[Seite 1]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Bezeichnung der Leistung:
B646121 HL - Winterdienst - 2026-ff_AM Scharbeutz - Los 2
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, Europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertiger Art“, immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Leistungsbeschreibung (bleibt beim Bieter)
Inhalt
Seite/Blatt
Ausführungsbeschreibung 15
Leistungsverzeichnis
Langtext-Verzeichnis 5
Kurztext-/Preis-Verzeichnis
Langtext-/Preis-Verzeichnis
Anlagen für Bietereintragungen
AM Scharbeutz Bieterangabenverzeichnis Fahrzeug Los 2 1
Sonstige Anlagen (nach Verzeichnis)
NL_Nord_Betriebsdienstkarte_AM_Scharbeutz
AM Scharbeutz Räum- und Streuplan
AM Scharbeutz Streuplan
1
[Seite 2]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
| Abrechnungseinheiten | Besondere Kennzeichen | ||
|---|---|---|---|
| Psch Pauschal h Stunde d Tag Wo Woche Mt Monat a Jahr kg Kilogramm t Tonne cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter | l Liter St Stück km Kilometer ha Hektar kwh Kilowattstunde mh Meter x Stunde md Meter x Tage mWo Meter x Wochen mMt Meter x Monat ma Meter x Jahr m2d Quadratmeter x Tage m2Wo Quadratmeter x Wochen m2Mt Quadratmeter x Monate | M3d Kubikmeter x Tage M3Wo Kubikmeter x Wochen M3Mt Kubikmeter x Monate Sth Stück x Stunden Std Stück x Tage StWo Stück x Wochen StMo Stück x Monate td Tonne x Tag tMt Tonne x Monat | G Grundposition W Wahlposition |
Ausführungsbeschreibung
Bezeichnung der Leistung:
HL - Winterdienst - 2026-ff_AM Scharbeutz - Los 2
Dienststelle: Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung Nord Außenstelle Lübeck Schwertfegerstraße 33 23556 Lübeck
2
[Seite 3]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
- Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Lübeck (Auftraggeber, kurz AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A1 und A226 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (kurz AM) Scharbeutz, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzuführen.
Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst die Durchführung des Winterdienstes auf der A1 und A226 zur Unterstützung der AM Scharbeutz bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfügung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger andauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt die Fahrzeuge mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen das Sprachniveau B2 erfüllen.
Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Scharbeutz bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 30. April des Folgejahres.
- Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen
Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Scharbeutz auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrssicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz.
Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcomputer vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt.
3
[Seite 4]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Die vorgesehene Route des eingesetzten Fahrzeuges wird durch die AM Scharbeutz innerhalb deren Zuständigkeitsbereichs festgelegt. Eine Übersicht der Winterdienstrouten und des Zuständigkeitsbereichs der AM Scharbeutz ist in der Anlage beigefügt.
In der Regel verbleibt das Fahrzeug auf der festgelegten Route im Streubezirk der AM Scharbeutz. Das Fahrzeug soll sowohl für den reinen Streueinsatz sowie auch für Räum- und Streueinsätze eingesetzt werden. Der AG behält sich vor, in besonderen Fällen, Änderungen vorzunehmen.
Der AN verpflichtet sich, für den Fahrzeugführer bei Bedarf eine Ablösung bereitzustellen, wenn sich die geforderte Arbeitszeit erheblich über die gesetzlich zulässige Lenkzeit ausdehnt.
Das eingesetzte Winterdienstfahrzeug, die Streumaschinen und Schneepflüge sind zu kennzeichnen unter Beachtung des „Merkblattes für Winterdienstfahrzeuge“ des Bundesverkehrsministeriums.
