Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

06_Leistungsbeschreibung.pdf

Winterdienst an Schleusen und Betriebsflächen im Raum Nürnberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 22:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Beschreibung der Leistung

Winterdienst ABz Nürnberg 2026

Inhalt

  1. Allgemeine Beschreibung der Winterdienstleistung Außenbezirk Nürnberg ........................... 2

1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang ..................................................................... 2

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ............................................................................... 3

2.1 Örtlichkeit für die Leistungserfüllung ........................................................................................ 3

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ..................................................................................... 3

2.3 Zugänge und Zufahrten zum Betriebsgelände .......................................................................... 3

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleistungen ................................................... 3

2.5 Anlagen auf dem Betriebsgelände............................................................................................. 3

  1. Ausführung der Leistung ....................................................................................................... 4

3.1 Fachliche Ausführung ................................................................................................................ 4

3.2 Technische und personelle Ausführung .................................................................................... 5

3.3 Art der Vergütung ...................................................................................................................... 5

3.4 Zeitlicher Ablauf des Winterdienstes ........................................................................................ 5

3.5 Arbeitssicherheit bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutz ..................................................... 5

  1. Ausführungsunterlagen ........................................................................................................ 6

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ........................................ 6

4.2 Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlage .................................................... 6

Seite 1 von 6

[Seite 2]

Winterdienst ABz Nürnberg 2026

  1. Allgemeine Beschreibung der Winterdienstleistung Außenbezirk Nürnberg

1.1 Auszuführende Leistungen nach Art und Umfang Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes an den Schleusen und Betriebsgelände des Außenbezirks Nürnberg an der Bundeswasserstraße Main-Donau-Kanal (MDK).

Die Durchführung des Winterdienstes umfasst folgende Betriebsanlagen:

LOS 1: Schleuse Kriegenbrunn (14.500m²) Schleuse Erlangen (15.000m²)

LOS 2: Betriebsgelände Außenbezirk und Bauhof Nürnberg (19.600m²) Schleuse Nürnberg (13.700m²) Schleuse Eibach (15.400m²)

Um einen sicheren, begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal, sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden.

Dem Auftragnehmer obliegt das Räumen und Streuen, bzw. Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. In der Zeit zwischen 16:00 Uhr und 06:00 Uhr hat der AN selbstständig nach Wetterlage über einen Einsatz zu entscheiden und diesen bei Bedarf durchzuführen. Bei Durchführung der Einsätze hat sich der AN an den Schleusen über die Sprechstellen an den Einfahrtstoren bei der Leitzentrale unter Angabe der Personenzahl anzumelden und nach dem abgeschlossenen Einsatz wieder abzumelden.

Die Anlagen „Schleuse Kriegenbrunn“ und „Betriebsgelände Außenbezirk und Bauhof Nürnberg“ müssen in jedem Bedarfsfall um 06:00 Uhr geräumt und gestreut, bzw. gestreut sein, da hier Arbeitsbeginn ist bzw. ein Schichtwechsel stattfindet. Die anderen Anlagen sind bis um 08:00 Uhr abschließend zu bearbeiten. Die Räum- und Streumaßnahmen sind zwischen 06:00 Uhr und 16:00 Uhr auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist (=Bedarfsfall). Hierfür muss der AN dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mitteilen, unter der die entsprechende Person, die für den Einsatzdienst zuständig ist, ständig zu erreichen ist. Bei Bedarf sind Schichtpläne mit Telefonnummern aufzustellen und dem AG rechtzeitig zu übergeben.

Der Räum- und Streudienst ist täglich 24 Stunden pro Tag bereitzustellen und im Bedarfsfall durchzuführen.

Auf der Anlage „Betriebsgelände Außenbezirk und Bauhof Nürnberg“ ist mit Salz zu streuen. Ebenso sollen die Zufahrten zu den Anlagen mit Salz gestreut werden (Ausnahme: Schleuse Erlangen, Wasserschutzgebiet!). Auf den Flächen im Schleusengelände (eingezäunter Bereich) ist das Streuen mit Salz verboten; hier muss ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sowie das einzusetzende Streugut ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der AN liefern und lagern. Eine Lagerung auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur im begründeten Ausnahmefall zeitlich befristet gestattet und bedarf der vorherigen Zustimmung des AG.

Seite 2 von 6

[Seite 3]

Winterdienst ABz Nürnberg 2026

Nach der Winterperiode sind die gestreuten Bereiche abzukehren. Der Kehricht ist aufzunehmen und einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Die Kosten hierfür sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.

  1. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse

2.1 Örtlichkeit für die Leistungserfüllung Schleuse Kriegenbrunn, Schleusenstraße, 91056 Erlangen N 49° 33' 23,34'' E 10° 58' 48,51''

Schleuse Erlangen, St. Johann, 91056 Erlangen N 49° 37' 25,97'' E 10° 58' 48,51''

Außenbezirk und Bauhof Nürnberg, Aischweg 60-70, 90449 Nürnberg

Schleuse Nürnberg, Rheinstraße, 90451 Nürnberg N 49° 24' 56,98'' E 11° 03' 25,59''

Schleuse Eibach, Wiener Straße 101, 90451 Nürnberg N 49° 23' 08,00'' E 11° 03' 52,39''

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind für Rad- und Fußgängerverkehr frei. Die Betriebswege sind für Fahrzeuge bis 30 t Gesamtgewicht und einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h zugelassen. Nach Beendigung der täglichen Arbeit sind die Arbeitsgeräte so abzustellen, dass eine Behinderung für den täglichen Betrieb auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann. Die Verkehrssicherungspflicht hierfür ist im Rahmen dieses Auftrages vom AN zu übernehmen.

2.3 Zugänge und Zufahrten zum Betriebsgelände Genehmigungen zum Befahren von nicht in der Baulast der WSV stehenden Wege, Brücken usw. sind vom AN bei der zuständigen Behörde einzuholen. Eventuell auftretende Beschädigungen durch diese Nutzung gehen zu Lasten des AN.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleistungen Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser werden nicht zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich Sache des AN.

2.5 Anlagen auf dem Betriebsgelände Vorhandene Objekte (z. B. Hektometersteine, Schilder, etc.) bzw. Messpunkte und Kontrolleinrichtungen (z. B. Grundwasserbeobachtungsrohre, Zielmarkierungen, etc.) dürfen nicht beschädigt werden. Sollte es dennoch durch den AN zu einer Beschädigung einer Anlage kommen, so ist der AN verpflichtet, die Beschädigung sofort dem AG zu melden. Die Wiederherstellung bzw. Instandsetzung der beschädigten Anlage hat der AN auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem AG zu übernehmen. Insbesondere im Schleusenbereich ist auf die Vielzahl von Schachtabdeckungen zu achten. Auf der Ostseite der jeweiligen Schleusenkammer sind Zielmarkierungen (Bleche von der Größe 10 x 13 cm) in die Lamellen der Schleusenkammer unter den Geländern angebracht; Seite 3 von 6

[Seite 4]

Winterdienst ABz Nürnberg 2026

diese Zielmarkierungen dienen der Vermessung, so dass selbst geringste Lageänderungen dem AG zu melden sind, da diese ins Vermessungsfeld integriert sind.

  1. Ausführung der Leistung

3.1 Fachliche Ausführung Die Ausführung der Leistung erfolgt in Abstimmung mit dem Außenbezirk bzw. Baubevollmächtigten des AG.

Der AN gewährleistet, dass er innerhalb einer Stunde nach telefonischer Verständigung mit mindestens 3 Mitarbeitern je Los und mit geeignetem Gerät mit den Räum- und Streuarbeiten beginnt. Zur Abdeckung von In Los 1 ist grundsätzlich zuerst die Schleuse Kriegenbrunn, danach die Schleuse Erlangen zu bearbeiten. In Los 2 ist grundsätzlich zuerst der Außenbezirk/Bauhof, dann die Schleuse Nürnberg und danach die Schleuse Eibach zu räumen. Eine Änderung der Reihenfolge behält der AG sich vor.

Zur Abdeckung von Spitzen an schneereichen Wintertagen sind mehrere Einsätze am Tag erforderlich. Der AN hat ausreichend Reservepersonal vorzuhalten, welches nach Schichtwechsel noch eingesetzt werden kann so dass die Arbeitstruppstärke nicht reduziert wird. Das Arbeitszeitgesetz ist hierbei zwingend einzuhalten. Ebenfalls ist ein Krankheitsausfall bzw. Quarantäne eines Teams wegen Corona abzudecken.

Die Räum- und Streuflächen bestehen aus unterschiedlichen Oberflächen wie z.B. Asphalt, Beton, Pflaster, Treppen o.ä. Dies hat der AN beim Geräteeinsatz zu beachten. Evtl. dadurch entstehende Mehraufwendungen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) zu streuen.

Die Art der Räumung (von Hand und maschinell) und das Streumittel (Splitt und /oder Salz) ist den beigefügten Plänen zu entnehmen. Eine Abweichung von dieser Festlegung ist nicht möglich.

Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, so dass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann. Der geräumte Schnee oder Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Insbesondere Tore und Türen, die Abflussrinnen, Hydranten, Schächte, Festmacheinrichtungen (Poller) können nur durch Handräumung geräumt werden. Dies ist bei der Preisbildung mit zu berücksichtigen.

Die Schleusenanlagen lassen sich durch fernbedienbare Einfahrtstore am Oberhaupt Ost von der Leitzentrale aus öffnen. Der Zugang zu anderen Bereichen ist nur mit Schlüssel möglich. Der Schlüssel wird dem AN zu Beginn des Winterdienstes per Unterschrift ausgehändigt. Bei Verlust des Schlüssels hat der AN dem AG die Kosten für die neu einzurichtende Schließanlage zu erstatten.

Im Zuge des Neubaus der Schleusen Erlangen und Kriegenbrunn kann es im Verlauf des Vertrags zu örtlichen Veränderungen kommen. Diese werden dem AN rechtzeitig mitgeteilt. Die entsprechenden Pläne werden bei Bedarf aktualisiert und angepasst.

