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Wirtschaftspolitische Regierungsberatung zur Unterstützung von Reformprozessen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 13:39 (Europe/Berlin)

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ZC4 - 17104/004-26#001 EB6 - 84304_002

Hochrangige Regierungsberatung in Osteuropa,

auf dem Westbalkan, im Südkaukasus und in

Zentralasien

Beratungsleistungen zur Unterstützung wirtschaftspolitischer

Reformprozesse

Leistungsbeschreibung

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Inhalt

  1. Ausgangssituation und Schwerpunkte ........................................................................................ 3
  2. Ziel der ausgeschriebenen Dienstleistungen ............................................................................... 3
  3. Darstellung des Leistungsumfangs ................................................................................................ 6 3.1 Aufgaben- und Rollenteilung im Projektteam .............................................................................. 6 3.2 Leistungsformate ........................................................................................................................ 9 3.2.1 Beratungsunterlagen .......................................................................................................... 9 3.2.2 Reisen in die Partnerländer und innerhalb der EU ............................................................ 11 3.2.3 Öffentlichkeitsarbeit .......................................................................................................... 11
  4. Beratungsinhalte .......................................................................................................................... 12 4.1 Länderübergreifende Themenschwerpunkte ............................................................................. 12 4.2 Länderspezifische Schwerpunkte.............................................................................................. 13 4.2.1 Ukraine ............................................................................................................................. 13 4.2.2 Moldau ............................................................................................................................. 13 4.2.3 Usbekistan........................................................................................................................ 13 4.2.4 Kosovo ............................................................................................................................. 14 4.2.5 Albanien ........................................................................................................................... 14 4.2.6 Nordmazedonien .............................................................................................................. 14 4.2.7 Optionale Leistungen: (1) Armenien und (2) punktuelle Beratung in der östlichen Partnerschaft der EU ....................................................................................................................... 14
  5. Durchführungsbestimmungen ...................................................................................................... 15 5.1 Arbeitssprachen ......................................................................................................................... 15 5.2 Auswahl der Beratungsthemen und Steuerung des Auftragnehmers ......................................... 15 5.3 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................................... 16 5.4 Kontrolle der zweckgemäßen Mittelverwendung ........................................................................ 16 5.5 Laufzeit der Leistungen .............................................................................................................. 17 5.6 Umfang der Leistungen .............................................................................................................. 17

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1. Ausgangssituation und Schwerpunkte

Die hochrangige Regierungsberatung wird in Staaten in Osteuropa, auf dem Westbalkan,

im Südkaukasus und in Zentralasien durchgeführt.

Aktuell erfolgt die Beratung in den Ländern Ukraine, Belarus (derzeit ausgesetzt), Moldau,

Georgien (derzeit ausgesetzt), Usbekistan und Kosovo. Ab 2027 soll die Beratung in den

Ländern Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien und Nordmazedonien erfol-

gen. Eine befristete Beratung in Armenien wurde 2019 begonnen. Die Fortsetzung dieser

Beratung ist abhängig von der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel. Die Ent-

scheidung darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen; eine entsprechende vertrag-

liche Option ist im Auftrag abgebildet. Während des Leistungszeitraums soll das Projekt

extern evaluiert werden. Der Projekterfolg wird außerdem in regelmäßigen Gesprächen zw.

Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) sowie durch die Erbringung der unter Nummer

4 angegebenen Leistungen (Output) gemessen.

Kern und Voraussetzung für die Akzeptanz der Beratung bei den Regierungen der Ziellän-

der ist die Unabhängigkeit und Nachfrageorientierung der Beratung. Die Beratung wird

auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen des Partnerlandes erbracht. Die konkreten

Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden vorrangig von Institutionen und Re-

gierungsstellen der Partnerländer dem AN oder dem BMWE gegenüber vorgeschlagen. Da-

mit ergänzt die Regierungsberatung das Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderinstru-

mente, die sich vornehmlich an Unternehmen richten. Der AN tritt in der Ausführung des

Auftrags als eigenständiger Akteur auf. Der AN hat in Abstimmung mit dem AG auf das

Auftragsverhältnis zu verweisen.

2. Ziel der ausgeschriebenen Dienstleistungen

Die hochrangige Regierungsberatung richtet sich nachfrageorientiert an Regierungen, Par-

lamente, Zentralbanken und weitere Institutionen in maßgeblichen Politikbereichen zur wirt-

schaftlichen Entwicklung des Landes. Partnerländer sind die Ukraine, Moldau, Usbekistan,

Albanien, Kosovo und Nordmazedonien. Die Beratungsleistungen adressieren den Zustän-

digkeitsbereich exponierter Vertreterinnen und Vertreter in den genannten Regierungs- und

Behördenstrukturen der Zielländer (im Regelfall mindestens vergleichbar mit Abteilungslei-

tungsebene) zu überwiegend makroökonomischen Fragestellungen. Sie haben das Ziel, die

wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern, deren Integration in die Weltwirtschaft sowie

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die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Programmländern und Deutschland

zu fördern. Dafür werden handlungsorientierte Entscheidungsgrundlagen für Regierungen

und Partnerinstitutionen auf Basis schriftlicher Beratungsmaterialien entsprechender Ta-

belle erarbeitet und vermittelt.

