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ZC4 - 17104/004-26#001 EB6 - 84304_002
Vertrag
zwischen der
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
– im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt –,
und
[Name des AN],
[Adresse des AN]
– im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt –,
wird ein Vertrag geschlossen über die Erbringung von Dienstleistungen:
„Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien
- Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reformprozesse
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Inhalt 1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 3 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 5 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 6 7 Interessenkonflikte ............................................................................................................... 7 8 Datenschutz ........................................................................................................................ 7 9 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 7 10 IT-Sicherheit ........................................................................................................................ 8 11 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 8 12 Open Data ........................................................................................................................... 9 13 Haftung .............................................................................................................................. 10 14 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................. 10 15 Vertragslaufzeit, Kündigung ............................................................................................... 10 16 Allgemeine Vertragsbedingungen ...................................................................................... 11 17 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 11
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1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen „Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa, auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in Zentralasien - Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer Reform- prozesse“.
(2) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (An- lage 1) und dem Angebot des AN (Anlage 2).
(3) Ein Anspruch auf Abruf und Vergütung eines Mindestumfangs der vereinbarten Leis- tung besteht nicht.
(4) Der Leistungsumfang ist begrenzt auf die Grundlaufzeit dieses Vertrags gemäß Ziff. 15.
(5) Die vereinbarten Optionen sind separat durch den AG zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
2 Vertragsbestandteile (1) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus folgenden Vertrags- bestandteilen in der nachfolgend benannten Geltungsreihenfolge:
-
den Bestimmungen dieses Vertragstextes nebst einer Vereinbarung zur Auf- tragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (An- lage 3),
-
der Leistungsbeschreibung,
-
dem Angebot des AN einschließlich der dem Angebot beigefügten Anlagen;
-
den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwen- dung.
3 Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Im Rahmen des Vertrags führt der AN sämtliche Aufgaben in enger Abstimmung mit dem AG selbstständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe der in der Leistungs- beschreibung festgelegten Ausführungsbedingungen durch.
(2) Der AN stellt durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicher, dass die Aufgabenerledigung nach Auftragserteilung unverzüglich begonnen und vereinba- rungsgemäß durchgeführt wird.
(3) Das im Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung tatsächlich einzu- setzen. Der AN darf das im Angebot benannte Personal nur durch Personal mit einer
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in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung ersetzen. Der AN teilt dem AG einen geplanten Personalwechsel im Sinne von Satz 2 unverzüglich mit. Der AN ist verpflichtet, anderes Personal vorzu- schlagen, soweit der AG begründet darlegt, dass das von dem AN als Ersatz vorge- sehene Personal die Anforderungen in Satz 2 nicht erfüllt.
(4) Sofern nicht explizit anders festgelegt oder vereinbart, kann sich der AN bei der Auf- tragsausführung zur Erbringung einzelner Leistungsbestandteile eines Unterauftrag- nehmer bedienen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, sind nur mit der vorherigen Zustimmung des AG zu erteilen.
(5) Der AG räumt dem AN bei Bedarf eine Option zur Erweiterung des Leistungsumfangs um das Projektland Armenien sowie um punktuellen Beratungsbedarf in anderen Län- dern der östlichen Partnerschaft der EU ein. Die Ausübung dieser Option hat der AG gegenüber dem AN schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der Leistungs- erweiterung zu erklären, wobei diese Frist mit Zustimmung des AN unterschritten wer- den kann.
4 Vergütung (1) Die auf der Grundlage dieses Vertrages vom AN erbrachten Leistungen werden wie folgt vergütet:
Die Leistungen des dem Angebot beigefügten Preisblattes aufwandsbezogen auf Tagessatzbasis.
Der Tagessatz beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von
[XXX],00 €
(in Worten: [XXXXX] EURO).
Die jährlich abzurechnende Vergütung ist auf einen Maximalbetrag in Höhe von
[XXX],00 €
(in Worten: [XXXXX] EURO)
je Vertragsjahr begrenzt.
Für die Grundlaufzeit ergibt sich damit einen Maximalbetrag in Höhe von
[XXX],00 €
(in Worten: [XXXXX] EURO)
Für die Gesamtlaufzeit (3 Jahre Grundlaufzeit + Verlängerungsoptionen um zwei Jahre) ergibt sich damit einen Maximalbetrag in Höhe von
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[XXX],00 €
(in Worten: [XXXXX] EURO)
(2) Die Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden ge- setzlichen Umsatzsteuer. Der AN ist für die Kontrolle der Einhaltung dieses Maximal- betrages verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, den AG umgehend über drohende Überschreitungen des Kostenrahmens zu unterrichten.
(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Personal- und Sachkosten und sämtliche sonstige Nebenkosten im Rahmen der angebotenen Leistung abgegolten, sofern sie laut Preis- blatt nicht separat ausgewiesen und vergütet werden.
5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise (1) Abweichend von § 17 VOL/ Teil B sind die Rechnungen für die im jeweiligen Quartal erbrachten Leistungen zu stellen. Eine frühere oder spätere Abrechnung von Leistun- gen kann zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall vereinbart werden. Die Rech- nungen sind nach Maßgabe der Arbeitspakete in der Leistungsbeschreibung zu glie- dern. Der Abrechnung sind aussagekräftige und lückenlose Nachweise anhand von Aufschreibungen mit jeweils inhaltlicher Beschreibung der konkreten Tätigkeit pro Mit- arbeiterkategorie beizufügen.
(2) Der AN verpflichtet sich, Rechnungen in elektronischer Form gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes auszustellen und zu übermitteln.1 Dazu sind folgende Angaben zu verwenden:
BT-10: LeitwegID: 991-18314-14
BT-13: eAktenzeichen des Bedarfsträgers: EB6-84304_002
(3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Billigung der Leistung und Vorlage einer vollständigen, inhaltlich richtigen und prüffähigen Rechnung kostenfrei auf ein inländisches Bankkonto des AN. Vorher tritt Verzug nicht ein. Vorauszahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer unvollständigen, inhaltlich unrichtigen oder wegen inhaltlicher Unklarheiten nicht prüffähigen Rechnung ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Rechnung vervollständigt oder berichtigt wurde bzw. zu dem bestehende Unklarheiten zur Rechnung aufgeklärt worden sind.Führen die Ergebnisse des Auftrags beim AN zu finanziellen Erträgen, sind diese Erträge in vollem Umfang an den AG abzuführen. Von Erträgen aus Veröf- fentlichungen steht dem AG die Hälfte der Einnahmen zu, soweit sie die Ausgaben dafür übersteigen. Der AN verpflichtet sich, den AG hierüber zu informieren. Die Mit- teilungspflicht besteht über den Zeitpunkt der Bestätigung der vertragsgemäßen Er- füllung des Auftrags hinaus weiter.
1 Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung finden Sie unter https://e- rechnung-bund.de/.
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(4) Der AN legt unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Vertrags- zeitraums, eine Schlussrechnung (endgültige Abrechnung des Auftrags) vor. Kosten für technisch-administrative Arbeiten, welche zur ordnungsgemäßen Beauftragungs- abwicklung notwendig sind (Nachlaufkosten), sind bis zur Erreichung der Schluss- rechnung erstattungsfähig. Nachlaufkosten sind unter Anderem Kosten der Buchhal- tung, der Vertragsabwicklung, der Berichterstattung, des Wirtschaftsprüfers, sowie der Schlussrechnungsaufbereitung. Die Nachlaufkosten werden in der vorzulegenden Schlussrechnung berücksichtigt.
6 Unteraufträge (1) Der AN darf einzelne Leistungsbestandteile durch Unterauftragnehmer erbringen las- sen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, sowie ein be- absichtigter Austausch von Unterauftragnehmern bedürfen der vorherigen Zustim- mung des AG.
(2) Der nachträgliche Einsatz oder Austausch von Unterauftragnehmern ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einsatz unter Angabe der Gründe sowie unter Vor- lage der erforderlichen Nachweise zu Ausschlussgründen in Textform anzuzeigen. § 8 der Anlage „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“ ist zu beachten.
(3) Hat der AN die Kapazitäten des auszutauschenden Unterauftragnehmers im Verga- beverfahren im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen, müssen zusätzlich die erforderlichen Nachweise der Eignung des einzusetzenden Un- terauftragnehmers vorgelegt werden. Ein Austausch nach diesem Abs. ist nur zuläs- sig, wenn der einzusetzende Unterauftragnehmer die maßgeblichen Eignungsanfor- derungen erfüllt und die erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt. Soweit die Eignungsleihe berufliche Leistungsfähigkeit oder Erfahrung betrifft, hat der einzusetzende Unterauftragnehmer die entsprechenden Leistungen selbst zu erbrin- gen.
(4) Die Zustimmung des AG zum nachträglichen Einsatz oder Austausch von Unterauf- tragnehmern setzt die vergaberechtliche Zulässigkeit nach § 132 GWB voraus.
(5) Die Beauftragung eines Unterauftragnehmers erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Er gewährleistet die Einhaltung von § 128 Abs. 1 GWB und § 97 Abs. 4 GWB und gestaltet seine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer so, dass diese mindestens den Anforderungen dieses Vertrags entsprechen.
(6) Der AN hat in seinen Verträgen mit Unterauftragnehmern vorzusehen, dass der AG im Falle einer Beendigung dieses Vertrages berechtigt ist, im erforderlichen Umfang in die Verträge des AN mit den Unterauftragnehmern einzutreten und diese zu den vereinbarten Bedingungen fortzuführen, soweit dies zur Sicherstellung der weiteren Leistungserbringung erforderlich ist.
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(7) Unteraufträge an aktive oder ehemalige Beschäftigte des AG sind nur mit der vorhe- rigen Zustimmung des AG zu erteilen.
7 Interessenkonflikte (1) Interessenkonflikte sind während der Vertragslaufzeit zu vermeiden.
(2) Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn während der Vertragslaufzeit Umstände eintreten oder bekannt werden, die zu einem Interessenkonflikt im Zusam- menhang mit der Durchführung des Auftrags führen können. Die Parteien stimmen in diesem Fall unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung des Interessenkonflikts ab.
8 Datenschutz (1) Der AN hat die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen.
(2) Zwischen AG und AN ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) nach Art. 28 DSGVO nach Maßgabe der als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlichten Mustervereinbarung abzuschließen. Die AV-V wird Bestandteil dieses Vertrages (An- lage 3).
(3) Der AN hat sicherzustellen, dass diese Verpflichtung auch für den AN tätige Mitarbei- tende und beauftragte Dritte gilt und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt ist. Er hat weiter darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausge- wählt worden sind und die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beach- ten.
9 Vertraulichkeit
(1) Der AN verwendet alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Unterla- gen, Daten und Materialien ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistun- gen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(2) Nicht allgemein bekannte Informationen sind zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Hiervon ausgenommen sind zwingende konzernrechtliche Berichts- und Informations- pflichten sowie gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden.
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(3) Die Weitergabe an Personal und Unterauftragnehmer ist nur zulässig, soweit dies zur Auftragsdurchführung unabdingbar ist. Der AN verpflichtet alle eingesetzten Personen zur Einhaltung der Vertraulichkeit und zum Verbot der Verwertung gegenüber Dritten.
(4) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrags gewonnenen Erkenntnisse so- wie Auskünfte an die Presse bedürfen der Genehmigung des AG.
(5) Der AG ist berechtigt grundlegende Vertragsinformationen, insbesondere Name des AN, Gegenstand, Laufzeit sowie das gesamte und das zum Zeitpunkt der Informa- tionsherausgabe ausgezahlte Vertragsvolumen, im Rahmen parlamentarischer Anfra- gen, Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Dritte herauszugeben. Hiervon ausgenommen sind als Geschäftsgeheimnisse einzustu- fende Informationen des AN.
10 IT-Sicherheit
(1) Der AN hat eine sichere und ordnungsgemäße Datenverarbeitung zu gewährleis-ten. Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn die Anforderungen nach Satz 1 nicht oder nicht mehr erfüllt werden können.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich alle erkannten oder vermuteten sicherheitsrelevanten Ereignisse, Störungen, Schwachstellen oder sonstigen Umstände zu melden, die die Informationssicherheit oder den Schutz per- sonenbezogener Daten beeinträchtigen könnten. Die Meldung hat spätestens inner- halb von 24 Stunden nach Bekanntwerden zu erfolgen.
11 Nutzungsrechte
(1) Der AN überträgt dem AG die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an (i) sämtlichen Arbeitsergebnissen des AN aus der Durchführung dieses Vertrages sowie an (ii) allen Daten und Aufzeichnungen des AN, die dieser zum Zwecke der Leistungserbringung erhoben und erstellt hat, insbesondere das Veröffentlichungsrecht unter namentlicher Nennung des AN. Hiervon ausgenommen sind vorbestehende Rechte und allgemeine Kenntnisse des AN; an diesen erhält der AG ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im für die Arbeitsergebnisse erforderli- chen Umfang.
(2) Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse vor- zunehmen und diese in gleicher Weise wie die Arbeitsergebnisse zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des AN ist auf die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuwei- sen. Der AG ist ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, die Nut- zungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
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(3) Alle Ansprüche des AN für die Übertragung der Nutzungsrechte auf den AG sind durch die aus diesem Vertrag folgende Vergütung abgegolten.
(4) Der AN sichert zu, dass er berechtigt ist, die Nutzungsrechte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, zu übertragen. Der AN sichert außerdem zu, dass der Nutzung der Arbeitsergebnisse, Aufzeichnungen und Daten keine Marken- oder Persönlichkeits- rechte Dritter bzw. sonstige Leistungsschutzrechte entgegenstehen.
(5) Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen eigenen Rechten an den Arbeitsergebnissen, den Aufzeichnungen oder Daten her- leiten. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des AG gegenüber Dritten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Auf- zeichnungen und Daten insgesamt oder von Teilen durch den AN auch nach Ver- tragsbeendigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
(7) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.
12 Open Data
(1) Die im Rahmen dieses Auftrags vom AG oder von einem von ihm beauftragten Dritten erhobenen, unbearbeiteten maschinenlesbaren Daten im Sinne von § 12a E-Govern- ment-Gesetz werden vom AN nach Vorgabe des AG veröffentlicht. Dies erfolgt nach Maßgabe der FAIR-Prinzipien in frei zugänglichen Datenrepositorien. Die FAIR-Prin- zipien sollen ein nachhaltiges Datenmanagement sichern, indem Daten und zugehö- rige Metadaten so aufbereitet und gespeichert werden, dass sie von anderen nach- genutzt werden können. FAIR steht für Findable (Auffindbar), Accessible (Zugäng- lich), Interoperable (Interoperabel), Reusable (Wiederverwendbar).
(2) Der AN dokumentiert die Daten so, dass ihre Entstehung nachvollzogen werden kann und dass eine Nachnutzung durch Dritte möglich ist. Neben der Dokumentation ver- öffentlicht der AN – sofern zutreffend – auch die Aufbereitungssystematik (bspw. Ana- lysecode oder Methodendokumentation), damit die Interpretation, Nachnutzung und Reproduktion möglich ist.
(3) Der AN ist berechtigt, die Daten mit Nutzungsbedingungen zu veröffentlichen, sofern sie die Anforderungen des § 4 Datennutzungsgesetz („DNG“) erfüllen. Eine offene Lizenz gem. § 4 DNG ist eine CC0 1.0, CC BY 4.0 oder eine gleichwertige Lizenz.
(4) Auf Anforderung des AG können die Daten und die Dokumentation der Daten auch durch den AG veröffentlicht werden. In diesem Fall stellt der AN die Daten dem AG in einer zur Veröffentlichung geeigneten Form zur Verfügung.
(5) Zur Veröffentlichung auf dem Metadatenportal GovData stellt der AN dem AG Meta- daten gemäß dem gemeinsamen deutschen Metadatenmodell zum Austausch von
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offenen Verwaltungsdaten DCAT-AP.de zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Me- tadaten auf GovData erfolgt durch den AG.
13 Haftung
(1) Der AN hat für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Mindesthaftung von 2,0 Mio. Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden abzuschließen. Ein Nachweis hierüber ist dem AG auf Nachfrage nach Vertragsschluss vorzulegen.
(2) Stehen dem AG wegen eines Schadens, für den der AN haftet, Ansprüche gegen einen Dritten zu, so sind sie an den AN insoweit abzutreten, als dieser Schadenersatz leistet.
14 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung
(1) Sieht sich der AN an der ordnungsgemäßen Erbringung der übernommenen Leistun- gen gehindert, so hat der AN dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Sobald abseh- bar ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem AG mitzuteilen.
(2) Sobald die Ursache der Behinderung wegfällt, hat der AN die Leistungen ohne be- sondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.
(3) Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für die vertraglichen Leistungen des BMWE.
15 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2029.
(2) Die Laufzeit des Vertrags kann vom AG einmal um jeweils längstens 24 Monate bis zum 31.12.2031 verlängert werden. Die Ausübung dieser Option muss vom AG min- destens 12 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gegenüber dem AN erklärt werden, es sei denn, der AN verzichtet auf diese Vorfrist.
(3) Der AG ist einseitig berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhal- tung einer einmonatigen Frist zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Im Übrigen wird das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regelungen und nach er- folgloser Abmahnung bleibt unberührt.
(4) Wird der Vertrag gem. Absatz (3) gekündigt, so steht dem AN Vergütung und Ausla- generstattung nur für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung ganz oder teilweise erbrachten Leistungen zu.
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(5) Der AN hat auf Wunsch des AG Leistungen auch noch nach Vertragsbeendigung fertig zu stellen, wenn sie noch während der Vertragslaufzeit beauftragt und begon- nen wurden und jedenfalls wesentliche Teile zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits erbracht worden sind.
16 Allgemeine Vertragsbedingungen
(1) Abweichende Geschäftsbedingungen, branchenübliche Arbeitsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Dieser Vertrag wird in Textform geschlossen. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags, ein- schließlich dieser Textformklausel, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Die- ses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder un- durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die ent- sprechende gesetzliche Regelung. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Ver- einbarung als lückenhaft erweist.
Bundesministerium für Wirtschaft und [Auftragnehmer] Energie Im Auftrag
(Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur) (Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur)
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