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Beschreibung der Leistung
- Vorbemerkungen
0.1 Bauherr und Ansprechpartner
- Allgemeine Beschreibung der Winterdienstleistung ABz Neuses
1.1 Allgemeines
- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Örtlichkeit zur Leistungserfüllung 2.2 Ansprechpartner und Zuständigkeit 2.3 Vorhandene öffentliche Verkehrswege 2.4 Zugänge und Zufahrten zur Betriebsstelle 2.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleistungen 2.6 Anlagen auf dem Betriebsstellengelände 2.7 Schutzgebiete
- Durchführung des Winterdienstes
3.1 Fachliche Ausführung 3.2 Technische und Personelle Ausführung 3.3 Art der Vergütung 3.4 Zeitlicher Ablauf des Winterdienstes 3.5 Arbeitssicherheit bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen 4.2 Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlage
- Anlagen
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- Vorbemerkung
0.1. Auftraggeber und Ansprechpartner
Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK Marientorgraben 1 90402 Nürnberg Tel. 0911 – 2000 0 Fax. 0911 – 2000 2151 Fragen zu den Unterlagen, zur Ausführung und den örtlichen Gegebenheiten sind an folgende Stelle zu richten: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Donau MDK Servicestelle für Vergaben e-Vergabe Plattform"
- Allgemeine Beschreibung der Winterdienstleistung
1.1 Allgemeines Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Winterdienst an den Schleusen Bamberg, Strullendorf und der Düker Strullendorfer Bach, Seigenbach, Lindlesgraben und Deichselbach (Los 1), sowie der Schleusen Forchheim und Hausen und des Außenbezirks Neuses (Los 2) am Main-Donau-Kanal. Um einen sicheren und begeh- und fahrbaren Zugang auf dem Betriebsgelände zu ermöglichen, sind die im Lageplan gekennzeichneten Flächen, Zugänge, Zufahrten und Treppen von Schnee und Eis zu befreien. Damit soll den Erfordernissen der Verkehrssicherungspflicht für eigenes und fremdes Personal, sowie für Schifffahrtstreibende nachgekommen werden. Dem Auftragnehmer obliegt das Räumen und Streuen der eingezeichneten Flächen gemäß beigefügten Lageplänen. Die Notwendigkeit der Räumung und Streuung erfährt der AN telefonisch über die einen diensthabenden Schichtleiter der Leitzentrale Neuses. Hierfür muss der AN dem AG eine Telefonnummer mitteilen, unter der die entsprechende Person, die für den Einsatzdienst zuständig ist, ständig zu erreichen ist.
Die Objekte müssen jeden Tag bis 06:30 Uhr von Schnee und Eis freigeräumt sein. Vorrangig ist das Gelände des Außenbezirks und die Schleusen Bamberg zu räumen. Die Sicherungsmaßnahmen sind auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist (=Bedarfsfall).
Der Räum- und Streudienst ist im Bedarfsfall 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche durchzuführen. Auf dem Gelände des Außenbezirks Neuses soll mit Salz gestreut werden. Ebenso sollen die Zufahrten zum Außenbezirk und zu den Schleusen mit Salz gestreut werden. Auf den Flächen im Schleusengelände ist das Streuen mit Salz verboten. Hier muss ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Die zu räumenden Flächen sowie das einzusetzende Streugut ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer selber besorgen und auch bei sich lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen oder des Außenbezirks ist nur in Notfällen und zeitlich befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer Erlaubnis durch den AG.
Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Seite 2 von 7
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- Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 2.1 Lage der Objekte zur Leistungserfüllung
Schleuse Bamberg Galgenfuhr 25 96050 Banberg
Schleuse Strullendorf An der Schleuse 5 a, 96129 Strullendorf
Außenbezirk Neuses, Am Wehr 1 91330 Eggolsheim
Schleuse Forchheim Zur Staustufe 32 91301 Forchheim
Schleuse Hausen Hauptstraße 91353 Hausen
Düker Strullendorfer Bach Pointstraße (Radweg) 96129 Strullendorf
Düker Seigenbach Sigismundstraße 96114 Hirschaid
Düker Lindlesgraben Nürnberger Str. 96114 Hirschaid
Düker Deichselbach Zum Rhein Main Donau Kanal, 96146 Altendorf
Düker Mühlgraben Eggloffsteiner Ring 96146 Altendorf
2.2. Ansprechpartner und Zuständigkeiten
Außenbezirk Neuses, Am Wehr 1, 91330 Eggolsheim
2.3 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Betriebswege sind für Rad- und Fußgängerverkehr frei. Die Verkehrssicherungspflicht ist vom AN zu übernehmen. Nach Beendigung der täglichen Arbeit sind die Arbeitsgeräte so abzustellen (falls sie nicht wieder vom AN mitgenommen werden), dass eine Behinderung für den täglichen Betrieb an der Betriebsstelle auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann. Die Betriebswege entlang des MDK sind für Fahrzeuge bis 30 t Gesamtgewicht und max. 30 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen. Für evtl. Schäden haftet der Unternehmer.
2.4 Zugänge und Zufahrten Genehmigungen zum Befahren von nicht in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) stehenden Wege, Brücken usw. ist vom Auftragnehmer sind ggf. vom AN bei der zuständigen Behörde einzuholen. Eventuell auftretende Beschädigungen gehen zu Lasten des AN.
2.5 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser können nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
2.6 Anlagen auf dem Betriebsstellengelände Auf Hektometer-, Düker- und Kabelmerksteine sowie Grundwasserbeobachtungsrohre ist zu achten. Eventuelle Beschädigungen oder geringste Lageveränderung durch das Räumen sind dem Auftraggeber sofort zu benennen. Insbesondere Hektometersteine dienen als Höhen- und Lagemesspunkte in der WSV. In den Schleusenbereichen ist auf die Vielzahl der Kanalschachtabdeckungen zu achten, die vor Beschädigung zu schützen sind.
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Auf der Ostseite der Schleusenkammer sind Zielmarkierungen (Bleche von der Größe 10 x 13 cm) in die Lamellen der Schleusenkammern unter den Geländern für Messungen angebracht. Evtl. Beschädigungen oder geringste Lageveränderung sind dem Auftraggeber (AG) sofort zu melden, da diese im Vermessungsfeld integriert sind.
Der AN hat alle Beschädigungen sofort dem AG zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.
2.7. Schutzgebiete Die Schleuse Bamberg befindet sich im Wasserschutzgebiet.
- Durchführung des Winterdienstes
3.1 Fachliche Ausführung
Die Ausführung der Leistung erfolgt in Abstimmung mit dem Außenbezirk bzw. Baubevollmächtigten des AG (Zuständigkeit siehe Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung). Dem AG obliegt es, dem Erfordernis eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin telefonisch die vom AN benannte Person. Der AN gewährleistet, dass er innerhalb einer Stunde nach telefonischer Verständigung mit mindestens 2 Mitarbeitern und mit geeignetem Gerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt beginnt; dies gilt auch für jede einzelne Schleusenanlage. Fordert der AG den Räum- und Streueinsatz für mehrere Schleusenanlagen gleichzeitig, so hat der AN mit den Räum- und Streuarbeiten an den angeforderten Schleusenanlagen gleichzeitig zu beginnen; die Ausführung der Leistung nacheinander ist nicht möglich. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht erforderlich machen, ist der Einsatz auf Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Die Räum- und Streuflächen bestehen aus unterschiedlichen Oberflächen wie z.B. Asphalt, Beton, Pflaster, Treppen o.ä. Dies hat der AN beim Geräteeinsatz zu beachten. Evtl. dadurch entstehende Mehraufwendungen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) zu streuen. Das Gelände des Außenbezirkes sowie die Zufahrten zu den Schleusenanlagen sind mit Salz zu streuen. Von den zu räumenden und streuenden Flächen sind jeweils ca. 10% der Gesamtflächen von Hand zu räumen. Die Mehraufwendungen für das Räumen und Streune von Hand ist in den jeweiligen Einheitspreis einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, so dass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann. Der geräumte Schnee oder Eis Reste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Schächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) sowie Geh- und Fahrbahnen sind bei der Räumung freizuhalten. Die Schleusenanlagen lassen sich durch fernbedienbare Einfahrtstore am Oberhaupt Ost von der Leitzentrale aus öffnen. Die Zugängigkeit zu anderen Bereichen ist nur mit Schlüssel möglich. Der Schlüssel wird dem AN zu Beginn des Winterdienstes per Unterschrift ausgehändigt. Bei Verlust des Schlüssels hat der AN dem AG die Kosten für die neu einzurichtende Schließanlage zu erstatten. Vor und nach der jeweiligen Winterdienstperiode sind Straßeneinläufe, Entwässerungsrinnen und Brückenübergangsgange zu reinigen. Nach jeder Winterdienstperiode sind alle Flächen abzukehren und das Streugut zu beseitigen. Die Kosten für die schadlose Verwertung bzw. Entsorgung des dabei anfallenden Kehrguts/Streuguts ist in den jeweiligen Einheitspreis einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Es wird dringend empfohlen, vor Angebotsabgabe eine Ortsbesichtigung mit der Servicestelle Vergabe zu vereinbaren und durchzuführen.
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3.2 Technische und Personelle Ausführung Der AN führt die Räum- und Streuarbeiten mit ausreichendem, geeignetem und unterwiesenem Personal, sowie technisch zugelassenen Schneeräumgeräten bzw. -fahrzeugen an den Objekten durch. Der AN hat sich von einem Vertreter des Auftraggebers (AG) auf die örtlichen Gegebenheiten der der Objekte vor der ersten Räumung einzuweisen. Der AG legt fest, welche Streumaterialien zum Einsatz kommen. Der AN hat die Vorgaben zu beachten. Das Streumaterial muss vom AN beschafft und auf dessen Betriebsflächen gelagert werden. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vom AN verursachte Schäden an Bauwerken sind vom AN sofort an den AG zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.
