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Allgemeine
Bewerbungs- und Angebots-
bedingungen
der Vergabeverfahren zur
Baugruppeninstandsetzung
Dieses Schriftstück enthält Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
HIL Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Commerzbank AG, Bonn Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Sascha Franz (Sprecher) 53123 Bonn IBAN: DE15370800400208089800 Zentrale: Bernhard Schneider Amtsgericht: BIC: DRESDEFF370 Josef-Wirmer-Str. 2-8 HRB13651 53123 Bonn Aufsichtsratsvorsitzender: USt.-IdNr.: Deutsche Bank AG Tel. +49 228 4463 0 Stephan Minz DE242688168 IBAN: DE69380700590444001200 BIC: DEUTDEDK380
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Erläuterungen .......................................................................... 3 1.1 Einführung .......................................................................................... 3 1.2 Sprache ............................................................................................. 3 1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots ................................. 3 1.3.1 Adressen ..................................................................................... 6 1.4 Nebenangebote .................................................................................. 6 1.5 Mehrere Hauptangebote ..................................................................... 6 1.6 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Teilnahmeantrags/Angebots .......................................................................... 6 1.7 Bieterfragen / Bieterinformationen ....................................................... 7 1.8 Angebotserstellungskosten ................................................................. 8 1.9 Ansprechpartner ................................................................................. 8 1.10 Preisprüfung ............................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.11 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften ...................................... 8 1.12 Struktur des Vergabeverfahrens ...................................................... 9 Fristen ....................................................................................................... 9 1.13 Teilnahme- und Angebotsfrist ......................................................... 9 1.14 Bindefrist ........................................................................................ 9 2 Bewerber / Bieter ...................................................................................... 9 2.1 Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften ................................ 9 2.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ........................................ 10 2.3 Eignungsleihe/Unterauftragnehmer ................................................... 11 2.4 Unzulässige Mehrfachbeteiligungen .................................................. 11 3 Nachweis der Eignung/Präqualifizierung .................................................. 12 4 Wertung der Angebote ............................................................................. 12 5 Nachforderung / Aufklärung ..................................................................... 12 6 Mitteilungen und Bekanntmachungen ....................................................... 13 6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten ................................. 13 6.2 Zuschlagserteilung ........................................................................... 13 6.3 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge ................................... 13 6.4 Aufhebung des Vergabeverfahrens ................................................... 13 7 Recht / Prorogation ................................................................................. 13 8 Nachprüfungsstellen/-behörden ............................................................... 14 9 Vertraulichkeit / Geheimhaltung / Datenschutz ....................................... 14
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1 Allgemeine Erläuterungen
1.1 Einführung Die Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (HIL GmbH) in Bonn schreibt Werksinstandsetzungsleistungen zur Instandsetzung von Baugruppen an Waffensystemen aus. Mit der Veröffentlichung von Ausschreibungen und der Bereitstellung von Vergabeunterlagen auf dem Vergabemarktplatz der HIL GmbH gibt die HIL GmbH interessierten Unternehmen Gelegenheit zur Angebotsabgabe. Bitte lesen Sie den Verfahrensleitfaden sowie die Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen. Die Bewerbungsbedingungen setzen sich aus diesen Allgemeinen und den Besonderen Bewerbungsbedingungen zusammen. Soweit in den Besonderen Bewerbungsbedingungen Abweichendes formuliert ist, geht dies den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen vor. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so haben Sie die Vergabestelle der HIL GmbH unverzüglich darauf hinzuweisen. Für die Kommunikation ist der jeweilige Projektraum des Vergabeverfahrens im Vergabemarktplatz der HIL GmbH zu nutzen. Andernfalls können Sie sich nicht auf eine Unklarheit, einen Fehler oder einen Rechtsverstoß berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten haben Sie als von Ihnen zu tragende Risiken zu übernehmen und in Ihre Angebote einzukalkulieren.
1.2 Sprache Dokumente, Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für die gesamte Korrespondenz während des Vergabeverfahrens und den Zeitraum der Vertragsabwicklung.
1.3 Form des Teilnahmeantrags/Form des Angebots Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz der HIL durchgeführt. Dies bedeutet, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur elektronisch abgegeben werden können. Eine anderweitige Angebotsabgabe (z.B. per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags oder eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz der HIL GmbH.
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Teilnahmeanträge sind auf Basis der bereitgestellten Teilnahmeantragsformulare zu erstellen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen eindeutige Angaben im Abgabe-Assistenten des Bietertools im Reiter „Signierung“ über Sie als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der für die Firma handelnden Person). Sind Teilnahmeunterlagen mit einem Unterschriftsfeld gekennzeichnet, müssen diese gestempelt und unterschrieben werden und als eingescanntes PDF-Dokument eingereicht werden. An den vorgegebenen Texten in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags oder des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen. Die Erläuterungen dürfen jedoch nicht zu einer Änderung der in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Vergabeunterlagen festgelegten Bedingungen führen. Elektronische Teilnahmeanträge und Angebote sind nicht über die normale Nachrichtenfunktion im Bereich Kommunikation einzureichen.
Zur formgültigen Abgabe eines Teilnahmeantrags in Vergabeverfahren der HIL GmbH ist das „Bietertool“ des Vergabemarktplatzes der HIL GmbH zu nutzen.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes genügt die Textform nach § 126b BGB. Dazu geben Sie im Abgabeassistenten unter dem Reiter „Signierung“ folgende Angaben ein: • Firmenname inkl. Rechtsform • Adresse • Name der die Firma vertretenden Person
Der angegebene Unternehmensname bei der Registrierung, den Unter- nehmensdaten des elektronischen Teilnahmeantrages und der Signatur des Unternehmens dürfen nicht voneinander abweichen.
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Bei technischen Störungen oder sonstigen technischen Rückfragen kontaktieren Sie bitte umgehend den technischen Support des Vergabemarktplatzes unter folgenden Kontaktdaten:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Supportanfr age/
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.
1.3.1 Adressen Die Adresse des Vergabemarktplatzes der HIL GmbH für elektronische Teilnahmeanträge und Angebote ist unter https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/company/welcome.do fest hinterlegt.
1.4 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
1.5 Mehrere Hauptangebote Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten Sie dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Ihre Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Im Falle von Berichtigungen und Ergänzungen gilt Ziffer 1.7. Auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (VII Verg 41/15, Seite 12) zur Bieterstruktur von konzernverbundenen Unternehmen wird hingewiesen.
1.6 Berichtigungen/Änderungen oder Rücknahme des Teilnahmeantrags/Angebots Berichtigungen und Änderungen des Teilnahmeantrags/Angebots sind bis zum Ablauf der Abgabefrist zulässig und unterliegen denselben Formerfordernissen wie der Teilnahmeantrag/das Angebot selbst. Bei Abgabe eines überarbeiteten Teilnahmeantrags/Angebots ist klarzustellen, in welchem Umfang der vorherige Teilnahmeantrag/das vorherige Angebot gültig bleibt. Bei Angeboten sollte aus der Klarstellung eindeutig
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hervorgehen, dass es sich weder um ein weiteres Haupt- noch um ein Nebenangebot handelt. Die Rücknahme eines Teilnahmeantrags/Angebots ist bis zum Ablauf der Abgabefrist zulässig. Sie hat in der gleichen Form wie die Abgabe zu erfolgen.
1.7 Bieterfragen / Bieterinformationen Soweit Sie im Rahmen der Erstellung Teilnahmeunterlagen bzw. Angebotserstellung Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Vergabestelle. Bieterfragen sind über den Kommunikationsbereich des jeweiligen Projektraumes innerhalb des Vergabemarktplatzes zu übermitteln. Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Teilnahme-/Vergabeunterlagen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist bekannt zu geben, sollen Auskünfte zur Vergabe fristgerecht vor Angebotsende angefordert werden. Die Fristen entnehmen Sie den verfahrensspezifischen Angaben des jeweiligen Vergabeverfahrens im Vergabemarktplatz. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Antworten zu den Auskunftsersuchen werden in neutralisierter Form an alle Verfahrensteilnehmer über den Vergabemarktplatz der HIL GmbH versandt. Bitte beachten Sie, dass zur Verständlichkeit der Antworten die zugrundeliegenden Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Verfahrensteilnehmer versandt werden. Bieterfragen sollten daher so formuliert sein, dass ein Versand an die anderen Teilnehmer ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Bieterfrage genehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe. Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen bestehen, teilen Sie diese bitte in der Bieterfrage ausdrücklich schriftlich mit. Die Antworten (Bieterinformationen) werden Bestandteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Angebotserstellung sowie die Prüfung und Wertung der Angebote. Antworten, die sich auf Vertragsbedingungen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Vertragsbestandteil.