Im Einzelnen verfolgt das BMWE mit der Beauftragung folgende Zielsetzungen:

a. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen durch Stärkung

marktwirtschaftlicher Strukturen:

Diesbezügliche hochrangige Beratung von Regierungen und Behörden sowie För-

derung von effizienten und leistungsstarken Verwaltungsstrukturen auf Basis mak-

roökonomischer Studien. Die Beratung umfasst zudem die Verbesserung des In-

vestitionsklimas und die Identifikation besonders chancenreicher Sektoren.

b. Annäherung der Partnerländer an die Europäische Union:

z. B. durch hochrangige Beratung bei der Implementierung der Assoziierungsab-

kommen mit der EU (inkl. Freihandelsabkommen „DCFTA“), Implementierung wei-

terer Handelsabkommen mit der EU und diesbezügliche Qualifizierungen.

c. Unterstützung beim Auf- und Ausbau funktionsfähiger Energiesysteme:

Hochrangige Beratung von Politik und Energieversorgern u. a. bei der Entwicklung

und Umsetzung einer marktorientierten, nachhaltigen Energiepolitik, inklusive der

Integration erneuerbarer Energien und Optimierung von Netzinfrastrukturen.

d. Unterstützung deutscher Behörden und staatlicher Institutionen

Unterstützung der Bundesregierung durch hochrangige Regierungsberatung der

Partnerländer zu makroökonomischen Fragestellungen im Rahmen der wirtschafts-

politischen Zusammenarbeit.

Auf operativer Ebene soll dies u.a. erreicht werden durch:

• die Beschleunigung bzw. das Initiieren konkreter Reformvorhaben,

• die Stärkung reformorientierter Kräfte in den Regierungen, in nachgeordneten Ein-

richtungen, Wirtschaftsverbänden und Wirtschaftsforschungsinstituten,

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• für die Beratungsleistung notwendiger Aufbau und Pflege von Kontakten in Wissen-

schaft und Wirtschaft der Länder,

• für die Beratungsleistung notwendige Pflege persönlicher Kontakte zu zivilgesell-

schaftlichen Kräften in Hinblick auf wirtschaftliche Fragestellungen und

• den Austausch und die punktuelle Zusammenarbeit mit den deutschen Botschaf-

ten/Auslandshandelskammern (AHKs) und deutschen Wirtschaftsvereinigungen vor

Ort.

Insgesamt sollen durch die hochrangige Regierungsberatung auch die Rahmenbedingun-

gen für Investitionen und Opportunitäten deutscher Firmen in den Ländern verbessert wer-

den. Darüber hinaus sollen auf Grund der qualifizierten Beratungs- und Analysetätigkeit fun-

dierte Informationen u.a. durch die Darstellung makroökonomische Indikatoren und eine Be-

wertung der zur wirtschaftlichen Situation im Partnerland bereitgestellt werden.

Die vorliegende Leistungsbeschreibung bildet in den folgenden Abschnitten alle während

der Gesamtlaufzeit voraussichtlich anfallenden Leistungsformate nach Art, Umfang und

Häufigkeit auf Grundlage bisheriger Erfahrungswerte schätzungsweise ab. Diese Annah-

men sind zwingend für Angebotserstellung und Kostenkalkulation zugrunde zu legen. Bitte

beachten Sie hierzu die Hinweise in der Verfahrensbeschreibung. Die konkrete Ausgestal-

tung eines Leistungsabrufs ergibt sich im Einzelfall im Kontext eines konkreten Beratungs-

vorhabens für Partnerregierungen sowie nach detaillierter Abstimmung mit dem BMWE.