Seite 4 von 6

[Seite 5]

Winterdienst ABz Nürnberg 2026

3.2 Technische und personelle Ausführung Der AN führt die Räum- und Streuarbeiten mit ausreichend geeignetem und unterwiesenem Personal durch. Die Arbeiten sind von mindestens 3 Mitarbeitern je Los durchzuführen; Alleinarbeit ist im Schleusenbereich nicht zulässig. Die zum Einsatz kommenden Geräte (Räumgeräten bzw. Räumfahrzeugen) müssen technisch für diesen Einsatz zugelassen sein. Das zu verwendende Streumaterial, sowie die Art der Räumung sind vom AG festgelegt und den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Der AN hat diese Vorgaben verbindlich einzuhalten. Der AN hat nur zugelassenen Streugut zu verwenden. Den AG ist ein Produktdatenblatt vor Ausführung zukommen zu lassen. Nach Beauftragung weist der AG den AN in die örtlichen Gegebenheiten der einzelnen Objekte ein.

3.3 Art der Vergütung Der AN erhält für die von Ihm zu erbringende Leistung folgende Vergütung:

I. Bereitstellungspauschale für Maschinen und Personen für den gesamten Zeitraum unabhängig von der Anzahl der geleisteten Einsätze; 1x pro Wintersaison. II. Räumen und Streuen, bzw. Streuen der Flächen nach beiliegendem Lageplan pauschal pro Einsatz. Das Streugut stellt der AN und wird nicht separat vergütet. Das Räumen von Hand wird nicht separat vergütet und ist in die jeweilige Einsatzpauschale mit einzurechnen. III. Streuen der Flächen nach beiliegendem Lageplan pauschal pro Einsatz. Das Streugut stellt der AN und wird nicht separat vergütet. IV. Abkehren der Flächen und Reinigen von Straßeneinläufen und Übergangskonstruktionen einschl. Aufnehmen und Verwerten des anfallenden Materials nach beiliegendem Lageplan pauschal am Ende jeder Winterperiode. Das Streugut ist vom AN fachgerecht zu beseitigen und wird nicht separat vergütet.

Mit der Vergütung sind sämtliche zu erbringende Leistungen des Auftragnehmers einschließlich der Geräte- und Maschinenkosten sowie der Personalkosten einschließlich aller Zuschläge wie z.B. Überstunden-, Feiertags-, Nachtzuschläge etc. abgegolten. Evtl. anfallende Kosten für den An- und Abtransport von Geräten, Streugut, usw. sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Die Einsätze hat der AN in der beigefügten tabellarischen Aufstellung entsprechend der abzurechnenden Leistungspositionen zu dokumentieren und nach erfolgter Leistung vom AG bestätigen zu lassen. Diese Dokumentation ist Abrechnungsgrundlage; es werden nur dokumentierte Einsätze, die vom AG bestätigt wurden vergütet.

3.4 Zeitlicher Ablauf des Winterdienstes Der Winterdienst umfasst 7 Tage die Woche und erstreckt sich vom 01. Dezember 2026 bis zum 31. März 2027; Hierbei sind auch Sonn- und Feiertage berücksichtigt.

3.5 Arbeitssicherheit bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich überwiegend um gefährliche Arbeiten. Besonders zu erwähnen sind dabei die Arbeiten am Wasser und die Absturzgefährdung. Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen sind zwingend einzuhalten. Ebenso wird auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei der Personalplanung hingewiesen.

Seite 5 von 6

[Seite 6]

Winterdienst ABz Nürnberg 2026

Auf die beigefügte Betriebsordnung für Fremdfirmen bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände der WSV wird besonders hingewiesen. Die entsprechende Einweisung des AN erfolgt vor Beginn durch den AG.

Im Bereich der Absturzkante an oder über Wasser hat jeder Beschäftigte des AN eine Schwimmweste oder eine Rettungsweste (z.B. SECUMAR Alpha 275-3D blau) zu tragen.

Im Bereich der Kammerwände darf nur geräumt werden, während die Kammer auf Oberwasser steht. Geeignete Rückhaltesysteme sind zusätzlich zu den Rettungswesten zu verwenden. Dies ist beim Einsatz an den Schleusen zu berücksichtigen.

  1. Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen  Lageplan Schleuse Erlangen  Lageplan Schleuse Kriegenbrunn  Lageplan Betriebsgelände Außenbezirk und Bauhof Nürnberg  Lageplan Schleuse Nürnberg  Lageplan Schleuse Eibach

 Tabellarische Einsatzaufstellung

Farbliche Darstellung der Räum- und Streuflächen: GRÜN – maschineller Einsatz BLAU – Räumen von Hand

4.2 Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlage  Zusammenstellung der vorgehaltenen bzw. eingesetzten Geräte  Personelle Ausstattung  Gefährdungsbeurteilung für die Durchführung des Winterdienstes im Bereich von Schiffsschleusenanlagen einschl. der nachweislich durchgeführten Unterweisung des eingesetzten Personals

Seite 6 von 6

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung