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Stabsstelle Sicherheit
Sicherheitsmerkblatt
»Arbeiten von Fremdfirmen«
Gilt nur für Leistungen auf dem Gelände
des deutschen Museums außerhalb des Baustellenbereichs
IS/6102/40
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Inhaltsverzeichnis
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Geltungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
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Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
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Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
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Sanktionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
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Zugang / Aufenthalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
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Anmeldung / Ausweispflicht / Schlüssel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
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Besondere Probleme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
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Koordinierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
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Rauchen / Alkohol / Drogen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
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Erlaubnisscheine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
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Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
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Feuerlöscheinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
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Erste-Hilfe-Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
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Verkehrswege. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
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Arbeits- und Betriebsmittel / Aufzüge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
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Rohrleitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
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Elektrischer Strom. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
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Schutz gegen Absturz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
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Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
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Unfälle, Schadensfälle, Störungen, umweltrelevante Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
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Ordnung und Sauberkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
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Exponatschutz und Schutz von Demonstrationen, Vitrinen und Ausstellungsmaterial . . . . . . . . . 7
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Zusätzliche Bestimmungen / Einweisung am Standort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Anlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bestätigungsschreiben
Hinweise für den Auftragnehmer
Geben Sie das Sicherheitsmerkblatt für »Arbeiten von Fremdfirmen« auf dem Gelände des Deutschen Museums Ihren MitarbeiterInnen, oder den MitarbeiterInnen des Unterauftragnehmers, die den Auftrag vor Ort ausführen.
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1 Geltungsbereich
Dieses Merkblatt gilt für Fremdfirmen, die vom Deutschen Museum Aufträge erhalten. Es ist Bestandteil des Auftrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dieses Merkblatt an seine ausführenden MitarbeiterInnen und Unterauftragnehmer weiterzugeben.
2 Vorschriften
Der Auftragnehmer ist für die Arbeitssicherheit seiner MitarbeiterInnen verantwortlich. In diesem Sinne hat der Auftragnehmer insbesondere die folgenden Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu beachten:
Arbeitsschutzgesetz Arbeitszeitgesetz Betriebssicherheitsverordnung Baustellenverordnung BG Vorschrift »Grundsätze der Prävention« BGA A1 BG Vorschrift »Bauarbeiten« BGV C22 BGI 528 (Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren) BGI 580 (Arbeitnehmer in Fremdfirmen) BGI 521 (Absturzsicherung)
3 Ansprechpartner
Das Deutsche Museum und der Auftragnehmer benennen je einen verantwortlichen Ansprechpartner bzw., sofern erforderlich, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, der alle notwendigen Abstimmungen durchführt.
4 Sanktionen
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen Bestimmungen dieses Sicherheitsmerkblattes kann das Deutsche Museum folgende Maßnahmen veranlassen: Vorübergehende Einstellung der Arbeiten bis zur Beseitigung festgestellter sicherheitstechnischer Mängel Verweisung von MitarbeiterInnen des Auftragnehmers vom Museumsgelände Einstellung der Arbeiten und Zurückziehung des Auftrages
5 Zugang / Aufenthalt
Der Zutritt und der Aufenthalt auf dem Museumsgelände sind nur gestattet, soweit es die Durchführung des Auftrages erfordert. Vorhandene Verkehrsschilder sowie Zutrittsverbote sind zu beachten. Notausgänge, Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen der Feuerwehr sind in vollem Umfang freizuhalten. In der Feuerwehranfahrtszone geparkte Fahrzeuge, sowie Fahrzeuge ohne Parkausweis werden kostenpflichtig abgeschleppt.
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6 Anmeldung / Ausweispflicht / Schlüssel
Sämtliche MitarbeiterInnen des Auftragnehmers müssen auf dem Gelände des Deutschen Museum die gelbe Ausweiskarte des Museums sichtbar tragen, sowie dieses Sicherheitsmerkblatt mit sich führen. Regelarbeitszeit ist Montag bis Freitag zwischen 7.00 Uhr und 16.45 Uhr. Führt der Auftragnehmer Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit aus, so ist dies mit dem benannten Ansprechpartner des Deutschen Museum und der Stabsstelle Sicherheit rechtzeitig, unter Verwendung des entsprechenden Formulars, abzustimmen.
Die Ausweiskarten werden vom Sekretariat der beauftragenden Abteilung verwaltet. Erforderliche Angaben zur Erstellung sind: Firmenname und Anschrift Name des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin Name und Telefonnummer eines ständig erreichbaren Ansprechpartners der Fremdfirma für Notfälle, Probleme, Rückfragen, etc. Ansprechpartner und Telefonnummer des Deutschen Museum für die Fremdfirma. Dauer der Arbeiten
Ein Vertreter des Auftragnehmers hat sich und die Gesamtpersonenanzahl vor Beginn der Tagesarbeit an der Hauptpforte anzumelden und täglich nach Arbeitsende wieder abzumelden. Benötigte Hand- werkerschlüssel für die jeweiligen Gebäudeteile können nach Vorlage der gelben Ausweiskarte und Pfandhinterlegung an der Hauptpforte entliehen werden und sind täglich zurückzugeben.
