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Informationspflichten nach DSGVO
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen
Person (Art. 13 DSGVO)
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist
Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Zentrales Vergabebüro Strukturpostfach: Zentrales.Vergabebuero@landkreis-zwickau.de Telefonnummer: 0375/44020
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Datenschutzbeauftragte E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375/4402-21052
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden für die Durchführung eines Vergabeverfahrens erhoben.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem Sächsi- sches Vergabegesetz (SächsVergabeG) verarbeitet.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten bei nationalen Vergabeverfahren
Ihre personenbezogenen Daten werden an folgende Empfänger zu folgenden Zwecken wei- tergegeben:
-
das jeweilige Fachamt des Landkreises, das als Vergabestelle für einen Teil der Prüfung und Wertung der Angebote bzw. Teilnahmeanträge zuständig ist
-
das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, das im Rahmen der Prüfung der Haushaltsführung des Landkreises auch die Einhaltung des Vergaberechts durch die Verwaltung des Landkreises prüft
-
die RIB Software SE, deren Subunternehmer und ggf. Dritte, die für den Landkreis Zwickau die informationstechnische Abwicklung des Vergabeverfahrens im Wege der Auftragsverarbeitung ge- mäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 28 DSGVO in Verbindung mit dem SächsVergabeG übernehmen
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Informationspflichten nach DSGVO
-
das Bundesamt für Justiz, von dem bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 EUR gemäß § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzar- beitsbekämpfungsgesetz für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird, nach § 150 a der Gewerbeordnung (GewO) anzufordern ist
-
alle Bietern bei Bauleistungen, zwecks Information gemäß §§ 14 und 14 a der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) im Rahmen der Angebotseröffnung bzw. deren Niederschrift
-
nicht berücksichtigte Bieter, zwecks Vorabinformation gemäß § 8 Abs. 3 SächsVergabeG, wenn der Auftragswert bei Bauleistungen 75 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) und bei Lieferungen und Leistungen 50 000 EUR (ohne Umsatzsteuer) übersteigt bzw. auf Antrag gemäß § 19 Absatz 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) sowie gemäß § 19 Abs. 2 der VOB/A
-
jedermann bei Bauleistungen, zwecks Information gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A bei be- schränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn deren Auftragswert 25.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt bzw. gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bei freihändigen Verga- ben, deren Auftragswert 15.000,00 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt
-
jedermann bei Leistungen, zwecks Information nach § 19 Absatz 2 der VOL/A bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbe- werb über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
-
Landesdirektion Sachsen, Zurverfügungstellung der Akten im Falle eines behördlichen Vergabe- nachprüfungsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen gemäß § 8 Abs. 2 SächsVergabeG
-
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Dies ist nicht geplant.
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Für den Fall, dass Sie der Bieter sind, der den Zuschlag erhält, werden die Daten bis zum Ab- schluss der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung gespeichert.
Ihre Daten werden zudem nach der Erhebung beim Landkreis Zwickau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen ,insbesondere der haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfris- ten für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vorhaltung insbesondere zum Zweck der Rechnungsprü- fung) erforderlich ist.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichti- gung zu (Art. 16 DSGVO).
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Informationspflichten nach DSGVO
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung be- steht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzu- geben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit dem Sächsisches Vergabegesetz Das LRA Zwickau benötigt Ihre Daten, um Ihr Angebot bzw. Ihren Teilnahmeantrag prüfen und wer- ten als auch das Vergabeverfahren rechtsfeh- lerfrei, insbesondere auch im Hinblick auf die rechtlich erforderlichen Informationspflich- ten, durchführen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben,
- kann Ihr Angebot bzw. Ihr Teilnahmean- trag nicht bearbeitet werden,
- kann das Vergabeverfahren nicht rechts- fehlerfrei durchgeführt werden.
- Sonderfall: Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Dies ist nicht vorgesehen..
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Informationspflichten nach DSGVO
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten nicht bei der be-
troffenen Person (Art. 14 DSGVO)
- Anlass der Erhebung
Wir haben Daten von Ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens erhoben.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist
Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Zentrales Vergabebüro Strukturpostfach: Zentrales.Vergabebuero@landkreis–zwickau.de Telefonnummer: 0375/44020
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landkreis Zwickau, Landratsamt Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau Datenschutzbeauftragte E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Tel.: 0375/4402-21052
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
a) Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden für die Durchführung eines Vergabeverfahrens erhoben.
b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 EUR auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer- Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz falls Sie der Bieter sind, der den Zuschlag erhalten soll, verarbeitet.
