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VERGABEUNTERLAGEN
Vergabe: Winterdienst 2026/2027 bis 2029/2030
Auftraggeber
Stadt Wörth am Rhein Mozartstraße 2 76744 Wörth am Rhein
Leistungszeitraum
01.11.2026 bis 15.04.2030, jeweils während der nachfolgenden Winterdienstperioden:
Winterdienstperiode 2026/2027: 01.11.2026 – 15.04.2027 Winterdienstperiode 2027/2028: 01.11.2027 – 15.04.2028 Winterdienstperiode 2028/2029: 01.11.2028 – 15.04.2029 Winterdienstperiode 2029/2030: 01.11.2029 – 15.04.2030
Einsatzgebiet
Stadtgebiet Wörth am Rhein, insbesondere Ortsbezirk Wörth und Ortsbezirk Maximiliansau.
TEIL A – LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Gegenstand der Ausschreibung
Die Stadt Wörth am Rhein beabsichtigt, einen Auftragnehmer mit der Durchführung von Winterdienstleistungen auf festgelegten wichtigen und verkehrswichtigen Straßen im Stadtgebiet Wörth am Rhein einschließlich des Ortsbezirks Maximiliansau zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat hierfür ein geeignetes Winterdienstfahrzeug einschließlich Fahrer, Schneepflug und Sole-Streutechnik bereitzustellen.
Die Leistungen umfassen, soweit durch den Auftraggeber angeordnet:
Schneeräumung, Streuen mit Natriumchlorid-Sole (NaCl), Räumen und anschließendes Streuen, kombinierte Räum- und Streueinsätze, erforderliche Wiederholungsfahrten.
Die konkret zu bearbeitenden Straßen und Streckenabschnitte ergeben sich aus den als Anlage 1 beigefügten Streuroutenlisten.
Die Vergütung erfolgt ausschließlich nach dem im Preisblatt angebotenen Einheitspreis je Einsatzstunde.
Eine gesonderte Vergütung für Vorhaltung, Bereitschaft, Fahrzeug, Fahrer, Ersatzfahrer, Sole, Salz, Sonn- und Feiertagseinsätze, Nachtarbeit oder sonstige Zuschläge erfolgt nicht.
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- Abgrenzung zum städtischen Bauhof
Der städtische Bauhof führt weiterhin eigene Winterdiensteinsätze durch.
Der Auftragnehmer unterstützt den städtischen Winterdienst ausschließlich auf den ihm vom Auftraggeber jeweils zugewiesenen Strecken.
Der Auftraggeber entscheidet im jeweiligen Einzelfall, ob und in welchem Umfang der Auftragnehmer eingesetzt wird.
Der Auftraggeber ist berechtigt, entsprechend der aktuellen Witterungs-, Verkehrs- und Gefahrenlage
die zu bearbeitenden Straßen und Streckenabschnitte, die Bearbeitungsreihenfolge, die Einsatzart und den Umfang des jeweiligen Einsatzes
festzulegen.
- Einsatzgebiet und Strecken
Der Auftragnehmer bearbeitet die vom Auftraggeber jeweils zugewiesenen Strecken aus den Streuroutenlisten der Anlage 1.
Hierzu gehören insbesondere:
wichtige Hauptverkehrsstraßen, verkehrswichtige Verbindungsstraßen, Straßen mit besonderer Verkehrsbedeutung, gefährliche Streckenabschnitte, Steigungs- und Gefällstrecken, sonstige vom Auftraggeber festgelegte wichtige Strecken.
Die Streuroutenlisten sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden Bestandteil des späteren Vertrages.
Die Streckenlisten dienen der Beschreibung des möglichen Leistungsumfangs. Sie begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers darauf, dass bei jedem Einsatz sämtliche aufgeführten Strecken bearbeitet werden.
Der Auftraggeber kann aufgrund der jeweiligen Witterungs-, Verkehrs- und Gefahrenlage die Reihenfolge der zu bearbeitenden Strecken bestimmen.
- Art und Umfang der Winterdienstleistungen
4.1 Schneeräumung
Bei Schneefall und entsprechender Schneelage kann der Auftraggeber die Räumung der in den Streuroutenlisten aufgeführten und jeweils zugewiesenen Straßen anordnen.
Die Räumung erfolgt mit dem vom Auftragnehmer bereitgestellten Schneepflug.
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Der Auftragnehmer hat die zugewiesenen Straßen entsprechend der Anweisung des Auftraggebers, den örtlichen Gegebenheiten und den Anforderungen der Verkehrssicherheit fachgerecht zu räumen.
Bei anhaltendem Schneefall können Wiederholungsräumungen angeordnet werden.
4.2 Streuen
Bei bestehender oder zu erwartender Glätte kann der Auftraggeber das Streuen der zugewiesenen Straßen anordnen.
Das Streuen hat insbesondere auf wichtigen und verkehrswichtigen Straßen sowie besonders gefährdeten Streckenabschnitten zu erfolgen.
Die Ausbringmenge ist entsprechend den Witterungs-, Straßen- und Verkehrsverhältnissen einzustellen.
4.3 Räumen und Streuen
Nach einem Räumeinsatz kann ein anschließender Streueinsatz angeordnet werden.
Ebenso kann der Auftraggeber einen kombinierten Räum- und Streueinsatz anordnen.
Bei anhaltendem Schneefall oder wiederkehrender Glätte können mehrere aufeinanderfolgende Einsatzfahrten angeordnet werden.
- Fahrzeug
Der Auftragnehmer stellt ein geeignetes Winterdienstfahrzeug einschließlich Fahrer zur Verfügung.
Das Fahrzeug kann nach vorheriger Abstimmung auf dem Gelände des städtischen Bauhofs abgestellt werden.
Das Fahrzeug muss:
für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein, für den vorgesehenen Winterdienst geeignet sein, über eine geeignete Schneepflugeinrichtung verfügen, über eine geeignete Sole-Streueinrichtung verfügen, über die erforderlichen Warn- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen, insbesondere mit einer gelben Rundumleuchte ausgestattet sein.
Die Fahrzeuge müssen hinsichtlich ihrer Größe, Leistung, Räumbreite, Tankkapazität und Streutechnik für das vorgesehene Einsatzgebiet geeignet sein.
Die erforderliche Dimensionierung und Auswahl der Fahrzeuge und Winterdienstausrüstung obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug während des gesamten Leistungszeitraums technisch einsatzbereit ist.
Bei Ausfall eines Fahrzeuges ist unverzüglich ein technisch gleichwertiges oder leistungsfähigeres Ersatzfahrzeug einzusetzen.
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- Schneepflug
Der Auftragnehmer stellt einen geeigneten Schneepflug einschließlich sämtlicher erforderlicher Anbau-, Steuerungs- und Betriebseinrichtungen zur Verfügung.
Der Schneepflug muss für die zu bearbeitenden Straßen geeignet sein und eine fachgerechte Räumung ermöglichen.
Sämtliche Anschaffungs-, Wartungs-, Reparatur-, Anbau- und Betriebskosten des Schneepfluges sind mit dem angebotenen Einheitspreis abgegolten.
- Sole-Streutechnik
Die Winterdienstfahrzeuge sind mit einer geeigneten Sole-Streueinrichtung auszurüsten.
Die Streueinrichtung muss eine gleichmäßige und kontrollierte Ausbringung der Sole ermöglichen.
Die Ausbringmenge muss entsprechend den Witterungs- und Straßenverhältnissen eingestellt werden können.
Die erforderliche Streutechnik einschließlich Tank, Pumpe, Leitungen, Dosier- und Steuerungstechnik wird durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Die Streutechnik ist während des gesamten Leistungszeitraums betriebsbereit zu halten.
