[Seite 1]
Bewerbungsbedingungen des Bundesamtes für Strahlenschutz
- Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO -
BfS-Bestellnummer: 1217/26-001
„Vertrag über Winterdienstleistungen“
| Allgemeiner Hinweis: | ||
|---|---|---|
| Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei unter | ||
| https://www.evergabe-online.de zur Verfügung. | ||
| Wenn sich Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automa- | ||
| tische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig | ||
| auf https://www.evergabe-online.de nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf evergabe-online | ||
| entfällt Vorgenanntes. | ||
| Gender-Hinweis: | ||
| Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in allen verfahrenszugehörigen Unterlagen ggf. auf die gleichzeitige | ||
| Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen | ||
| gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine verkürzt angewendete Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und | ||
| beinhaltet keine Wertung. |
Inhaltsverzeichnis
..................................................................................... 2
- Erstellung des Angebotes und Inhaltsanforderungen ............................................... 2
- Angebotsform und Angebotsfrist, Vorgaben zur Übermittlung, Angebotsbindefrist ............................................................................................................................................... 2 2.1 Sprache ........................................................................................... 2 2.2 Angebotsform und Übermittlung des Angebotes ............................................................................................................. 2 2.3 Angebots- und Angebotsbindefrist .................................................................................................................. 3 2.4 Nachforderung von Unterlagen ..................................................................................................................................... 3
- Nebenangebote .......................................................................................................................................... 3
- Bieterfragen ............................................................................................. 3
- Eignungs- und Zuschlagskriterien, Nachweise: ................................................................................................................................... 3 5.1 Eignungskriterien .................................................................................................................................. 3 5.2 Zuschlagskriterien ........................................................................ 4 5.3 Nachweis der Eignung, Abfrage aus dem Wettbewerbsregister ......................................... 4
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmer, KMU und Russland-Sanktionserklärung ........................................................................... 5
- Mitteilungen über Zuschlagserteilung und Bekanntmachung ............................................. 5
- Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes, Informationen über technische Mittel .......................................................................................................................................... 6
- Datenschutz ............................................................. 6
- Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen / Nachweise
BfS – Bewerbungsbedingungen ÖA - e-Vergabe-Plattform - Stand: 22.06.2026 S e ite 1 | 6
[Seite 2]
- Erstellung des Angebotes und Inhaltsanforderungen
Das Angebot ist auf Basis der Vergabeunterlagen nebst Anlagen zu erstellen, welche sich im Ordner dieses Vergabe- verfahrens auf der e-Vergabe-Plattform befinden. Es ist immer nur die jeweils aktuelle, gültige Version von Unterlagen zu verwenden. Die Verwendung von veralteten Unterlagen kann zum Ausschluss führen, wenn die Vergleichbarkeit der Angebote nicht gewährleistet ist.
In den Ihnen übersandten Unterlagen sind alle durch Sie auszufüllenden Pflichtfelder gelb markiert. Fehlende Eintragungen in den Pflichtfeldern können zum Ausschluss des Angebotes führen. Änderungen und Ergänzungen an den zu übermittelnden Unterlagen außerhalb der gelb markierten Felder sind unzulässig und können ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes gemäß § 42 UVgO führen.
Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Bieters werden nicht anerkannt und dürfen nicht einbezogen werden. Ein Verweis des Bieters auf diese Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Entfernen Sie daher bitte sämtliche vorformulierte Textbausteine in Ihrem Anschreiben bzw. Angebotserläuterungen und ggf. weiteren übermittelten Unterlagen.
Sofern den Vergabeunterlagen ein Vertragsentwurf beigefügt (z.B. EVB-IT, AMEV, Rahmenvertrag) ist, erkennt der Bieter die für dieses Verfahren vorgesehene Vertragsunterlage nebst seiner Anlagen als verbindlich an.
Der zwingende Umfang des Angebotes bestimmt sich nach der Auflistung der einzureichenden Unterlagen am Ende dieser Bewerbungsbedingungen („Checkliste“).
Sofern die Verfahrensunterlagen eine Zeichnung Ihrerseits vorsehen, sind diese an den hierfür vorgesehenen Stellen mit einer einfachen elektronischen Signatur gemäß § 126b BGB zu versehen. Diese liegt dann vor, wenn die entsprechenden Felder im Unterzeichnungsbereich in beliebiger Form unterzeichnet werden. Alternativ kann auch eine fortgeschrittene bzw. qualifizierte elektronische Signatur der Dokumente erfolgen. Eine fehlende Signatur kann - sofern gefordert - zum Angebots- ausschluss führen.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot keine ausgedruckten, händisch ausgefüllten und dann eingescannte Unterlagen bei, da diese erschwert lesbar sind und in der e-Vergabeplattform nicht mehr elektronisch ausgewertet werden können.
Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gezahlt.
- Angebotsform und Angebotsfrist, Vorgaben zur Übermittlung, Angebotsbindefrist
2.1 Sprache
Das Angebot und die beizufügenden Dokumente, Nachweise und Erklärung sind vollständig in deutscher Sprache abzufassen und die Korrespondenz mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen. Sofern diese nicht verfügbar sind, kann eine produkt- bzw. leistungserläuternde Unterlage auch in englischer Sprache eingereicht werden. Es gilt deut- sches Recht.
2.2 Angebotsform und Übermittlung des Angebotes
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.eVergabe- Online.de) abzugeben. Unterlagen dürfen nicht in ZIP-Ordner oder über die Verwendung anderweitiger Komprimierungs- methoden eingereicht verwenden. Eine anderweitige Übermittlung des Angebots (z.B. per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Das Angebot muss mindestens die in Checkliste geforderten Unterlagen enthalten.
2.3 Angebots- und Angebotsbindefrist
| Die Angebotsfrist endet am 17.11.2026 um 09:00 Uhr | ||
|---|---|---|
| Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet mit Ablauf des 18.12.2026 |
BfS – Bewerbungsbedingungen ÖA - e-Vergabe-Plattform - Stand: 22.06.2026 S e ite 2 | 6
[Seite 3]
Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Bindefrist an sein Angebot gebunden, sofern er es nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist formgerecht zurückgezogen hat.
Der Zuschlag wird bis zum Ablauf der Bindefrist elektronisch erteilt. Unterlegene Bieter werden gemäß § 46 UVgO nach Zuschlagserteilung unverzüglich über den erfolgten Zuschlag informiert.
2.4 Nachforderung von Unterlagen
Fehlende – nicht preis- und leistungsbezogene Unterlagen – können nur nachgefordert werden, sofern die vergaberechtlichen Bestimmungen dies erlauben. Im Fall der einmaligen Nachforderung erfolgt eine Fristsetzung, bis wann der Bieter die Unterlagen nachzureichen hat.
- Nebenangebote
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind Nebenangebote (Änderungsvorschläge / Alternativangebote) nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nur dann zulässig, wenn sich diese mindestens in technischer / inhaltlicher Hinsicht voneinander unterscheiden.
- Bieterfragen
Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln. Not- wendige Aufklärungen von Bieterfragen werden gesammelt und anonymisiert auf der e-Vergabeplattform veröffentlicht. Bieterfragen sollten daher so formuliert sein, dass eine Information weiterer Teilnehmer möglich ist. Mit der Übersendung einer Bieterfrage stimmen Sie einer entsprechenden Bekanntgabe zu. Die Bieterfragen werden als Anlage zur Leistungs- beschreibung Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung über die Beantwortung der Bieterfrage. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Dies schließt eine notwendige Aufklärung von Bieterfragen mit ein.
Bieterfragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass die Beantwortung bis zum Ende der Angebotsfrist gewährleistet werden kann. Spätere Fragen können unberücksichtigt bleiben. In gravierenden Fällen kann eine Verlängerung der Angebotsfrist seitens der Vergabestelle vorgenommen werden.
- Eignungs- und Zuschlagskriterien, Nachweise:
5.1 Eignungskriterien
Es werden keine gesonderten Anforderungen an die Eignung gestellt. Der Bieter hat jedoch das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO i.V.m. §§123,124 GWB in Form einer Eigenerklärung in der „Anlage A – Sammel- anlage BWB“ zu erklären.
5.2 Zuschlagskriterien
Es erhält der Bieter den Zuschlag, welcher – bei nachgewiesener Eignung- und Leistungsfähigkeit – das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Das Wertungskriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ist zu 100% der Angebotspreis unter Berücksichtigung eines ggf. gewährten Skontos.
Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass seine Eintragungen inhaltlich richtig sind und diese richtig dargestellt werden. Die im Formular hinterlegten Rechenfunktionen sind lediglich ein Hilfsmittel für den Bieter, welche von der Vergabestelle mit Adobe Produkten erstellt und getestet wurden. Bei Verwendung von Produkten anderer Hersteller kontrollieren Sie bitte sorgfältig, ob Ihre Eintragungen zutreffend dargestellt werden. Bitte verwenden Sie zum Ausfüllen der Unterlagen möglichst ebenfalls nur Adobe Produkte.
Alle Preise sind in Euro - Bruchteile davon in vollen Cent - anzugeben. Die Einzelpreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der vom Bieter abzuführende Umsatzsteuersatz ist entsprechend in dem erteilten Angebot auszuweisen. Maßgeblich ist der Bruttopreis inkl. der Umsatzsteuer. Bei Preis- oder Punktgleichheit von mehreren Angeboten oder Losen entscheidet das Los.
BfS – Bewerbungsbedingungen ÖA - e-Vergabe-Plattform - Stand: 22.06.2026 S e ite 3 | 6
[Seite 4]
Im Fall einer Angebotsabgabe durch ausländische Anbieter:
Für Leistungen eines Unternehmers i.S.d. Umsatzsteuergesetzes mit Sitz im Ausland, geht in den gesetzlich geregelten Fällen die Steuerschuldnerschaft auf den Auftraggeber als Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge Verfahren des §13b UStG). Der Bieter bietet die Leistung daher ohne Umsatzsteuer an. Um diesen Umstand im Rahmen der Angebots- wertung zu berücksichtigen, wird in den Fällen, in denen der Auftraggeber im Vertragsverhältnis mit der Umsatzsteuer belastet werden würde, dem nach den obigen Regelungen ermittelten Nettopreis die anfallende Umsatzsteuer sowie die ggf. anfallende (Einfuhr-) Umsatzsteuer sowie ggf. anfallende Zölle hinzugerechnet und zur Angebotswertung mit herangezogen.
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer des BfS lautet „DE152353730“.
5.3 Nachweis der Eignung, Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
Sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, ist der Nachweis der Eignungskriterien und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen möglichst in Form Eigenerklärung in der „Anlage A – Sammelanlage BWB – Teil A“ vom Bieter zu erbringen. Dem Bieter wird freigestellt, anstelle der Eigenerklärung bereits bei Angebotsabgabe die Eignung durch Vorlage von Nachweisen zu belegen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird seitens der Vergabestelle auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert. Der Bieter kann jedoch jederzeit während des Verfahrens aufgefordert werden, sämtliche oder einen Teil der ggf. geforderten Unterlagen beizubringen. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die anzufordernden Unterlagen bereits in aktueller Form beim Auftraggeber vorliegen oder diese Unterlagen kostenfrei bei einem Präqualifizierungssystem abgerufen werden können.
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer Ausschreibung des BfS beteiligt und die geforderten Unterlagen eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend, gültig und vollständig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen und deren Aktualität erklären.
Ergänzend kann die Eignung über eine für die Vergabestelle frei zugängliche Präqualifikationsdatenbank gem. § 122 GWB erbracht werden. Bitte fügen Sie in diesem Fall dem Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich Ihres Zertifikatscodes bei. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Ver- gabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen. Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderungen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise, Angaben oder Erklärungen dem Angebot beizufügen. Bitte übersenden Sie jedoch keinen Verweis auf abrufbare Webinhalte mittels eines Hyperlinks. Über Bieter, deren Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, wird ab einem Auftragswert von 50.000,- € netto eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt. Es ist den Bietern freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe einzureichen.
Für den Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes eines Nachunternehmers beachten Sie bitte auch die nachfolgenden Hinweise, welche Unterlagen dem Angebot beizufügen sind.
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmer, KMU und Russland-Sanktionserklärung
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind im Angebot jeweils die Mitglieder sowie ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben (Unterschrift gemäß § 126b BGB oder Signatur). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eintragungen sind in der „Anlage A - Sammelanlage BWB - Teil B“ der Vergabeunterlagen vorzunehmen und dem Angebot beizufügen. Es gilt dabei § 43 Abs. 9 VgV.
Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft muss das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe einzeln in „Anlage A - Sammelanlage BWB - Teil A“ ausgefüllt und mit dem Angebot eingereicht werden. Die sonstig geforderten Eignungsnach- weise müssen von der Bietergemeinschaft lediglich gesamtheitlich erfüllt werden; d.h. nicht jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss alle Eignungskriterien erfüllen.
BfS – Bewerbungsbedingungen ÖA - e-Vergabe-Plattform - Stand: 22.06.2026 S e ite 4 | 6
[Seite 5]
Eine von Ihnen beabsichtigte Vergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist ebenfalls in der „Anlage A - Sammelanlage BWB - Teil B“ mit der Einreichung des Angebotes anzuzeigen. Hierbei sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen. Die Benennung ist nur erforderlich, sofern diese zumutbar ist. Die Eignung eines Nachunternehmers ist der Vergabestelle im Fall der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die Kosten der Unterauftragnehmer sind bereits bei der Angabe der Preise zu berücksichtigen. Nur so ist eine Vergleichbarkeit bei der Angebotsauswertung gewährleistet. Vor Zuschlagserteilung kann verlangt werden, dass Sie die Nachunternehmer benennen und nachweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel der Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Weiterhin ist es zur Erfüllung statistischer Meldepflichten notwendig, dass die Erklärung zur Definition der Europäischen Kommission für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) über die „Anlage A - Sammelanlage BWB - Teil C“ von jedem Bieter erfolgt.