Das Fahrzeug muss mit winterdiensttauglicher Beleuchtung nach § 52 Abs. 4 Nr. 1 StVZO ausgestattet sein. Zu der winterdiensttauglichen Beleuchtung zählen die höher gesetzten Hauptscheinwerfer und Blinker und min. eine Rundumleuchte auf dem Dach. Außerdem ist das Fahrzeug mit Warnmarkierung nach DIN 30710 (Rot-Weißschraffen) zu versehen.
2.1 Anforderungen an das Fahrzeug für den Winterdienst
Die Anforderungen, die an das eingesetzte Winterdienstfahrzeug des AN gestellt werden, sind festgelegt in:
DIN 30701: Kommunalfahrzeuge – Allgemeine Anforderungen
DIN 30707-2: Maschinen für den Winterdienst – Teil 2: - Anforderungen an Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen
Die Anforderungen des eingesetzten Winterdienstfahrzeuges richten sich nach dem „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ Ausgabe 2025 (FGSV 38416).
„Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst“ H BEFG Teil 1: Schnittstellen Fahrzeug – Gerät sind zu beachten.
Alle genannten Kriterien und Normen sind einzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
4
[Seite 5]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Unter anderem muss das Fahrzeug des AN:
vollständig für die Aufnahme und Betrieb der vom AG gestellten Winterdienstgeräte vorgerüstet und geeignet sein (z. B. Anbauplatte, Hydraulik, Elektrik, Achslasten) an der Anbauplatte für die Elektrohydraulik einen 24 V-Anschluss haben für die Streuersteuerung einen externen Geschwindigkeitsimpuls (d.h. möglichst nicht über den Tachometer) abrufbar haben über einen hydraulischen Hakenlift verfügen (Wechsellader-Einrichtung) uneingeschränkt winterdiensttauglich und für den Einsatz auf der Autobahn geeignet sein eine Motorleistung von mindestens 300 KW haben über min. 3 Achsen verfügen für die Erreichbarkeit mit Sprech- oder Mobilfunk ausgestattet sein Warnmarkierung nach DIN 30710 (Rot-Weißschraffen, Folientyp RA2) haben über bis zu zwei zusätzliche Arbeitsscheinwerfer zur Sichtverbesserung im Räumbereich sowie zwei zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den Fahrzeuglängsseiten verfügen über Einrichtungen zur Beobachtung des Streuvorganges und des rückwärtig hinter dem Fahrzeug liegen Raumes verfügen eine gültige Betriebserlaubnis für den Einsatz mit Sonderausrüstung im Winterdienst besitzen Frontanbauplatte der Kategorie 5 als Aufnahme für den Schneepflug
2.2 Gerätebereitstellung
Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte (Schneepflug und Streumaschine) einschl. Bordcomputer vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Die Geräte einschl. Zubehör bleiben Eigentum des AG.
Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass alle Geräte, Schalt-, Bedien-, Signal- und Hilfseinrichtungen, die zum Betreib der Winterdienstgeräte erforderlich sind, an seinem Fahrzeug angebracht werden. Der AN verzichtet zudem auf einen Entschädigungsanspruch wegen einer durch die Geräte- und Sonderausrüstungen verursachten Beeinträchtigung seines Fahrzeuges.
5
[Seite 6]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Angaben zu den Geräten des AG:
Schneepflug des AG
Hersteller: Schmidt Name: Tarron Typ: MS 40.1 Spannung: 24 V Gewicht: 1,300 to Antrieb: Elektrohydraulisch bzw. hydraulisch über Aufbaumotor von Streuautomat
Die Anforderungen an den eingesetzten Schneepflug des AG richtet sich nach der DIN EN 15583 sowie den „Hinweisen für Beschaffung und Einsatz von Fahrzeugen und Geräten im Straßenbetriebsdienst“ (H BEFG Teil 2: Schneepflüge).
Der Schneepflug ist vom Fahrerhaus bedienbar und schwenkbar. Einseitiges Räumen und eine schnelle, fahrbahnschonende Schneeräumung ist durch entsprechende Schürfleisten gewährleistet. Die nach der StVZO erforderliche Sicherheitskennzeichnung der Schneepflüge (insbesondere Beleuchtung, Warnflaggen, retroreflektierende Warnmarkierung und Rückstrahler) ist nach dem „Merkblatt für Winterdienstfahrzeuge“ des Bundesverkehrsministeriums vorhanden.
Streuautomat des AG
Hersteller: Schmidt Typ: Stratos S50-36 DESN-660 Fassungsvermögen Salz: 5,00 m³ Fassungsvermögen Sole: 2.400,00 L Gewicht: 2,336 to zul. Gesamtgewicht: 11,00 to Abstellsystem: Liftsystem / Abroller Antrieb: Aufbaumotor festmontiert
Der Streuautomat ist auf einem Abstellsystem (Schlitten, Abroller) für Hakenlift montiert.
6
[Seite 7]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Die Anforderungen an die Streumaschinen, die durch den AG eingesetzt werden, sind festgelegt in:
DIN EN 15597-1 Winterdienstausrüstung – Streumaschinen Teil 1: Anforderungen an die Dosierung und statische Prüfung der Dosierung DIN EN 15597-2 regelt die Anforderungen an die Streustoffverteilung und deren Prüfung DIN EN 13021 Maschinen für den Winterdienst H StreuM „Hinweise für Beschaffung und Einsatz von Streumaschinen“
Der Streuautomat ist zur Feuchtsalzstreuung FS 30 geeignet.
Am Bedienpult sind die Parameter Streubreite, Streudichte und Streubild (asymmetrische Streuung) einstellbar. Die ausgebrachte Streumenge entspricht wegeabhängig den eingestellten Werten.
Weitere Fragen zu den zur Verfügung gestellten Geräten können als Bieternachricht gestellt werden. Eine direkte Nachfrage bei der AM Scharbeutz ist nicht gestattet.
In der Anlage „AM Scharbeutz Bieterangabenverzeichnis Fahrzeug Los 2“ ist der Nachweis über das im Winterdienst einzusetzende Fahrzeug mit Angebotsabgabe zu erbringen.
Nach Auftragserteilung ist das einzusetzende Fahrzeug der AM Scharbeutz vorzustellen.
- Streumaterialien
Die notwendigen Streumaterialien für den Winterdienst werden seitens des AG gestellt. Die Beladung mit Streusalz und Sole erfolgt entweder auf dem Betriebsgehöft der AM Scharbeutz oder auf den Stützpunkten Oldenburg an der A1 bzw. Lübeck-Dänischburg an der A226. Die Beladung der Fahrzeuge wird durch das Personal der AM bzw. nach Geräteeinweisung selbstständig durch den AN durchgeführt.
Im Laufe der jeweiligen Route kann eine zusätzliche Beladung mit Streusalz notwendig sein.
Auf dem Betriebshof und den Stützpunkten ist Warnkleidung zu tragen.
Lagerort (Betriebshof): Stützunkte: Autobahnmeisterei Scharbeutz A226, Lübeck-Dänischburg, an der Breitenkampstraße 129 Anschlussstelle Lübeck-Dänischburg 23684 Scharbeutz A1, Oldenburg, an der Anschlussstelle Oldenburg-Nord
7
[Seite 8]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Zur Vermeidung von Wehverlusten bei der Streuung, zur Sicherstellung eines guten Streubildes sowie zur Optimierung der Wirksamkeit und der Liegedauer auf der Fahrbahn ist Feuchtsalz 30 („FS-30“) als Taustoff-Lösung auszubringen.
Streustoffmenge: Als Bemessungsfall für die Ermittlung der Streustoffmenge wird von einer Streudichte von 15 - 20 g/m2 ausgegangen.
