002. Anlage A - Sammelanlage BWB.pdf

Winterdienstleistungen auf der Liegenschaft des Bundesamts für Strahlenschutz in Berlin-Karlshorst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 20:42 (Europe/Berlin)

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Sammelanlage BWB – Selbstauskunft des Bieters / Bietergemeinschaft / KMU / Russland-Sanktionen

BfS-Bestellnummer

Firma
Anschrift
PLZ / Ort
Ansprechpartner / Ausfüllender
Kontaktdaten Email
Kontaktdaten Telefon

Bitte geben Sie nachfolgende vergaberechtlich erforderliche Eigenerklärungen ab und bestätigen Sie die Eintragung mit Ihrer Zeichnung.

Teil A – Selbstauskunft des Bieters / Eigenerklärung zu § 31 Abs. 1 UVgO / § 123,124 GWB

Teil B – Erklärung zur Bieter-/Arbeitsgemeinschaft sowie zu Nachunternehmern/Eignungsleihe

Teil C – Erklärung zur Definition der Europäischen Kommission für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Teil D – Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - Russland-Sanktionen

Ich bestätige mit meiner Zeichnung, die obig geforderten Anlagenteile selbstständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben.

, den

Ort Datum

Unterschrift Bieter (Name in Druckschrift) optionale digitale Signatur des Bieters

 Bitte mindestens mit einfacher Signatur (Textform*) unterzeichnen. 

  • Textform (="maschinell in das PDF-Formular eingetippt") gemäß §126b BGB an der dafür vorgesehenen Stelle

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Teil A – Selbstauskunft des Bieters / Eigenerklärung zu § 31 Abs. 1 UVgO / § 123,124 GWB

Eigenerklärung zu § 31 Abs. 1 UVgO (Unterschwellenbereich)
Eigenerklärung zu § 123,124 GWB (Oberschwellenbereich)

A.1 Erklärung gemäß §123 GWB

Gemäß §123 GWB erkläre/n ich/wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen nach §123 Abs.3 GWB zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde / wurden / wurde und auch gegen das bietende / teilnehmende Unternehmen keine Geldbuße nach §30 OWiG rechtskräftig festgesetzt wurde, wegen einer Straftat nach:

• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigun- gen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereit- stellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammen- hang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschen- handels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne dieser Erklärung stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Weiter erklären ich/wir, dass nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist.

A.2 Erklärung gemäß §124 GWB

Gemäß §124 GWB erkläre/n ich/wir, dass:

• das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflich- tungen verstoßen hat,

• das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleich- bares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, noch dass sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

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• das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach §123 Abs.3 GWB zuzurechnen ist, nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

• das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

• kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

• keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

• das Unternehmen nicht wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags- oder Konzessions- vertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft verletzt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

• das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und nicht nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,

• das Unternehmen weder versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

• noch versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte,

• noch fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, noch versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

A.3 Laufende Ermittlungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren

Gegen mich/uns ist Ermittlungsverfahren Ordnungswidrigkeitenverfahren

wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig, die als schwere Verfehlung im Sinne des § 124 Abs.1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.

Gegen mich/uns ist kein Ermittlungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im oben genannten Sinne anhängig.

A.4 Erklärung nach § 19 MiLoG, § 23 AEntG, § 22 LkSG, § 10 HG 2025

(1) § 19 MiLoG

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer

Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.

(2) § 23 AEntG

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.

(3) § 22 Abs. 2 LkSG

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir in den letzten drei Jahren nicht gemäß § 22 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.

(4) § 10 HG 2025

Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir keine terroristische Vereinigung bin/sind und/oder diese unterstütze und die Leistungen des Bundes

gemäß §10 Haushaltsgesetz (HG) 2025 nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten oder Vereinigungen einsetzen werde/n.

