist • Punktabzug erfolgt, wenn andere Bieter preislich günstiger sind

Seite 3 von 3 Ersteller: Stbst. Compliance

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung