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Infokarte Flüssigsauerstoff-Systeme
Die Fahrzeugführer müssen bei der Mitnahme Transportabler Flüssigsauerstoff- Systeme (TFSS) folgende Verhaltensregeln beachten:
Die Bedienung der Sauerstoff-Systeme und die Verabreichung von Sauerstoff sind nicht zulässig.
Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer sind strengstens verboten, da der Sauerstoff brandfördernd wirkt.
Unmittelbar im Bereich der Sauerstoff-Systeme sollte kein leicht entzündliches Mate- rial – z. B. Kleidung – abgestellt werden.
Die Sauerstoffflaschen sind vor gefährlicher Erwärmung (über 50 Grad) – z. B. direkter Sonneneinstrahlung – zu schützen, da ansonsten der Flaschendruck steigt.
Bei Transport in geschlossenen Kraftfahrzeugen muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein.
Bei der Beförderung ist ein mindestens 2 kg fassender Pulver-Feuerlöscher gesichert mitzuführen.
Die transportablen Sauerstoffsysteme werden in der Regel in den dazugehörigen Tragetaschen verstaut und sind am Rollstuhl des Fahrgastes befestigt, so dass sie nicht umkippen, herabfallen oder ihre Lage verändern können. Ist die Befestigung an einem Rollstuhl nicht gegeben, sind sie anderweitig gegen Bewegung während der Fahrt zu sichern.
Die Sauerstoff-Systeme sind vor Beschädigung durch Anstoßen zu schützen.