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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme: Dauerschuldverhältnis Prüfung Blitzschutz
Leistung: Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN
EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und
beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH |
Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
Vergabe-Nr.: SBH VgV OV 001-26 IE
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER Schulbau Hamburg & Gebäudemanagement Hamburg GmbH An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg, Deutschland
28.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 2
Betriebsanweisung Unfall- und Gefahrenschutz_Stand September 2020....................................................... 2
04_HmbVgRL_Eignungsvordruck 10_2023.pdf............................................................................................... 3
Ausfüllhinweise für den Teilnehmer......................................................................................................... 3
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)....................................... 3
- Fachkunde............................................................................................................................................ 4
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden fol 4
- Leistungsfähigkeit................................................................................................................................. 4
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werde. 4
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol 4
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.. 5
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht............ 5
- Ausschlussgründe................................................................................................................................ 6
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 G... 6
- Ausführungsbedingungen.................................................................................................................... 6
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes 6
Leere Seite............................................................................................................................................... 9
05_SBH_EU & 20% Angebot_03_2024.pdf..................................................................................................... 10
Bezeichnung der Teilleistungen............................................................................................................... 11
06 HmbVgRL_Bewerbungsbedingungen (BWB)_01_2025............................................................................. 13
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 13
Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 13
-
Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 13
-
Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 13
-
Angebote...................................................................................................................................... 13
-
Nebenangebote............................................................................................................................ 14
-
Unteraufträge............................................................................................................................... 15
-
Bietergemeinschaften................................................................................................................... 15
-
Eignung........................................................................................................................................ 15
-
Losentscheid................................................................................................................................ 15
-
Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 15
-
Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 15
07_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_01_2024.pdf........................................................... 16
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 16
-
Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 16
-
Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 16
-
Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 16
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-
Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 16
-
Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 17
-
Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 17
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Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 17
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Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 17
-
Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 17
-
Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 18
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Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 18
-
Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 18
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Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 18
-
Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 18
12_HmbVgRL_Bietergemeinschaft_11_2021.pdf............................................................................................ 19
Eigenerklärung FB 5. RUS-Sanktionspaket.pdf............................................................................................... 20
SBH-EU & 20% Aufforderung Angebotsabgabe_01_2024.............................................................................. 22
Leere Seite............................................................................................................................................... 26
Datenschutzerklärung SBH eVergabe............................................................................................................. 27
Datenschutzerklärung GMH eVergabe_Stand 14.06.2022.............................................................................. 32
Merkblatt Umsatzsteuer SBH + GMH Stand 11.04.2024.pdf........................................................................... 37
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 38
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 52
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 53
Anlagen.................................................................................................................................................................... 54
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
TERMINE
BEKANNTMACHUNG
| Bekanntmachung | |
|---|---|
| Vorinformation |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Frist Bieterfragen | 23.11.2026 23:59 |
|---|---|
| Angebotsfrist | 30.11.2026 12:00:00 |
| Bindefrist | 26.01.2027 |
| Versand Vorabinformation |
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | SBH VgV OV 001-26 IE |
|---|---|
| Auftragsbezeichnung | Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen |
| Auftragsbeschreibung | Hinweis: Für dieses Verfahren werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 73 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 430 bei SBH und ca. 73 bei GMH) in Hamburg. SBH und GMH sind zertifiziert nach ISO 50001 und streben eine kontinuierliche Einsparung von Endenergie an. Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages. |
AUFTRAGSDAUER
Leistungszeitraum Die Vertragslaufzeit beginnt schnellstmöglich mit Beauftragung und endet am 31. Oktober 2027.
VERFAHREN
| Auftraggeber | Schulbau Hamburg & Gebäudemanagement Hamburg GmbH |
|---|---|
| Liefer-/Ausführungsort | 20355 Hamburg |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU) (VgV) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Ja |
|---|---|
| Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben werden kann | Bieter kann für ein oder mehrere Lose anbieten |
ANGEBOTE
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
|---|---|
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
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| Nr. BA Org. 01a | Betriebsanweisung | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz Freigegeben (Datum): Januar 2014 | Arbeitsplatz: Schulgelände/Gebäude Tätigkeit: Wartung/Inst./Reiniung Bearbeitet (Datum): Sept. 2020 ZFM 243 | ||||||||||||||||
| 1. ANWENDUNGSBEREICH | |||||||||||||||||
| Arbeiten im/auf Schulgebäude und Gelände durch Fremdfirmen | |||||||||||||||||
| Diese Betriebsanweisung gilt für Fremdfirmen, die in den Schulen und auf dem Gelände der Schule im Auftrag SBH bzw. GMH arbeiten verrichten. Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten. Bei Reinigungsarbeiten o.ä.. | |||||||||||||||||
| 2. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT | |||||||||||||||||
| Brandgefahr Gefahr durch Stürzen und/oder Ausrutschen | |||||||||||||||||
| 3. SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN | |||||||||||||||||
| Alle Arbeiten sind vor Ausführung mit dem Haustechnischen Personal (z.B. Hausmeister) abzu- stimmen (Art und Ort der auszuführenden Arbeiten)! Vor Aufnahme der Arbeiten sind die Flucht- und Rettungspläne und die Angabe der Sammel- plätze zur Kenntnis zu nehmen! Bei Arbeiten mit wärmentwickelnden Geräten (insbesondere bei Brenn- oder Schweißarbeiten) ist ein Löschmittel in unmittelbarer Nähe vorzuhalten! Nach Beendigung der Arbeiten hat sich der Ausführende davon zu überzeugen, dass keine weitere (Brand-) Gefährdung besteht! Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot! Auf dem gesamten Schulgelände sind alkoholhaltige Genussmittel verboten! Auf Rutsch- und Stolpergefahren ist hinzuweisen (Warnschilder)! | |||||||||||||||||
| 4. VERHALTEN IM GEFAHRFALL | Notruf 112 | ||||||||||||||||
| Ruhe bewahren! Beim Ertönen des Alarmsignals (Haus- oder Brandalarm) ist sofort die Arbeit einzustellen! Es sind alle Maschinen, Anlagen, wärmeentwickelnde Geräte, die für die Arbeiten benutzt wer- den, außer Betrieb zu setzen! Es sind die Sammelplätze aufzusuchen! Den Weisungen des Schulpersonals (Lehrpersonal, Hausmeister usw.) ist Folge zu leisten! Den Weisungen der Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr) ist Folge zu leisten! | |||||||||||||||||
| 5. ERSTE HILFE | Notruf 112 | ||||||||||||||||
| Ruhe bewahren! Notruf absetzen! Erste Hilfe leisten! | |||||||||||||||||
| 6. INSTANDHALTUNG | |||||||||||||||||
| Der Arbeitsbereich ist nach der Arbeit sauber und aufgeräumt zu verlassen! Der Arbeitsbereich ist gegen Zutritt unbefugter zu sichern! Das Haustechn. Personal (z.B. Hausmeister) ist über das Ende der Arbeiten zu informieren! Es sind die gültigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten! | |||||||||||||||||
| Von der Auftrag nehmenden Firma auszufüllen | |||||||||||||||||
| Ich bestätige hiermit, dass ich die Betriebsanweisung (BA) gelesen und verstanden habe, das die Mitarbeiter/innen des AN anhand dieser BA über dessen Inhalt informiert wur- den, und das der AN den Inhalt dieser BA beachten und umsetzen wird. | |||||||||||||||||
| Firmenname: | |||||||||||||||||
| Name Verantwortliche Person | Unterschrift | ||||||||||||||||
| Diese Betriebsanweisung (BA) wird Vertragsbestandteil und ist nach Zuschlagserteilung ausgefüllt an den Auftraggeber zurückzugeben. Eine Kopie verbleibt beim Auftragnehmer. |
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Eignungsvordruck
Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 35 UVgO oder § 48 VgV
Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren: Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen Vergabe-Nr.: SBH VgV OV 001-26 IE Verfahrensart (§ 8 UVgO; § 14 VgV): O ffenes Verfahren (EU)
Ausfüllhinweise für den Teilnehmer Dieser Vordruck enthält die erforderlichen Eigenerklärungen für den vorläufigen Nachweis über die Eignungs- anforderungen (Nr. 1-2), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 3) und die geforderten Ausführungsbe- dingungen (Nr. 4).