Hierbei geht es um die Verteilung der vereinbarten Ressourcen (v. a. Beratungsumfang,

Leistungsformate) auf die einzelnen Zielländer und Vorhaben, erforderliche Anpassungen

etwa durch politische Ereignisse, die Prüfung der Beratungsschwerpunkte sowie den Ad-

ressatenkreis der Beratungsleistung in den Zielländern. Neben der vorrangigen Akzentuie-

rung der vorgenannten Zielsetzungen, soll die hochrangige Regierungsberatung – soweit

zweckmäßig und zielführend – auch einen zentralen Beitrag zur Unterstützung der deut-

schen Wirtschaft sowie deutscher Behörden und staatlicher Institutionen bei ihrer Tätigkeit

in den Partnerländern leisten. Durch die enge Abstimmung (siehe Nr. 5.1) werden zudem

ein effizientes Vertragscontrolling, eine kontinuierliche Erfolgskontrolle der jeweiligen Maß-

nahmen sowie im Bedarfsfall eine auftragsbezogene Nachjustierung von Leistungsumfang

und -inhalten gewährleistet.

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3. Darstellung des Leistungsumfangs

Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über den geschätzten, nach den jeweiligen

Zielländern differenzierten prozentualen Anteil an Arbeitsaufwand und Gesamtauftragsvo-

lumen. Der Leistungsumfang beinhaltet dabei die Erbringung aller für die Erfüllung der Be-

ratungsanfrage erforderlichen Teilleistungen. Der mit der Erbringung der Beratungsleistun-

gen Gesamtaufwand der Beauftragung teilt sich in Anlehnung an die gegenwärtigen politi-

schen Zielsetzungen des BMWE näherungsweise wie folgt auf die Partnerländer auf (indi-

kative Aufteilung):

Land/ sonstige MaßnahmenVoraussichtliche Aufteilung von Aufwand/
Gesamtauftragsvolumen in %
Ukraine27
Moldau19
Usbekistan19
Kosovo15
Albanien12
Nordmazedonien8
Summe100
+ Vertragsoption Armenien116
+ punktuelle Beratung in weite-7
ren Ländern v.a. Belarus und
Georgien

3.1 Aufgaben- und Rollenteilung im Projektteam

Das Projektteam des AN gliedert sich idealtypisch in folgende Rollen auf:

• Gesamtprojektleitung mit Stellvertretung

sind für die Gesamtkoordination des Auftrags als zentrale Anlaufstelle für alle admi-

nistrativen und fachlichen Belange der Leistungserbringung und Vertragsdurchfüh-

rung verantwortlich. Sie koordinieren das für die Vertragsdurchführung vorgesehene

Team und nehmen eine „Scharnierfunktion“ zwischen AG und operativer Ausführung

ein. Inwieweit die für Gesamtprojektleitung/ Stellvertretung vorgesehenen Personen

auch bei der Erfüllung weiterer „Rollen“ (z.B. bei der Länderkoordination oder

1 Hinweis: Die Regierungsberatung in Armenien kann als optionale Leistung – im Falle zusätzlich zur Verfü- gung stehender Haushaltsmittel – separat beauftragt werden. Die Option ist zwingend auch mit Angebotsab- gabe vorzusehen.

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Ausführung der operativen Beratungsleistungen in einzelnen Partnerländern) zum

Einsatz kommen sollen, obliegt dem Dienstleister.

Das Aufgabenspektrum stellt sich exemplarisch wie folgt dar:

o Strategische Steuerung des Auftrags auf Seiten des AN o enge Abstimmung mit dem AG, u.a. zu (1) Informationsbeschaffung im Kontext

der Regierungsberatung, (2) Vorträge bei Veranstaltungen zur wirtschaftlichen

Lage, (3) zu spezifischen wirtschaftlichen Aspekten, (4) Beratungsmaßnah-

men in weiteren Staaten, (5) Weiterbildungsmaßnahmen der Projektmitarbei-

tenden. o Ressourcenallokation, Vertragscontrolling, Qualitätssicherung und Erfolgskon-

trolle, o Teilnahme an Terminen (Konferenzen, Tagungen, Informationsveranstaltun-

gen) zur Außendarstellung/ Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens und seiner Er-

gebnisse, o halbjährliche Berichtserstattung, Einreichung/Erstellung des Jahresberichts.

• Länderkoordination mit Stellvertretung je Partnerland

Für jedes Partnerland (Ukraine, Moldau, Usbekistan, Kosovo, Albanien, Nordmaze-

donien, Armenien) ist eine Länderkoordination mit Stellvertretung zu benennen. Die

Länderkoordinationen können sich gegenseitig vertreten. Die Länderkoordination ist

direkte Anlaufstelle für alle auftragsbezogenen, länderspezifischen Belange im Zuge

der Leistungserbringung. Die Länderkoordination soll im Regelfall die Erbringung der

hochrangigen Regierungsberatung im jeweiligen Partnerland operativ ausführen,

steuern und koordinieren. Inwieweit die für die Länderkoordination vorgesehenen

Personen auch bei der Erfüllung weiterer „Rollen“ (z.B. Einsatz in mehreren Partner-

ländern) zum Einsatz kommen sollen, obliegt dem Dienstleister.

Das Aufgabenspektrum stellt sich exemplarisch wie folgt dar:

o Entgegennahme von konkreten Beratungsthemen von hochrangigen Vertre-

terinnen und Vertretern (mind. Abteilungsleitungen) aus den unter 2. genann-

ten Institutionen in den Programmländern inkl. Beratung zu möglichen ge-

nauen Fragestellungen und zur Eingrenzung der Beratungsthemen.

o Koordination, Steuerung und Umsetzung der Einzelvorhaben im jeweiligen

Partnerland, o Konzipierung und Mitwirkung von Beratungsunterlagen (Policy Study, Policy

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Briefing, Technical Note, Memos, Newsletter, Wirtschaftsausblicke, Analysen

auf Anfrage des AG), o Vorstellung der Beratungsunterlagen (Modellrechnungen, wissenschaftli-

che/ökonomische Analysen, Politikempfehlungen, Handlungsoptionen etc.)

beim Beratungsempfänger und beim AG, o Darstellung der Beratungsergebnisse im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit, o Zuarbeit für Gesamtprojektleitung/ Stellvertretung zu Abstimmungsarbeiten mit

AG.

• Wissenschaftlich-analytische Unterstützungsarbeiten im Kontext der operati-

ven hochrangigen Regierungsberatung

Wissenschaftlich-analytische Unterstützungsarbeiten sind in Anbahnung, Durchfüh-

rung und Nachbereitung der operativen Regierungsberatung erforderlich. Darüber

hinaus erfolgt hierüber der fachliche Input zu den einzelnen Leistungsformaten. In-

wieweit die hierfür erforderlichen Teilleistungen über ein „Back Office“ oder unter

Heranziehung entsprechenden Fachpersonals im jeweiligen Zielland erbracht werden

oder mit anderen „Rollen“ kombiniert werden sollen, obliegt dem Dienstleister.

Das Aufgabenspektrum dieser „Rolle“ stellt sich exemplarisch wie folgt dar: o fachliche Unterstützung der operativen Regierungsberatung bei Anbahnung,

Umsetzung und Nachbereitung von Einzelvorhaben in den Partnerländern, o Erstellen von Beratungsunterlagen (Policy Study, Policy Briefing, Technical

Note, Memos, Newsletter, Wirtschaftsausblicke, Analysen auf Anfrage des

AG) sowie Präsentationsunterlagen zur Vorstellung der Beratungsergebnisse o Unterstützung bei der Anfertigung des Jahresberichts o Fachliche Zuarbeit für Gesamtprojektleitung/ Stellvertretung zu Abstimmungs-

arbeiten mit AG, o Mitwirkung an Veranstaltungsformaten und Öffentlichkeitsarbeit.

• Administrative Unterstützungsarbeiten

Das Spektrum möglicher administrativer Unterstützungsarbeiten umfasst v.a.: o Finanzmanagement, Buchhaltung, Abrechnung, Rechnungsstellung, o Reiseplanung und -koordination, o Veranstaltungsplanung und -durchführung, o Terminkoordination, o Projektassistenz, o redaktionelle und grafische Aufbereitung von Beratungsunterlagen (Policy

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Study, Policy Briefing, Technical Note, Memos, Newsletter, Wirtschaftsausbli-

cke, Analysen auf Anfrage des AG), o Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit.

3.2 Leistungsformate

Der AN soll v.a. aus den Partnerregierungen heraus nachfrageorientiert und in Abstimmung

mit dem AG allgemein:

• umfangreiche, themenbezogene und wissenschaftlich fundierte Analysen erarbeiten,

• auf dieser Grundlage konkrete Handlungsempfehlungen und Optionen entwickeln,

• die Ergebnisse zum einen in Beratungspapieren festhalten und zum anderen mit den

relevanten Entscheidungsträgern in den jeweiligen Ländern diskutieren und

• für den AG Analysen und Empfehlungen zu bestimmten Einzelthemen erstellen.

Im Preisblatt ist der geschätzte jährliche Umfang an Leistungsformaten dargelegt. Sie wer-

den nachstehend systematisch erläutert. Ihre Zahl kann bedarfsabhängig während der Ver-

tragslaufzeit im Rahmen des Gesamtbudgets verschoben und angepasst werden. Mehrbe-

darf an einzelnen Leistungsformaten kann während der Leistungserbringung durch Minder-

bedarf bei anderen Leistungsformaten gedeckt werden.

