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Titelblatt
RÄUMEN UND STREUEN
AUF RADWEGEN IM WIN-
TERDIENST
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Inhaltsverzeichnis:
Abkürzungen / Definitionen: ........................................................................................ 3
A) Ausführungsbeschreibung ..................................................................................... 3
-
Allgemeine Beschreibung der Leistung ................................................ 3
-
Angaben zum Einsatzgebiet und Fahrzeugstandort ............................ 3
-
Angaben zur Ausführung ........................................................................ 4
3.1 Technische Anforderungen ........................................................................ 4
3.2 Bereitstellung der Fahrzeuge ..................................................................... 4
3.3 Fahrpersonal ................................................................................................ 5
3.4 Alarmierung und Steuerung der Einsätze ................................................. 5
3.5 Verspätete Einsatzbereitschaft; Fahrzeugausfall ..................................... 6
3.6 Ein- und Anbauten ....................................................................................... 7
3.7 Bereitstellung der Streustoffe .................................................................... 8
3.8 Datenübertragung ....................................................................................... 8
3.9 Einsatzzeiten ................................................................................................ 8
3.10 Stillstandzeiten .......................................................................................... 9
B) Leistungsbeschreibung ........................................................................................ 10
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Abkürzungen / Definitionen:
AG: Auftraggeber (Staatliches Bauamt Freising)
AN: Auftragnehmer / Unternehmer
SM: Straßenmeisterei
Einbauten: Bei den Einbauten handelt sich um Bedieneinheiten zur Steuerung und Datenaufzeichnung der Winterdienstgeräte sowie um Kommunikati- onseinheiten (z.B. Betriebsfunk; Mobiltelefon).
Anbauten: Als Anbauten werden die Winterdienstgeräte (Frontschneepflug sowie Streumaschine) bezeichnet. Zu den Winterdienstgeräten zählen auch die notwendigen Anbauelemente, der für den Betrieb erforderlichen Beleuchtungseinheiten, an der Streumaschine. Zu den Winterdienstge- räten zählen nicht die notwendigen Anbauelemente für die Befesti- gung der Winterdienstgeräte (z.B. Anbauplatte Pflug).
Installationen: Erforderliche Verbindungen/Verknüpfungen zwischen den Einbauten und Anbauten und mit dem Fahrzeug
A) Ausführungsbeschreibung
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
Auszuführende Leistung
Der Auftrag umfasst:
• Durchführung von Räum- und Streueinsätzen im Winterdienst
• die Bereitstellung von 1 Fahrzeug einschl. Ein- und Anbauten und Fahrpersonal
- Angaben zum Einsatzgebiet und Fahrzeugstandort
Die Fahrzeuge kommen in der nachfolgenden Meisterei zum Einsatz:
SM Dachau (Bundesstraßen, Staatsstraßen)
Die Entfernung vom Fahrzeugstandort zum Einsatzort in Pater-Roth-Str. 1, 85221
Dachau, darf höchstens 30 km betragen.
Das Streckennetz der Straßenmeistereien ist der Anlage C-04 „Streckennetz des Ein-
satzgebietes“ zu entnehmen.
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Darin ist dem Fahrzeug des AN in der Regel eine Räum- und Streustrecke oder eine
Nebenanlage zugeordnet. Auf Anweisung der SM hat der AN auch andere Strecken zu
betreuen, die im Zuständigkeitsbereich der SM liegen.
- Angaben zur Ausführung
3.1 Technische Anforderungen
Die zu erbringende Leistung muss zum Zeitpunkt der Ausführung die gültigen ein-
schlägigen Bestimmungen und Vorschriften wie, z. B. StVZO, DIN- und EN-Normen,
sowie die allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Regeln berücksichtigen.
Insbesondere sind zu beachten:
-
DIN 30710 Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten
-
StVZO § 52: Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
-
StVZO § 34: Achslast und Gesamtgewicht
Die bereitgestellten Fahrzeuge müssen hinsichtlich der Achslasten und Ge-
samtgewichte so konfiguriert sein, dass einschließlich der WD-Geräte in jedem
Beladungszustand die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtge-
wicht gemäß StVZO eingehalten werden können.
- Merkblatt für den Winterdienst, Ausgabe 2025, FGSV Arbeitsgruppe Verkehrs-
management, Arbeitsausschuss: Winterdienst, (FGSV Verlag, Wesselinger
Straße 15 - 17, 50999 Köln; www.fgsv-verlag.de)
-
Merkblatt für Winterdienstfahrzeuge vom 7. Oktober 1996 (VkBl. S. 528)
-
Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst Leistungsbereich 5: Winterdienst
(Herausgeber: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, veröffentlicht:
Homepage - Leistungsheft für den Straßenbetrieb auf Bundesfernstraßen -
BASt)
- Technische Angaben/Technische Anforderungen und Bietereintragungen (siehe
Anlage C-01a und C-01b)
3.2 Bereitstellung der Fahrzeuge
Zur Durchführung von Räum- und Streueinsätzen stellt der AN ein funktionstüchtiges
Fahrzeug gemäß den technischen Anforderungen (gem. Ziff. 3.1) zur Verfügung.
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Das Fahrzeug ist in der Winterperiode vom 01. November bis 15. April jeden Tag von
03:00 Uhr bis 24:00 Uhr in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand vorzuhal-
ten.
Bei Ausfall des Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit hat der AN im Benehmen mit
dem AG dieses durch ein gleichwertiges Fahrzeug schnellstmöglich zu ersetzen.
Wird das bereitgestellte Fahrzeug des AN während der Vertragsdauer gegen ein ande-
res Fahrzeug ausgetauscht, so trägt der AN die dadurch entstehenden Kosten für die
erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen, es sei
denn, die Auswechslung erfolgt aus Gründen, die der AG zu vertreten hat.
3.3 Fahrpersonal
Der AN stellt das Fahrpersonal zur Verfügung. Der AN gewährleistet, dass die zulässi-
gen täglichen Lenk- oder Arbeitszeiten gemäß der geltenden Arbeitszeit- und Fahrper-
sonalverordnung eingehalten werden.
Der AN teilt die Namen des Fahrpersonals einschließlich des Ersatzfahrpersonals der
SM vor jeder Winterperiode schriftlich mit.
Das vom AN gestellte Fahrpersonal sowie Ersatzfahrpersonal muss vor jeder Winter-
periode durch die SM eingewiesen werden. Zur Unterweisung gehört auch die Einwei-
sung in die Ladegeräte der SM. Die Teilnahme an der Unterweisung ist verpflichtend
und wird nicht gesondert vergütet. Die Teilnahme an der Unterweisung sowie die Inhal-
te der Unterweisung werden schriftlich durch die SM bestätigt.
Die SM ist berechtigt, zu Beginn des Winterdienstes und bei Bedarf auch während der
Winterdienstsaison Einweisungsfahrten mit dem Fahrpersonal des AN durchzuführen.
Das Bedienen der Anbauten sowie das Laden der Streustoffe obliegt dem AN. Die SM
stellt hierfür keine Hilfskräfte zur Verfügung.
3.4 Alarmierung und Steuerung der Einsätze
Der AN verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Alarmierung durch die SM während des
vereinbarten Zeitraumes sofort einsatzbereit zu machen und spätestens 60 Minuten
nach der Anforderung durch die Winterdiensteinsatzleitung die ihm zugewiesene Stre-
cke zu räumen bzw. zu streuen. Die Alarmierung erfolgt in der Regel telefonisch. Die
Entscheidung über den Einsatz der Winterdienstfahrzeuge trifft allein die Winterdienst-
einsatzleitung der SM.
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Der AN teilt der SM eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Per-
son zur Alarmierung der angeordneten Winterdiensteinsätze erreicht werden kann.
Damit der AN eine wirtschaftliche Personaldisponierung vornehmen kann, informiert
die SM den AN über die vorhersehbare Wetterentwicklung und zu erwartenden Winter-
diensteinsätze. In der Regel erfolgt dies werktags bis 16:00 Uhr über mögliche Einsät-
ze am Folgetag bzw. am Freitag bis 15:00 Uhr über mögliche Einsätze am Wochenen-
de.
Die telefonische Erreichbarkeit des Fahrpersonals über Mobiltelefon muss während der
täglichen Vorhaltezeit gemäß Ziff. 3.2 stets gegeben sein.