3.3 Art der Vergütung Der AN erhält für die von Ihm zu erbringende Leistung folgende Vergütung:
- Bereitstellungspauschale für Maschinen, Geräte, Streugut und Personen für den gesamten Zeitraum unabhängig von der Anzahl der geleisteten Einsätze; 1x pro Winterdienstperiode.
- Räumen und Streuen der Flächen nach beiliegendem Lageplan pauschal pro Einsatz. Das Streugut stellt der AN und wird nicht separat vergütet. Mehraufwendungen für das Durchführen des Winterdienstes in Handarbeit sind In den jeweiligen Einheitspreis einzurechnen.
- Streuen der Flächen nach beiliegendem Lageplan pauschal pro Einsatz. Das Streugut stellt der AN und wird nicht separat vergütet. Mehraufwendungen für das Durchführen des Winterdienstes in Handarbeit sind in den jeweiligen Einheitspreis einzurechnen.
- Reinigen von Straßeneinläufen, Entwässerungsrinnen und ÜKOs einschl. Aufnehmen und Verwerten des anfallenden Materials nach Aufmaß (Stückzahl).
- Abkehren der Flächen einschl. Aufnehmen und Verwerten des anfallenden Materials nach beiliegendem Lageplan pauschal am Ende jeder Winterperiode. Das Streugut ist vom AN zu beseitigen und wird nicht separat vergütet
Mit der Vergütung sind sämtliche zu erbringende Leistungen des Auftragnehmers einschließlich der Geräte- und Maschinenkosten sowie der Personalkosten einschließlich aller Zuschläge wie z.B. Überstunden-, Feiertags-, Nachtzuschläge etc. abgegolten. Evtl. anfallende Kosten für den An- und Abtransport von Geräten, Streugut, usw. sind in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die vom AG angeforderten Einsätze hat der AN in der beigefügten tabellarischen Aufstellung entsprechend der abzurechnenden Leistungspositionen zu dokumentieren und nach erfolgter Leistung vom AG bestätigen zu lassen.
Diese Dokumentation dient als Abrechnungsgrundlage; es werden nur dokumentierte Einsätze, die vom AG bestätigt sind, vergütet.
3.4 Zeitlicher Ablauf des Winterdienstes Der Winterdienst umfasst 7 Tage in der Woche und erstreckt sich vom 01. Dezember bis zum 31. März; hierbei sind auch Sonn- und Feiertage eingerechnet. Die Einsatzbereitschaft und Durchführung des Winterdienstes muss so gestaltet sein, dass 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche die Verkehrssicherheit an den Objekten gewährleistet ist.
Der 1-Jahres-Vertrag beginnt am 01.12.2026 und endet am 31.03.2027.
3.5. Arbeitssicherheit bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Bei den auszuführenden Arbeiten handelt es sich überwiegend um gefährliche Arbeiten. Seite 5 von 7
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Besonders zu erwähnen sind dabei die Arbeiten am Wasser und die Absturzgefährdung. Arbeiten in diesen Bereichen sind grundsätzlich mit einer zusätzlichen Person als Sicherungsposten durchzuführen. Die dafür erforderliche PSA (z. B. Rettungswesten, Absturzsicherung bzw. Rückhaltesysteme) hat der AN zu stellen. Die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen sind zwingend einzuhalten. Ebenso wird auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes bei der Personalplanung hingewiesen. Auf die beigefügte Betriebsordnung für Fremdfirmen bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände der WSV wird besonders hingewiesen. Die entsprechende Einweisung des AN erfolgt vor Beginn durch den jeweiligen Baubevollmächtigten des AG.
- Ausführungsunterlagen 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen (cid:0) Übersichtslageplan (cid:0) Lageplan Schleuse Bamberg (cid:0) Lageplan Straßenbrücke Wirtschaftsweg Strullendorf (cid:0) Lageplan Düker Strullendorfer Bach (cid:0) Lageplan Schleuse Strullendorf (cid:0) Lageplan Düker Seigenbach (cid:0) Lageplan Düker Lindlesgraben (cid:0) Lageplan Düker Deichselbach (cid:0) Lageplan Betriebsgelände des Außenbezirks Neuses mit Leitzentrale (cid:0) Lageplan Schleuse Forchheim (cid:0) Lageplan Schleuse Hausen (cid:0) Betriebsordnung für Fremdfirmen bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände der WSV (cid:0) Tabellarische Einsatzaufstellung (Winterdienst Einsatzübersicht)
4.2 Vom Auftragnehmer aufzustellende Ausführungsunterlagen Erstellen einer Gefährdungsanalyse. Nachweislich durchgeführte Unterweisung des eingesetzten Personals.
- Anlagen
Lageplan Tabellarische Einsatzaufstellung
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