3.2.1 Beratungsunterlagen

Die Beratung erfolgt im Wesentlichen durch die Erstellung von Beratungsunterlagen (Ana-

lysen, Studien, Modellrechnungen, Handlungsempfehlungen etc.) und die Vorstellung der

Ergebnisse bei den Partnerregierungen und weiteren Steakholdern in Rahmen von Gesprä-

chen oder Veranstaltungen. Bei vergleichbaren Anfragen aus den Partnerregierungen oder

dem BMWE werden Synergien zwischen der Beratung in den einzelnen Ländern hergestellt

und gegebenenfalls länderübergreifende Beratungspapiere erstellt. Die Beratungsergeb-

nisse werden schriftlich in deutscher und englischer Sprache – je nach Bedarf auch nur

in einer der beiden Sprachen – erstellt und präsentiert. Sie werden dem AG zu Verfügung

gestellt.

Nach Umfang und Zielsetzungen können die Beratungsunterlagen exemplarisch unterteilt

werden in:

o Policy Study: Eine Policy Study enthält eine vertiefte Forschung, ggf. Modellierung so-

wie Hintergrund- und Datenanalysen.

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o Policy Briefing: Ein Policy Briefing hingegen ist ein kurzes, prägnantes Beratungsdo-

kument. Es enthält eine gezielte Recherche, ggf. Datenanalysen oder Hintergrunda-

nalysen. Damit liefert es die wesentlichen Informationen, so dass die Kernpunkte

schnell erfasst und direkt genutzt werden können.

o Technical Note: Ein Technical Note ist ähnlich aufwendig wie ein Policy Briefing. Es

unterscheidet sich dahingegen, dass es technischer angelegt und ausgerichtet ist.

Beim Technical Note werden beispielsweise Methoden, Modellannahmen, Berechnun-

gen oder allgemein technische Themen für die Partnerregierungen aufgearbeitet.

Weitere vom AN mögliche zu erstellende Unterlagen sind:

o Memos: Memos sind Antworten auf Rückfragen des AG und ggf. von weiteren deut-

schen Institutionen zur Beratungsarbeit oder aktuellen Entwicklungen im Land. Teil-

weise auch kurze Informationen für die Regierung und andere Stakeholder in Projekt-

ländern.

o Newsletter: Die Newsletter sind für ein breites Publikum in Deutschland, dem Projekt-

land und der EU angedacht. Sie beinhalten eine kurze, prägnante Darstellung aktueller

Themen der Wirtschaftspolitik und basieren auf der Beratungsarbeit oder aktuellen po-

litischen Entwicklungen. Damit liefern sie kurze und informative Zusammenfassungen

für die breite Leserschaft. Diese sollen in Deutsch und Englisch publiziert werden.

o Wirtschaftsausblicke: Die Wirtschaftsausblicke sind Analysen makroökonomischer In-

dikatoren sowie deren Interpretation im Hinblick auf Chancen, Risiken und Nachhaltig-

keit. Sie sollen darüber hinaus schwerpunktmäßig Informationen zu beispielsweise

Energie, Handel oder anderen aktuellen Themen sowie eigene Prognosen enthalten.

In die Wirtschaftsausblicke sollen Ergebnisse der Beratungstätigkeit und dem damit

verbundenen Austausch mit weiteren internationalen Institutionen Eingang finden. Sie

sollen Stakeholdern aus Politik und Wirtschaft im Projektland und Deutschland und

EU-Vertretungen einen schnellen, kompakten und dennoch vollständigen Überblick

über die wirtschaftliche Lage in den Projektländern bieten. Diese Wirtschaftsausblicke

sollen ebenfalls maximal halbjährlich in Deutsch und Englisch publiziert werden.

o Analysen/ Hintergrundinformationen auf Anfrage des AG: Für den AG werden zusätz-

lich nach Aufforderung bis zu fünf Analysen oder Hintergrundinformationen pro Jahr

zu ausgewählten aktuellen Fragestellungen der Länder- und Fachreferate des AG

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erstellt.

o Halbjährliche Berichterstattung: Die halbjährlichen Berichtserstattungen finden per-

sönlich im BMWE statt und werden auf Deutsch vom AG und AN protokolliert.

o Jahresbericht: Der Jahresbericht umfasst ca. 90 Seiten und ist vom AN für den AG zu

erstellen. Er stellt zu jedem Projektland die aktuelle ökonomische Situation und Be-

darfslage sowie die umgesetzten Projektaktivitäten dar. Der Jahresbericht beinhaltet

ebenfalls Angaben zur erbrachten Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Pressearbeit) und Unter-

stützung deutscher sowie europäischer Institutionen im Partnerland.