Bei der Durchführung der Einsätze sind den Weisungen der SM Folge zu leisten, ins-
besondere
-
Festlegung des Einsatzes (Einsatzplan und Umfang)
-
Vorgaben zur anzuwendenden Streudichte
Wenn der Fahrer des AN-Winterdienstfahrzeugs erkennt, dass die örtliche Situation ein
Abweichen von den Streumengen gemäß den „Vorgaben zur anzuwendenden Streu-
dichte“ gemäß „Merkblatt für den Winterdienst“ erfordert, hat er die Streumenge ent-
sprechend anzupassen und dies umgehend der SM zu melden.
Wesentliche Randbedingungen für die richtige Streumenge sind die Fahrbahntempera-
turen, die Art des Niederschlags, die Luftfeuchtigkeit, der Restsalzgehalt auf der Fahr-
bahn sowie die vorherrschende Verkehrsstärke.
Einsatzbeginn und -ende sind der SM unverzüglich mitzuteilen.
3.5 Verspätete Einsatzbereitschaft; Fahrzeugausfall
Die SM ist zur Durchführung eines optimierten Winterdienstes auf die vereinbarte so-
fortige Einsatzbereitschaft des AN angewiesen.
Ist das Fahrzeug des Unternehmers nicht einsatzfähig (Defekt, Unfall), ist dies unver-
züglich dem AG zu melden. Für derartige Zeiträume entfällt die Vorhaltepauschale.
Wenn das Fahrzeug nicht ganztägig (Verspätungen >1 Stunde nach Anforderung) zur
Verfügung steht, entfällt die Vorhaltepauschale für einen ganzen Tag.
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3.6 Ein- und Anbauten
Rechtzeitig vor jeder Winterperiode lässt der AN an seinem Fahrzeug alle Ein- und
Anbauten einschließlich der erforderlichen Installationen anbringen. Dabei notwendige
Änderungen am Fahrzeug sind vom AN vorzunehmen (z.B. Frontanbauplatte zur Auf-
nahme des Pfluges) und von ihm mit dem Fahrzeughersteller im Hinblick auf die Pro-
dukthaftung abzustimmen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Winterdienstgerä-
te, vornehmlich Frontanbauplatte incl. Schneepflug, mit den gesetzlich vorgeschriebe-
nen Assistenzsystemen (Notbremsassistent), kompatibel sind und rechtlich einwandfrei
betrieben werden können. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass während des
Betriebs mit angebautem Schneepflug der Notbremsassistent abschaltbar ist und nach
Abbau des Schneepflugs der Notbremsassistent wieder aktiviert wird und funktionsfä-
hig bleibt. Sofern nachträgliche Ein- und Anbauten Anpassungen der amtlichen Zulas-
sungsbescheinigung der Fahrzeuge erforderlich werden, muss der AN die entspre-
chenden Eintragungen auf seine Kosten einholen.
Die Kosten für das Anbringen der Einbauten bzw. deren Entfernen nach der Winter-
dienstsaison, einschließlich aller Anpassungen am Fahrzeug, trägt die SM. Sofern die
Arbeiten nicht in einer AG-eigenen Werkstatt ausgeführt werden, ist die ausführende
Werkstatt und deren Kostenangebot mit der SM vor Ausführung abzustimmen. Die
Kosten für das Anbringen der Anbauten bzw. deren Entfernen nach der Winterdienst-
saison einschließlich aller Anpassungen am Fahrzeug trägt die SM, sofern diese die
Anbauten bereitstellt.
Die Kosten für die Bereitstellung des Fahrzeugs einschließlich Personal für den Zeit-
raum des Umbaus sowie die Durchführung der Funktionskontrolle und Kalibrierung
einschließlich der An- und Abfahrtzeit trägt der AN. Der Prüfumfang der Kalibrierung
kann dem „Protokoll zur jährlichen Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Streuma-
schinen“ (siehe Anlage C-02) entnommen werden und dient dem AN als Kalkulations-
grundlage zur Abschätzung des erforderlichen Zeitaufwandes.
Die Ergebnisse der Überprüfung sind dem AG zu übergeben. Festgestellte Mängel
sind unverzüglich zu beseitigen. Während der Winterperiode kann die SM bei erkenn-
baren Fehldosierungen Wiederholungsprüfungen verlangen. Die Kosten für die Bereit-
stellung des Fahrzeugs einschließlich Personal für den Zeitraum der Durchführung der
Wiederholungsprüfung und Kalibrierung einschließlich der An- und Abfahrtzeit trägt der
AG.
Zum Abschluss jeder Winterdienstperiode sowie nach Beendigung des Vertragsver-
hältnisses sind die von der SM gestellten Ein- und Anbauten sowie Installationen dem
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AG in sauber gereinigtem, ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben bzw. vom AG
entfernen zu lassen.
Der An- und Abbau der Anbauten während der Winterperiode wird allein vom AN aus-
geführt.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Ein- und Anbauten einschließlich der Installatio-
nen verbleiben im Eigentum des AG.
Die tägliche Pflege der Ein- und Anbauten, insbesondere das Reinigen sowie die Ver-
sorgung der Anbauten mit Treibstoffen obliegen dem AN. Der AN hat die Ein- und An-
bauten während der Wintermonate so am Fahrzeug zu belassen, dass rechtzeitige
Winterdiensteinsätze gewährleistet werden. Bei längeren Einsatzunterbrechungen ge-
hört zur Pflege auch das Entleeren der Streumaschine. Der AN ist nicht berechtigt, die
von der SM zur Verfügung gestellten Ein- und Anbauten einem anderen zu überlassen
oder sie für andere zu verwenden. Der AN haftet für alle Schäden an den Ein- und An-
bauten, die durch unsachgemäße Lagerung und durch vertragswidrigen und unsach-
gemäßen Gebrauch herbeigeführt werden.
3.7 Bereitstellung der Streustoffe
Die Streustoffe werden von der SM gemäß den Hinweisen für die Beschaffung von
tauenden und abstumpfenden Streustoffen für den Winterdienst (H BeStreu), Ausgabe
2017 zur Verfügung gestellt.
Die Adressen der Salzlagerstätten zum Beladen der Winterdienst-Fahrzeuge werden
von der SM bekannt gegeben.
3.8 Datenübertragung
Entfällt bei Winterdienst auf Radwegen, Räum- und Streuberichte werden handschrift-
lich erstellt.
3.9 Einsatzzeiten
Zu den Einsatzzeiten zählen:
o Fahrzeiten vom Fahrzeugstandort zum Einsatzort und umgekehrt
o Räumzeiten
o Streuzeiten
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o Einweisungsfahrten
o Leerwegezeiten im Räum- und Streubereich
o Ladezeiten
Zu den Einsatzzeiten zählen nicht:
o Zeiten außerhalb des Einsatzes (z.B. Tanken)
o An- und Aufbauzeiten
o Zeiten für die Kalibrierung der Winterdienstgeräte
o Zeiten für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit (Pflegearbeiten gemäß Ziff. 3.6)
o Zeiten für das Anfertigen von Fahrberichten
3.10 Stillstandzeiten
Zu den Stillstandzeiten zählen:
o Wartungszeiten auf Veranlassung des AG für das Wechseln von Schürfleis- ten (sofern diese vom AG gestellt werden)
o Reparaturzeiten auf Veranlassung der SM von bereitgestellten An- und Ein- bauten des AG
o Wartezeiten auf Veranlassung des AG (z.B. zwischen zwei Umläufen) max. 2 Stunden
o Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Streumaschinen auf Veranlas- sung der SM
4.0 Mautpflicht auf Bundesstraßen (MS vom 31.08.2018, Az.: 41-43315-1-2)
Seit 01.07.2018 gilt auf den Bundesstraßen die Mautpflicht für Lkw mit einem zulässi- gen Gesamtgewicht von mind. 7,5 t. Entsprechend §1 Abs. 2 Bundesfernstraßenmaut- gesetz (BFStrMG) bestehen Ausnahmen für den Straßenunterhaltungs- und Betriebs- dienst.
Für private Fuhrunternehmen, die im Auftrag des Freistaates Bayern den Winterdienst auf öffentlich gewidmeten Straßen durchführen, besteht – eine äußere Erkennbarkeit der Fahrzeuge zum Straßenbetriebsdienst vorausgesetzt – für die dafür eingesetzten Fahrzeuge keine Gebührenpflicht.
Für vorbereitende Fahrten vom Sitz der beauftragten Firma zum Einsatzort in der SM, die erst noch dazu dienen, das jeweilige Fahrzeug für den Winterdiensteinsatz mit Ge- räten (Schneepflug und Streumaschine) auszurüsten und mit Salz zu beladen, ist auf
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gebührenpflichtigen Strecken Maut zu entrichten. Diese Mautkosten werden vom AG nicht vergütet.
Befreit ist nur die konkrete Einsatzfahrt.
B) Leistungsbeschreibung
Allgemeines
Räumen und Streuen auf Radwegen im Winterdienst im Räum- und Streube-
reich der SM
Bereitstellung der Ein- und Anbauten durch die SM
Die SM stellt dem AN in der Winterperiode folgende Ein- und Anbauten für sein Fahr-
zeug zur Verfügung:
- Vorbauschneepflug ohne Frontanbauplatte, einschließlich Verschleißteile und Si-
cherheitseinrichtungen
Bereitstellung der Ein- und Anbauten durch den AN
Zusammen mit dem Fahrzeug stellt der AN folgende Ein- und Anbauten zur Verfügung,
die den technischen Anforderungen der Anlage C-01b entsprechen:
-
Streumaschine
-
sowie Bedienpulte für die Ein- und Anbauten
Verschleißteile am Pflug (z.B. Räumkanten und Gleitschuhe) sind vom AN bedarfsge-
recht zu erneuern. Die Zeiten für das Wechseln der Verschleißteile sind mit den Ein-
heitspreisen der Position „räumen und streuen“ abgegolten.
Zuschläge für Arbeiten in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
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- Kriterien bei der Prüfung und Wertung der Angebote
Prüfung der Angebote
Bieter, die die technischen Anforderungen gemäß Ziff. 3.1 der Ausführungsbeschrei-
bung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Entfernung Fahrzeugstandort – Einsatzort
Die Entfernung vom Fahrzeugstandort zum Einsatzort
gemäß Routenplaner Bayerninfo in Pater-Roth-Str. 1, max. 30 km
85221 Dachau darf höchstens betragen:
Die Bieterangaben zu dem Fahrzeugstandort und den Entfernungen sind in der Anlage
C-01b „Technische Angaben/Anforderungen und Bietereintragungen“ vorzunehmen.
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Wertung der Angebote
Im Leistungsverzeichnis wird wegen der unvorhersehbaren winterlichen Wetterentwick-
lung nur der Einheitspreis für eine Winterdiensteinsatzstunde angeboten. Zur Ermitt-
lung der Wertungssumme wird daher in der Anlage C-03 „Wertungskriterien“ vom AG
eine durchschnittliche Einsatzstundenmenge je Winterdienstsaison festgelegt.
- Besondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Haftung
Der AN führt die Räumung und Streuung in eigener Verantwortung durch. Bei eingetre-
tenen Schadensfällen ist die SM unverzüglich zu verständigen.
Der AN haftet für Schäden, die anlässlich des Einsatzes seines Fahrzeugs zur Räu-
mung bzw. Streuung einer Straße durch den Betrieb des Kraftfahrzeugs und der Be-
dienung der Winterdienstgeräte entstehen oder von seinen Bediensteten verursacht
werden. Diese Haftung inkludiert auch die Schäden an den vom AG bereitgestellten
Ein- und Anbauten.
Der AN stellt der SM von Haftungsansprüchen frei, die von Dritten in diesem Zusam-
menhang geltend gemacht werden.
Er haftet auch für Schäden Dritter, die wegen der schuldhaft unterlassenen oder ver-
späteten oder nicht weisungsgemäß durchgeführten Räumung bzw. Streuung mit Er-
folg gegen den AG geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die in diesem Zu-
sammenhang anfallenden Prozesskosten.
Der AN verpflichtet sich zum Ersatz der Mehrkosten, die dem AG dadurch erwachsen,
dass die Räumung bzw. Streuung von ihm schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig oder
nicht weisungsgemäß durchgeführt wird.
Rechnungen
Für jeden Einsatz muss eine lückenlose Aufzeichnung über die Einsatzzeiten, Fahrt-
wege und den Salzverbrauch erfolgen.
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Die Leistungsnachweise hat der AN zur Einsichtnahme bis spätestens Dienstag der
Folgewoche der SM zu übergeben. Sie werden vom AN auf der Grundlage der auto-
matischen Datenerfassung geführt. (Formblatt: Rechnungskontrolle bzw. Rechnungs-
zusammenstellung). Die von der SM übergebenen Formblätter sind vom AN vor der
Rechnungsstellung zu überprüfen. Mit der Rechnungsstellung werden die Werte vom
AN als gültig anerkannt.
