Eigenerklaerung_MiLoG_Stand 01.26.pdf

Werktäglicher Fahrdienst für Kinder mit Behinderung zu zwei Kindertagesstätten in Bielefeld

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 17:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: lwl.org

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Vergabe Nr.:

Erklärung

nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)

Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Wettbewerbsregister1 Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzun- gen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG2 nicht vorliegen.

Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister und ggfs. aus dem Gewer- bezentralregister anfordern können.

Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel

Bei elektronischer Angebotsabgabe: Ort, Datum und Angabe des Namens des Unterzeichners durch Texteingabe (z. B. über Tastatur)

1 Zusätzlich können öffentliche Auftraggeber auch freiwillig Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen. 2 § 19 Abs. 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

V2022-08

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