- Einsatz der Fahrzeuge
Der AN verpflichtet sich, mit dem Winterdienstfahrzeug auf Aufforderung des AG zur angegebenen Zeit unverzüglich – bei Tag oder Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen den Winterdienst im Streubezirk oder dem zugewiesenen Streckenabschnitt der AM Scharbeutz zu beginnen; d.h. der Winterdiensteinsatz muss innerhalb von 60 Minuten nach Einsatzaufforderung erfolgen.
Die Aufforderung zum Winterdiensteinsatz erfolgt durch einen Mitarbeiter der AM Scharbeutz innerhalb der geregelten Arbeitszeiten (Montag bis Donnerstag: 7:15 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 7:15 Uhr bis 12:45 Uhr) sowie außerhalb der geregelten Arbeitszeiten und an den Wochenenden und Feiertagen.
Der AN garantiert die Verfüg- und Erreichbarkeit des Fahrzeugführers (z.B. Mobiltelefon). Er muss das Personal für 24 h am Tag unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten vorhalten.
Ohne Aufforderung des AG dürfen Einsätze nicht gefahren werden.
Die Blinkleuchten für gelbes Blinklicht dürfen nur während des Räum- und Streudienstes bzw. bei angebautem Schneepflug eingeschaltet werden.
Der AN hat Ausfälle jeder Art von Fahrzeug oder Geräten unverzüglich dem AG anzuzeigen. Der AN muss innerhalb von 24 Stunden die Einsatzbereitschaft für ausgefallene Fahrzeuge wiederherstellen bzw. muss für Ersatz sorgen.
Grundsätzlich wird ein Ein-Personen-Winterdienst durchgeführt. Ausnahmen hiervon werden nur durch den AG angeordnet. Durch den Fahrzeugführer sind Beginn und Ende des Winterdiensteinsatzes zu dokumentieren und dem AG mitzuteilen.
Die Kontaktdaten der Ansprechpartner der Autobahnmeisterei Scharbeutz werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Bei Angebotsabgabe hat der AN den Nachweis (z. B. durch „Kartendienst“) zu erbringen, dass er innerhalb von 60 Minuten nach Einsatzaufforderung den Winterdiensteinsatz am Einsatzort beginnt. Der Einsatzort ist i. d. R. der Betriebshof der AM Scharbeutz.
8
[Seite 9]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
- Durchführung des Winterdienstes
Die BAB A1 und A226 erfüllen eine herausragende Verkehrsfunktion. Das Bundesverkehrsministerium hat für die Bundesfernstraßen Umlaufzeiten im Leistungsheft für den Straßenbetriebsdienst auf Bundesfernstraßen wie folgt vorgegeben:
Streueinsätze Autobahnen und Bundesstraßen, die im Zusammenhang mit dem Autobahnnetz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen 2 Stunden
Räumeinsätze Autobahnen und Bundesstraßen, die im Zusammenhang mit dem Autobahnnetz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen 3 Stunden
Bei den Räumeinsätzen ist sicherzustellen, dass die Umlaufzeit für die Bedienung aller Fahrstreifen der BAB, sowie der Rampen und Parallelfahrbahnen von Autobahnknoten und Anschlussstellen maximal drei Stunden betragen. Die Standstreifen können nachrangig geräumt werden, wenn das Räumen aller übrigen Fahrbahnen abgeschlossen ist und keine Wiederholungseinsätze erforderlich sind.
Für die Durchführung des Winterdiensteinsatzes ist mit folgenden mittleren Geschwindigkeiten zu rechnen:
Streueinsätze: 40 km/h Räum- und Streueinsätze: 35 km/h Leerfahrt- bzw. Lastfahrt: 60 km/h
Schneeräumen mit Schneepflügen
Bei der A1 und A226 handelt es sich um mehrstreifige Straßen. Hier müssen bei einem Räumeinsatz gegebenenfalls mehrere Räumfahrzeuge kurz hintereinander gestaffelt zum Einsatz kommen. Der Standstreifen kann im Nachgang mit einem Fahrzeug bearbeitet werden.
Die Durchführung des Winterdienstes soll möglichst unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgen. Verkehrsbehinderungen sind nach Abstimmungen mit dem Auftraggeber auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Beim Betreten der Bundesautobahn müssen sämtliche Arbeitskräfte entsprechend § 35 StVO Warnkleidung tragen (Warnkleidung und Sicherheitsschuhe Klasse S3). Die Autobahn darf nur im Richtungsverkehr befahren werden, Anfahrt-, Abfahrt- und Wendemöglichkeiten bestehen nur an den Anschlussstellen. Das Kreuzen oder Wenden mit Fahrzeugen über den Mittelstreifen sowie das Benutzen der befestigten Überfahrten ist verboten.
9
[Seite 10]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Das eingesetzte Fahrzeug hat die notwendigen, den Regelungen entsprechenden, Sicherheitskennzeichnungen aufzuweisen und bei der Leistungserbringung einzusetzen. Beschädigte oder fehlerhafte Sicherungskennzeichnung ist umgehend zu ersetzen.
- Nachweis der Winterdiensteinsätze
Über den Einsatz im Winterdienst sind vom AN Fahrtennachweise anhand vom AG bereitgestellter Vordrucke (Winterdienstbericht, Aufmaßblatt) in 1-facher Ausfertigung zu führen, die einen lückenlosen Überblick über die Einsatzzeiten, Fahrtwege und Streustoffmengen geben. Die Vordrucke werden dem AN vor der Winterdienstsaison von der AM Scharbeutz zur Verwendung übergeben.
Diese Nachweise sind einsatzweise und zum täglichen Einsatzschluss zu erstellen und dem AG als Original zu übergeben. Eine Kopie für den AN kann in der AM erstellt werden. Die Aufmaßblätter sind außerdem der Rechnung beizufügen.
Die in der Anlage beigefügten Routenpläne dienen als Beispiel.
Der AG behält sich Änderungen bzw. Anpassungen der Vordrucke und Routen vor.
Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung alle relevanten Daten wie unter anderem:
die Fahrzeugstammdaten (Hersteller, Typ, amtliches Kennzeichen, Kilometerstand) das Geschwindigkeitssignal die Gerätestammdaten (Hersteller, Typ, Aktivität) die Geräteaktivitäten die verbrauchten Streugut- und Solemengen, Streubreite und Streudichte die erbrachte Leistungsmenge (teilweise)
erfasst werden.
- Kommunikationseinrichtungen
Während des Winterdiensteinsatzes, auch während der Fahrt, ist eine Erreichbarkeit des Fahrers des im Einsatz befindlichen Fahrzeugs zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat der AN sicher zu stellen, dass der Fahrer mit einem Mobiltelefon oder das gestellte Fahrzeug mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. Die entsprechende Rufnummer ist dem AG vor Beginn des Einsatzes mitzuteilen. Auf Verlangen der Leitung der AM Scharbeutz ist ein vom AG zur Verfügung gestelltes Funkgerät mitzuführen und einzusetzen.
10
[Seite 11]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
- Haftung
Der AN haftet dem AG für die von ihm beim Winterdiensteinsatz verursachten Schäden, die anlässlich des Einsatzes seines Winterdienstfahrzeuges durch den Betrieb des Kraftfahrzeuges und der Winterdienstgeräte entstehen oder von seinen Fahrern verursacht werden. Der AN hat hierbei alle zur Klärung des Sachverhaltes erforderlichen Angaben zu machen. Der AN stellt den AG von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit dem Winterdiensteinsatz erheben.
Seine Freistellungspflicht entfällt, wenn er nachweist, dass ihn oder seine Erfüllungsgehilfen kein Verschulden trifft. Am Winterdienstfahrzeug entstandener Schaden ist vom AN allein zu tragen.
Bei fahrlässig bzw. grobfahrlässig verursachten Schäden an den Geräten des AG haftet der AN.
Bei Schadensfällen ist die AM Scharbeutz unverzüglich zu benachrichtigen. Unfälle sind grundsätzlich durch die Polizei aufzunehmen. Bei Ausfall des Winterdienstfahrzeuges des AN im Winterdiensteinsatz, hat der AN unverzüglich den Einsatz mit einem Ersatzfahrzeug des AN weiterzuführen.
- Beförderung von Material und Personen
Der AN befördert ohne besondere Vergütung die für den Winterdienst notwendigen Geräte, Werkzeuge und Streustoffe. Der AN gestattet auch ohne besondere Entschädigung die Mitfahrt von Bediensteten des AG. Der AG weist den AN in die Streuroute ein. Der AG ist berechtigt, Begleitpersonal mitzugeben.
- Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen
Der AN ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Erlasse, die für den Einsatz seines Fahrzeuges im Winterdienst maßgebend sind, zu befolgen. Insbesondere sind bei den Arbeiten die Vorschriften der StVO und der StVZO zu beachten. Sonderrechte sind grundsätzlich mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer auszuüben.
Der vorstehende Auftrag wird erteilt unter der Bedingung, dass die Ausführung den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften, sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entspricht.
11
[Seite 12]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
- Abrechnung und Vergütung
Die Abrechnung der Streueinsätze sowie der Räum- und Streueinsätze erfolgt über die jeweiligen LV – Positionen und auf Basis der geleisteten Winterdienststunden.
Auf jeder Rechnung des AN muss die mitgeteilte Bestellnummer vorhanden sein, sowie ein Vorblatt des AG verwendet werden. Die Daten und das Vorblatt werden nach Zuschlagserteilung von der AM Scharbeutz mitgeteilt bzw. übergeben. Rechnungsanschrift per E-Mail an rechnungen-nl-n@autobahn.de
Die Autobahn GmbH des Bundes
Heidenkampsweg 96-98
20097 Hamburg
Die Angaben zu den Mengen der Ausführung beruhen auf Erfahrungswerten und sind nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt auf Grundlage der letzten Jahre, sie dienen lediglich der Preiskalkulation des AN. Diese Häufigkeiten können sowohl nach oben als auch nach unten variieren. Es besteht seitens des AG keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der angegebenen Mengen. Die Einsätze werden nach der tatsächlich durchgeführten Anzahl vergütet. Optional behält sich der AG vor, die geschätzten Mengen zu erhöhen, sollte dies durch entsprechende Witterungsbedingungen notwendig sein.
Dem AN wird für die generelle Bereitstellung und Vorhaltung des Personals und des Winterdienstfahrzeuges einschließlich der erforderlichen Winterdiensttechnik für die Dauer des Vertrages eine Vergütung gewährt. Die Abrechnung erfolgt mit 1,0 Stück je Einsatzmonat innerhalb der jeweiligen Winterdienstsaison (Zeitraum der Leistungserbringung). Hiermit sind alle Personal- Vorhalte-, Betriebs-, Unterhalts- und Fixkosten abgegolten. Der AG behält sich eine Kürzung dieser Pauschale, bei vom AN verursachten Ausfällen oder Verzögerungen (z.B. keine Erreichbarkeit, kein Fahrpersonal, verspäteter Einsatzbeginn, u.a.), vor. Die Teilnahme an der jährlichen Winterdiensteinweisung vor der jeweiligen Winterdienstsaison zählt nicht als Einsatzmonat und erzeugt keine Vergütung gem. Position 00.00.0001. Die Vergütung hierfür erfolgt ausschließlich über die Position 00.00.0002.
