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Zuschlagskriterien
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1. Honorar, gewichtet mit 20 %
Bewertet wird der Gesamtpreis des Angebots ohne Umsatzsteuer für die ausgeschriebene Leistung. Für das Angebot ist jeweils der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vordruck (Preisblatt) zu verwenden. Erläuterungen zur Tabelle sind in einem (separaten Dokument) erlaubt, wenn sie dazu dienen, die Kosten klar aufzuschlüsseln.
Bei unterschiedlich gestaffelten Tagessätzen ist bereits im Angebot festzulegen, wie die Aufgaben im Team verteilt werden und welcher Tagessatz für die Erfüllung des Auftrages gilt. Bei der Angebotserstellung ist verbindlich anzugeben, wie viele Personentage bzw. Leads der Bieter auf Basis der Leistungsbeschreibung für die Auftragserfüllung einplant. Das zur Verfügung stehende Maximalbudget darf nicht überschritten werden.
Der Anbieter hat im Angebot anzugeben, welche umsatzsteuerliche Behandlung auf seine Leistung voraussichtlich Anwendung findet.
Bewertet wird jeweils der Nettogesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode (vgl. Pkt. 5).
2. Auswahl und Zusammenstellung des Projektteams, gewichtet mit 30 %
Der Bieter hat ein Personal- und Servicekonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die vertragsgegenständlichen Leistungen organisatorisch und personell erbracht werden sollen. Das Konzept hat insbesondere folgende Angaben zu enthalten: • Benennung der vorgesehenen Ansprechpersonen sowie der für die Leistungserbringung vorgesehenen weiteren Schlüsselpersonen, • Darstellung der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung innerhalb des Projektteams, • Darstellung der projektrelevanten Qualifikationen, Fachkenntnisse und Erfahrungen der eingesetzten Personen, • Darstellung vergleichbarer Referenzprojekte der vorgesehenen Schlüsselpersonen, • Beschreibung der organisatorischen Abläufe sowie der internen Qualitätssicherung, • Darstellung der personellen Verfügbarkeit und Vertretungsregelungen.
Die benannten Ansprechpersonen sind für die Vertragsdurchführung verbindlich vorzusehen. Ein Austausch während der Vertragslaufzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die Ersatzperson muss über eine mindestens gleichwertige Qualifikation und projektrelevante Erfahrung verfügen.
Bewertet wird, inwieweit das dargestellte Projektteam und die vorgesehene Organisation eine qualitativ hochwertige, effiziente und verlässliche Leistungserbringung erwarten lassen. Hierbei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt: • Plausibilität und Zweckmäßigkeit der Aufgaben- und Verantwortungsverteilung, • Projektrelevanz und Umfang der dargestellten fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen, • Nachgewiesene Erfahrungen des Projektleiters und der Schlüsselpersonen in vergleichbaren Projekten, insbesondere im Bereich • internationaler Delegationsreisen, • Außenwirtschaft, • Standortmarketing, • Ansiedlungsmanagement, • Netzwerk- und Kooperationsmanagement,
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• Eignung der dargestellten Personalstruktur für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen, • Nachvollziehbarkeit der Sicherstellung der personellen Verfügbarkeit, • Qualität und Belastbarkeit der Vertretungsregelungen.
Das vorgenannte Personalkonzept wird nicht im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert!