Der Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) gibt die geforderten Eigenerklärungen mit Einreichung dieses Vordrucks bei der Vergabestelle ab und macht ggf. weitere Angaben durch Ankreuzen oder Eintragung (siehe jeweils die Bearbeitungshinweise). Er bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift oder Namensangabe am Ende des Vordrucks. Er muss den Vordruck mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb) bei der Vergabe- stelle einreichen.
Hinweis: Wird der Vordruck im Namen einer Bietergemeinschaft (siehe § 32 UVgO oder 43 VgV) abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4-5 für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.
Die Vergabestelle wird die Eigenerklärungen vor der Zuschlagserteilung ggf. durch entsprechende Registerabfragen verifizieren. Auch muss der Teilnehmer die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zur Bestätigung seiner Eigenerklärungen fristgerecht vorlegen (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen; siehe dazu den Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe). Auf gesonderte Anforderung muss ein Teilnehmer auch alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen für seine Nachunternehmer vorlegen.
Hinweis: Teilnehmer mit Sitz im Ausland legen jeweils vergleichbare Nachweise vor. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur in deutscher Übersetzung berücksichtigt.
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)
• Angaben bei Präqualifizierung:
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqua- lifikationssystem nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).
Eine Präqualifizierung besteht nein
ja Ich/Wir nehme/n an folgendem Präqualifikationssystem teil:
Die PQ-Nummer und der dazugehörige Code lauten:
Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Nr. 4) blei- ben weiterhin vorzulegen. • Angaben für Registerabfragen: Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.) Unternehmen (Firma/Name, Sitz/Postanschrift, Rechtsform):
Eignung – 10/2023 1 von 7 3
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Registergericht oder Genehmigungsbehörde:
Handelsregisternummer: (s. Nr. 1) oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): (falls vorhanden)
Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
- Fachkunde
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)
Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer. • Ich/Wir werde/n schon jetzt die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV der Vergabestelle vorlegen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitglied- schaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
- Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitä- ten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen. • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!)
Die vorstehenden Zahlen werden auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen. • Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol- gende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen. Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt: Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Referenzen über vergleichbare Leistungen:
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.
Zur Bestätigung werden geeignete Referenznachweise (bei Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten auf Verlangen) aus den letzten drei / Jahren vorgelegt, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsausführung und den Ansprechpartner angeben.
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbare Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:
• Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:
Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes:
(Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eig- nungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.) • Zulässigkeit der Eignungsleihe Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausge- schlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):
• Zusätzliche Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe (vom Teilnehmer anzukreuzen):
Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.
Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n):
Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Eignungsleiher eignungsrelevanter Leistungsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben
Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.
Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV).
Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder §47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
- Ausschlussgründe
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht:
(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)
a.) Ausschlussgründe nach dem GWB
Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.
Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unterneh-mens wieder herstellen (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme be-nennen):
Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben
Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor. Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
- Ausführungsbedingungen
Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:
• Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)
Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten
Hinweis: Zutreffendes ist durch den Teilnehmer anzukreuzen. nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz ge- bunden ist: nach folgendem Tarifvertrag: (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).
Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.
Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift am Ende der Erklärung:
Eignung – 10/2023 4 von 7 6
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
- Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie ver- gleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
- Ich bin/Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Be- schäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§10 HmbVgG).
- Ich bin/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhal- ten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
• Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG Die Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG umfasst folgende Warengruppen: 1.Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2.Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3.Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4.Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5.Spielzeuge 6.Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7.Natursteine 8.Produkte mit Materialanteilen aus Nr.2-4, soweit überwiegend Materialien aus einer Warengruppe
Die Leistungsausführung betrifft eine oder mehrere der vorgenannten Warengruppen. Ich/wir vereinbaren als vertragliche Nebenpflicht, die Leistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang-- de/index.htm) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex o.ä.):
Soweit die Leistungsbeschreibung dies verlangt, wird die Lieferung fair gehandelte Produkte betreffen (§ 3a Abs. 4 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. Gütezeichen):
• Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG Die Lieferleistung betrifft kein Holz als Rohstoff.
Der Rohstoff Holz ist Bestandteil der Lieferleistung. Dazu erkläre/n ich/wir verbindlich: Ich werde nur Holz verwenden, das aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft stammt. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist. Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:
Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt. Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.
Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen An- forderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Eignung – 10/2023 5 von 7 7
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Sonstige Anforderungen Mit der Unterschrift unter dieses Formular, erkläre/n ich/wir, das ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:
- die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB).
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
-
Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
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Angaben zur Statistik • Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehllung- 2003/361 zu KMUs
• Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)
Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.
• Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:
ja nein Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärungen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Aus-schluss vom Wettbewerb führen kann.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung
Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO oder § 56 VgV).
(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe Hinweis unten –
Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das eVerga- besystem oder per E-Mail abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot
[Name/Firma und Anschrift des Bieters]
[Name und Anschrift der Vergabestelle]
SBH | Schulbau Hamburg
An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
ANGEBOT
Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN Vergabeverfahren: 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
SBH VgV OV 001-26 IE
Vergabeart und -Nr.:
Leistung: Dienstleistung
Vertragsdauer:
Bindefrist endet am: 26.01.2027
Anlagen (Optional) (vom Bieter auszufüllen):
Vordruck Eignung Vordruck Bietergemeinschaft
- Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Anlagen beschriebenen Leistungen zu den eingesetzten Festpreisen (Nr. 3) an. Die Preise schließen alle Nebenkosten ein, aber keine Umsatzsteuer. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Aufforderung Angebotsabgabe) gebunden.
Bestandteile dieses Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben (einschließlich aller Anlagen) die 2. folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung: die Leistungsbeschreibung die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen (BWB) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Eigenerklärung 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angegebenen Reihenfolge.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot
- Preise Hinweis: Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wird ein als Prozentsatz angebotener Preisnachlass bei Abrechnung und Zahlungen vom Festpreis abgezogen. Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebots.
3.1 Die Preise sowie ggf. gewährte Preisnachlässe sind in der gesondert beigefügten Anlage einzutragen; diese Anlage ist Bestandteil des Angebots. 3.2 Nebenangebote (sofern durch die Vergabestelle zugelassen): Anzahl 3.3 Skonto:
Die Zulassung oder Nichtzulassung von Skontoabzügen im Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe wurde beachtet. Mir/Uns ist bekannt, dass nur vom Auftraggeber geforderte Skontoabzüge bei der Angebotswer- tung beachtet werden dürfen und ein unaufgefordertes Angebot von Skonto zum Angebotsausschluss führt. Dies vorausgeschickt, gewähre(n) ich/wir nach Leistungserfüllung bzw. Abnahme sowie Eingang einer prüf- baren Rechnung kein Skonto
oder
Hinweis: Durch den Bieter ist hier lediglich die Prozentzahl des Skontos einzutragen. Die Anzahl der Kalendertage ist durch die Vergabestelle einzutragen.
% Skonto bei Zahlung innerhalb von Kalendertagen.
Erklärungen zum Angebot 4. Ich/Wir erkläre/n, dass
a) alle im Vordruck Eignung gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil des Angebots sind. b) alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden, sofern nachfolgend nichts Anderes angegeben ist. Folgende (Teil-)Leistungen werden an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) vergeben:
Firmenname und Anschrift des Pos.-Nr. Bezeichnung der Teilleistungen Unterauftragnehmers (falls bereits bekannt, keine Pflichtangabe)
Ich/Wir werde/n § 26 UVgO bzw. § 36 VgV beim Einsatz von Unterauftragnehmern beachten.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
-bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist, -die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, -bei der Weitervergabe von Dienstleistungen die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen, -den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren und -den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin vereinbart sind.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 05 Angebot
Dazu werde/n ich/wir alle Erklärungen auf diesem Vordruck auch von den Unterauftragnehmern fordern und sie der Auftraggeberin zur Zustimmung vorlegen, bevor eine Beauftragung der Unterauftragnehmer erfolgt.
Zudem habe/n ich/wir den Vordruck DSGVO-Information erhalten und werden ihn meinen/unseren Un- terauftragnehmern zur Kenntnis geben. c)zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand dieses Angebots sind. d)bei Verwendung einer selbstgefertigten Kopie oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung die von der Auftraggeberin verfasste Leistungsbeschreibung (Langtext) als allein verbindlich anerkannt wird. e)das in der Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin genannte Produkt angeboten wird, wenn bei einer Teilleistungsbeschreibung des Auftraggebers mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurde. f) falls mehrere (zugelassene) Nebenangebote abgegeben wurden, dieses Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
- Kontakt
Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu mir/uns bitte über folgende Person auf: Ansprechperson: E-Mail-Adresse: Telefon Nr.: Telefax Nr.:
- Mir/Unsistbekannt, dass • fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrages zur Folge haben kann, • Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO bzw. § 53 VgV entsprechen, zwin- gend ausgeschlossen werden, und • unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Angebote, fehlende Nachweise oder Änderungen des Bie- ters an seinen Eintragungen zum Angebotsausschluss führen können.
Ort, Datum, Angabe des vollständigen Namens der handelnden Person
Hinweis: Wird das Angebot über das e-Vergabesystem abgegeben, genügt die bloße Angabe des Namens der handelnden Person.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025
Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).
In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.
- Vergabeunterlagen
1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.
1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.
- Schutz des Wettbewerbs
2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.
- Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.
Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.
3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.
3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.
3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.
3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.
3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
- Nebenangebote
4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.
4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
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Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.
6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.
Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Losentscheid
Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.
Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
- Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
- Verhandlungsvergabe
Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).
- Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)
1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).
1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.
- Änderungen der Leistung (zu § 2)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.
2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.
2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
- Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
- Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.
4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.
4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.
4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.
4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.
4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Pflichtverletzungen (zu § 7)
Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.
- Kündigung und Rücktritt (zu § 8)
6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.
6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.
- Vertragsstrafe (zu § 11)
7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.
7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.
7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.
- Güteprüfung (zu § 12)
8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.
8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern
- entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
- oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.
8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.
- Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.
9.2 Die Leistung gilt als abgenommen
- bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
- bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.
9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über
- bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
- bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
- Rechnung (zu § 15)
11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.
11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.
11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.
11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.
- Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch
- bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
- bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.
12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Sicherheitsleistung (zu § 18)
13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.
13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.
13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.
- Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.
14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
ZVB – 01/2024 3 von 3 18
[Seite 22]
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Vergabeverfahren:
Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)
Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)
II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am
III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)
IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:
V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
- Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
- Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
- Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
- Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
- Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
- die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
- kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]
Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 19
[Seite 23]
Eigenerklärung1
hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS-Sanktionen und dem
dort enthaltenen Verbot der Auftragserteilung an russische Staatsangehörige /
Unternehmen / Lieferanten
Vergabeverfahren: Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3
Vergabe-Nr.: SBH VgV OV 001-26 IE
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teil- nahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Ich gehöre / Mein/Unser Unternehmen gehört nicht zu den in Artikel 5 k)2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftrag- nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbrin- gung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen einge- setzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
(Ort / Datum)
(Unterschrift oder Name der erklärenden Person)
Wird diese Erklärung nicht mit den Angebotsunterlagen bzw. auf Anforderung der Vergabestelle nicht inner- halb der von der Vergabestelle gesetzten Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlos- sen.
Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das E-Ver- gabesystem abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform, elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.
1 Diese Erklärung ist von allen Bewerbern/Bietern/allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bieterge- meinschaften abzugeben. 2 Wortlaut des Artikels 5k der o.g. Verordnung (VO) siehe Rückseite) Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 1 von 2 20
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Perso- nen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in An- spruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ih- rer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi- zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaa- ten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Or- ganisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erd- ölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträ- gen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 2 von 2 21
[Seite 25]
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe
[Name und Anschrift der Vergabestelle] SBH | Schulbau Hamburg
An der Stadthausbrücke 1
20355 Hamburg
[Name/Firma und Anschrift des Bieters]
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES
Vergabeverfahren: Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
Verfahrensnr: SBH VgV OV 001-26 IE Art der Leistung: Dienstleistung Ort der Leistung: Hamburg Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist): 30.11.2026 , 12:00:00 Uhr Ende der Bindefrist: 26.01.2027
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu vergeben. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BWB).
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen (Zutreffendes bitte ankreuzen): Leistungsbeschreibung Vordruck Eignung Vordruck Angebot Bewerbungsbedingungen (BWB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) DSGVO-Information
- Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind beigefügt.
Die Vergabeunterlagen sind auf der Veröffentlichungsplattform der Freien und Hansestadt Hamburg (https://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/) elektronisch veröffentlicht und können von dort bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abgerufen werden. Der Bieter ist selbst dafür verantwortlich, sich jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu beschaffen (Nr. 1.2 BWB).
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 1 von 5 22
[Seite 26]
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 2. Bieterkommunikation Zu diesem Vergabeverfahren werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunikation der e- Vergabe ("Kommunikation mit der Vergabestelle") innerhalb der Frist für die Einreichung von Bieterfragen gestellt werden. Frist für Bieterfragen: 23.11.2026 2 3:59 Uhr Die Beantwortung verspäteter Bieterfragen steht im Ermessen der Vergabestelle. Die Auskünfte inkl. aller Anlagen werden zeitnah über die Bieterkommunikation der e-Vergabe veröffentlicht bzw. dem Bieter auf an- derem Wege zur Verfügung gestellt. Sie werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Hinweis zur e-Vergabe: Ein Bieter kann durch Auswahl der Funktion „Nachricht bestellen“ in der e-Vergabe veranlassen, eine Kurzinformation über eine Auskunftserteilung zu erhalten. Ansonsten hat der Bieter etwaige Aufkunftserteilungen selbst nachzuverfolgen.
- Eignungsnachweise, Angaben und Unterlagen Angebote, die – ggf. nach erfolgloser Nachforderung – die geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen nicht enthalten, werden nach § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 57 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen: Hinweis: Diese Vorgaben gelten nicht bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, weil diese Nachweise/Angaben/Unterla- gen dort bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Hinweis: Die elektronische Einreichung erfolgt durch das Hochladen in den Bieterassistenten der e-Vergabe.
Vordruck Eignung
Der Vordruck Eignung enthält Eigenerklärungen über die Eignung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den sowie die Ausführungsbedingungen (vgl. §§ 31 ff. UVgO, §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV und § 7 HmbVgG).
Bei einer Vergabe oberhalb des EU-Schwellenwerts wird als vorläufiger Nachweis auch die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE) akzeptiert (§ 50 VgV).
Vordruck Bietergemeinschaft, sofern Sie das Angebot als Bietergemeinschaft abgeben.
Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (Eigenerklärung VO 2014-833)
Eignungsnachweise gem. Ziffer 3 Leistungsbeschreibung
- Losaufteilung
keine Losaufteilung Angebote sind zulässig für ein Los für mehrere Lose für alle Lose
Näheres (z.B. Aufteilung und Anzahl der Lose, ggf. Einschränkungen) siehe Leistungsbeschreibung.
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 2 von 5 23
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe 5. Nebenangebote sind nicht zugelassen. zugelassen. nur zugelassen für
Die Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Wegen des größeren Umfangs wird auf die Mindestanforderungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen. Für die Einzelheiten der Nebenangebote gelten im Übrigen die Bewerbungsbedingungen (BWB).
-
Unteraufträge (Nachunternehmer) Sofern Sie beabsichtigen, die Leistung (teilweise) durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, haben Sie die betroffenen Leistungsteile auf dem Vordruck Angebot zu benennen und die Zustim- mung der Auftraggeberin vor der Leistungsausführung einzuholen. Sollten Sie ein anderes Unternehmen zudem zum Nachweis Ihrer Eignung in Anspruch nehmen wollen (Eignungsleihe), sind dazu besondere Angaben im Vordruck Eignung zu machen (Nr. 2). Die Leistung ist vom Auftragnehmer selbst zu erbringen (sog. Selbstausführungsgebot, § 26 Abs. 6 UVgO). Die Möglichkeit, andere Unternehmen im Wege der Unterauftragsvergabe (Nachunternehmereinsatz) in die Leistungserbringung einzubeziehen, besteht vorliegend nicht.
-
Angebotsabgabe Um die Leistungsausführung anzubieten, füllen Sie bitte den Vordruck Angebot mit allen erforderlichen Anlagen aus. Reichen Sie diese Unterlagen ausschließlich wie folgt ein:
- bis zum Einreichungstermin (Ende der Angebotsfrist, s.o.)
- versehen mit Name/Firma und Anschrift sowie dem genau bezeichneten Vergabeverfahren
- bei der Vergabestelle:
- über den elektronischen Bieterassistenten der e-Vergabe. Hinweis: Der Zugang zur e-Vergabe steht Ihnen kostenlos unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung. Zur wirksamen Angebotsunterzeichnung genügt es, wenn Sie im letzten Schritt den Vor- und Zunahmen der zeichnungsberechtigten Person eintragen. Es werden nur Angebote akzeptiert, die der vorstehend geforderten Form entsprechen.
- Angebotswertung
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 43 UVgO bzw. § 127 GWB, § 58 VgV).
Die Auswahl erfolgt nach den angegebenen Zuschlagskriterien. Bezuschlagt wird das Angebot, das nach den gewichteten Zuschlagskriterien den höchsten Gesamtpunktwert erreicht. Bei Punktgleichheit folgt die Zu- schlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Angebotswertung erfolgt über eine Punktwertematrix nach folgenden Regeln:
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 3 von 5 24
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe Preiskriterium: Preis Gewichtung 70 % Hinweis: Der Preis (EUR, netto) wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbes. unter Berücksichtigung von Nachlässen, Bonus-/Malus-Rege- lungen, Gleitklauseln.
Angebote für einen Abzug von Skonto werden zugelassen
nach Leistungserfüllung oder Abnahme sowie Eingang einer prüfbaren Rechnung. Zugelassene Skon- toangebote sind vom Bieter im Vordruck Angebot einzutragen; nur sie werden bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Angebote für Skontoabzug werden nicht zugelassen.
Angebote, die unaufgefordert Skonto anbieten, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Qualitätskriterien:
qualitative Zuschlagskriterien gem. Wertungsmatrix Gewichtung 30 % Gewichtung % Gewichtung %
Summe: 100 % Beim Kriterium werden folgende Unterkriterien mit jeweiliger Gewichtung berücksichtigt:
Gewichtung % Gewichtung % Gewichtung %
Summe: 100 %
Ist nichts anderes angegeben, gelten die Unterkriterien für das Gesamtangebot.
-
Bevorzugung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetrieben (gilt nicht für EU-Vergabeverfahren) Bei der Vergabe von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte wird der Zuschlag auf ein Angebot eines bevorzugten Bieters (Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten) erteilt, wenn es mindestens so wirtschaftlich ist, wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines anderen Bieters. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von dem bevorzugten Bieter angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % berücksichtigt. Zur Errechnung dieses Abschlags muss bei einer Bietergemeinschaft angegeben werden, welcher Anteil am Gesamtangebot auf den bevorzugten Bieter entfällt. Die Eigenschaft als bevorzugter Bieter ist durch Vorlage der staatlichen Anerkennung nachzuweisen. Inklusionsbetriebe können eine Eigenerklärung abgeben, in der das Vorliegen der Voraussetzungen des § 215 SGB IX dargelegt wird.
-
Fristen und Termine Bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin s.o.) können die Angebote geändert werden; das geänderte Angebot ist in derselben Weise einzureichen wie das ursprüngliche Angebot. Vom Einreichungstermin bis zum Ende der Bindefrist (s.o.) ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4 von 5 Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 25
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 02 Aufforderung Angebotsabgabe
- Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Aufforderung Angebotsabgabe – 01/2024 5 von 5 26
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Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen (VSt) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4
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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
Freie und Hansestadt Hamburg SBH | Schulbau Hamburg An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
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Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Identifikations- und Kontaktangaben,
zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.
Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.
Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
Dienststellen der FHH
Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten Dienststellen (i.d.R. die Kernverwaltung sowie die Hochschulen und teilweise öffentliche Unternehmen) mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung informiert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen An- sprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Dienststellen übermittelt.
Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen der FHH sind bestimmte Vergabeverfahren z.B. dem Vergabeausschuss oder sonstigen Gremien vor der Zuschlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.
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Vergabekammern/Gerichte
Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän- digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR (Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung)) sowie die Aktenordnung der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Ham- burg.
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen
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kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbe- hörde Beschwerde einlegen. Dies ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die entsprechenden Kontaktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten:
Haus-/Postanschrift:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Einkauf & Vergabe (U 4) An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
für Vergabeverfahren
Vorwort
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (VSt) als öffentliches Unternehmen der FHH vergeben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) bzw. gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungs- aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) im Wettbe- werb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. Im Rahmen dieser Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bie- tern, Bewerbern und Vertragspartnern.
Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Das Verarbeiten personenbezogener Daten durch die VSt bedeutet, dass sie diese Daten zum Bei- spiel erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Inhaltsverzeichnis
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ........................................................... 2 2 Wer ist Datenschutzbeauftragter? ................................................................................... 2 3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet? ......................................................................... 2 4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet? ................................................ 3 5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden? ................................................................................... 3 6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .................................................................... 4 7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie? .......................... 4
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1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO ist die jeweilige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kontaktdaten:
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg
E-Mail: einkauf@gmh.hamburg.de FAX.: +49 40 427 310 143
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließ- lich über die Bieterkommunikation der E-Vergabe gestellt werden dürfen und auch nur über diese beantwortet werden, sofern das Ausschreibungsverfahren rein elektronisch durchge- führt wird.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Herr Claus-Peter Schewe An der Stadthausbrücke 1 20355 Hamburg Tel: + 49 40 428 23 6302 E-Mail: datenschutz@gmh.hamburg.de
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezo-
genen Daten verarbeitet?
Für die Beteiligung als Bieter oder Bewerber am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge durch die VSt werden personenbezogene Daten benötigt. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verga- beverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses ist. Unvoll- ständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Bietern/Bewerbern/Vertragspartnern und der Vergabestelle, die Durchführung der Angebotswertung, insbesondere die Überprüfung der Bietereignung, sowie die spätere Vertragsabwicklung verwendet.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Verga- beverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchführung erhoben und verarbei- tet.
Die Erhebung erfolgt im Bieterportal bei der Registrierung sowie im Rahmen der Einreichung von Teilnahmeanträgen und/oder der Angebotsabgabe. Darüber hinaus werden im Einzelfall auch per- sonenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbe- zentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
Die Erhebung personenbezogener Daten bei der Registrierung im Bieterportal ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessenbekundung abzugeben. Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals (www.bieterportal.hamburg.de). Zudem sind bei Abgabe eines
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Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Interessenbekundung ggf. weitere personenbezo- gene Daten anzugeben.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, dem GWB, der VgV und der UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Identifikations- und Kontaktangaben, zum Beispiel Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unter- nehmens, Nummer des Eintrags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer.
Angaben zur Überprüfung der Bietereignung
zum Beispiel werden im Rahmen der Eignungsprüfung u.a. auch Daten zur Überprüfung von Referenzen und / oder teilweise die Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der einge- setzten Mitarbeiter/innen u.ä. erhoben.
Erhebung von Daten bei Dritten Darüber hinaus werden auch personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese ge- setzlich zur Mitteilung verpflichtet oder berechtigt sind oder mit Ihrer Einwilligung. Es werden beispielsweise Auszüge aus dem Gewerbezentralregister abgefordert oder Wirtschaftsauskünfte von entsprechenden Auskunfteien abgefragt.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben wer-
den?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht-öffentliche Stellen inkl. das jeweilige Verfahren begleitendende Auftragnehmer der jewei- ligen Vergabestelle (z.B. Planungsbüros) übermittelt werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Ver- tragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben:
Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden die laut Vertrag jeweils abrufberechtigten öffentlichen Un- ternehmen und Dienststellen mittels Rundschreiben über das Ergebnis der Ausschreibung infor- miert und zum Abruf aus dem Vertrag verpflichtet/berechtigt. Hierbei werden der Name des er- folgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Ad- resse, Telefon, Fax, E-Mail) an die Abrufberechtigten übermittelt.
Sonstige Gremien In verschiedenen Dienststellen und öffentlichen Unternehmen der FHH sind bestimmte Verga- beverfahren z.B. dem Vergabeausschuss, dem Aufsichtsrat oder sonstigen Gremien vor der Zu- schlagserteilung vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Deputierten oder Gremien- mitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bie- ter sowie die Ergebnisse der Wertung ihrer Angebote mitgeteilt.
Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle (sowie die im Einzelfall ggf. mandatierte Rechtsanwaltliche Vertretung der Vergabestelle) ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens oder sonstiger rechtlicher Streitigkei- ten verpflichtet, die vollständige Vergabeakte gegenüber der Vergabekammer oder dem zustän-
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digen Gericht vorzulegen. Zudem können auch Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfah- rens Akteneinsicht verlangen. Es erfolgt jedoch in diesen Fällen eine Schwärzung der personen- bezogenen Daten sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der übrigen Bieter.
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen bestimmten Löschfristen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, wonach Daten nur solange aufbewahrt werden dür- fen, wie dies für die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen unserer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprü- chen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforder- lich ist. Maßgeblich hierfür sind unter anderem die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie nach § 257 Handelsgesetzbuch (HGB...
7 Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?
Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus den Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO.
Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen Aus- kunft über Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu er- leichtern.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichti- gung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen.
Recht auf Löschung/„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO)
Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personen- bezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogenen Da- ten verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von der zuständigen Vergabestelle zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen noch benötigt werden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO)
Sie haben unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwortliche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie bei der aufsichtsführenden Finanzbehörde Be- schwerde einlegen.
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Die entsprechenden Kontaktdaten lauten:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Amt für Organisation und zentrale Dienste Allgemeine Abteilung, Allgemeines Justitiariat Datenschutzbeauftragte Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Telefon: (040) 428 23 - 18 16 Fax: (040) 427 31 - 0754 E-Mail: fbbehoerdlichedatenschutzbeauftragte@fb.hamburg.de
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Stand 11.04.2024
Merkblatt
Umsatzsteuer
- Bei Rechnungstellung an den Landesbetrieb SBH Schulbau Hamburg ist die Umsatzsteuer separat auszuweisen.
- Bei Rechnungstellung an die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist darauf zu achten, dass die Gesellschaft nachhaltig Bauleistungen bzw. Reinigungsleistungen i.S.d. §13b Abs. 2 Nr.4 bzw. Nr.8 UStG erbringt. Für diese empfangenen Leistungen wird deshalb die Steuer vom Leistungsempfänger geschuldet. Rechnungen sind in diesen Fällen ohne Umsatzsteuer („Netto“) auszustellen.
- Die Steuer entsteht umsatzsteuerlich (Lieferung /sonstige Leistung) im Zeitpunkt der Ausführung. Eine Lieferung wird im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht (i.d.R. bei Übergabe an den Erwerber) ausgeführt. Eine sonstige Leistung wird im Zeitpunkt der Vollendung ausgeführt (bei Werkleistungen regelmäßig mit der Abnahme).
- Nach dem Umsatzsteuergesetz ist die Umsatzsteuer (gilt nur für SBH)
- in Abschlagsrechnungen grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
- in Teilschluss- und Schlussrechnungen mit dem zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung (Leistungserbringung bzw. Lieferung) geltenden Steuersatz anzusetzen.
- Maßgebend für die steuerlich wirksame Bewirkung der Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme. Für die Anwendung des Steuersatzes kommt es also weder auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung oder der Rechnungsstellung, noch auf den Zeitpunkt der Zahlung an.
- Eine steuerlich wirksame Abnahme ist auch gegeben, wenn echte Teilleistungen abgenommen werden (§ 13 Nr. 2 Abs. 4 VOL/B, § 12 Abs. 2 VOB/B).
- Im Steuerrecht liegen Teilleistungen nur vor, wenn es sich um einen wirtschaftlich abgrenzbaren Teil einer einheitlichen Werklieferung oder Werkleistung handelt, für die das Teilentgelt vertraglich gesondert geschuldet, abgerechnet und die Teilleistung auch gesondert abgenommen wird.
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 28.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VgV OV 001-26 IE - Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß
DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Los 1 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Mitte, EUR ......................... Altona, Eimsbüttel und Bergedorf
Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 70%, Leistung: 30%) Klassifizierung: Technische Kontrolle und Tests (71630000-3)
Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages.
Los 1 Setzt sich aus den Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 175 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 72 Standorte 2027 ca. 103 Standorte
Mindestanforderungen a) Mindestanforderung für die Beauftragung: Je Los ist eine qualifizierte und sachkundige Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) nachzuweisen.
b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Je Los ist ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, nachzuweisen.
c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen.
1.1 Vertragliche Regelungen 1 Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Durch die Prüfung soll sichergestellt werden, dass das Blitzschutzsystem mit seinen Komponenten des äußeren und inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen (bzw. den Stand der Technik, siehe oben) entspricht. Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages. Eine Hauptprüfung des Blitzschutzsystems ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen,
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um den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Gemäß der Blitzschutzklasse III müssen an den Standorten einmal in 4 Jahren eine Hauptprüfung durchgeführt werden, sowie dazwischen eine Sichtprüfung.
Los 1 Setzt sich aus den Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 118 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 27 Standorte 2027 ca. 91 Standorte
| 1.1 | Hauptprüfung | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 1.1.1 | einmal in 4 Jahren | EUR ......................... |
Hinweis Die auf den Dächern vorhandenen Steigschutz- und Anschlageinrichtungen (Sekuranten und Vergleichbares) sind grundsätzlich außer Betrieb gesetzt! Diese sind nicht nutzbar! Für eine Absicherung während der Prüfung hat der AN selbst zu sorgen. Die Preise für Selbstsicherungen sind in die Einzelpositionen 1.1.10. bis 1.1.30. einzupreisen.
1.1.1.10 1 - 50 Trennstellen pro Standort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 27,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Im Rahmen der Hauptprüfung sollen die Trennstellen gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10 geprüft werden.
1.1.1.20 51 - 90 Trennstellen pro Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Standort ................ 19% 18,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 1.1.10.
1.1.1.30 mehr als 91 Trennstellen pro Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Standort ................ 19% 13,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 1.1.10.
1.1.1.40 Blitzschutz-Potentialausgleich Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit überprüfen / messen ................ 19% 344,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Durchführung der Überprüfung der Potentialausgleiche der Blitzschutzanlage pro Standort
Leistungsverzeichnis - 2/14 39
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gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10.
1.1.1.50 Erstellung eines Kopfloches USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 232,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Erstellung von Kopflöcher zur Sichtung von Tiefenerdern zur Prüfung des Korrosionszustandes des Erders. Diese sollen stichprobenartig im Rahmen der Hauptprüfung pro Standort stattfinden. Der Aushub der Erde kann mit einem Spaten bis in eine Tiefe von 50 - 80 cm erfolgen.
1.1.1.60 Erstellung einer Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bild-Dokumentation ................ 19% 232,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Diese Position kommt zur Anwendung:
- bei der stichprobenartigen Überprüfung der Tiefenerder (Pos. 1.1.50.)
- als Nachweis bei Kleinst-Reparaturen gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.4.b.
| 1.2 | Sichtprüfung | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 1.2.1 | zwischen den Hauptprüfungen | EUR ......................... |
1.2.1.10 pro Standort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 59,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Durchführung einer Sichtprüfung der Blitzschutzanlage gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10. Das Ergebnis der Sichtprüfung ist in einem Protokoll gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.4.a dem Auftraggeber zu übergeben.
| 1.3 | Zeichnung pro (Schul-)Standort | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 1.3.1 | Erstellung einer Zeichnung pro Standort | EUR ......................... |
1.3.1.10 1 - 50 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 27,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Fehlen Blitzschutzzeichnungen, ist nach der Prüfung in Abstimmung mit dem Objektmanager eine Blitzschutzzeichnung für den gesamten (Schul-)Standort mit Trennstellen, Ableitungen und Tiefenerdern zu erstellen und dem AG als PDF und bearbeitbare Datei (z.B. DWG) zu übergeben.
Leistungsverzeichnis - 3/14 40
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1.3.1.20 51 - 90 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 18,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 3.1.10.
1.3.1.30 mehr als 91 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 13,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 3.1.10.
1.3.2 Ergänzung einer vorhandenen Zeichnung pro Standort EUR ......................... 1.3.2.10 1 - 50 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 27,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Sind vorhandene Blitzschutzzeichnungen unvollständig, sind diese digital zu ergänzen und dem AG als PDF und bearbeitbare Datei (z.B. DWG) zu übergeben.
1.3.2.20 51 - 90 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 18,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ wie Position 3.2.10.
1.3.2.30 mehr als 91 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 13,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ wie Position 3.2.10.
| 1.4 | Stundenverrechnungssätze und Fahrtkosten | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 1.4.1 | Text nicht vorhanden ! | EUR ......................... |
1.4.1.10 Monteurstunde für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] unvorhergesehene Leistungen USt. [%] Menge Einheit ................ Optionalposition 19% 10,00 Std pro 1,00 Std ................
Monteurstunde (Elektrofachkraft) für unvorhergesehene Leistungen.
Ausführung ausschließlich auf schrftliche Anweisung und gegen tagesaktuellen, unterschriebenen Arbeitsbericht (Tätigkeit, Ort, Ausführungszeit, Name des Ausführenden, Unterschrift Schulhausmeister).
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1.4.1.20 Helferstunde für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] unvorhergesehene Leistungen USt. [%] Menge Einheit ................ Optionalposition 19% 10,00 Std pro 1,00 Std ................
Helferstunde für unvorhergesehene Leistungen.
Ausführung ausschließlich auf schriftliche Anweisung und gegen tagesaktuellen, unterschriebenen Arbeitsbericht (Tätigkeit, Ort, Ausführungszeit, Name des Ausführenden, Unterschrift Schulhausmeister).
2 LOS Los 2 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Wandsbek, EUR ......................... Nord und HIBB
Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 70%, Leistung: 30%) Klassifizierung: Technische Kontrolle und Tests (71630000-3)
Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages.
Los 2 Setzt sich aus den Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord und HIBB zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 195 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 121 Standorte 2027 ca. 74 Standorte
Mindestanforderungen a) Mindestanforderung für die Beauftragung: Je Los ist eine qualifizierte und sachkundige Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) nachzuweisen.
b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Je Los ist ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, nachzuweisen.
c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen.
2.1 Vertragliche Regelungen 1 Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Durch die Prüfung soll sichergestellt werden, dass das Blitzschutzsystem mit seinen Komponenten des äußeren und inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen (bzw. den Stand der Technik) entspricht. Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages.
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Eine Hauptprüfung des Blitzschutzsystems ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen, um den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Gemäß der Blitzschutzklasse III müssen an den Standorten einmal in 4 Jahren eine Hauptprüfung durchgeführt werden, sowie dazwischen eine Sichtprüfung.
Los 2 Setzt sich aus den Regionen Wandsbek-Nord, Wandsbek-Süd, Nord und HIBB zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 126 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 61 Standorte 2027 ca. 65 Standorte
| 2.1 | Hauptprüfung | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.1.1 | einmal in 4 Jahren | EUR ......................... |
Hinweis Die auf den Dächern vorhandenen Steigschutz- und Anschlageinrichtungen (Sekuranten und Vergleichbares) sind grundsätzlich außer Betrieb gesetzt! Diese sind nicht nutzbar! Für eine Absicherung während der Prüfung hat der AN selbst zu sorgen. Die Preise für Selbstsicherungen sind in die Einzelpositionen 1.1.10. bis 1.1.30. einzupreisen.
2.1.1.10 1 - 50 Trennstellen pro Standort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 26,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Im Rahmen der Hauptprüfung sollen die Trennstellen gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10 geprüft werden.
2.1.1.20 51 - 90 Trennstellen pro Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Standort ................ 19% 26,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 1.1.10.
2.1.1.30 mehr als 91 Trennstellen pro Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Standort ................ 19% 11,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 1.1.10.
2.1.1.40 Blitzschutz-Potentialausgleich Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit überprüfen / messen ................ 19% 409,00 Stck pro 1,00 Stck ................
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Durchführung der Überprüfung der Potentialausgleiche der Blitzschutzanlage pro Standort gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10.
2.1.1.50 Erstellung eines Kopfloches USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 252,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Erstellung von Kopflöcher zur Sichtung von Tiefenerdern zur Prüfung des Korrosionszustandes des Erders. Diese sollen stichprobenartig im Rahmen der Hauptprüfung pro Standort stattfinden. Der Aushub der Erde kann mit einem Spaten bis in eine Tiefe von 50 - 80 cm erfolgen.
2.1.1.60 Erstellung einer Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bild-Dokumentation ................ 19% 252,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Diese Position kommt zur Anwendung:
- bei der stichprobenartigen Überprüfung der Tiefenerder (Pos. 1.1.50.)
- als Nachweis bei Kleinst-Reparaturen gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.4.b.
| 2.2 | Sichtprüfung | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.2.1 | zwischen den Hauptprüfungen | EUR ......................... |
2.2.1.10 pro Standort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 63,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Durchführung einer Sichtprüfung der Blitzschutzanlage gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10. Das Ergebnis der Sichtprüfung ist in einem Protokoll gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.4.a dem Auftraggeber zu übergeben.
| 2.3 | Zeichnung pro (Schul-)Standort | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.3.1 | Erstellung einer Zeichnung pro Standort | EUR ......................... |
2.3.1.10 1 - 50 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 26,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Fehlen Blitzschutzzeichnungen, ist nach der Prüfung in Abstimmung mit dem Objektmanager eine Blitzschutzzeichnung für den gesamten (Schul-)Standort mit Trennstellen, Ableitungen und Tiefenerdern zu erstellen und dem AG als PDF und bearbeitbare Datei (z.B. DWG) zu übergeben.
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2.3.1.20 51 - 90 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 26,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 3.1.10.
2.3.1.30 mehr als 91 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 11,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 3.1.10.
2.3.2 Ergänzung einer vorhandenen Zeichnung pro Standort EUR ......................... 2.3.2.10 1 - 50 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 26,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Sind vorhandene Blitzschutzzeichnungen unvollständig, sind diese digital zu ergänzen und dem AG als PDF und bearbeitbare Datei (z.B. DWG) zu übergeben
2.3.2.20 51 - 90 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 26,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ wie Position 3.2.10.
2.3.2.30 mehr als 91 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 11,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ wie Position 3.2.10.
| 2.4 | Stundenverrechnungssätze und Fahrtkosten | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.4.1 | Text nicht vorhanden ! | EUR ......................... |
2.4.1.10 Monteurstunde für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] unvorhergesehene Leistungen USt. [%] Menge Einheit ................ Optionalposition 19% 10,00 Std pro 1,00 Std ................
Monteurstunde (Elektrofachkraft) für unvorhergesehene Leistungen.
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Ausführung ausschließlich auf schriftliche Anweisung und gegen tagesaktuellen, unterschriebenen Arbeitsbericht (Tätigkeit, Ort, Ausführungszeit, Name des Ausführenden, Unterschrift Schulhausmeister).
2.4.1.20 Helferstunde für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] unvorhergesehene Leistungen USt. [%] Menge Einheit ................ Optionalposition 19% 10,00 Std pro 1,00 Std ................
Helferstunde für unvorhergesehene Leistungen.
Ausführung ausschließlich auf schriftliche Anweisung und gegen tagesaktuellen, unterschriebenen Arbeitsbericht (Tätigkeit, Ort, Ausführungszeit, Name des Ausführenden, Unterschrift Schulhausmeister).
3 LOS Los 3 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Süd und der EUR ......................... Sport- & Sonderimmobilien
Leistungsart: Dienstleistung Zuschlagskriterium:Freie Verhältniswahl Preis/Leistung (Preis: 70%, Leistung: 30%) Klassifizierung: Technische Kontrolle und Tests (71630000-3)
Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027 zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages.
Los 3 Setzt sich aus den Regionen Süd und Sport- & Sonderimmobilien zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 84 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 45 Standorte 2027 ca. 39 Standorte
Mindestanforderungen a) Mindestanforderung für die Beauftragung: Je Los ist eine qualifizierte und sachkundige Blitzschutz-Fachkraft (nach DIN EN 62305-3) nachzuweisen.
b) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Je Los ist ein zugelassenes, kalibriertes bzw. zertifiziertes Messgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht, nachzuweisen.
c) Mindestanforderung zum Erhalt eines Loses: Der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens den einfachen Schätzkosten eines Jahres des angebotenen Loses entsprechen.
3.1 Vertragliche Regelungen 1 Wiederholungsprüfung der Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie an diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH
Durch die Prüfung soll sichergestellt werden, dass das Blitzschutzsystem mit seinen Komponenten des äußeren und inneren Blitzschutzes in jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen (bzw. den Stand der Technik) entspricht. Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme erfolgt auf Grundlage der DIN EN 62305-3:2011-10. Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist bis zum 31.10.2027
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zulässig und gilt für die Vertragslaufzeit des ausgeschriebenen Vertrages. Eine Hauptprüfung des Blitzschutzsystems ist in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen, um den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Gemäß der Blitzschutzklasse III müssen an den Standorten einmal in 4 Jahren eine Hauptprüfung durchgeführt werden, sowie dazwischen eine Sichtprüfung.
Los 3 Setzt sich aus den Regionen Süd und Sport- & Sonderimmobilien zusammen. Insgesamt sind in der Region ca. 77 (Schul-)Standorte zu prüfen. 2026 ca. 37 Standorte 2027 ca. 40 Standorte
| 3.1 | Hauptprüfung | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 3.1.1 | einmal in 4 Jahren | EUR ......................... |
Hinweis Die auf den Dächern vorhandenen Steigschutz- und Anschlageinrichtungen (Sekuranten und Vergleichbares) sind grundsätzlich außer Betrieb gesetzt! Diese sind nicht nutzbar! Für eine Absicherung während der Prüfung hat der AN selbst zu sorgen. Die Preise für Selbstsicherungen sind in die Einzelpositionen 1.1.10. bis 1.1.30. einzupreisen.