- Quelle der Daten
Ihre Daten haben wir beim Bundesamt für Justiz erhoben.
- Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Wir verarbeiten in diesem Rahmen folgende personenbezogene Daten von Ihnen erhoben: die vollziehbaren und die nicht mehr anfecht-
- gemäß §§ 150a i.V.m. 149 Abs. 2 Nr. 1 baren Entscheidungen einer Verwaltungsbehör- GewO: de
wenn wegen Unzuverlässigkeit oder Unge- eignetheit
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Informationspflichten nach DSGVO
a)
ein Antrag auf Zulassung (Erlaubnis, Geneh- migung, Konzession, Bewilligung) zu einem die vollziehbaren und die nicht mehr anfecht- Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftli- baren Entscheidungen einer Verwaltungsbe- chen Unternehmung abgelehnt oder eine hörde erteilte Zulassung zurückgenommen oder widerrufen,
b)
die Ausübung eines Gewerbes, die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter einer Gewerbe- treibenden oder als mit der Leitung eines die vollziehbaren und die nicht mehr anfecht- Gewerbebetriebes beauftragte Person oder baren Entscheidungen einer Verwaltungsbe- der Betrieb oder die Leitung einer sonstigen hörde wirtschaftlichen Unternehmung untersagt,
c)
ein Antrag auf Erteilung eines Befähigungs- scheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes die vollziehbaren und die nicht mehr anfecht- abgelehnt oder ein erteilter Befähigungs- baren Entscheidungen einer Verwaltungsbe- schein entzogen, hörde
d)
im Rahmen eines Gewerbebetriebes oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unterneh- mung die Befugnis zur Einstellung oder Aus- bildung von Auszubildenden entzogen oder die Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anwei- sung oder Ausbildung von Kindern und Ju- die vollziehbaren und die nicht mehr anfecht- gendlichen verboten oder baren Entscheidungen einer Verwaltungsbe- hörde e)
die Führung von Kraftverkehrsgeschäften untersagt
wird, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe 2. gemäß §§ 150a i.V.m. 149 Abs. 2 Nr. 2 oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unter- GewO: nehmung
während eines Rücknahme- oder Widerrufs- verfahrens wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen 2. gemäß §§ 150a i.V.m. 149 Abs. 2 Nr. 4 GewO:
wegen einer Straftat nach den §§ 10 und 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach den §§ 15 und 15a des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes oder nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 des Strafgesetzbuches, die bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sons-
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Informationspflichten nach DSGVO
tigen wirtschaftlichen Unternehmung began- gen worden ist, wenn auf Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen erkannt worden ist.
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden bei nationalen Vergabeverfahren an folgende Empfän- ger zu folgenden Zwecken weitergegeben:
-
das jeweilige Fachamt des Landkreises, das als Vergabestelle für einen Teil der Prüfung und Wertung der Angebote bzw. Teilnahmeanträge, das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Prü- fung der Haushaltsführung des Landkreises
-
das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises, das im Rahmen der Prüfung der Haushaltsführung des Landkreises auch die Einhaltung des Vergaberechts durch die Verwaltung des Landkreises prüft
-
Landesdirektion Sachsen, Zurverfügungstellung der Akten im Falle eines behördlichen Vergabe- nachprüfungsverfahrens bei der Landesdirektion Sachsen gemäß § 8 Abs. 2 SächsVergabeG
-
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Dies ist nicht geplant.
-
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Für den Fall, dass Sie der Bieter sind, der den Zuschlag erhält, werden die Daten bis zum Ab- schluss der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung gespeichert.
Ihre Daten werden zudem nach der Erhebung beim Landkreis Zwickau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen, insbesondere der haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfris- ten für die jeweilige Aufgabenerfüllung (Vorhaltung insbesondere zum Zweck der Rechnungsprü- fung) erforderlich ist.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichti- gung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
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Informationspflichten nach DSGVO
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung be- steht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
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