3.2.2 Reisen in die Partnerländer und innerhalb der EU

Die hochrangige Regierungsberatung beinhaltet regelmäßige Reisen in die Projektländer,

deren Dauer vom Arbeitsaufwand vor Ort abhängig ist, die in der Regel drei Übernachtun-

gen dauern und zur Arbeit an aktuellen Beratungsanfragen, Vorstellung von Beratungser-

gebnissen und zur Identifizierung neuer Beratungsleistungen notwendig sind. Die Schät-

zung der Reisehäufigkeit ist im Preisblatt abgebildet. Der Bieter gibt entsprechende Reise-

pauschalen an. Die Reisekosten sind nach den Richtlinien des Bundesreisekostengesetz

(BRKG) nachträglich abzurechnen. Unter Reisekosten für eine Reise in die Partnerländer

im Sinne des Auftrages fallen unter anderem Kosten für die An- und Abreise, sowie Beför-

derungsmittel innerhalb des Ziellandes, Auslandstagegelder, Übernachtungskosten und

sonstige Reisenebenkosten, z. B. Visabeschaffung oder Mobilfunkkosten.

Reisen innerhalb Deutschlands und der EU beispielsweise für durchzuführende Informati-

onsveranstaltungen oder zur Teilnahme an BMWE-Veranstaltungen müssen im Vorfeld vom

AG genehmigt werden. Da der genaue Ansatz hier unvorhersehbar ist, wird im Preisblatt

ein festes jährliches Budget in Höhe von 5.000 € vorgegeben. Die Abrechnung erfolgt eben-

falls nach BRKG.

3.2.3 Öffentlichkeitsarbeit

Folgende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind zu erbringen:

o Postings bei Social Media

Es werden zielführende Social-Media-Kanäle des Dienstleisters wie auf den Plattfor-

men X und LinkedIn mit News aus der hochrangigen Regierungsarbeit gepflegt.

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o Veröffentlichungen auf der Webseite unter der Rubrik „News“

Die Webseite (https://www.german-economic-team.com/) wird gepflegt und regelmä-

ßig über die hochrangige Regierungsarbeit berichtet.

o Informationsveranstaltungen, Konferenzen, Seminare und Diskussionsrunden

Der AN führt auf Basis der Erkenntnisse aus den Beratungsmaßnahmen mindestens

zweimal jährlich vorrangig für Vertreterinnen und Vertreter der Bundesressorts, aber

auch für weitere interessierte Stakeholder in Deutschland Informationsveranstaltun-

gen zur wirtschaftlichen Entwicklung und aktuellen Herausforderungen in den Ziel-

ländern durch. Diese werden in der Regel im BMWE hybrid durchgeführt und dauern

ca. zwei Stunden. Der AN trägt auf Einladung z. B. mit Präsentationen zu Konferen-

zen bei und nimmt an Informationsveranstaltungen im Partnerland sowie an Veran-

staltungen zu Themen des Partnerlandes in Deutschland bzw. in der EU teil.

Der AN organisiert in enger Abstimmung mit dem AG eine aktive Öffentlichkeitsarbeit für die

sich aus den genannten Aufgaben ergebenden Zielgruppen der Fachöffentlichkeit in den

Zielländern und zu den Zielländern in Deutschland.

Die zu erbringenden Beratungsleistungen teilen sich in folgende länderübergreifende und

länderspezifische Leistungen auf.

Kosten für Veranstaltungen, Lizenzkosten für Videokonferenzen und Bewirtungskos-

ten können nach vorheriger Genehmigung durch den AG auf Nachweis bis zur im

Preisblatt angegebenen Höhe abgerechnet werden.

4. Beratungsinhalte

4.1 Länderübergreifende Themenschwerpunkte

• Makroökonomische Entwicklung, insbesondere Geld-, Wechselkurs- und Fiskalpoli-

tik; makroökonomische Modellierung und Prognose,

• Außenhandelspolitik, Maßnahmen der Außenhandelsförderung und Fragen der regi-

onalen wirtschaftlichen Integration,

• Investitionsklima und strukturelle Stärkung der Anwerbung ausländischer Direktin-

vestitionen,

• KMU-Förderung, Privatsektorentwicklung und Industriepolitik, S tand: 22.09.2026 Seite 12 von 17

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• Arbeitsmarktpolitik und Migration,

• Energie- und Klimapolitik, Infrastruktur,

• Finanzsektor inklusive Reform des Bankensektors und KMU-Finanzierung.

4.2 Länderspezifische Schwerpunkte

4.2.1 Ukraine

• Makroökonomische Modellierung und Prognose,

• EU-Annäherung bzw. Unterstützung Beitrittsprozess,

• Implementierung des EU-Assoziierungsabkommen (insb. Freihandelsabkommen

DCFTA sowie dessen mögliche Vertiefung),

• Spezifische Handelsthemen wie ACAA,

• Energie- und Klimapolitik: u.a. Beratung zur Umsetzung von Verpflichtungen im Rah-

men der Energy Community, Anpassung des regulatorischen Rahmens im Rahmen

der EU-Integration (z.B. hins. EU-kompatibler Biomethan- und Grünstrom-Zertifizie-

rung), CO -Bepreisung, 2

• Wiederaufbau inkl. geeigneter Rahmenbedingungen und Hindernisse für verstärkte

private Investitionen sowie Rolle der/Chancen für die DEU Wirtschaft.

