Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen für die Branddirektion Leipzig
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 21.01.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 362.920,5 EUR
- Lose
- 6
- Auftraggeber
- Stadt Leipzig
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.01.2025
- CPV-Codes
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- Technische Kontrolle und Tests (71630000)
- Technische Kontrolle (71631000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 23209-2025
- Verfahrensnummer
- 89544de0-031e-4c24-9487-e1287796ca9c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Leipzig beschafft für ihre Branddirektion die wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen, auch als E-Check bezeichnet. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung für sechs Wachbereiche in Leipzig vergeben werden. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt rund 362.921 Euro; die Frist zur Angebotsabgabe endet am 21. Januar 2025 um 08:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E Check) für die Branddirektion Leipzig
Leistungen nach Losen (6)
LOT-0001 · E-Check für den Wachbereich 174.021,75 EUR
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E-Check) für den Wachbereich 1 abzuschließen.
Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · E-Check für den Wachbereich 229.686,95 EUR
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E-Check) für den Wachbereich 2 abzuschließen.
Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · E-Check für den Wachbereich 320.876,95 EUR
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E-Check) für den Wachbereich 3 abzuschließen.
Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · E-Check für den Wachbereich 427.921,35 EUR
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E-Check) für den Wachbereich 4 abzuschließen.
Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · E-Check für den Wachbereich 5156.947,75 EUR
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E-Check) für den Wachbereich 5 abzuschließen.
Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · E-Check für den Wachbereich 653.465,75 EUR
Die Branddirektion Leipzig beabsichtig eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung elektronischer Geräte und Anlagen (E-Check) für den Wachbereich 6 abzuschließen.
Frist: 21.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · E-Check für den Wachbereich 1
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · E-Check für den Wachbereich 2
- Preis
- 100 %
LOT-0003 · E-Check für den Wachbereich 3
- Preis
- 100 %
LOT-0004 · E-Check für den Wachbereich 4
- Preis
- 100 %
LOT-0005 · E-Check für den Wachbereich 5
- Preis
- 100 %
LOT-0006 · E-Check für den Wachbereich 6
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Abfrage erfolgt in Form einer Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 Abs. 2 bis 4 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 208246-2025
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