| Rahmenvertrag Winterdienst 2026/2027 an städtischen Grundstücken im Bochumer Stadtgebiet in der Zeit vom 01.11.2026 – 30.04.2027 gemäß beiliegender Leistungsbeschreibung inkl. aller Anlagen V e r t r a g s z e i t r a u m 01.11.2026 – 30.04.2027 L o s w e i s e V e r g a b e / L o s l i m i t i e r u n g Zur Qualitätssicherung erfolgt eine losweise Vergabe. Daher können auch einzelne Lose angeboten werden. Es wurden vier Lose gebildet, die den Stadtbezirken entsprechen. Ein Bieter kann den Zuschlag für 1 Los erhalten (Loslimitierung). Liegen weniger wertbare Angebote als zu vergebende Lose vor, kann ein Bieter auch mehrere Lose erhalten. Die Lose werden in der Reihenfolge der Größe vergeben (Los 6, Los 4, Los 3, Los 5). Hat ein Bieter bereits das preisgünstigste Angebot für ein Los abgegeben, bleibt sein Angebot für die übrigen Lose unberücksichtigt; es sei denn, es liegen weniger wertbare Angebote als zu vergebende Lose vor. In diesem Fall wird erneut unter allen wertbaren Angeboten das preisgünstigste Angebot für dieses Los ermittelt. Diese Verfahrensweise wird bei allen Losen angewendet. Angebote, die 50 % und mehr über dem preisgünstigsten wertbaren Angebot liegen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Die Lose 1 und 2 wurden bereits in einem ersten Verfahren vergeben. N e b e n a n g e b o t e Nebenangebote sind nicht zugelassen. W e r t u n g d e r A n g e b o t e Die Angebote werden bei Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen ausschließlich nach dem Angebotsendpreis je Los gewertet. A n g e b o t s s u m m e n / K a l k u l a t i o n Die Ermittlung der Quadratmeter je Los erfolgte in der Annahme eines 10-maligen Einsatzes im Vertragszeitraum. Die Quadratmeter wurden gerundet. Bis zum Leistungsbeginn und innerhalb des Vertragszeitraumes sind naturgemäß Veränderungen zu erwarten. Die Berechnung und Bezahlung der Leistungen erfolgt auf Grundlage Ihres angebotenen Quadratmeterpreises je tatsächlichem Winterdiensteinsatz. Der Quadratmeterpreis beinhaltet sämtliche Kosten (Kontrollfahrten, An- und Abfahrt, Personalkosten, Streumaterial, Entfernung des Streugutes). Weitere Berechnungen erfolgen nicht. Erfolgt kein tatsächlicher Winterdiensteinsatz, wird auch nichts berechnet. Teilleistungen, wie z. B. bloße Kontrollfahren, werden nicht vergütet. Beispielrechnung: Bei einer Fläche von beispielsweise 75 m², einem 5-maligen Winterdiensteinsatz und einem Preis von 0,18 Euro/m² sind 67,50 Euro/netto zu berechnen (75 x 5 x 0,18 Euro = 67,50 Euro). Ihre Einzelpreise je Los tragen Sie bitte unter Berücksichtigung von Mehrwertsteuer und ggf. Skonto in das beiliegende Leistungsverzeichnis (Excel-Tabelle) ein. Bitte laden Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis bei Angebotsabgabe unbedingt im Excel-Format hoch. Z a h l u n g s b e d i n g u n g e n Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Bochum. Bei der preislichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 % und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird. E i g n u n g / E i g e n e r k l ä r u n g Mit Abgabe des Angebotes wird erklärt, dass die Eignungsvoraussetzungen gemäß Eigenerklärung vorliegen. Damit sind die formalen Eignungsvoraussetzungen zur Erteilung dieses öffentlichen Auftrages erfüllt. Des Weiteren soll zur Überprüfung der Eignung folgender Nachweis beigefügt werden: * Treffende und schlüssige Erklärung/Beschreibung, wie der Winterdienst in Bochum sichergestellt werden kann; hier insbesondere eine Beschreibung der tatsächlichen Möglichkeit eines kurzfristigen Einsatzes in den frühen Morgenstunden bzw. in den Abendstunden * Auf Verlangen der Stadt Bochum sind Nachweise der Leistungsfähigkeit anhand von vergleichbaren Referenzen zu erbringen. T a r i f t r e u e - u n d V e r g a b e g e s e t z - T V g G N R W Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil. E l e k t r o n i s c h b e r e i t g e s t e l l t e V e r g a b e u n t e r l a g e n Die von der Stadt Bochum elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind die verbindlichen vertraglichen Grundlagen für dieses Vergabeverfahren. Änderungen an den Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Werden Veränderungen erst nach Auftragserteilung festgestellt, gelten dennoch die von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen als Geschäftsgrundlage für diesen Vertrag. A n s p r e c h p e r s o n S t a d t B o c h u m Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Lipka unter Telefonnummer 0234 9105324 zur Verfügung. Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr (VMP) bis zum 05.10.2026 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert. Sollten Sie zum Verfahren mehrere Fragen haben, werden Sie gebeten, diese nach Möglichkeit zusammengefasst in einer Nachricht über die Kommunikationsebene einzureichen. Bitte beachten Sie, dass jeden Montag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (VMP) Wartungsarbeiten stattfinden. In dieser Zeit können in der Regel keine Angebote hochgeladen werden und auch Fragen, die Sie über die Kommunikationsebene stellen, werden möglicherweise nicht weitergeleitet. A n g e b o t s a b g a b e Bitte beachten Sie, dass Angebote, die über die Kommunikationsebene im VMP eingereicht werden, nicht die Voraussetzung einer elektronischen Abgabe erfüllen. Die Einreichung über die Kommunikationsebene führt zum Ausschluss des Angebots. |
Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 16:24 (Europe/Berlin)
Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de
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