7 Besondere Probleme
Treten während der Durchführung des Auftrages erhebliche sicherheitstechnische Schwierigkeiten oder unerwartete Ereignisse auf, ist die Arbeit unverzüglich einzustellen. Der Ansprechpartner des Deutschen Museums ist umgehend zu informieren. Dieser legt den weiteren Fortgang der Arbeiten mit dem Auftragnehmer fest.
8 Koordinierung
Wenn die Aktivitäten vom Deutschen Museum, weiteren Auftragnehmern und dem Auftragnehmer zu einer gegenseitigen Gefährdung führen können, bestimmt das Deutsche Museum einen Koordinator, der die Arbeiten aufeinander abstimmt. Der Koordinator ist bezüglich der Arbeitssicherheit weisungsbefugt gegenüber Mitarbeitern des Auftragnehmers.
9 Rauchen / Alkohol / Drogen
Bestehende Rauch- und Alkoholverbote sind zu beachten. Mitarbeiter, die durch Genuss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihr Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden.
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10 Erlaubnisscheine
Feuerarbeiten Heißarbeiten Stauberzeugende Arbeiten Ab-bzw. Zuschalten von automatischen Brandmeldern Arbeiten in Behältern und engen Räumen Arbeiten an Druckanlagen (z.B. unter Druck stehende Rohrleitungen) Arbeiten nach 17.00 Uhr
dürfen nur ausgeführt werden, nachdem die Stabsstelle Sicherheit des Deutschen Museums einen entsprechenden Erlaubnisschein ausgestellt hat und die im Erlaubnisschein festgelegten Sicherheitsmaßnahmen realisiert sind.
11 Persönliche Schutzausrüstung
Soweit für den Arbeitsbereich Sicherheitsschuhe bzw. Schutzhelmpflicht festgelegt ist, haben MitarbeiterInnen des Auftragnehmers diese zu tragen. Weitere notwendige Schutzausrüstung (z.B. Gehörschutz, Sicherheitsgurt) muss vom Auftragnehmer vor der Ausführung der Arbeiten mit dem direkten Ansprechpartner des Deutschen Museums abgestimmt werden.
12 Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscheinrichtungen (Hydranten, Feuerlöscher) sind freizuhalten. Feuerlöscher dürfen nicht entfernt werden. Sind Feuerlöscheinrichtungen nicht vorhanden (z.B. bei Heißarbeiten) so hat der Auftragnehmer diese Einrichtungen bereitzustellen.
13 Erste-Hilfe-Einrichtungen
Der Auftragnehmer hat sich beim Ansprechpartner des Deutschen Museum bezüglich vorhandener Erste-Hilfe-Einrichtungen zu informieren. Sind Erste-Hilfe-Einrichtungen nicht vorhanden (z. B. auf Baustellen) so hat der Auftragnehmer diese Einrichtungen bereitzustellen.
14 Verkehrswege
Verkehrswege, insbesondere gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Änderungen an Verkehrswegen, die zu einer Gefährdung führen können, wie z. B. Erdarbeiten z. B. Aufgrabungen, Öffnung von Fußböden Entfernen von Geländern Entfernen von Gitterrosten sind mit dem benannten Ansprechpartner des Deutschen Museums vor Ort gesondert abzustimmen. Wenn durch derartige Änderungen Sturzgefahren entstehen, hat der Auftragnehmer den betreffenden Bereich wirksam abzusperren.
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15 Arbeits- und Betriebsmittel / Aufzüge
Geräte, Maschinen, Werkzeuge und Material werden, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, vom Deutschen Museum nicht zur Verfügung gestellt. Insbesondere ist die Benutzung von Werkstätten des Deutschen Museums und deren Einrichtung durch MitarbeiterInnen des Auftragnehmers untersagt. Der Auftragnehmer hat seine Arbeits- und Betriebsmittel auf dem vom Ansprechpartner des Deutschen Museums zugewiesenen Platz ordnungsgemäß zu lagern. Die Lagerung von Gefahrstoffen ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Stabstelle Sicherheit zulässig. Der Auftragnehmer hat seine Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen und auf Verlangen des Deutschen Museums Prüfnachweise für die von ihm benutzten Betriebsmittel vorzulegen. Außerhalb der Regelarbeitszeit sind die Aufzüge nicht in Betrieb. Personenaufzüge sind frei zu bedienen. Die Lastenaufzüge verfügen über keine geschlossenen Fahrkorbtüren, sondern über sogenannte Lichtgitter, die bei Unterbrechung der Lichtschranke sofort den Aufzug stoppen. Diese Aufzüge können nur mit einem Schlüssel bedient werden. Schlüssel werden an der Hauptpforte an unterwiesene Personen ausgegeben. Beim Transport von Lasten ist die Mitfahrt nur unterwiesenen Personen gestattet. Güter dürfen befördert werden, wenn die zu transportierenden Lasten gegen Umstürzen und wegrollen gesichert sind. Bei Nichteinhaltung haftet das Deutsche Museum nicht für Sach- und Personenschäden.
Im Brandfall und nach 17.00 Uhr dürfen Aufzüge nicht benützt werden!
16 Rohrleitungen
Unter Druck stehende Rohrleitungen sind vor Arbeitsbeginn sicher zu entspannen und ggf. zu spülen. Eingriffe an Rohrleitungen sind mit dem benannten Ansprechpartner des Deutschen Museums gesondert abzustimmen.
17 Elektrischer Strom
Das Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen oder in der Nähe von unter Spannung stehender ungeschützter Teile ist verboten (Zulässige Abweichungen nur gem. DGUV 3).
18 Schutz gegen Absturz
Arbeitsplätze, die mehr als 1m über dem Boden liegen, müssen einen sicheren Zugang, einen festen Standort und eine wirksame Absturzsicherung haben. Provisorische Aufstiegshilfen und Arbeitspodeste dürfen nicht benutzt werden. An Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie an Vertiefungen und Schächten müssen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintre- ten von Personen verhindern. Die Vorgaben aus der BG Vorschrift »Leitern sicher benutzen« BGI 521 sind einzuhalten.
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19 Umweltschutz
Alle negativen Umweltauswirkungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Umwelt- auswirkungen besonderer Art bzw. größeren Ausmaßes (z. B. Lärm) sind vorab mit dem benannten Ansprechpartner des Deutschen Museums abzusprechen. Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht ins Erdreich und nicht ins Abwassersystem geleitet werden. Bei der Lagerung sind Schutzmaßnahmen (z. B. Auffangwannen) nötig. Abfälle des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer zu entsorgen Emissionen jeglicher Art, vor allem unnötiger Lärm sind zu vermeiden.
20 Unfälle, Schadensfälle, Störungen, umweltrelevante Ereignisse
Jeder Unfall (Verletzung einer Person), Schadensfall (Beschädigung einer Sache) oder Störungen von Anlagen sind dem Deutschen Museum sofort zu melden. Diese Verpflichtung gilt auch für Unterauf- tragnehmer. Alarmpläne und die Brandschutzordnung Teil 1 des Deutschen Museums sind zu beachten.
21 Ordnung und Sauberkeit
Die Bau-, Reparatur- und/oder Montagestelle ist stets in einem sauberen Zustand zu halten und nach Fertigstellung der Arbeiten sauber abzuräumen. Arbeiten im Ausstellungs- und Depotbereich, die Schmutz, Staub und Lärm erzeugen, sind mit äußerster Umsicht und im Einvernehmen mit dem benannten Ansprechpartner des Deutschen Museums nach Voranmeldung durchzuführen.
22 Exponatschutz und Schutz von Demonstrationen, Vitrinen und Ausstellungsmaterial
Eine Verstaubung von Exponaten muss unter allen Umständen durch geeignete Maßnahmen wie selbst- absaugende Bohrgeräte, Staubsauger, Abdeckungen und gegebenenfalls Entfernung von gefährdeten Objekten durch Mitarbeiter des Deutschen Museums vorab verhindert werden. Dabei dürfen Exponate nur vom Sammlungsmanagement bewegt werden. Dies muss im Vorfeld über den Ansprechpartner am Museum angemeldet und organisiert werden. Ebenso ist es untersagt auf Exponate, Vitrinen, Demon- strationen oder Ausstellungsmaterial zu steigen oder etwas darauf abzustellen. In Depotbereichen ist aus hygienischen Gründen außerdem Essen und Trinken, sowie Rauchen untersagt.
23 Zusätzliche Bestimmungen / Einweisung am Standort
Bei den einzelnen Standorten des Deutschen Museums bestehen gegebenenfalls zusätzliche Regelungen. Diese gelten ergänzend zu diesen allgemeinen Regeln. Diese standortspezifischen Regelungen werden dem Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten durch den benannten Ansprechpartner des Deutschen Museums im Rahmen der Einweisung nachweislich mitgeteilt. Diese Einweisung wird schriftlich bestätigt
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