- Bereitstellung und Herstellung der Sole
Die für die Durchführung der beauftragten Streuleistungen erforderliche Sole wird vollständig durch den Auftragnehmer bereitgestellt.
Der Auftragnehmer übernimmt auf eigene Kosten:
Beschaffung des erforderlichen Auftausalzes, Herstellung der Sole, Lagerung, Vorhaltung, Befüllung des Streufahrzeuges, Reinigung der hierfür erforderlichen Betriebsmittel.
Eine fertige Sole wird vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt.
Die Solemischanlage des Auftragnehmers darf nach vorheriger Abstimmung auf dem Bauhofgelände des Auftraggebers aufgestellt und betrieben werden.
Die Aufstellung und der Betrieb haben unter Beachtung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher, behördlicher, technischer, arbeitsschutzrechtlicher, umweltrechtlicher und sicherheitsrechtlicher Anforderungen zu erfolgen.
Sämtliche erforderlichen Genehmigungen, Prüfungen und Nachweise sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen bzw. zu erbringen.
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch die Solemischanlage keine Beeinträchtigungen oder Gefährdungen des Bauhofbetriebs, der Beschäftigten oder Dritter entstehen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Anlage vollständig zurückzubauen und die genutzte Fläche ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen.
Ein Wasser- und Stromanschluss ist vorhanden und kann genutzt werden.
Sämtliche Kosten für Salz, Wasser, Herstellung, Lagerung, Vorhaltung, Befüllung und Bereitstellung der Sole sind in den angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
- Qualität der Sole
Es ist ausschließlich Natriumchlorid-Sole (NaCl) einzusetzen.
Das verwendete Natriumchlorid muss für den Winterdienst geeignet sein und den einschlägigen technischen Anforderungen entsprechen.
Die einzusetzende Sole muss zum Zeitpunkt der Ausbringung einen Salzgehalt von
22 % NaCl ± 1 Prozentpunkt
aufweisen.
Damit ist ein zulässiger Konzentrationsbereich von 21 % bis 23 % NaCl einzuhalten.
Der Auftragnehmer hat die Konzentration der hergestellten bzw. verwendeten Sole regelmäßig mit einem geeigneten Messgerät zu überprüfen.
Die Messergebnisse sind zu dokumentieren.
Der Auftraggeber ist berechtigt, während eines Einsatzes oder der Vorhaltung unangekündigt Proben aus dem Streufahrzeug oder vorhandenen Lagertanks zu entnehmen oder entnehmen zu lassen.
Wird eine Konzentration außerhalb des zulässigen Bereichs festgestellt, hat der Auftragnehmer die Ursache unverzüglich zu beseitigen.
- Fahrer
Der Auftragnehmer stellt für jeden angeordneten Einsatz einen geeigneten Fahrer.
Der Fahrer muss:
über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, mit dem eingesetzten Fahrzeug vertraut sein, mit der Bedienung des Schneepfluges vertraut sein, mit der Bedienung der Sole-Streutechnik vertraut sein, die Anforderungen des Winterdienstes kennen, die zugewiesenen Strecken kennen.
Bei Ausfall des vorgesehenen Fahrers ist unverzüglich ein geeigneter Ersatzfahrer einzusetzen.
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Der Ausfall eines Fahrers entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.
- Nachweise der Leistungsfähigkeit und Eignung
Der Bieter hat mit dem Angebot die für die Eignungsprüfung erforderlichen Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise müssen erkennen lassen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Mittel sowie über ausreichende Erfahrung verfügt, um die ausgeschriebenen Winterdienstleistungen zuverlässig und fachgerecht durchführen zu können. Die technischen und beruflichen Eignungsnachweise können insbesondere Referenzen, Angaben zu Fachkräften und technische Ausstattung umfassen.
Die geforderten Eignungsanforderungen müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und zu Art und Umfang des Auftrags angemessen sein.