Innerhalt dieses Zuschlagskriteriums werden die einzelnen Kategorien wie folgt gewichtet: • Aufgaben- und Rollenverteilung: 15 % • Qualifikation und Erfahrung der Ansprechpersonen: 35 % • Qualifikation und Erfahrung des Teams: 25 % • Personelle Verfügbarkeit: 15 % • Vertretungsregelung: 10 %
2.1. Aufgaben- und Rollenverteilung Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Zweckmäßigkeit der Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Aufgaben- und Rollenverteilung ist vollständig, eindeutig, plausibel und | 100 | 100 | |||
| optimal auf die Anforderungen zugeschnitten. Verantwortlichkeiten sind klar | |||||
| abgegrenzt und ermöglichen eine reibungslose Leistungserbringung. | |||||
| Die Aufgaben- und Rollenverteilung ist weitgehend schlüssig und 80 nachvollziehbar. Es bestehen lediglich geringfügige Schwächen ohne erkennbare Auswirkungen auf die Leistungserbringung. | |||||
| Die Aufgaben- und Rollenverteilung ist insgesamt nachvollziehbar und | 60 | ||||
| geeignet, die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. | |||||
| Die Aufgaben- und Rollenverteilung weist erkennbare Schwächen oder 40 Unklarheiten auf. Die Aufgabenerfüllung erscheint jedoch grundsätzlich möglich. | |||||
| Die Aufgaben- und Rollenverteilung ist nur eingeschränkt nachvollziehbar | 20 | ||||
| oder unzureichend beschrieben. Risiken für die vertragsgemäße | |||||
| Leistungserbringung sind erkennbar. | |||||
| Keine oder nicht bewertbare Darstellung der Aufgaben- und 0 Rollenverteilung. |
2.2. Qualifikation und Erfahrung der Ansprechpersonen Bewertet werden die projektrelevanten fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen der benannten Ansprechpersonen.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Ansprechpersonen verfügen über herausragende, unmittelbar | 100 | 100 | |||
| vergleichbare Erfahrungen in internationalen Delegationsreisen, | |||||
| Außenwirtschaftsprojekten, Netzwerkarbeit und vergleichbaren Mandaten. | |||||
| Die Erfahrungen gehen deutlich über das zu erwartende Maß hinaus. |
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| Die Ansprechpersonen verfügen über umfangreiche und einschlägige 80 Erfahrungen in vergleichbaren Projekten. | |||
|---|---|---|---|
| Die Ansprechpersonen verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und | 60 | ||
| ausreichende Erfahrungen für die ordnungsgemäße Auftragsausführung. | |||
| Die Erfahrungen weisen nur teilweise Bezug zu den ausgeschriebenen 40 Leistungen auf oder sind in Umfang bzw. Tiefe eingeschränkt. | |||
| Die projektrelevante Erfahrung der Ansprechpersonen ist nur in geringem | 20 | ||
| Umfang nachgewiesen. | |||
| Es wurde kein bewertbarer Nachweis der geforderten Erfahrungen erbracht. 0 |
2.3. Qualifikation und Erfahrung des weiteren Projektteams Bewertet werden die fachlichen Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen der weiteren vorgesehenen Teammitglieder.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Das Team verfügt insgesamt über ein exzellentes, sich ergänzendes | 100 | 100 | |||
| Kompetenzprofil mit umfangreichen Erfahrungen in vergleichbaren | |||||
| internationalen Projekten. | |||||
| Das Team verfügt über ein sehr gutes und auf die Aufgabenstellung 80 abgestimmtes Kompetenzprofil. | |||||
| Das Team verfügt über die zur Leistungserbringung erforderlichen | 60 | ||||
| Qualifikationen und Erfahrungen. | |||||
| Die dargestellten Qualifikationen und Erfahrungen lassen teilweise Defizite 40 erkennen. | |||||
| Wesentliche Kompetenzen oder Erfahrungen sind nicht ausreichend | 20 | ||||
| nachgewiesen. | |||||
| Die Eignung des Teams kann anhand der Unterlagen nicht bewertet werden. 0 |
2.4. Personelle Verfügbarkeit Bewertet wird die Sicherstellung der personellen Ressourcen über die gesamte Vertragslaufzeit.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die personelle Verfügbarkeit ist umfassend, nachvollziehbar und belastbar | 100 | 100 | |||