3.1.1.10 1 - 50 Trennstellen pro Standort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 16,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Im Rahmen der Hauptprüfung sollen die Trennstellen gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10 geprüft werden.
3.1.1.20 51 - 90 Trennstellen pro Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Standort ................ 19% 8,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 1.1.10.
3.1.1.30 mehr als 91 Trennstellen pro Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Standort ................ 19% 8,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 1.1.10.
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3.1.1.40 Blitzschutz-Potentialausgleich Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit überprüfen / messen ................ 19% 129,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Durchführung der Überprüfung der Potentialausgleiche der Blitzschutzanlage pro Standort gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10.
3.1.1.50 Erstellung eines Kopfloches USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 128,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Erstellung von Kopflöcher zur Sichtung von Tiefenerdern zur Prüfung des Korrosionszustandes des Erders. Diese sollen stichprobenartig im Rahmen der Hauptprüfung pro Standort stattfinden. Der Aushub der Erde kann mit einem Spaten bis in eine Tiefe von 50 - 80 cm erfolgen.
3.1.1.60 Erstellung einer Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Bild-Dokumentation ................ 19% 128,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Diese Position kommt zur Anwendung:
- bei der stichprobenartigen Überprüfung der Tiefenerder (Pos. 1.1.50.)
- als Nachweis bei Kleinst-Reparaturen gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.4.b.
| 3.2 | Sichtprüfung | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 3.2.1 | zwischen den Hauptprüfungen | EUR ......................... |
3.2.1.10 pro Standort USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 45,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Durchführung einer Sichtprüfung der Blitzschutzanlage gemäß der DIN EN 62305-3:2011-10. Das Ergebnis der Sichtprüfung ist in einem Protokoll gemäß Leistungsbeschreibung Kapitel 2.4.a dem Auftraggeber zu übergeben.
| 3.3 | Zeichnung pro (Schul-)Standort | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 3.3.1 | Erstellung einer Zeichnung pro Standort | EUR ......................... |
3.3.1.10 1 - 50 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 16,00 Stck pro 1,00 Stck ................
Fehlen Blitzschutzzeichnungen, ist nach der Prüfung in Abstimmung mit dem Objektmanager eine Blitzschutzzeichnung für den gesamten (Schul-)Standort mit Trennstellen, Ableitungen und Tiefenerdern zu
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erstellen und dem AG als PDF und bearbeitbare Datei (z.B. DWG) zu übergeben.
3.3.1.20 51 - 90 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 8,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 3.1.10.
3.3.1.30 mehr als 91 Trennstellen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit Optionalposition ................ 19% 8,00 Stck pro 1,00 Stck ................
wie Position 3.1.10.
3.3.2 Ergänzung einer vorhandenen Zeichnung pro Standort EUR ......................... 3.3.2.10 1 - 50 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 16,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ Sind vorhandene Blitzschutzzeichnungen unvollständig, sind diese digital zu ergänzen und dem AG als PDF und bearbeitbare Datei (z.B. DWG) zu übergeben
3.3.2.20 51 - 90 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 8,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ wie Position 3.2.10.
3.3.2.30 mehr als 91 Trennstellen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 8,00 Stck ................ pro 1,00 Stck ................ wie Position 3.2.10.
| 3.4 | Stundenverrechnungssätze und Fahrtkosten | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 3.4.1 | Text nicht vorhanden ! | EUR ......................... |
3.4.1.10 Monteurstunde für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] unvorhergesehene Leistungen USt. [%] Menge Einheit ................ Optionalposition 19% 10,00 Std pro 1,00 Std ................
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Monteurstunde (Elektrofachkraft) für unvorhergesehene Leistungen.
Ausführung ausschließlich auf schriftliche Anweisung und gegen tagesaktuellen, unterschriebenen Arbeitsbericht (Tätigkeit, Ort, Ausführungszeit, Name des Ausführenden, Unterschrift Schulhausmeister).
3.4.1.20 Helferstunde für Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] unvorhergesehene Leistungen USt. [%] Menge Einheit ................ Optionalposition 19% 10,00 Std pro 1,00 Std ................
Helferstunde für unvorhergesehene Leistungen.
Ausführung ausschließlich auf schriftliche Anweisung und gegen tagesaktuellen, unterschriebenen Arbeitsbericht (Tätigkeit, Ort, Ausführungszeit, Name des Ausführenden, Unterschrift Schulhausmeister).
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 28.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VgV OV 001-26 IE - Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß
DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 14/14 51
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KRITERIENKATALOG 28.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VgV OV 001-26 IE - Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß
DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
EIGNUNGSKRITERIEN
| 1 | Los 1 -"Los 1 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf" |
|---|---|
| 2 | Los 2 -"Los 2 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Wandsbek, Nord und HIBB" |
| 3 | Los 3 -"Los 3 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Süd und der Sport- & Sonderimmobilien" |
4 Eignungskriterien [Mussangabe]
Eignungsnachweise und Eigenerklärungen gem. Leistungsbeschreibung Ziffer 3 sind als Anlagen mit dem Angebot hochgeladen.
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
5 Referenzen
3 Referenzen als Anlage beifügen mit folgenden Angaben
- die Bezeichnung und den Ort des Referenzobjektes,
- die vollständigen Kontaktdaten des Auftraggebers (Anschrift, Telefon, E-Mail),
- den Leistungszeitraum
- den Leistungsumfang
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 1/1 52
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KRITERIENKATALOG 28.10.2026
Ausschreibung
Verfahren: SBH VgV OV 001-26 IE - Wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß
DIN EN 62305-3:2011-10 / VDE 0185-305-3 in allgemeinbildenden und beruflichen
Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und
GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Dauerschuldverhältnis in 3 Losen
LEISTUNGSKRITERIEN
| 1 | Los 1 -"Los 1 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Mitte, Altona, Eimsbüttel und Bergedorf" |
|---|---|
| 2 | Los 2 -"Los 2 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Wandsbek, Nord und HIBB" |
| 3 | Los 3 -"Los 3 - Prüfung der Blitzschutzsysteme - Regionen Süd und der Sport- & Sonderimmobilien" |
Kriterienkatalog - 1/1 53
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Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Hinweise zur rein elektronischen Angebotsabgabe und Kommunikation Stand 01.11.19.pdf 524,92 KB pdf Dateianlage 6-190_Referenzbescheinig_07 2024.docx 59,23 KB docx Dateianlage SBH VgV OV 001-26 IE_Wertungsmatrix.pdf 177,10 KB pdf Dateianlage SBH VgV OV 001-26 IE_Leistungsbeschreibung.pdf 309,61 KB pdf Dateianlage Los 1_Stand August 2026.pdf 231,38 KB pdf Dateianlage Los 2_Stand August 2026.pdf 231,13 KB pdf Dateianlage Los 3_Stand August 2026.pdf 232,23 KB pdf Dateianlage Terminübersicht_neu.xlsx 25,62 KB xlsx Dateianlage Deckblatt_Muster.docx 32,72 KB docx
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