12
[Seite 13]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Zeiträume der Leistungserbringung sind:
Winterdienstsaison 2026/2027 vom 01.11.2026 bis 30.04.2027 optionale Vertragsverlängerung auf die Winterdienstsaison 2027/2028 vom 01.11.2027 bis 30.04.2028 optionale Vertragsverlängerung auf die Winterdienstsaison 2028/2029 vom 01.11.2028 bis 30.04.2029 optionale Vertragsverlängerung auf die Winterdienstsaison 2029/2030 vom 01.11.2029 bis 30.04.2030
Die Stundensätze sind für die folgenden Einsatztage zu kalkulieren:
- werktags 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
- Sonntag und gesetzliche Feiertage 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Es zählt der Zeitpunkt ab 60 Minuten nach Abruf.
Für die Abrechnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Streuen / Räumen und Streuen
Der Streu- bzw. Räum- und Streudienst beginnt zu dem Zeitpunkt, bei dem das Fahrzeug den Betriebshof bzw. Stützpunkt befährt und endet mit dem Verlassen des Betriebshofes bzw. Stützpunktes nach dem Einsatz. Ausnahmen können nur durch die AM Scharbeutz geregelt werden.
jährliche Einweisung und Vorstellung des WD-Fahrzeuges
Vor jeder Winterdienstsaison wird eine Einweisung des vorgesehenen Winterdienstpersonals durch die AM Scharbeutz durchgeführt. Bei der Einweisung stellt der AN dem AG auch das einzusetzende Fahrzeug vor. Sämtliche für den Winterdienst vorgesehenen Personen sind zur Einweisung für die Dauer von ca. 2-3 Stunden vor Beginn jeder Winterdienstperiode (im Oktober bzw. November) auf die AM Scharbeutz zu entsenden. Die Teilnahme an der jährlichen Winterdiensteinweisung vor der jeweiligen Winterdienstsaison zählt nicht als Einsatzmonat und erzeugt keine Vergütung gem. Position 00.00.0001. Die Vergütung hierfür erfolgt ausschließlich mit 1 Stück je Einweisungstermin und Winterdienstsaison über die Position 00.00.0002.
Wartezeit
Wartezeiten werden nicht gesondert vergütet. Sie werden in den jeweiligen Positionen für des Streuen bzw. Räumen und Streuen (je nachdem, welche Tätigkeit gerade ausgeführt wird) vergütet.
13
[Seite 14]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Hierzu zählen die Zeiten für Auf- und Abbau der Winterdienstgeräte, die Beladung und Entleerung des Streuers, die Reinigung des Fahrzeuges und der Geräte, sowie Wartezeiten auf Grund von Wartung und Reparatur der Winterdienstgeräte.
Stundenberechnung
Die Stundeneinsätze werden jeweils auf volle 15 Minuten gerundet und als Dezimalzahl im Leistungsnachweis eingetragen (z. B.: 7 Std. 38 Min. [Rundung 45 Min] = 7,75 Std.).
- Preisermittlung
Der AN hat bei der Preisermittlung sämtliche direkten und indirekten Kosten nachvollziehbar zu berücksichtigen (z. B. Löhne und Gehälter, Materialkosten, Verwaltungskosten, Abschreibungen u. a.).
Nebenangebote und Nachunternehmerleistungen sind ausgeschlossen.
- Vertragslaufzeit
Der Winterdienstvertrag beginnt ab 01. November 2026 und endet am 30. April 2027.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dreimal um jeweils eine Winterdienstsaison, sofern der AG der Verlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. für den Fall, dass sich die Laufzeit bereits automatisch verlängert hat, bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit widerspricht.
- Kündigung
Bei grober Vertragsverletzung kann der AG den Vertrag kurzfristig kündigen. Die dem AG durch Kündigung entstandenen Kosten sind vom AN zu übernehmen. Jede Kündigung muss schriftlich erklärt werden.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag richtet sich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des AG zuständigen Stelle.
- Schriftform und salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind, z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen.
14
[Seite 15]
Winterdienst_Los 2 - 2026-ff Außenstelle Lübeck Autobahnmeisterei Scharbeutz
Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
15