Allgemeine Vertragsgrundlage
| Vergabeverfahren: StBo_ZVS1_2026_00457_ÖA_62_Winterdienst 2026/2027 Lose 3-6 |
Die Vergabe erfolgt nach folgenden Vorschriften; sie gelten mit Angebotsabgabe als bekannt:
| [x] | §75a GO-NRW |
| [ ] | Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge 2016 (Vergabeverordnung VgV) in Verbindung mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2016 (GWB) |
| 1. | Vertragsbestandteile sind: Die Beschreibung der Leistungen einschließlich etwaiger Planunterlagen. Die etwaigen "Besonderen Vertragsbedingungen" für einzelne Leistungsarten. Die "Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum". Die einschlägigen DIN-Bestimmungen, neueste Fassung. Die allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) -gelten nur bei unterschwelligen Beschaffungen Die Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (Preisrecht für Nicht-Bauleistungen) in der jeweils neuesten Fassung. Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in der aufgeführten Reihenfolge. |
| 2. | Es wird Skonto gewährt (Nr. 9 der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen"). Bei Einhaltung einer Frist von 3 Wochen nach Lieferung und Eingang der Rechnung: | Wochen | ||
| Tage | ||||
| % | ||||
| 3. | Werktage nach Auftragserteilung, innerhalb der die Leistung erfolgt bzw. zu erfolgen hat: | Tage | ||
| 4. | Gewährleistung gemäß BGB (Nr. 6 der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen") Zeitraum, Gegenstand: | ---------------------------------------------- | ||
| 5. | Bis zum Ablauf der bezeichneten Bindefrist halten wir uns an das Angebot gebunden: | 30.10.2026 | ||
| 6. | Vertragsstrafe | für jeden Werktag (ohne Samstage) | -------------------- | Euro |
| für jede Kalenderwoche | -------------------- | Euro | ||
| 7. | Die Stadt ist berechtigt, zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht eine Sicherheit in Höhe des Prozentsatzes der Auftragssumme zu verlangen: | -------------------- | % | |
| 8. | Bieterseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. |