11.1 Referenzen
Der Bieter hat mindestens eine geeignete Referenz über eine vergleichbare Winterdienstleistung anzugeben.
Die Referenz soll grundsätzlich aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist stammen. Vergleichbare Leistungen aus einem längeren Zeitraum können berücksichtigt werden, soweit dies zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs erforderlich ist.
Die Referenzangabe soll mindestens enthalten:
Name des Auftraggebers, Ansprechpartner und Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Art der erbrachten Winterdienstleistungen, Umfang der Leistung, gegebenenfalls betreute Strecken oder Einsatzstunden, eingesetzte Winterdiensttechnik.
Als vergleichbar gelten insbesondere Winterdienstleistungen für Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, Straßenbaulastträger, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Auftraggeber mit vergleichbaren Anforderungen an Einsatzbereitschaft und Winterdiensttechnik.
11.2 Technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat darzustellen, dass ihm die für die Durchführung des Auftrags erforderliche Winterdiensttechnik zur Verfügung steht.
Anzugeben sind insbesondere:
Hersteller und Typ des vorgesehenen Winterdienstfahrzeugs, zulässiges Gesamtgewicht, Motorleistung, soweit für die Beurteilung der Eignung relevant, Räumbreite des Schneepfluges, Art des Schneepfluges, Art und Ausführung der Sole-Streutechnik,
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Fassungsvermögen des Sole-/Streutanks, Möglichkeit zur Einstellung der Ausbringmenge, vorhandene Warn- und Beleuchtungseinrichtungen, vorhandenes oder kurzfristig verfügbares Ersatzfahrzeug.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind geeignete technische Unterlagen oder sonstige Nachweise vorzulegen.
11.3 Personelle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat darzustellen, dass während des gesamten Leistungszeitraums ausreichend geeignetes Personal zur Verfügung steht.
Anzugeben sind insbesondere:
vorgesehener Fahrer, Ersatzfahrer, erforderliche Fahrerlaubnis, Erfahrung bzw. Einweisung im Umgang mit dem eingesetzten Winterdienstfahrzeug, Erfahrung bzw. Einweisung in der Bedienung des Schneepfluges, Erfahrung bzw. Einweisung in der Bedienung der Sole-Streutechnik.
Der Bieter hat zu erklären, dass bei Ausfall des vorgesehenen Fahrers unverzüglich ein geeigneter Ersatzfahrer eingesetzt werden kann.
11.4 Einsatzbereitschaft
Der Bieter hat durch Eigenerklärung zu bestätigen, dass während des gesamten Leistungszeitraums die erforderlichen personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Einhaltung der vereinbarten Reaktionszeit von 45 Minuten vorhanden sind.
Die Erklärung muss insbesondere bestätigen, dass:
Fahrzeug und Winterdienstausrüstung einsatzbereit gehalten werden, ein geeigneter Fahrer zur Verfügung steht, ein geeigneter Ersatzfahrer zur Verfügung steht, bei Fahrzeugausfall kurzfristig ein geeignetes Ersatzfahrzeug eingesetzt werden kann, die erforderliche Sole in ausreichender Menge und Qualität bereitgestellt werden kann, die Einsatzbereitschaft auch nachts sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gewährleistet ist.
11.5 Nachweis über die Bereitstellung der Sole
Der Bieter hat zu erklären, dass er während des gesamten Leistungszeitraums die für die beauftragten Einsätze erforderliche NaCl-Sole eigenverantwortlich herstellen, lagern und bereitstellen kann.
Die Erklärung muss insbesondere die Einhaltung des in Ziffer 9 festgelegten Salzgehalts von 21 % bis 23 % NaCl umfassen.
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Auf Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise über die vorhandene bzw. vorgesehene Solemisch-, Lager- und Messtechnik vorzulegen.