| dargestellt. Kapazitäten und Ressourceneinsatz sind detailliert beschrieben | |||||
| und lassen keine personellen Risiken erkennen. | |||||
| Die personelle Verfügbarkeit ist überzeugend dargestellt und weitgehend 80 abgesichert. | |||||
| Die personelle Verfügbarkeit erscheint ausreichend sichergestellt. | 60 |
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| Die Sicherstellung der Verfügbarkeit ist nur teilweise nachvollziehbar 40 dargestellt. | |||
|---|---|---|---|
| Es bestehen erhebliche Zweifel an der dauerhaften personellen | 20 | ||
| Verfügbarkeit. | |||
| Keine bewertbare Darstellung der personellen Verfügbarkeit. 0 |
2.5. Vertretungsregelung und organisatorische Absicherung Bewertet wird die Qualität der vorgesehenen Vertretungs- und Ausfallregelungen.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Vertretungsregelungen sind detailliert, belastbar und gewährleisten auch | 100 | 100 | |||
| bei Ausfällen eine uneingeschränkte Leistungserbringung. | |||||
| Die Vertretungsregelungen sind schlüssig und geeignet, Leistungsausfälle 80 weitgehend zu vermeiden. | |||||
| Die Vertretungsregelungen erfüllen die Anforderungen und erscheinen | 60 | ||||
| grundsätzlich praktikabel. | |||||
| Die Vertretungsregelungen weisen Schwächen auf und lassen 40 organisatorische Risiken erkennen. | |||||
| Die Vertretungsregelungen sind nur unzureichend dargestellt oder nicht | 20 | ||||
| geeignet. | |||||
| Keine bewertbare Vertretungsregelung vorhanden. 0 |
3. Methodisches Vorgehen und Umsetzungskonzept, gewichtet mit 30%
Der Bieter hat ein Umsetzungskonzept vorzulegen, aus dem der strategische und operative Ansatz zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen hervorgeht. Das Konzept muss erkennen lassen, wie die in der Leistungsbeschreibung definierten Aufgaben und Zielsetzungen konkret umgesetzt werden sollen.
Das Konzept hat insbesondere darzustellen: • das Verständnis der Aufgabenstellung und der mit den ausgeschriebenen Leistungen verfolgten Zielsetzungen, • die methodische Vorgehensweise zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der ausgeschriebenen Leistungen, • die Maßnahmen zur Identifizierung, Ansprache und Einbindung geeigneter Unternehmen, Multiplikatoren, Institutionen sowie wirtschafts- und innovationspolitischer Akteure, • die Vorgehensweise bei der Konzeption, Organisation und Durchführung von Netzwerkveranstaltungen, Unternehmensbesuchen, Fachgesprächen, Roundtables und weiteren Programmbestandteilen, • die Nutzung bestehender Netzwerke sowie Maßnahmen zum Aufbau zusätzlicher relevanter Kontakte, • die Projektorganisation einschließlich Projektsteuerung, Meilensteinplanung und Zeitmanagement,
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• gegebenenfalls vorgesehene zusätzliche Maßnahmen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und einen erkennbaren Mehrwert für die Zielerreichung erwarten lassen.
Eine bloße Wiedergabe oder Zusammenfassung der Leistungsbeschreibung genügt den Anforderungen nicht. Das Konzept auf dem von der Vergabestelle herausgegebenen Formblatt oder in der im Formblatt vorgegebenen Form mit der vorgeschriebenen Formatierung einzureichen.
Bewertungsmaßstab
Bewertet wird, inwieweit das Konzept eine strukturierte, nachvollziehbare, realistische und zielgerichtete Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erwarten lässt.
Hierbei werden insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt:
• Qualität und Nachvollziehbarkeit der methodischen Vorgehensweise, • Verständnis der Aufgabenstellung und Überführung in konkrete Maßnahmen, • Plausibilität und Erfolgsaussichten der dargestellten Ansprache- und Vernetzungsstrategie, • Qualität der organisatorischen Umsetzung der vorgesehenen Programmpunkte, • Schlüssigkeit der Projektplanung einschließlich Meilenstein- und Zeitmanagement, • zusätzliche konzeptionelle Ansätze, soweit diese gegenüber den Mindestanforderungen einen erkennbaren Mehrwert für die Zielerreichung erwarten lassen.
Bewertet wird jeweils die zu erwartende Qualität der Leistungserbringung auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Das vorgenannte Ausführungskonzept wird nicht im Rahmen des § 56 VgV nachgefordert!
Innerhalt dieses Zuschlagskriteriums werden die einzelnen Kategorien wie folgt gewichtet: • Verständnis der Aufgabenstellung und Übersetzung in konkrete Maßnahmen: 20 % • Methodik zur Zielerreichung und operative Umsetzung: 25 % • Identifizierung, Ansprache und Einbindung relevanter Akteure: 20 % • Organisation und Durchführung der Leistungen: 15 % • Projektplanung und Zeitmanagement: 10 % • Innovationsgrad und Mehrwert: 10 %
3.1. Verständnis der Aufgabenstellung und Übersetzung in konkrete Maßnahmen Bewertet wird, inwieweit der Bieter die Aufgabenstellung, Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der zu erbringenden Leistungen zutreffend erfasst und in ein schlüssiges, zielgerichtetes und nachvollziehbares Maßnahmenkonzept überführt.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Aufgabenstellung wird umfassend und zutreffend erfasst. Die | 100 | 100 | |||
| Projektziele werden vollständig in konkrete, nachvollziehbare und | |||||
| zielgerichtete Maßnahmen übersetzt. | |||||
| Die Aufgabenstellung wird sehr gut erfasst. Die vorgeschlagenen 80 Maßnahmen sind weitgehend schlüssig und zielorientiert. |
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| Die Aufgabenstellung wird zutreffend erfasst. Die dargestellten Maßnahmen | 60 | ||
|---|---|---|---|
| sind grundsätzlich geeignet, die Projektziele zu erreichen. | |||
| Das Verständnis der Aufgabenstellung weist Schwächen auf. Die 40 Maßnahmen erscheinen nur teilweise geeignet. | |||
| Wesentliche Anforderungen werden nicht erkannt oder unzureichend | 20 | ||
| berücksichtigt. | |||
| Kein nachvollziehbares Verständnis der Aufgabenstellung erkennbar. 0 |
3.2. Methodik zur Zielerreichung und operative Umsetzung Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit, Struktur, Schlüssigkeit und Eignung der dargestellten Vorgehensweise zur Erreichung der in der Leistungsbeschreibung definierten Projektziele.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Vorgehensweise ist außerordentlich schlüssig, detailliert und | 100 | 100 | |||
| überzeugend. Die einzelnen Arbeitsschritte bauen nachvollziehbar | |||||
| aufeinander auf und lassen eine sehr hohe Zielerreichung erwarten. | |||||
| Die Vorgehensweise ist gut strukturiert und geeignet, die Projektziele effizient zu erreichen. | 80 | ||||
| Die Vorgehensweise erscheint grundsätzlich geeignet und nachvollziehbar. | 60 | ||||
| Die Methodik weist Defizite hinsichtlich Struktur oder Umsetzbarkeit auf. | 40 | ||||
| Die Methodik ist nur eingeschränkt geeignet, die Projektziele zu erreichen. | 20 | ||||
| Keine bewertbare Methodik vorhanden. | 0 |
