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HVA_L_StB_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Winterdienst auf den Bundesautobahnen A1 und A226 bei Scharbeutz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 22:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Bezeichnung der Bauleistung:

B-646B-646 V1 Betriebsdienst
OV-HL-B646121HL - Winterdienst - 2026-ff_AM Scharbeutz_Los 1 + 2

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen: Nach § 10 AVB F-StB 202

2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ Spätestens ............ Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am ............, × Spätestens am 01.11.2026 (Datum) Sonstiges:

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 2.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:

2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum × Spätestens am 30.04.2027 (Datum) Einzelfristen für Sonstiges: Der Winterdienstvertrag beginnt ab 01. November 2026 und endet am 30. April 2027. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dreimal um jeweils eine Winterdienstsaison, sofern der AG der Verlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass sich die Laufzeit bereits automatisch verlängert hat, bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit widerspricht.

3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen Ja × Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1

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4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen fach

– Teilschlussrechnungen fach

– Schlussrechnung fach

– Unterlagen fach

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen:

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

Ja × Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

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