11.6 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers geeignete Nachweise über seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Hierzu können insbesondere geeignete Nachweise über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung oder sonstige geeignete Unterlagen verlangt werden.
11.7 Eigenerklärungen und ergänzende Nachweise
Der Nachweis der Eignung soll grundsätzlich durch Eigenerklärungen erfolgen. Ergänzende Unterlagen können insbesondere von aussichtsreichen Bietern bzw. nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Vergaberechts verlangt werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind insbesondere vorzulegen:
Zulassungsbescheinigung des vorgesehenen Winterdienstfahrzeugs, technische Unterlagen zum Fahrzeug, technische Unterlagen zum Schneepflug, technische Unterlagen zur Sole-Streutechnik, Führerscheinnachweise der vorgesehenen Fahrer, Referenzbestätigungen, Nachweise über die Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeug und Ersatzpersonal, geeignete Nachweise zur Soleherstellung und -messung, Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung, sonstige zur Eignungsprüfung erforderliche Unterlagen.
Der Auftragnehmer hat Änderungen hinsichtlich der für die Leistungsfähigkeit maßgeblichen Voraussetzungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich mitzuteilen und sicherzustellen, dass die vertraglich geschuldete Leistungsfähigkeit weiterhin gewährleistet ist.
Soweit ein Bieter zur Erfüllung der Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, sind die hierfür erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen nach den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften vorzulegen.
- Einweisung und Streckenkenntnis
Vor Beginn jeder Winterdienstperiode kann der Auftraggeber eine Einweisung in die zu bearbeitenden Strecken durchführen.
Der Auftragnehmer ist unabhängig davon verpflichtet, sich rechtzeitig mit den örtlichen Gegebenheiten, Streckenverläufen und besonderen Gefahrenstellen vertraut zu machen.
Die erforderliche Orts- und Streckenkenntnis ist vom Auftragnehmer auf eigene Kosten sicherzustellen.
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- Einsatzanordnung
Die Anordnung eines Winterdiensteinsatzes erfolgt durch den Auftraggeber bzw. die von ihm benannte Einsatzleitung telefonisch oder über ein vom Auftraggeber festgelegtes Kommunikationsmittel.
Eine Einsatzanordnung kann insbesondere erfolgen bei:
Schneefall, Schneelage, Eisglätte, Reifglätte, überfrierender Nässe, sonstiger erheblicher Glättegefahr.
Der Auftragnehmer hat die Einsatzanordnung unverzüglich entgegenzunehmen.
Die Einsatzanordnung kann insbesondere Angaben enthalten zu:
Einsatzart, zu bearbeitenden Strecken, Priorität bzw. Reihenfolge, Zeitpunkt des Einsatzbeginns, besonderen örtlichen Gefahren oder Hindernissen.
- Reaktionszeit und Vertragsstrafe
Der Auftragnehmer hat nach erfolgter Einsatzanordnung innerhalb von 45 Minuten am vereinbarten Startpunkt der zugewiesenen Route einsatzbereit zu sein.
Als einsatzbereit gilt das Winterdienstfahrzeug, wenn es mit dem vorgesehenen Fahrer und der erforderlichen funktionsfähigen Winterdienstausrüstung am vereinbarten Startpunkt zur unmittelbaren Aufnahme der Leistung bereitsteht.
Die Reaktionszeit beginnt mit dem Zeitpunkt der nachweisbaren Einsatzanordnung.
Eine Überschreitung der Reaktionszeit ist nur dann vertragsrelevant, wenn sie aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund erfolgt.
Für jede angefangene halbe Stunde der vom Auftragnehmer zu vertretenden Überschreitung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € verwirkt.
- Vorhaltung und Einsatzbereitschaft
Der Auftragnehmer hat während des gesamten Leistungszeitraums sicherzustellen, dass er für angeordnete Einsätze innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit mit dem erforderlichen Personal und den erforderlichen technischen und organisatorischen Ressourcen zur Verfügung steht.
Die mit der Vorhaltung und Einsatzbereitschaft verbundenen sämtlichen Kosten sind vollständig in den angebotenen Einheitspreis einzukalkulieren.
Eine gesonderte Vergütung der Vorhaltekosten erfolgt nicht.
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In den Einheitspreis sind insbesondere auch sämtliche Kosten und Zuschläge einzukalkulieren, die aufgrund von Einsätzen
nachts, an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen, außerhalb üblicher Arbeitszeiten
entstehen.
Eine gesonderte Abrechnung dieser Zuschläge erfolgt nicht.
Während des gesamten Leistungszeitraums müssen insbesondere
Fahrzeug, Fahrer, Ersatzfahrer, Schneepflug, Streutechnik und Sole
innerhalb der vereinbarten Reaktionszeit zur Verfügung stehen.
- Mindestabnahme
Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestabnahme von 8 Einsatzstunden je vollem Kalendermonat während der jeweiligen Winterdienstperiode.
Für den Monat April wird aufgrund des Leistungsendes zum 15.04. eine anteilige Mindestabnahme von 4 Einsatzstunden garantiert.
Damit beträgt die garantierte Mindestabnahme je Winterdienstperiode:
44 Einsatzstunden
Für die vier ausgeschriebenen Winterdienstperioden beträgt die garantierte Mindestabnahme insgesamt:
176 Einsatzstunden.
Die Mindestabnahme stellt eine garantierte Mindestvergütung dar.
Sie wird unabhängig davon vergütet, ob die tatsächlich angeordneten und geleisteten Einsatzstunden die garantierte Mindestabnahmemenge erreichen.
Die Vergütung der Mindestabnahmemenge erfolgt zum angebotenen Einheitspreis.
Nicht in Anspruch genommene Mindeststunden können nicht auf andere Monate oder Winterdienstperioden übertragen, vorgezogen oder verrechnet werden.
Für die Abrechnung ist zwischen tatsächlich geleisteten Einsatzstunden und ausschließlich aufgrund der Mindestabnahme vergüteten Stunden zu unterscheiden.
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- Abrechnung und Dokumentation
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich.
Abgerechnet werden:
- die tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Einsatzstunden und
- gegebenenfalls die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Einsatzstunden und der vertraglich garantierten Mindestabnahme.
Die Einsatzzeit beginnt mit dem tatsächlichen Beginn des Räum- oder Streuvorgangs auf der ersten vom Auftraggeber zugewiesenen Straße.
Die Einsatzzeit endet mit dem Abschluss des Räum- oder Streuvorgangs auf der letzten vom Auftraggeber zugewiesenen Straße.
Reine Anfahrtszeiten zum Einsatzgebiet, Rückfahrten nach Einsatzende sowie allgemeine Rüstzeiten werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat für jeden Einsatz ein maschinelles oder handschriftliches Einsatzprotokoll zu führen.
Das Einsatzprotokoll muss mindestens enthalten:
Datum, Zeitpunkt der Alarmierung, Zeitpunkt der Einsatzbereitschaft, Einsatzbeginn, Einsatzende, Einsatzdauer, befahrene bzw. bearbeitete Strecken, Art des Einsatzes, gegebenenfalls ausgebrachte Solemenge, gemessene Solekonzentration, verwendetes Messgerät, besondere Vorkommnisse und Hindernisse.
Die Fahrgeschwindigkeit und Einsatzdauer richten sich nach den tatsächlichen Straßen-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen sowie den technischen Möglichkeiten des eingesetzten Fahrzeuges.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen wirtschaftlich und fachgerecht durchzuführen.
Die Einsatzprotokolle sind der jeweiligen Monatsrechnung beizufügen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln geeignete Nachweise über die tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten und die durchgeführten Strecken zu verlangen.