4.2.2 Moldau

• Makroökonomische Modellierung und Prognose,

• EU-Annäherung bzw. Unterstützung Beitrittsprozess,

• Implementierung des EU-Assoziierungsabkommen (insb. Freihandelsabkommen

DCFTA),

• Energie- und Klimapolitik: Beratung zur Umsetzung von Verpflichtungen im Rahmen

der Energy Community.

4.2.3 Usbekistan

• Perspektiven für einen WTO-Beitritt,

• Chancen im Zusammenhang mit dem „GSP+“-Status durch die EU, Implementierung

des geplanten EPCA (extended partnership and cooperation agreement) mit der EU,

• Energie- und Klimapolitik, Infrastruktur: o Modellbasierte Prognosen des Energieverbrauchs, o Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem,

• Entwicklung der Ernährungswirtschaft,

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• Finanzsektor inklusive Privatisierung von Banken.

4.2.4 Kosovo

• EU-Annäherung und -integration,

• Arbeitsmarkt, Migration und Rücküberweisungen (i. S. v. Transaktionen),

• Industriepolitik und Clusterentwicklung,

• Regionale Handelspolitik im Rahmen von CEFTA.

4.2.5 Albanien

• EU-Annäherung und -integration,

• Investitionsumfeld insb. Unterstützung bei der wirtschaftlichen Integration auch inner-

halb der Region (CEFTA),

• Entwicklung und Potenziale der Agrar- und Ernährungswirtschaft,

• Energie- und Klimapolitik, insb. im Bereich Erneuerbarer Energien, bei der Umset-

zung der Energieeffizienzverpflichtung, im Bereich Energiesicherheit und bei der An-

passung der Gesetzgebung zu Umweltverträglichkeitsprüfungen,

• Potential der Digitalisierung der Wirtschaft in Verbindung mit IKT-Ausbildung in ALB.

4.2.6 Nordmazedonien

• EU-Annäherung und -integration, insb. o Regionale Handelspolitik im Rahmen von CEFTA, o Investitionsumfeld,

• Energie- und Klimapolitik, insb. im Bereich Erneuerbarer Energien, Energieeffizienz

und Energy Security in Verbindung mit der Umsetzung des MKD Umweltplans,

• Infrastruktur.

4.2.7 Optionale Leistungen: (1) Armenien und (2) punktuelle Beratung

in der östlichen Partnerschaft der EU

(1) Der AG kann jährlich beim AN die Option zur Hochrangigen Regierungsberatung in Ar-

menien als optionale Leistung abrufen. Die Beauftragung mit optionalen Leistungen erfolgt

separat durch den AG mindestens drei Monate vor Leistungsaufnahme.

• Makroökonomische Modellierung und Prognose,

• Außenhandelspolitik und Maßnahmen der Außenhandelsförderung mit der EU: o Maßnahmen vor dem Hintergrund des Ausscheidens Armeniens aus dem EU-

System von Handelspräferenzen (GSP+), o Chancen im Rahmen des EU-Armenien Abkommens (CEPA),

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o Cluster- und Industriepolitik.

(2) Darüber hinaus können im Bedarfsfall optional punktuell Beratungsdienstleistungen in

weiteren Ländern wie Belarus und Georgien unter den in Ziffer 4.1 benannten Themen er-

forderlich werden. Darunter könnten v.a. Analysen/Hintergrundinformationen für den AG zu

den Ländern fallen – Reisen in diese Zielländer sind hier gegenwärtig nicht vorgesehen.

5. Durchführungsbestimmungen

5.1 Arbeitssprachen

Arbeitssprache zwischen AG und AN

o Die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Abstimmung zwischen AG und

AN erfolgt in Deutsch.

Kommunikation mit europäischen Institutionen

o Alle schriftlichen und mündlichen Interaktionen mit europäischen Institutionen

(z. B. EU-Kommission) werden primär in Englisch durchgeführt.

Kommunikation in den Zielländern

o Da es sich um eine hochrangige Regierungsberatung handelt, erfolgt die Kom-

munikation mit den jeweiligen Regierungsstellen und Stakeholdern in den Ziel-

ländern ebenfalls primär in Englisch. Kenntnisse der in den jeweiligen Projekt-

ländern gesprochenen Landessprachen gelten als vorteilhaft, sind jedoch nicht

zwingend erforderlich.

5.2 Auswahl der Beratungsthemen und Steuerung des Auf-

tragnehmers

Das im Folgenden beschriebene Verfahren dient zur Auswahl der konkreten Beratungsthe-

men in den jeweiligen Programmländern, zur Steuerung des AN durch den AG und zur re-

gelmäßigen Kontrolle der Zielerreichung:

• Der AN nimmt konkrete Beratungsthemen von hochrangigen Vertreterinnen und Ver-

tretern (mind. Abteilungsleitungen) aus den unter Ziff. 2 genannten Institutionen in

den Programmländern entgegen. Dabei berät der AN auch zu möglichen genauen

Fragestellungen und zur Eingrenzung der Beratungsthemen.

• In regelmäßigen, mind. alle sechs Monate stattfindenden Steuerungstreffen mit dem

AG werden die potenziellen Beratungsthemen als Konkretisierung der unter Ziff. 4

beschriebenen Leistungen vorgestellt. Dabei gibt der AN je vorgeschlagenem Thema

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an, welche konkreten Ziele mit der Beratung verfolgt werden, ob und wie die Bera-

tungsergebnisse im jeweiligen Programmland vorgestellt oder ggf. anderweitig publi-

ziert werden sollen und wie viel des indikativen Budgets voraussichtlich dafür einge-

setzt werden sollen.

• Eine Aufstellung der potenziellen Themen mit vorgeschlagenen Zielen und Ressour-

cen (z.B. Flankierung durch in Ziff. 3.2 konkretisierte Leistungsformate) wird dem AG

spätestens zwei Wochen vor der Steuerungsrunde übermittelt. Der AG erhält so Ge-

legenheit, die vorgeschlagenen Beratungsthemen bis zum Steuerungstreffen unter

Einbeziehung der betroffenen Fach- und Länderreferate zu prüfen und mit den eige-

nen politischen Zielen abzugleichen.

• Der AG kann die vorgeschlagene Beratungsthemen genehmigen, ablehnen oder mo-

difizieren. Bei mehreren Beratungsthemen für ein Projektland wird eine Priorisierung

durch den AG vorgenommen.

• In den Steuerungstreffen berichtet der AN außerdem über den Stand der Umsetzung

der bereits laufenden Beratungsaktivitäten.

• Die Steuerungstreffen finden persönlich im BMWE statt und werden auf Deutsch vom

AG und AN protokolliert.

5.3 Öffentlichkeitsarbeit

Inhalte, die für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit des BMWE in Deutschland relevant sind,

werden den für Presse- Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Referaten auf Deutsch zur Verfü-

gung gestellt. Dies beinhaltet z. B. Newsletter, Presseveröffentlichungen, Aktivitäten in so-

zialen Netzwerken sowie die Erstellung einer eigenen Internetseite des ANs und deren lau-

fender (technisch-administrativer) Betrieb. Der AN tritt darüber hinaus als eigenständiger

Akteur auf.

5.4 Kontrolle der zweckgemäßen Mittelverwendung

Zum Abschluss der dreijährigen Grundlaufzeit bzw. zum Abschluss der Gesamtlaufzeit lässt

der AN als Teil des Auftrages die Rechnungen über den jeweils gesamten Zeitraum durch

einen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf tatsächlich abgerechnete Positionen

(Arbeitstage, Sach- und Reisekosten) überprüfen. Hierfür werden jährlich 4.000 Euro netto

vorgehalten. Der Betrag wird für alle Bieter im Preisblatt einheitlich ausgewiesen und fließt

in den Gesamtangebotspreis ein.

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5.5 Laufzeit der Leistungen

Die Grundlaufzeit beträgt drei Jahre (2027-2029) mit der Option der Verlängerung um zwei

weitere Jahre (2030-2031).

5.6 Umfang der Leistungen

Das Auftragsvolumen ist begrenzt. Das jährliche Auftragsvolumen (sowie ggf. die Ver-

längerungsoption) liegt schätzungsweise zwischen 2.500.000 Euro brutto und

2.800.000 Euro brutto (einschließlich Reisekosten sowie der Option für Armenien und

für Beratungsleistungen in weiteren Ländern wie z.B. Belarus und Georgien im Be-

darfsfall).

Das Angebot für die Gesamtlaufzeit (einschließlich Verlängerungsoption) muss un-
terhalb von 14.000.000 Euro brutto liegen. Diese Vorgabe ist bei der Angebotserstel-
lung zwingend zu berücksichtigen. Sofern der Gesamtangebotspreis über 14.000.000
Euro brutto liegt, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden und wird von der
Wertung ausgeschlossen.

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