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ZC4 – 17104/004-26#001 EB6 – 84304_002
Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa,
auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in
Zentralasien
Beratungsleistungen zur Unterstützung
wirtschaftspolitischer Reformprozesse
V
ERFAHRENSBESCHREIBUNG UND
T
EILNAHMEBEDINGUNGEN
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Gliederung:
Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 4
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 4
1.2. Losvergabe ....................................................................................................... 4
1.3. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 4
1.4. Bieterfragen ...................................................................................................... 4
1.5. Vertraulichkeit .................................................................................................. 5
1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren ................................................ 5
Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 5
Teilnahmebedingungen .......................................................................................... 5
3.1. Form des Angebots .......................................................................................... 5
3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ................................................... 6
3.3. Eignung ............................................................................................................. 6
3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ..................................... 7
3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ......................................... 7
3.3.3. Mindestjahresumsatz ............................................................................. 7
3.3.4. Ausreichendes Personal ........................................................................ 8
3.3.5. Erfahrung und Fachkunde – Unternehmensreferenzen ......................... 8
3.3.5.1. Anforderungen an Referenzaufträge: ........................................ 8
3.3.5.2. Erforderliche Angaben pro Referenz ......................................... 9
3.3.5.3. Sortierung und Prüfung.............................................................. 9
3.3.6. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................. 10
3.3.7. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ....................................... 10
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ...................................................... 11
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................. 11
Zuschlagskriterien ................................................................................................ 11
4.1. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 11
4.1.1. Personal (Gewichtung 30%) ................................................................. 11
4.1.1.1. Gesamtprojektleitung mit Stellvertretung (10% von 30%)........ 11
4.1.1.2. Länderkoordination mit Stellvertretung je Partnerland (20 von 30%) ........................................................................................ 12
4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%) ........................... 13
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4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%) .............................................. 14
4.1.3.1. Initiierung und Umsetzung von Einzelberatungsvorhaben (20 von 50%) ................................................................................. 14
4.1.3.2. Beratungsunterlagen (15 von 50%) ......................................... 14
4.1.3.3. Leistungsformat Newsletter/ Wirtschaftsausblicke (5 von 50%) 15
4.1.3.4. Öffentlichkeitsarbeit (10 von 50%) ........................................... 15
4.2. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 15
Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 16
5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien .......................................... 16
5.2. Gesamtwertung .............................................................................................. 18
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Allgemeine Bestimmungen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Offenen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 i. V. m. § 15 VgV vergeben.
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin Ansprechperson: Herr Dr. Bredies E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de
1.2. Losvergabe
Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.
1.3. Elektronisches Verfahren
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
1.4. Bieterfragen
Fragen zum Vergabeverfahren müssen in Textform ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform gestellt werden. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
Fragen zum Vergabeverfahren müssen spätestens bis zum achten Kalendertag vor dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.
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Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonder- regelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bieterfragen bitten wir abzusehen.
1.5. Vertraulichkeit
Der Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine Mitarbeitenden zu verpflichten.
1.6. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren
Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWE nicht erstattet.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Zuschlag wird auf Basis der eingereichten Angebote auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Verhandlungen sind ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen
Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 3.3 und Ziff. 3.4).
Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.
Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).
3.1. Form des Angebots
Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.
Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.
Das Angebot sollte einen Umfang von ca. 50-80 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Richtwert für den Hauptteil ohne Nachweise und Eigenerklärungen; basierend auf Formatierung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15).
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Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine geringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.
3.2. Bietergemeinschaft, Unterauftragsvergabe
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs- berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle der beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Angebot mit Hinweis auf den betroffenen Leistungsbestandteil sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftrag- nehmers anzuzeigen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftrag- nehmers für wesentliche Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftrag- nehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Umständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.
Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung anhand der unter Ziff. 3.3 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfordern. Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 3.3) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.4) vorliegt, sind zu ersetzen.
3.3. Eignung
Bieter, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt
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voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.