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A.5 Ergänzende Angaben (nur auszufüllen, sofern nicht alle Erklärungen abgegeben werden können)

Folgende Erklärungen des vorstehenden Punktes A.4 können von mir/uns nicht abgegeben werden (ggf. auf Extrablatt):

Begründung / Erläuterung sowie ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen:

A.6 Auskunft aus dem Wettbewerbsregister

Direktauftrag - unter 50.000 € netto ist keine Auskunft erforderlich - optional die freiwillige Eingabe der Daten vornehmen:

Vergabeverfahren über 50.000 € netto - Eingabe der Daten erforderlich

Ab einer Auftragssumme von 50.000 € netto wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bieter, die zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, werden gebeten, nachfolgende Angaben zu machen.

Name des Bieters
Rechtsform des Bieters
Handelsregisternummer (HRB)
Amtsgericht (AG)

Aufgrund der Rechtsform nicht im HRB eingetragen

Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

A.7 Hinweise

Dem Bieter / Teilnehmer ist freigestellt, die Eigenerklärung der Zuverlässigkeit durch Einreichung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 zu erbringen.

Dem Bieter/ Teilnehmer ist weiter freigestellt, diese Eigenerklärung durch Vorlage eines Zertifikats einer Präqualifizierungsdatenbank zu erbringen, sobald und sofern die bei der jeweiligen Präqualifizierungsdatenbank hinterlegten Nachweise und Erklärungen die Anforderungen der §§123,124 GWB sowie §19 MiLoG und §23 AentG erfüllen.

Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen A.1 bis A.6 meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB zur Folge haben können.

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Teil B – Erklärung zu einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft sowie zu Nachunternehmern / Eignungsleihe

B.1 Bieter- / Arbeitsgemeinschaft

Es ist keine Gründung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorgesehen (weiter Ziffer B.2)
Zur Auftragsausführung plane ich die Gründung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bitte ausfüllen) 

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, erklären hiermit, uns im Falle der Auftragserteilung zu einer Bietergemeinschaft zusammenzuschließen.

Wir erklären weiterhin, dass

  1. das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle und dem Auftrag- geber rechtsverbindlich vertritt.

  2. das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied mit befreiender Wirkung anzunehmen.

  3. alle Mitglieder für die Erfüllung des Auftrags als Gesamtschuldner haften.

Bevollmächtigter Vertreter / geschäftsführendes Mitglied:

1.Mitglied
Anschrift
Ansprechpartner
Teilaufgabe(n)
Ort, DatumUnterschrift

Weitere Mitglieder: (bei mehr als 3 Mitgliedern fügen Sie bitte eine Anlage in freier Textform mit den geforderten Angaben bei)

2.weiteres Mitglied
Anschrift
Ansprechpartner
Teilaufgabe(n)
Ort, DatumUnterschrift
3.weiteres Mitglied
Anschrift
Ansprechpartner
Teilaufgabe(n)
Ort, DatumUnterschrift

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B.2 Nachunternehmer / Eignungsleihe

Es sind keine Nachunternehmer bzw. deren Eignungsleihe vorgesehen (weiter Teil C)
Zur Auftragsausführung sind Nachunternehmer bzw. deren Eignungsleihe vorgesehen (bitte ausfüllen)

Hinweis: Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Diese Erklärung ist daher nur abzugeben, sofern zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters auf die Ressourcen eines Nachunternehmens zurückgegriffen werden soll. Der Bewerber ist gegenüber dem Auftraggeber der alleinige Schuldner.

Wir,

Firma / Bezeichnung Nachunternehmer
Anschrift
Ansprechpartner / Ruf / Email

verpflichten uns gegenüber dem Bewerber/Bieter

Firmenname des Bewerbers/Bieters

für den Fall, dass der Zuschlag in dem oben genannten Vergabeverfahren diesem Bewerber/Bieter erteilt wird, für diesen Bewerber/Bieter folgende Leistungen zu erbringen bzw. diesem folgende technische, personelle und/oder finanzielle Mittel für die Auftragsdurchführung bereitzustellen:

Teilaufgabe(n)

Wir erklären, dass uns die vorgenannten technischen, personellen und/oder finanziellen Mittel zur vertragsgerechten Erbringung der vorgenannten Leistungen zur Verfügung stehen.

, den

Ort Datum

Unterschrift Nachunternehmer (Name in Druckschrift) optionale digitale Signatur des Nachunternehmers

 Bitte mindestens mit einfacher Signatur (Textform*) unterzeichnen. 

  • Textform (="maschinell in das PDF-Formular eingetippt") gemäß §126b BGB an der dafür vorgesehenen Stelle

Hinweis: Jedes Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft unter Ziffer 1 bzw. jeder Nachunternehmer unter Ziffer 2 muss zum Nachweis der Eignung die Eigenerklärung (Anlage A; Teil A) nach § 123,124 GWB (Oberschwellenbereich) bzw. nach §31 UVgO (Unterschwellenbereich) mit der Angebotsabgabe erbringen.

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Teil C – Eigenerklärung zur Definition der Europäischen Kommission für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Zur Kennzeichnung im Rahmen der verfahrensabschließenden Vergabebekanntmachung über vergebene Aufträge gem. § 39 Vergabe- verordnung (VgV) ist es notwendig, bereits im Rahmen der Angebotsabgabe Kenntnis über die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe existente Unternehmensstruktur zu erhalten. Dieses ist notwendig, da im Rahmen der elektronischen Erstellung der Vergabebekannt- machung Angaben zu Kleinunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingetragen werden müssen.

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt dann ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Mitarbeitende hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirt- schaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.

KMU-Schwellenwerte der EU seit 01.01.2005:

und

UnternehmensgrößeMitarbeitende
Kleinst1 bis 9
Klein10 bis 49
Mittel50 bis 249
Umsatz € / JahroderBilanzsumme € / Jahr
bis 2 Millionenbis 2 Millionen
bis 10 Millionenbis 10 Millionen
bis 50 Millionenbis 43 Millionen

Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, welches Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeitenden und der Umsatz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe berücksichtigt werden.

Ich erkläre, dass das bewerbende Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe folgende Kennzahlen ausweist:

C.1Die Zahl der Mitarbeitenden …
im Einzelunternehmen
im Konzern / Unternehmensverband
C.2beträgtMitarbeitende zum
C.3Der Umsatz des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahresbeträgt€
Die Bilanzsumme des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahresbeträgt€

Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens gem. C.4 EU-Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 – Angabe bei Aktiengesellschaften nicht erforderlich

Gemäß gültiger KMU-Schwellenwerte der EU (s.o.) handelt es sich gemäß der eingetragenen Unternehmenskennzahlen bei dem bewerbenden Unternehmen um ein KMU-Unternehmen:
Ja, Unternehmensgröße KleinstKleinMittel
Nein, kein KMU-Unternehmen, da über 249 Mitarbeitende und über 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. Bilanzsumme im Jahr

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Teil D - Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - Russland-Sanktionen

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022:

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen zählen

• russische Staatsangehörige (auch doppelte Staatsbürgerschaft) oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische

• Personen, Organisationen oder Einrichtungen, juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

• natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

  1. Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Unternehmen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleihende oder Lieferanten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf diese Unternehmen entfallen).

Diese Eigenerklärung ist dem Angebot unter Angabe des Namens des Bieters beizufügen. Bei der Abgabe des Teilnahmeantrages, der Interessenbestätigung oder dem Angebot durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt diese Erklärung durch die nachstehende Angabe der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied als unterschrieben.

Hinweis: Im Falle des Vorliegens einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von jedem Teilnehmer dieser Bewerber-/Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen!

Art. 5k VO (EU) 2022/576 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Absatz (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, d) auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Absatz (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

Absatz (3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

Absatz (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

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