Sollte bei der Abrechnung aufgrund eines Geräteausfalls keine elektronische Meldung
erfolgen, so hat die Aufschreibung unverzüglich handschriftlich per Räum- und Streu-
bericht zu erfolgen. Ein Ausfall des Datenerfassungsgerätes muss der SM sofort ge-
meldet werden, um die handschriftlichen Aufzeichnungen zu Abrechnungszwecken
anerkennen zu können. Handschriftliche Aufzeichnungen bedürfen der täglichen
schriftlichen Bestätigung eines Beauftragten des AG und dienen erst dann als Abrech-
nungsgrundlage.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, versehen mit der Auftragsnummer und dem
amtlichen Kennzeichen. Bei Einsätzen ohne automatische Aufzeichnung sind die
Fahrtdiagrammscheiben/digitalen Kontrollgeräte (Kopie) und die Räum- und Streube-
richte den Rechnungen beizufügen. Die monatliche Rechnung muss auch die anteilige
Vorhaltepauschale beinhalten.
Der AN gestattet die Einsichtnahme in die Fahrtdiagrammscheiben/digitalen Kontroll-
geräte des eingesetzten Fahrzeugs.
Berechnung der Monats- und Tagespauschale im EDV-System
Durch die Angaben zum vereinbarten Start und Ende der Bereitstellung (Abschnitt
3.2 der Ausführungsbeschreibung) wird der Zeitraum festgelegt, innerhalb dessen
der Unternehmer in einer WD-Saison Anspruch auf Zahlung einer Pauschale hat.
Als Vertragsbestandteil muss eine Saisonpauschale eingegeben werden (sofern
vertraglich vereinbart).
Das Programm berechnet aus der Saisonpauschale eine Monatspauschale sowie
eine Tagespauschale.
Grundlagen der Berechnung sind die Höhe der Saisonpauschale sowie die Anzahl
der Bereitstellungstage innerhalb einer Saison.
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Die Tagespauschale wird berechnet als Saisonpauschale dividiert durch die An-
zahl der Bereitstellungstage.
Die Monatspauschale wird berechnet als das 30fache der Tagespauschale.
Beispiel 1
Jahrespauschale = 2500
Laufzeit Vertrag: 15.10. – 15.04.
Laufzeit = 17+30+31+31+28+31+15 = 183 Tage
(Februar wird immer mit 28 gezählt)
Tagespauschale = Jahrespauschale / 183 = 13,66
Monatspauschale = Tagespauschale x 30 = 409,80
Beispiel 2
Jahrespauschale = 2500
Laufzeit Vertrag: 01.11. – 10.04.
(wobei das Vertragsende zum 10. einen Ausnahmefall darstellt)
Laufzeit = 30+31+31+28+31+10 = 161 Tage
(Februar wird immer mit 28 gezählt)
Tagespauschale = Jahrespauschale / 161 = 15,53
Monatspauschale = Tagespauschale x 30 = 465,90
Sofern der Bereitstellungszeitraum nicht einen vollen Monat umfasst, wird der mo-
natliche Anteil der Pauschale berechnet als das Produkt aus Leistungstagen und
Tagespauschale.
Infolge der Berechnung der Monatspauschale zu 30 Tagen kann es bei monatli-
cher Teilzahlung der Pauschale innerhalb einer WD-Saison zu Abweichungen
kommen, die dazu führen, dass die Saisonpauschale nicht in der vereinbarten Hö-
he ausgezahlt wird. Diese Abweichungen werden im letzten Bereitstellungsmonat
berücksichtigt.
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Für Beispiel 1 heißt das:
| Monat der Bereit- stellung | Teilzahlung | Betrag | Korrigiert |
|---|---|---|---|
| Oktober | 17 Leistungstage | 232,22 | |
| November | Monatspauschale | 409,80 | |
| Dezember | Monatspauschale | 409,80 | |
| Januar | Monatspauschale | 409,80 | |
| Februar | Monatspauschale | 409,80 | |
| März | Monatspauschale | 409,80 | |
| April | 15 Leistungstage | 204,90 | 204,90 + 13,88 = 218,78 |
| Summe: | 5 x 30 + 32 = 182 Tage | 2486,12 |
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