3.3.1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen.1
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 2.000.000 Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden .
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Bei Wirtschaftsteilnehmern, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist dies ebenfalls im Vordruck anzugeben.
3.3.3. Mindestjahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 3.000.000 Euro netto, ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar2 – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7).
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über den Umsatz der – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr im für
1 Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bietergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.
2 Auf $ 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen.
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den Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe für alle Mitglieder, deren Umsatz berücksichtigt werden soll, getrennt vorzulegen.
3.3.4. Ausreichendes Personal
Mindestens 15 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar3 – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören.
3.3.5. Erfahrung und Fachkunde – Unternehmensreferenzen
Durch Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) sind Erfahrung und Fachkunde in folgenden Tätigkeitsbereichen nachzuweisen:
| ➢ A: Beratung zu Konzeption, Durchführung und/ oder inhaltlicher Ausgestaltung | ||
|---|---|---|
| internationaler Regierungsdialogformate mit wirtschaftspolitischen Bezügen unter | ||
| deutscher Beteiligung und mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, | ||
| Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) | ||
| ➢ B: Analyse/ Studie im Rahmen angewandter Politikberatung mit Bezug zur | ||
| wirtschaftspolitischen Transformation in mindestens einem der Zielländer | ||
| (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) | ||
| ➢ C: Beratende Begleitung eines wirtschaftspolitischen Einzelreformvorhabens mit | ||
| Bezug zu mindestens einem der Zielländer (Ukraine, Moldau, Usbekistan, | ||
| Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) | ||
| ➢ D: Konzeption und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Konferenzen, | ||
| Seminaren, Diskussionsrunden oder ähnlichen Formaten mit Bezug zur | ||
| wirtschaftspolitischen Transformation in mindestens einem der Zielländer | ||
| (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien). |
3.3.5.1. Anforderungen an Referenzaufträge:
• Es sind mindestens zwei Referenzen für jeden der genannten Referenzbereiche (A-D) einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als drei Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden.
3 Auf $ 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen.
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• Jedes einzelne Zielland (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien, Armenien) muss bereichsübergreifend mindestens durch einen Referenzauftrag adressiert werden. Ein Referenzauftrag kann sich auch auf mehrere Zielländer beziehen (im Vordruck anzukreuzen).
• Dieselbe Unternehmensreferenz kann auch für mehrere Referenzbereiche aufgeführt werden, sofern der Bieter die Zurechenbarkeit zum jeweiligen Referenzbereich hinreichend klar darlegt.
• Die relevanten (Teil-)Leistungen eines Referenzauftrags müssen nach dem 01.01.2022 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können angegeben werden, sofern bereits wesentliche (Teil)Leistungen erbracht worden sind.
• Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.7).
• Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Fachkunde zulassen.
3.3.5.2. Erforderliche Angaben pro Referenz
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben im bereitgestellten Vordruck zu machen:
• Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
• Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer zur Leistungserbringung auskunftsfähigen Person4,
• kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
• eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
3.3.5.3. Sortierung und Prüfung
• Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der
4 Diese Angabe ist zwingend. Verweise auf die vermeintliche Vertraulichkeit von Angaben zum Auftraggeber führen dazu, dass die Referenz nicht berücksichtigt werden kann.
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Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
• Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
• Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen pro Referenzbereich einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
• Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen und ggf. die in den Referenzen angegebenen Ansprechpersonen zu kontaktieren. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Referenzen.
3.3.6. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
3.3.7. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
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3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
Zuschlagskriterien
4.1. Qualitative Zuschlagskriterien
Die Qualität der Angebote wird anhand der folgenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.
4.1.1. Personal (Gewichtung 30%)
Das Angebot muss eine detaillierte Vorstellung des für die spätere Auftragserfüllung vorgesehenen Personals enthalten. Nähere Angaben zu beispielhaften Aufgaben der Personalgruppen sind in der Leistungsbeschreibung Nr. 3 dargestellt.
4.1.1.1. Gesamtprojektleitung mit Stellvertretung (10% von 30%)
Für die Gesamtprojektleitung und deren Stellvertretung sind die nachstehend konkretisierten Angaben vorzunehmen. Dabei sollten Bezüge zum unter 3.1 Leistungsbeschreibung für diese Kategorie vorgegebenen Aufgabenspektrum sowie zu den Zielländern deutlich werden.
o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung,
o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),
o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle
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einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind,
o ggf. für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante Publikationen,
o Angaben zum (auf Nachfrage nachweisbaren) Niveau deutscher und englischer Sprachkenntnisse sowie ggf. zu weiteren, für die Leistungserbringung relevanten Sprachen.
4.1.1.2. Länderkoordination mit Stellvertretung je Partnerland (20 von 30%)
Für die Länderkoordination und deren Stellvertretung in den Zielländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien und Armenien sind die nachstehend konkretisierten Angaben vorzunehmen. Dabei sollten Bezüge zum unter 3.1 Leistungsbeschreibung für diese Kategorie vorgegebenen Aufgabenspektrum sowie zu den Zielländern deutlich werden. Personen können u.a. auch für den Einsatz in mehreren Zielländern vorgesehen werden. Entsprechende Angaben wären bei der Zuständigkeit zu erläutern.
o jeweilige Zuständigkeit im Falle der Zuschlagserteilung und Auftrags- ausführung,
o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags und im Rahmen der Zuständigkeit relevante (auf Nachfrage nachweisbare) fachliche Qualifikation (v.a. Ausbildung, Studium mit Angabe des Abschlusses, ggf. relevante Ergänzungs- und Zusatzqualifikationen),
o für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante berufliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren sowie zu Tätigkeiten/Projekten/Vorhaben, die mit den im Falle einer Beauftragung zu übernehmenden Leistungen/ Zuständigkeiten vergleichbar sind,
o ggf. für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags (auf Nachfrage nachweisbare) relevante Publikationen,
o Angaben zum (auf Nachfrage nachweisbaren) Niveau deutscher und englischer Sprachkenntnisse sowie ggf. zu weiteren, für die Leistungserbringung relevanten Sprachen.
| Die im Angebot benannte Gesamtprojektleitung und Länderkoordination mit | ||
|---|---|---|
| jeweiligen Stellvertretungen ist für die Auftragsausführung tatsächlich einzusetzen. | ||
| Im Falle eines Ausscheidens ersetzt der Auftragnehmer das Personal durch | ||
| Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens | ||
| gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung. |
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4.1.2. Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20%)
Das vorgesehene Konzept für die Arbeitsorganisation und -abläufe ist zu erläutern. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte darzulegen:
• Organigramm mit Angaben zu Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams, das den Auftrag durchführt (d.h. auch zu Personal für wissenschaftlich-analytische und administrative Unterstützungsleistungen, sofern möglich).
• Eine möglichst dezidierte Darstellung der personalorganisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe:
o Welche Rolle nehmen die Gesamtprojektleitung sowie die Länderkoordination in Bezug auf das Zusammenwirken aller Beteiligten ein?
o Welche Zeitanteile kann die Gesamtprojektleitung/ Stellvertretung dem Auftrag widmen? Es wird erwartet, dass sie sich ganz oder zumindest ganz überwiegend bzw. im Bedarfsfall kurzfristig vollumfänglich den jeweiligen Aufgaben widmen kann.
o Welche Zeitanteile kann die jeweilige Länderkoordination und deren Stellvertretung dem Auftrag widmen? Es wird erwartet, dass sie sich ganz oder ganz überwiegend bzw. im Bedarfsfall kurzfristig vollumfänglich den Aufgaben für das jeweilige Projektland widmen kann.