Mit der notwendigen Zeichnung der „Anlage A - Sammelanlage BWB“ erklärt der Bieter abschließend, dass er nicht gegen die Ausführungen des „Teils D - Erklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - Russland-Sanktionen“ verstößt.
7. Mitteilungen über Zuschlagserteilung und Bekanntmachung
Die Bieter werden über die Ablehnung eines Angebots und über die Ergebnisse des Verfahrens gemäß § 46 UVgO elektro- nisch informiert. Die Bekanntmachungspflichten für vergebene Aufträge ergeben sich aus § 30 UVgO. Sofern Ihre geschäft- lichen Interessen einer solchen Bekanntgabe zuwiderlaufen, teilen Sie dies bitte vor Zuschlagserteilung mit.
8. Fragen zur e-Vergabe-Plattform des Bundes, Informationen über technische Mittel
Bei Fragen zur bieterseitigen Nutzung der e-Vergabe-Plattform des Bundes sowie bei technischen Problemen steht den Bietern ausschließlich die Hotline des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Inneren zur Verfügung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unter derzeit www.evergabe-online.de.
Alle notwendigen Informationen über die im Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel, die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel und verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren können ebenfalls über den Internetauftritt www.evergabe-online.de abgerufen werden.
BfS – Bewerbungsbedingungen ÖA - e-Vergabe-Plattform - Stand: 22.06.2026 S e ite 5 | 6
[Seite 6]
9. Datenschutz
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet, welche von Ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung von Ihnen übermittelt werden. Zudem verarbeitet das BfS - soweit es erforderlich ist - personenbezogene Daten, welche aus öffentlich zugänglichen Quellen (wie Handels- und Vereinsregister, Wettbewerbsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewonnen werden oder die von anderen Behörden des Bundes und der Länder oder von sonstigen Dritten (z.B. Auskunfteien) berechtigt übermittelt werden. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die IP-Adresse).
Persönliche Daten werden gespeichert z.B. im Zusammenhang mit der Wertung und Dokumentation von Angeboten, Bieter- fragen, Daten aus der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlungsverkehr), Dokumentationsdaten (z.B. über Fragen und Antworten zu Vergabeverfahren.
Auf die Datenschutzerklärungen des Bundesamtes für Strahlenschutz unter … http://www.bfs.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html
sowie des Beschaffungsamtes des Bundeministeriums des Inneren unter … https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/MenueTop/Datenschutz/datenschutz_node.html
wird inhaltlich verweisen.
Die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Sie ist freiwillig. Sofern Sie geforderte Daten jedoch nicht übermitteln, kann dies dazu führen, dass ihr Angebot nicht gewertet werden kann und daher entweder eine schlechtere Bewertung erhält oder ausgeschlossen werden muss.
Es wird darum gebeten, nur die zwingend erforderlichen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Soweit die Erhebung der Daten nicht beim Betroffenen selbst erfolgt (beispielsweise personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter), ist dem Angebot eine Einwilligung des Betroffenen beizufügen. Der Betroffene ist auf die jederzeitige Möglichkeit des Widerrufs seiner Einwilligung sowie auf den vorgesehen Zweck der Verarbeitung hinzuweisen.
10. Liste der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen / Nachweise
Ihr Angebot muss beinhalten (Checkliste):
| lfd. Nr. | Zusammenfassung des Angebotsinhaltes | beigelegt |
|---|---|---|
| 1 | Ausgefüllte und mit einfacher Signatur (Textform gem. § 126 BGB) versehene Anlage A – Sammelanlage BWB | |
| 2 | Ausgefüllter und mit einfacher Signatur (Textform gem. § 126 BGB) versehener Dienstleistungsertragsentwurf | |
| 3 | Ausgefüllte(s) und mit einfacher Signatur (Textform gem. § 126 BGB) versehene(s) (Anlage 2 -) Angebotsformular | |
| 4 | Anhang zu Anlage 2 – Detailpreisblatt zum Angebotsformular | |
| 5 | Aussagekräftige Produktbeschreibungen, aus welcher die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung benannten Anforderungskriterien eindeutig ersichtlich ist. |
-Ende der Bewerbungsbedingungen-
BfS – Bewerbungsbedingungen ÖA - e-Vergabe-Plattform - Stand: 22.06.2026 S e ite 6 | 6