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TEIL B – PREISBLATT
Preisblatt – Winterdienst
Ausschreibung: Winterdienst 2026/2027 bis 2029/2030
Bieter: ______________________________________________
Einheitspreis USt. 19 Einheitspreis Pos. Leistungsbeschreibung Einheit netto % brutto Einsatzstunde Winterdienst – Räumen, Streuen bzw. kombinierter Räum- und Streueinsatz einschließlich Fahrzeug, Fahrer, Ersatzfahrer, Schneepflug, Streugerät, 1 Sole, Salz, Betriebsstoffe, Wartung Std. ______ € ______€ ______ € und Reparaturen, Vorhaltung und Einsatzbereitschaft sowie sämtlicher sonstiger Kosten einschließlich Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätzen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertrag
Mindestabnahme
Winterdienstperiode Garantierte Mindestabnahme 2026/2027 44 Std. 2027/2028 44 Std. 2028/2029 44 Std. 2029/2030 44 Std. Gesamt 176 Std.
Garantierte Mindestvergütung
Berechnung Netto USt. 19 % Brutto
176 Einsatzstunden × Einheitspreis __________ € __________ € __________ €
Hinweis: Die Mindestabnahme von 176 Einsatzstunden stellt die über die vier Winterdienstperioden garantierte Mindestabnahme dar. Darüber hinausgehende tatsächlich angeordnete und geleistete Einsatzstunden werden ebenfalls zum angebotenen Einheitspreis abgerechnet.
Der angebotene Netto-Einheitspreis ist für sämtliche Winterdienstperioden 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030 verbindlich.
Der Einheitspreis umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag genannten Kosten.
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Eine zusätzliche Vergütung von Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlägen sowie eine gesonderte Bereitschaftspauschale erfolgt nicht.
Ort, Datum: __________________________________
Bieter/Auftragnehmer: __________________________
Unterschrift/Firmenstempel: _____________________
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TEIL C – ERKLÄRUNG DES BIETERS ZUR LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Hiermit erklärt der Bieter:
Firma: ______________________________________________
Anschrift: ___________________________________________
Ansprechpartner: _____________________________________
dass er über die erforderlichen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen verfügt, um die ausgeschriebenen Winterdienstleistungen während des gesamten Leistungszeitraums ordnungsgemäß und fachgerecht zu erbringen.
Der Bieter bestätigt insbesondere:
☐ Die erforderliche Winterdiensttechnik steht zur Verfügung.
☐ Ein geeignetes Winterdienstfahrzeug steht für die vereinbarte Einsatzbereitschaft zur Verfügung.
☐ Ein geeigneter Schneepflug steht zur Verfügung.
☐ Eine geeignete Sole-Streutechnik steht zur Verfügung.
☐ Die erforderliche NaCl-Sole kann während des gesamten Leistungszeitraums bereitgestellt werden.
☐ Die erforderliche Solekonzentration von 21 % bis 23 % NaCl kann eingehalten und kontrolliert werden.
☐ Ein geeigneter Fahrer steht für die angeordneten Einsätze zur Verfügung.
☐ Ein geeigneter Ersatzfahrer steht bei Ausfall des vorgesehenen Fahrers zur Verfügung.
☐ Bei Ausfall des eingesetzten Fahrzeugs kann unverzüglich ein technisch gleichwertiges oder leistungsfähigeres Ersatzfahrzeug eingesetzt werden.
☐ Die vertraglich vereinbarte Reaktionszeit von 45 Minuten kann eingehalten werden.
☐ Die Einsatzbereitschaft ist auch nachts sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen gewährleistet.
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☐ Die erforderlichen Einsatzprotokolle können ordnungsgemäß geführt und der Abrechnung beigefügt werden.
☐ Die vorstehenden Angaben sind vollständig und zutreffend.
Ort, Datum: __________________________________
Bieter: ______________________________________
Name/Funktion: ______________________________
Unterschrift/Firmenstempel: _____________________