o Wie wird sichergestellt, dass die Auftragsausführung zeitnah nach Erteilung des Zuschlags in vollem Umfang aufgenommen werden kann (Onboarding-Prozess)?
o Wie werden auftragsbezogen Erreichbarkeit und angemessene Reaktionszeiten organisatorisch sichergestellt?
o Wie werden die wissenschaftlich-analytischen Unterstützungsarbeiten (z.B. Beratungsunterlagen) im Kontext der operativen hochrangigen Regierungsberatung erbracht?
o Wie werden die administrativen Unterstützungsarbeiten im Zuge der Leistungserbringung erbracht?
o Wie wird die bedarfsgerechte Verfügbarkeit von Mitarbeitenden mit der benötigten Fach-/Methodenkompetenz auch über das Kernteam hinaus sichergestellt, sofern dies punktuell erforderlich ist – v.a. in Hinblick auf die Option Armenien sowie zu Beratungsleistungen in weiteren Ländern, insbesondere Belarus und Georgien?
o Wie wird bei dauerhaftem Wegfall qualifizierter Mitarbeitender ein in gleicher Weise qualifizierter und erfahrener, langfristig einsatzbereiter Ersatz sichergestellt?
• Im Falle einer Bietergemeinschaft, wer welche Aufgaben übernimmt (klare Aufgabenzuordnung) und inwieweit Vorkehrungen getroffen werden, damit die Zusammenarbeit mit den Partnern reibungslos funktioniert.
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• Ausführungen zu Arbeitsteilung und Einbindung ggf. vorgesehener Unterauftragnehmer.
4.1.3. Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%)
Das Angebot soll eine detaillierte Beschreibung der geplanten Herangehensweise an die inhaltliche Ausführung des Auftrags enthalten sowie Erläuterungen, wie diese Herangehensweise eine Auftragsausführung auf qualitativ hohem Niveau bestmöglich gewährleistet.
4.1.3.1. Initiierung und Umsetzung von Einzelberatungsvorhaben (20 von 50%)
• Wie stellen Sie in der Anbahnungsphase von Einzelberatungsvorhaben sicher, dass:
o das jeweilige Vorhaben/ Thema dem Bedarf des jeweiligen Ziellands entspricht?
o die Vorhaben von verantwortlichen Regierungsvertreterinnen und - vertretern im Zielland mitgetragen und aktiv mitgestaltet werden?
o die Vorhaben einen realen „Input“ zu Reformvorhaben gemäß den Zielsetzungen der Leistungsbeschreibung in den Zielländern erzeugen können?
• Bitte gehen Sie bei im Zuge der Umsetzung von Einzelberatungsvorhaben auf folgende Aspekte ein:
o Welche Arbeitsabläufe und Abstimmungsprozesse sind im Zuge der operativen Leistungserbringung in der Zusammenarbeit mit Beratungsempfängern in den Partnerländern, lokalen Expertinnen und Experten sowie ggf. weiteren Stakeholdern vorgesehen?
o Wie lassen sich die außenwirtschaftlichen Zielsetzungen des BMWE sowie die Interessen deutscher Wirtschaftsakteure über Einzelvorhaben befördern?
o Bitte stellen Sie anhand von Meilensteinen und Arbeitsschritten exemplarisch das Vorgehen von der Anbahnung bis zum Abschluss eines Beratungsvorhabens dar.
4.1.3.2. Beratungsunterlagen (15 von 50%)
• Wie stellen Sie die wissenschaftliche Fundiertheit der Beratungsunterlagen bei gleichzeitiger adressatengerechter und praxisnaher Aufarbeitung von Einzelvorhaben sicher?
• Welche Mechanismen der Qualitätssicherung werden bei der Erstellung der Beratungsunterlagen berücksichtigt?
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4.1.3.3. Leistungsformat Newsletter/ Wirtschaftsausblicke (5 von 50%)
• Wie gehen Sie bei der Auswahl und Aufarbeitung von Themen vor, sodass sie für die entsprechenden Zielgruppen relevant und von Nutzen ist?
• Wie fördern Sie die Reichweite und Bekanntheit der Formate?
4.1.3.4. Öffentlichkeitsarbeit (10 von 50%)
• Wie stellen Sie eine an die interessierte Öffentlichkeit gerichtete Ansprache und Vermittlung der Auftragsinhalte sicher, um eine Erhöhung von Reichweite und Sichtbarkeit zu erreichen?
• Wie gestalten Sie die vorgesehenen Informationsveranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Diskussionsrunden (Ziff. 3.2.2 Leistungsbeschreibung) inhaltlich und organisatorisch aus, um Beratungsziele und -erfolge sowohl einem fachkundigen als auch fachfremdem Publikum zu vermitteln?
4.2. Zuschlagskriterium Preis
• Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
• Das Preisblatt weist auftragsbezogen das geschätzte, jährliche Leistungsvolumen aus. Durch Multiplikation ergeben sich daraus Preise für Grundlaufzeit, die Verlängerungsoptionen sowie der Netto- und Bruttogesamtangebotspreis (einschl. aller Leistungsoptionen) für die Gesamtlaufzeit. Ggf. sind Ausführungen zur Zusammensetzung des Angebotspreises im schriftlichen Angebot vorzunehmen.
• Die anzugebenden Tagessätze5 beinhalten alle Personalkosten und Sachkosten, sofern diese nicht separat (siehe Preisblatt und Ziff. 3.2.3 Leistungsbeschreibung) angesetzt und vorgegeben sind. Reisekosten sind separat im Preisblatt erfasst. Für eine Wirtschaftsprüfung wird jährlich ebenfalls ein fester Betrag vorgehalten.
• Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.
• Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn
5 Ein Tagessatz umfasst 8 Arbeitsstunden; sie sind ggf. anteilig zu erfassen und abzurechnen.
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Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)6: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Zuschlagsentscheidung
Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebotsphase auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlags- kriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.
5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien
| Leistungs- punkte: | Maßstab: | ||
|---|---|---|---|
| Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien und ggf. ihren Unterkriterien lassen für den zu vergebenden Auftrag eine Leistungserbringung… | |||
| 5 | … auf einem sehr guten Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. in höchstem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe d.h. in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. | ||
| 4 | … auf einem guten Niveau erwarten. |
6 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Reverse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.
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| 4.1.1 Personal d.h. in hohem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. | |
|---|---|
| 3 | … auf einem befriedigenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. überwiegend fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. |
| 2 | … auf einem ausreichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit erheblichen Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. |
| 1 | … auf einem mangelhaften Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. mit gravierenden Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. 4.1.3 Umsetzungskonzept |
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| d.h. eine mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. | |
|---|---|
| 0 | … auf einem unzureichenden Niveau erwarten. 4.1.1 Personal d.h. kaum/ nicht fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. 4.1.2 Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, 4.1.3 Umsetzungskonzept d.h. eine kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. |
5.2. Gesamtwertung
• Angebote, die bei einem der qualitativen Zuschlagskriterien (ggf. auch bei Unterkriterien) weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt.
• Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen gewichteten Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem unten angegebenen “Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ gewichtet (hier 70%). Der Preis wird in der Gesamtwertung mit 30% berücksichtigt („Gewichtungsfaktor Preisterm“).
• Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt:
𝑃 • 𝑍 = (𝑊 ×𝐿+𝑊 × 𝑚𝑖𝑛 ×𝐿 )×100 𝐿 𝑃 𝑚𝑎𝑥 𝑃
• Z = Gesamtpunktzahl
• L = Gesamtleistungspunktzahl
• L = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 5 max
• P = Bruttogesamtpreis in Euro
• P = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote min
• W = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm; hier 70 % (= 0,7) L
• W = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 30 % (= 0,3) P
• „x 100“ = Skalierungsfaktor
Das Angebot mit dem höchsten Ergebnis ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
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