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Winterdienstleistungen für das Kreishaus Luckenwalde

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:43 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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LEISTUNGSBESCHREIBUNG für Winterdienstleistungen im Landkreis Teltow-Fläming – Kreishaus und Nebengebäude- Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde

Mindestlaufzeit: Winterdienstsaison vom 01.11.2026 bis 31.03.2027

Vertragslaufzeit: Die ordentliche Kündigung ist während der Mindestvertrags- laufzeit ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Schriftform gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis maximal bis zum 31.03.2028. Während dieses Verlängerungszeitraumes können beide Parteien den Vertrag jeweils bis zum 30.04.2027 kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Erfolgt keine Kündigung, so endet das Vertragsverhältnis mit dem 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Um einen möglichst gefahrlosen Ablauf zu gewährleisten und den Dienstbetrieb täglich zu sichern, ist es erforderlich, bei winterlichen Witterungsbedingungen die Verkehrsflächen während der gesamten Vorhaltezeiten schnee- und eisfrei zu halten. Dazu ist gefallener Schnee zu räumen und vereiste Flächen sind mit geeigneten Mitteln abzustumpfen. Der Winterdienst muss daher auf dem gesamten Gelände des Verwaltungsobjektes so häufig ausgeführt werden, wie es die örtlichen Witterungsverhältnisse erfordern.

Vorhaltezeiten: Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Samstag, sonntags und feiertags je nach Witterungsbedingungen.

Darüber hinaus ist der Landkreis Teltow-Fläming, als Eigentümer der Grundstücke verpflichtet, im Rahmen der Anliegerpflichten auch den Räum- und Streupflichten der Verkehrsflächen im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten/ Anliegerpflichten gemäß der jeweils gültigen Ortssatzung nachzukommen.

Vor Beginn der Saison hat der Auftragnehmer sein Personal in die Durchführung des Winter- dienstes einzuweisen. Der Zugang zu den Grundstücken ist zu regeln. Im Regelfall wird dem beauftragten Dienstleister für die Dauer der Winterdienstsaison ein Schlüssel überlassen.

Für die Flächen, die gemäß dem § 3 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Luckenwalde dem Winterdienst unterliegen, sind die satzungsgemäßen Vorgaben hinsichtlich der Räumbreite und der Zeit, innerhalb der zu räumen ist, einzuhalten. An Werktagen bis 7:00 Uhr An Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr

Die Räum- und Streupflicht endet um 20:00 Uhr.

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Bei witterungsbedingter Notwendigkeit ist tagsüber auf allen Flächen wiederholt Schnee zu räumen und die Flächen sind mit einem geeigneten Streumittel zu streuen/abzustumpfen.

Die Kalkulationsgrundlagen sind mit dem Angebot anzugeben.

LEISTUNGEN

Räumdienst

• Bei Schneefall ist der Schnee zu entfernen. Dazu sollen, soweit technisch möglich, geeignete Maschinen, Geräte und Utensilien eingesetzt werden. Der Auftragnehmer ist für den einwandfreien Zustand aller eingesetzten Geräte, einschließlich elektrischer Geräte, verantwortlich. • Im Anschluss daran ist die Fläche mit geeigneten, zulässigen Streumitteln zu streuen. Maßgeblich sind hier die Vorgaben der örtlichen Straßenreinigungssatzung.

Streudienst

• Vereiste bzw. schneeglatte Flächen sind mit geeignetem und zulässigem Streumaterial zu behandeln. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer der Flächen so weit wie möglich ausgeschlossen ist. Ein Begehen mit witterungsangepasstem Schuhwerk soll gefahrlos möglich sein. Der Einsatz von abstumpfenden Streumitteln hat Vorrang vor dem Einsatz von auftauenden Mitteln. • Ebenso ist bei durch gefrorene Niederschläge vereisten Flächen zu verfahren.

Vorrat Streumaterial

• Um Gefahren durch vereiste Flächen kurzfristig beseitigen zu können, soll ein ausreichend bemessener Vorrat an geeignetem und zulässigen, nicht salzhaltigen Streumaterial bereitstehen und auf dem Grundstück gelagert werden.

Sonstiges

Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt bei witterungsbedingter Notwendigkeit unter Berücksichtigung der Vorhaltezeiten. Die Einsatznotwendigkeit ist regelmäßig durch den Auftragnehmer, ggf. durch Kontrollfahrten, zu prüfen. Die kommunalen Vorschriften (Satzungsregelungen) sind einzuhalten.

Eis und Schnee sind an den Fahrbahn- bzw. Gehwegrand unter Beachtung der jeweils gültigen kommunalen Vorschriften (Satzungsregelungen) zu verräumen; auf dem Grundstück sind die Randflächen zu nutzen.

Angefallenes Streugut ist durch den Auftragnehmer nach den örtlichen Erfordernissen (z.B. in längeren frostfreien Perioden, nach Beendigung der jeweiligen Winterdienstsaison) zu entfernen und fachgerecht (unter Beachtung der örtlichen Abfallbestimmungen) zu entsorgen.

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PositionLeistungsgegenstandDefinitionAusführung
1VorhaltungBereitstellung erforderlicher Maschinen und Geräte für den Räum- und Streudienst nach Stand der TechnikWinterdienst- saison
2VorhaltungErforderliche Personalbereit- stellungWinterdienst- saison
3KontrollfahrtenRegelmäßige Prüfung der Notwendigkeit des Winterdienstes (insbesondere bei unsicherer Wetterlage)Montag bis Sonntag, einschließlich Feiertage
4Schneeräumung der öffentlichen Flächen gem. Ortssatzung, der Alarmausfahrten sowie der übrigen VerkehrsflächenBei Schneefall ist der Schnee mittels geeigneter Maschinen und Geräte zu entfernen.Montag bis Sonntag, einschließlich Feiertage
5SchwarzräumenAn Gefahrenstellen (z. B. Gefälle) Schnee und Eis rückstandslos entfernenNach Bedarf Montag bis Sonntag, einschließlich Feiertage
6StreuenAusbringen von zulässigen Streumitteln auf der geräumten Fläche bzw. auf Flächen mit gefrorenem Niederschlag; abstumpfende Mittel haben Vorrang vor auftauenden MittelnNach Bedarf Montag bis Sonntag, einschließlich Feiertage
7Gestellung StreumaterialZulässigkeit gemäß Ortssatzung
8Bereitstellung eines StreumaterialvorratsZulässigkeit gemäß Ortssatzung
9Entfernung und fachgerechte Entsorgung des StreugutsFachgerechte Entfernung und Entsorgung des Streuguts zum Ende der Saison
10Versicherung und HaftungsübernahmeNachweis für die jeweilige Saison
11Einsatznachweis für die Durchführung des WinterdienstesTätigkeitsnachweisJe Einsatz

Ort, Datum Unterschrift, Stempel des Bieters

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Anlagen:

Anlage 1 – Preisblatt Anlage 2 bis 2.8.2 – Übersichtspläne Flächen Anlage 3 – Stundenverrechnungssatz (SVS) Anlage 4 – Winterdienstvertragsentwurf

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