3.3. Identifizierung, Ansprache und Einbindung relevanter Akteure Bewertet wird die Plausibilität und Erfolgsaussicht der dargestellten Vorgehensweise zur Identifizierung, Ansprache und Einbindung geeigneter Unternehmen, Multiplikatoren, Institutionen sowie weiterer relevanter Akteure.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Das Konzept beschreibt systematisch und überzeugend die Identifizierung, | 100 | 100 | |||
| Ansprache und Einbindung geeigneter Unternehmen, Institutionen, | |||||
| Multiplikatoren und Entscheidungsträger. Es wird eine hohe Reichweite und | |||||
| Zielgenauigkeit erwarten lassen. | |||||
| Die Ansprache relevanter Akteure ist schlüssig dargestellt und weitgehend überzeugend. | 80 | ||||
| Die Vorgehensweise ist grundsätzlich nachvollziehbar und geeignet. | 60 | ||||
| Die Zielgruppenansprache weist erkennbare Schwächen auf. | 40 |
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| Die Ansprache relevanter Akteure ist unzureichend dargestellt. | 20 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Keine bewertbare Darstellung vorhanden. | 0 |
3.4. Organisation und Durchführung der Leistungen Bewertet wird die Qualität und Umsetzbarkeit des Konzepts zur Planung, Organisation und Durchführung der vorgesehenen Leistungen, und die konkrete Planung von konkreten Maßnahmen zu Erreichung der Ziele.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Das Konzeopt zur Organisation von Delegationsreisen, | 100 | 100 | |||
| Unternehmensreisen, Informations- und Netzwerkveranstaltungen, und | |||||
| weiteren Zusatzleitsungen wird besonders strukturiert, professionell und | |||||
| praxisnah dargestellt. | |||||
| Die organisatorische Umsetzung erscheint sehr gut durchdacht und realistisch. | 80 | ||||
| Die organisatorische Umsetzung erscheint geeignet und plausibel. | 60 | ||||
| Die organisatorische Umsetzung weist Schwächen auf. | 40 | ||||
| Die Darstellungen lassen erhebliche Risiken für die Durchführung erkennen. | 20 | ||||
| Keine bewertbare Darstellung vorhanden. | 0 |
3.5. Projektplanung und Zeitmanagement Bewertet wird die Schlüssigkeit, Realisierbarkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektplanung unter Berücksichtigung der vorgesehenen Meilensteine, Abläufe und zeitlichen Strukturierung.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Es liegt eine sehr detaillierte, realistische und nachvollziehbare | 100 | 100 | |||
| Projektplanung mit schlüssigen Meilensteinen und klaren | |||||
| Verantwortlichkeiten vor. | |||||
| Die Projektplanung ist gut strukturiert und plausibel. | 80 | ||||
| Die Projektplanung ist grundsätzlich geeignet und nachvollziehbar. | 60 | ||||
| Die Planung weist erkennbare Lücken oder Inkonsistenzen auf. | 40 | ||||
| Die Projektplanung erscheint nur eingeschränkt umsetzbar. | 20 | ||||
| Keine bewertbare Projektplanung vorhanden. | 0 |
3.6. Zusätzliche Maßnahmen und Mehrwert für die Zielerreichung Bewertet wird, inwieweit die dargestellten zusätzlichen Maßnahmen über die Mindestanforderungen hinaus einen nachvollziehbaren Mehrwert für die Erreichung der Projektziele erwarten lassen.
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| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Das Konzept enthält innovative, besonders wirksame Ansätze und | 100 | 100 | |||
| zusätzliche Leistungen oder Mehrwerte, die einen erheblichen Nutzen für | |||||
| die Zielerreichung erwarten lassen. | |||||
| Das Konzept enthält mehrere sinnvolle Zusatzansätze mit erkennbarem 80 Mehrwert. | |||||
| Das Konzept erfüllt die Anforderungen ohne besondere zusätzliche | 60 | ||||
| Mehrwerte. | |||||
| Nur wenige oder kaum erkennbare zusätzliche Ansätze vorhanden. 40 | |||||
| Kein erkennbarer Mehrwert gegenüber einer Standardumsetzung. | 20 | ||||
| Keine Angaben zum Innovationsgrad oder Mehrwert. 0 |
4. Netzwerk und Kommunikationskanäle, gewichtet mit 20 %
Bewertet wird, inwieweit die dargestellten Netzwerke und Kommunikationskanäle geeignet erscheinen, einen wirksamen Zugang zu relevanten Unternehmen, Investoren, Multiplikatoren und weiteren wirtschaftsrelevanten Entscheidungsträgern zu ermöglichen und die Sichtbarkeit der Delegationsreise zu unterstützen. Dabei werden insbesondere berücksichtigt: • Relevanz und Belastbarkeit des Netzwerks, • regionale und fachliche Abdeckung der dargestellten Kontakte, • Aktualität und Nutzbarkeit der bestehenden Verbindungen, • Zielgruppenrelevanz der Kommunikationskanäle, • Eignung der Kommunikationskanäle zur Ansprache relevanter Akteure, • erwartbarer Beitrag zur Sichtbarkeit und Reichweite der Delegationsreise.
Die Bewertung erfolgt nicht anhand der bloßen Anzahl von Netzwerkpartnern, Followern, Abonnenten oder Beiträgen. Maßgeblich ist vielmehr die Relevanz, Belastbarkeit und Nutzbarkeit der dargestellten Netzwerke und Kommunikationskanäle für die Erreichung der Projektziele
Innerhalt dieses Zuschlagskriteriums werden die einzelnen Kategorien wie folgt gewichtet: • Netzwerkstruktur und Marktzugang: 70 % • Kommunikationskanäle und digitale Reichweite: 30 %
4.1. Netzwerkstruktur und Marktzugang Der Bieter hat sein bestehendes Netzwerk zu relevanten Wirtschaftsakteuren im Zielland darzustellen.
Bewertet wird, inwieweit die dargestellten Netzwerke einen unmittelbaren Zugang zu für die Auftragsdurchführung relevanten Unternehmen, Investoren, Wirtschaftsverbänden, Clustern, Kammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen und weiteren wirtschaftsrelevanten Multiplikatoren erwarten lassen.
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Zuschlagskriterien
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Darstellung belegt ein besonders umfangreiches, aktuelles und | 100 | 100 | |||
| belastbares Netzwerk mit einer hohen Anzahl relevanter Kontakte in | |||||
| verschiedenen für die Projektziele bedeutsamen Akteursgruppen und | |||||
| Regionen. Das Netzwerk lässt einen erheblichen Beitrag zur Erreichung der | |||||
| Projektziele erwarten. | |||||
| Die Darstellung belegt ein umfangreiches und belastbares Netzwerk mit überwiegend relevanten und aktuellen Kontakten. Das Netzwerk lässt einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Erreichung der Projektziele erwarten. | 80 | ||||
| Die Darstellung belegt ein ausreichend belastbares und relevantes | 60 | ||||
| Netzwerk, das grundsätzlich geeignet erscheint, die Projektziele zu | |||||
| unterstützen. | |||||
| Das dargestellte Netzwerk weist hinsichtlich Umfang, Aktualität, regionaler Abdeckung oder Relevanz erkennbare Schwächen auf. | 40 | ||||
| Das dargestellte Netzwerk ist nur in geringem Umfang geeignet, die | 20 | ||||
| Projektziele zu unterstützen. | |||||
| Es liegt keine oder keine bewertbare Netzwerkdarstellung vor. | 0 |
4.2. Kommunikationskanäle und digitale Reichweite Der Bieter hat die für die Projektumsetzung nutzbaren Kommunikationskanäle sowie deren Zielgruppen, Reichweite und geplante Nutzung darzustellen.
Bewertet wird, inwieweit die dargestellten Kommunikationskanäle geeignet erscheinen, relevante Zielgruppen anzusprechen, die Sichtbarkeit der Delegationsreise zu erhöhen sowie die Anbahnung von Kontakten und die Erreichung der Projektziele zu unterstützen.
| Bewertung | Punkte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die dargestellten Kommunikationskanäle weisen eine hohe Relevanz für die | 100 | 100 | |||
| Zielgruppen der Ausschreibung auf. Die Reichweite, Zielgruppenpassung | |||||
| und vorgesehene Nutzung lassen einen erheblichen Beitrag zur | |||||
| Sichtbarkeit, Vernetzung und Zielerreichung erwarten. | |||||
| Die dargestellten Kommunikationskanäle sind sehr gut geeignet, relevante 80 Zielgruppen anzusprechen und die Projektziele zu unterstützen. | |||||
| Die dargestellten Kommunikationskanäle sind grundsätzlich geeignet, die | 60 | ||||
| Sichtbarkeit des Projekts sowie die Ansprache relevanter Zielgruppen zu | |||||
| unterstützen. | |||||
| Die Eignung der Kommunikationskanäle ist nur teilweise nachvollziehbar 40 oder weist erkennbare Schwächen hinsichtlich Zielgruppenrelevanz oder Nutzbarkeit auf. | |||||
| Die Kommunikationskanäle sind nur eingeschränkt geeignet, die | 20 | ||||
| Projektziele zu unterstützen. |
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Zuschlagskriterien
Es liegt keine oder keine bewertbare Darstellung der Kommunikationskanäle 0 vor.
Hinweise für die Bewertung der Angebote: Die Bewertung erfolgt durch eine Kommission bestehend aus mit mindestens 3 Mitarbeitern des AG, deren Einzelbewertungen jeweils zu einem durchschnittlichen Gesamtergebnis zusammengeführt werden. Die insoweit beste Netzwerkstruktur und Kommunikationsstrategie erhält vor Wichtung maximal 100 Punkte.
Der Bewertungskommission wird der oben aufgeführte Bewertungsbogen vorab zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis wird auf drei Stellen nach dem Komma gerundet. Der Bewertungsbogen spiegelt den Erwartungshorizont des AG wider.
5. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
5.1. Einfache Richtwertmethode Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode mit Gewichtungsfaktor. Aus allen wertbaren Angeboten wird eine Kennzahl (Z) gebildet – als Quotient aus der Summe der gewichteten Leistungspunkte (L) und dem gewichteten Angebotspreis (P):
Z = Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung
L = Leistungspunktzahl
P = Preis
ωL = Gewichtungsfaktor für den Leistungspunktzahl
ωP = Gewichtungsfaktor für Angebotspreis
Dabei wird die Summe der Leistungspunkte mit dem Skalierungsfaktor 1000 multipliziert. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl (Z) gilt als „wirtschaftlichste Angebot“ und erhält den Zuschlag.
5.2. Allgemeine Hinweise zur Bewertung der Angebote
- Die Bewertung aller Kriterien erfolgt durch eine Kommission bestehend aus mindestens 3 Vertreter des Auftraggebers, deren Einzelbewertungen jeweils zu einem durchschnittlichen Gesamtergebnis zusammengeführt werden.
- Der Bewertungskommission wird der oben aufgeführte Bewertungsbogen vorab zur Verfügung gestellt. Der Bewertungsbogen spiegelt den Erwartungshorizont des Auftraggebers wider.
- Für die Bewertung der Leistung ist eine Punkteskala von 0 bis 100 festgelegt. Das insoweit beste Angebot erhält 100 Punkte. Danach verringert sich die Punktzahl gemäß den Festlegungen in der Bewerbungsmatrix um jeweils 10 Punkt (zweitbestes Angebot – 80 Punkte, drittbestes – 60 Punkte usw.).
- Aus den Punkten für die einzelnen Kriterien und der dazugehörigen Gewichtung wird die jeweils gewichtete Punktzahl ermittelt. Die Summe aller so ermittelten Werte ergibt eine Gesamtpunktzahl. Das Ergebnis wird auf vier Stellen nach dem Komma gerundet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
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