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Anlage 3
Eigenerklärung bzgl. geeigneter Nachweis Erschöpfungsvoraussetzungen und Freistellungserklärung bei gebrauchter Software
Bei der Öffentlichen Ausschreibung 1151-2026-1026-ÖA des Landkreises Zwickau aufgeführten und von uns zu liefernden gebrauchten Lizenzrechten handelt es sich um gebrauchte Microsoft Volumenlizenzen, die erstmalig per Download im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden und an denen sich entsprechend den Voraussetzungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 3.7.2012 - C-128/11) und Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.12.2014 - I ZR 8/13) das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft hat.
I - Erklärung zu den Anforderungen der Rechtsprechung Die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an einen rechtskonformen Erwerb von gebrauchten Software-Lizenzen werden vorliegend in Bezug auf die gesamte Rechtkette sichergestellt. Denn • die vorliegend angebotenen Lizenzen sind ursprünglich im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden; • als Gegenleistung für die Lizenz wurde ein Entgelt entrichtet; • das mit der gekauften Lizenz eingeräumte Recht wurde dauerhaft (unbefristet) eingeräumt; • mit dem Erwerb der Software ist der Ersterwerber berechtigt gewesen, Updates oder Ergänzungen zu den Produkten, den Vorabversionscode, zusätzliche Funktionen zu nutzen; • Vorerwerber haben etwaige Software-Kopien unbrauchbar gemacht.
Die Einräumung des bestimmungsgemäßen Nutzungsrechts der angebotenen Software wird zugesichert.
II - Informationen zur bestimmungsgemäßen Nutzung Grundlage des Lizenzerwerbs ist ein Microsoft Lizenzvertrag, der zur Anlage bei Übergabe der Lizenzen geliefert wird und auf die dort genannten weiteren Bestimmungen (Produktbenutzungsrechte, welche per 1.7.2015 durch die Produktbestimmungen von Microsoft) verweist.
III - Ergänzend zu den rechtlichen Vorgaben erklären wir dem Landkreis Zwickau Folgendes verbindlich:
Informationen zur Haftungsfreistellung: Sollten Sie als Käufer vom Software-Hersteller aufgrund der Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Erwerbskette genommen werden, so verpflichtet sich der Anbieter, den Käufer der hier angebotenen Lizenzen gegenüber Ansprüchen des Software-Herstellers freizustellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Maßnahmen mit dem Anbieter abzustimmen und die Verfahren einvernehmlich zu führen. Der Anbieter ist zur Abwehr von Angriffen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen im Namen des Kunden berechtigt. Informationen zu den Originalunterlagen und Belegen der Rechtekette: Wir werden sämtliche Original-Unterlagen, Erklärungen und Belege zur Rechtekette und der entsprechenden Lieferungen manipulationssicher und insolvenzfest sowie vorgangsbezogen gemäß Ziffer 1.10 des Leistungsverzeichnisses nach Aufforderung dem Landkreises Zwickau vor Zuschlagserteilung vorlegen. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
……………………… …………………………………………………… Datum Stempel / Unterschrift des Bieters