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1.8 Angebotserstellungskosten Für die Erstellung des Angebots wird grundsätzlich keine Vergütung gewährt. Angebotsunterlagen sind auf Kosten des Bieters zu übersenden.
1.9 Ansprechpartner Um eine schnelle Information sicherzustellen, wird die Angabe mindestens eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail- Adresse erbeten.
1.10 Anwendung der VO PR 30/53 Erfolgt die Bezuschlagung des Angebotes im Vergabeverfahren nicht im Wettbewerb im Sinne des § 4 VO PR 30/53, kommt bei Vergaben, wenn der AN seinen Hauptsitz in Deutschland hat und der Wert je Einzelauftrag 5.000 € netto und deren Gesamtwert im Kalenderjahr 125.000 € netto übersteigt, die VO PR 30/53 zur Anwendung. In dem Fall gilt ein Selbstkostenpreis als Selbstkostenfest-, Selbst-kostenricht- oder Selbstkostenerstattungspreis gemäß §§ 5 bis 8 VO PR Nr. 30/53 als vereinbart.
1.11 Hinweis auf vergaberechtliche Vorschriften Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte werden als sogenannte HIL-Verfahren durchgeführt und unterliegen nicht den folgenden Richtlinien, lehnen sich aber an die entsprechenden Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an. Diese Verfahren werden im Vergabemarktplatz der HIL GmbH als „Sonstige Ausschreibungen“ benannt. Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte unterliegen folgenden Richtlinien:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), geändert durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 17.2.2016, BGBl. I Nr. 8, S. 203, vom 23.2.2016
- Vergabeverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
- Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
Die aktuelle Fassung der jeweiligen Vorschriften finden Sie auch unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht- und-rechtsgrundlagen.html
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Die Anwendung der konkreten Vergabeverordnung entnehmen Sie den spezifischen Angaben des Vergabeverfahrens im Vergabemarktplatz der HIL GmbH.
1.12 Struktur des Vergabeverfahrens HIL-Verfahren können sowohl als einstufige als auch zweistufige Verfahren (mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) durchgeführt werden. Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte gemäß den o.g. Verordnungen werden i. d. R. als zweistufige Verfahren durchgeführt.
Fristen
1.13 Teilnahme- und Angebotsfrist Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot muss vor dem Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist vollständig eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Teilnahmeantrages oder Angebotes. Die Fristen entnehmen Sie den verfahrensspezifischen Angaben im Vergabemarktplatz.
1.14 Bindefrist Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das abgegebene Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Die Frist entnehmen Sie den verfahrensspezifischen Angaben im Vergabemarktplatz.
2 Bewerber / Bieter
2.1 Bewerbergemeinschaften / Bietergemeinschaften Die Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Unternehmen, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags alle Mitglieder der Bewerber-
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/Bietergemeinschaft benennen, sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils des einzelnen Mitglieds angeben. Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Voll-macht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen ist. Die Vollmacht kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bieter ersetzt werden. Inhaltlich muss die Vollmacht dem § 29 (7) VSVgV entsprechen; eine Liste aller Mitglieder ist beizufügen. Der Bevollmächtigte ist alleiniger Ansprechpartner der Vergabestelle. Bei Bietergemeinschaften sind die Teilnahmeunterlagen von jedem Bietergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Für die Eignungsprüfung gelten folgende Regelungen:
• Die für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien sowie die geforderten Kautionen und Sicherheiten werden kumulativ für die Bietergemeinschaft als Ganzes betrachtet.
• Die für die persönliche Lage aufgestellten Kriterien sowie die sonstigen Bedingungen an die Auftragsausführung müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
• Die für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit aufgestellten Kriterien müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln erfüllt sein, und zwar jeweils im Hinblick auf den Leistungsanteil der einzelnen Mitglieder. Eine kumulative Gesamtbetrachtung der Bietergemeinschaft findet nicht statt. Etwaige Ausschlussgründe eines Mitglieds führen zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist die Bildung oder Änderung von Bewerber-/Bietergemeinschaften bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig.
