A.6_Verhaltenskodex_Stand 01.26.pdf

Werktäglicher Fahrdienst für Kinder mit Behinderung zu zwei Kindertagesstätten in Bielefeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 17:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: lwl.org

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A.6 - Anlage zur Leistungsbeschreibung

Verhaltenskodex für Fahrerinnen, Fahrer und Begleitpersonen im Spezialverkehr für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf

Sehr geehrte Fahrerin, sehr geehrter Fahrer, sehr geehrte Begleitpersonen,

bei der Beförderung von Kindern mit heilpädagogischem Förderbedarf tragen Sie eine besondere Verantwortung für das Leben und die Gesundheit dieser Kinder. Als Fahrerin, Fahrer oder Begleitpersonal müssen Sie in manchen Situationen erhöhte Geduld aufbringen. Diese Anforderung zu erfüllen, verdient besondere Anerkennung! Gerade durch Ihr ruhiges und besonnenes Verhalten können Sie ein gutes Beispiel für die Kinder geben.

Die folgenden Hinweise sollen Ihnen helfen, sich Ihrer hohen Verantwortung entsprechend zu verhalten. Bitte bestätigen Sie am Ende, dass Sie diese Hinweise zur Kenntnis genommen haben.

I. Sicherheit bei der Beförderung

 Ihr persönliches Wohlbefinden ist die beste Voraussetzung für sicheres Fahren! Deshalb bitte: keine Medikamente, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen; nicht rauchen während der Fahrt; kein Alkohol; kein Fahrtantritt bei Verdacht auf Restalkohol.  Überzeugen Sie sich vor Antritt der Fahrt davon, dass sich das Kraftfahrzeug in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet.  Bringen Sie die Schulbusschilder vorschriftsmäßig an. Beachten Sie, dass die Schulbusschilder nach Beendigung der Fahrt sofort zu entfernen oder abzudecken sind.  Führen Sie Führerschein, Personenbeförderungsschein und Fahrzeugpapiere mit.  Führen Sie eine Liste mit Namen, Anschriften und Telefonnummern der zu befördernden Kinder mit (Fahrplan).  Melden bitte Anschriftenänderungen umgehend der Einrichtung, dem Einrichtungsträger oder Ihrem Unternehmer.  Halten Sie die Fahrstrecke und den Fahrplan ein. Gegenüber dem Fahrplan kürzere Fahrzeiten sind durch ein entsprechend längeres Warten an den jeweiligen Haltestellen auszugleichen.  Sichern Sie die Kinder in ihren Kindersitzen mit Sicherheitsgurten.  Zeigen Sie frühzeitig An- und Abfahrten an.  Überschreiten Sie nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Passen Sie die Geschwindigkeit den jeweiligen Umständen an (Verkehrsdichte, Fahrbahnzustand, Sichtverhältnisse).  Fahren Sie defensiv und verhalten Sie sich in allen Situation des Straßenverkehrs vorausschauend.  Fahren Sie mit äußerster Vorsicht langsam und jederzeit anhaltebereit an Haltestellen heran und verlassen Sie diese ebenso (Schrittgeschwindigkeit). Verhalten Sie sich so, dass eine Gefährdung der Kinder und der übrigen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.  Schalten Sie das Warnblinklicht ein, solange Kinder ein- oder aussteigen.

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 Melden Sie Vorgänge folgender Art umgehend der Einrichtung, dem Einrichtungsträger oder Ihrem Unternehmer; bedenken Sie jedoch, dass Sie kein Züchtigungsrecht gegenüber den Kindern haben: · Erhebliche Gefährdung oder Belästigung des Fahrers / der Fahrerin, der Begleitperson oder der mitfahrenden Kinder, · Beschädigung des Fahrzeuges, · aus dem Fahrzeug werden Gegenstände geworfen oder herausgehalten.  Melden Sie bitte Ihrem Unternehmer alle festgestellten Mängel, besondere Gefahrenquellen für den Beförderungsbetrieb auf Fahrstrecken und an Haltestellen sowie Änderungen von Kindersitzen/ Hilfsmitteln der Kinder.

II. Umgang mit den Kindern und Eltern:

Der Spezialverkehr für Kinder mit heilpädagogischem Förderbedarf ist eine berufliche Tätigkeit, welche zugleich Einfühlungsvermögen und professionelle Distanz erfordert. Wir bitten um Beachtung folgender Hinweise.

 Alle haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden. Niemand wird gedemütigt, beschimpft, gemobbt oder bloßgestellt.  Stellen Sie sich Eltern und Kindern grundsätzlich mit Namen vor.  Sprechen Sie die Eltern grundsätzlich mit „Sie“ an.  In Anwesenheit von den zu befördernden Kindern werden keine Gespräche über persönliche Belastungen oder das eigene Intimleben geführt – auch nicht untereinander oder mit Eltern.  Bitte beachten Sie die Privatsphäre der Kinder und beschränken Sie Kontakte zu Kindern auf im Rahmen der Beförderung notwendige und angemessene Tätigkeiten. Damit sind z.B. Hilfe beim Einsteigen, Heben ins Fahrzeug oder Anschnallen im Kindersitz gemeint, und während der Fahrt auch Zuspruch und Beruhigung bei Kindern, die aufgrund ihrer Behinderung eine besondere Betreuung benötigen (Hand halten, auf die richtige Sitzposition achten, beruhigende Ansprache).  Bitte vermeiden Sie aber unangemessene intime körperliche Nähe (wie z.B. Umarmen, Küsschen, Kuscheln, durch die Haare kraulen, auf den Schoß nehmen).  Sprechen Sie die Kinder grundsätzlich mit ihren richtigen Namen und nicht mit Kosenamen an.  Es ist untersagt, Fotos oder Videoaufzeichnungen von den Kindern zu machen.  Verteilen Sie keine Geschenke (auch keine Süßigkeiten).  Wählen Sie immer den direkten Weg (keine Umwege, z.B. Restaurants).  Ein Kind wird in keinem Fall mit nach Hause genommen.  Es werden keine Privatbesuche durchgeführt.  Tragen Sie eine Ihrer Tätigkeit angemessene Kleidung.

Bei Unsicherheiten und in Fällen beobachteter Grenzverletzungen wenden Sie sich bitte umgehend an das Fachpersonal der Einrichtung oder des Einrichtungsträgers!


Ort, Datum Unterschrift Fahr-/ Begleitpersonal Name in Druckbuchstaben

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