2.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, muss die HIL GmbH vom Verfahren ausschließen. Zum Schutz der Bieter weisen wir auf § 298 StGB hin:
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„(1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.“
2.3 Eignungsleihe/Unterauftragnehmer Der Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten und Fähigkeiten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer) in Anspruch nehmen. Die Unterauftragnehmer müssen mit der Abgabe des Angebotes bzw. bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von diesen zu erbringenden Leistungsanteilen darzustellen. Jeder Unterauf- tragnehmer hat den in den Teilnahmeunterla- gen/Ausschreibungsunterlagen enthaltenen „Teilnahmeantrag Unterauf- tragnehmer“ abzugeben. Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Eignungsleihe von Kapazitäten und Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers nur dann zulässig, wenn der Unterauftragnehmer den Leistungsanteil, für den er seine Kapazitäten und Fähigkeiten zur Verfügung stellt, auch tatsächlich erbringt. Der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist (bei einstufigen Verfahren) unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung der benannten Drittunternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Eine Änderung des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit ist ausschließlich nach Genehmigung des Auftraggebers möglich.
2.4 Unzulässige Mehrfachbeteiligungen
Bei der mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens an derselben Ausschreibung droht im Falle einer Verfälschung des Wettbewerbs der Angebotsausschluss gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 6 VSVgV. Der
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Angebotsausschluss kommt z.B. bei folgenden Konstellationen in Betracht:
- Beteiligung eines Unternehmens als Bieter und Unterauftragnehmer
- Beteiligung als Unterauftragnehmer in mehreren Angeboten
- Überkreuzbeteiligungen
3 Nachweis der Eignung/Präqualifizierung
Die Kriterien zum Nachweis der Eignung entnehmen Sie den Angaben aus der Auftragsbekanntmachung (EU-weite Vergabeverfahren) und/oder den bereitgestellten Teilnahmeunterlagen. Diese und alle geforderten Nachweise (Dritterklärungen) reichen Sie mit Ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot (einstufige Verfahren) ein. Sollten Sie der Vergabestelle im Rahmen der „Präqualifizierung“ bereits gültige Dritterklärungen/Nachweise zur Verfügung gestellt haben, ist eine wiederholte Einreichung nicht notwendig. Dies ist unter Angabe der zutreffenden Kreditorennummer auf den bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zu benennen.
4 Wertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird auf Grundlage der in den Besonderen Vergabebedingungen im Kapitel „Bedingungen für die Zuschlagserteilung“ festgelegten Methode ermittelt. Bei Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb werden die Wertungskriterien mit der Angebotsaufforderung konkretisiert.
5 Nachforderung / Aufklärung
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben und Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen! Die Vergabestelle kann Bieter zwar auffordern, diese Angaben und Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren – ein Anspruch besteht insoweit jedoch nicht. Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können ebenfalls zum Ausschluss des Angebots führen! Die Vergabestelle kann Bieter zwar auffordern, diese nachzureichen oder zu vervollständigen - auch insoweit besteht jedoch kein Anspruch. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
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betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Angebote, die auch die nachgeforderten Angaben oder Unterlagen nicht enthalten, sind auszuschließen. Das Fehlen der Vertragszustimmungserklärung führt ebenfalls zum Ausschluss des Angebotes.
6 Mitteilungen und Bekanntmachungen
6.1 Mitteilung zu nicht berücksichtigten Angeboten Die Vergabestelle informiert über die Ablehnung einer Bewerbung oder eines Angebots gemäß den Regelungen des GWB. Die Mitteilungen über die Nichtberücksichtigung werden über den Vergabemarktplatz der HIL GmbH zugesendet.
6.2 Zuschlagserteilung Die Mitteilung zur Zuschlagserteilung wird ebenfalls über den Vergabemarktplatz der HIL GmbH versandt. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
6.3 Bekanntmachungen über vergebene Aufträge Die Bekanntmachungspflichten der Vergabestelle ergeben sich aus den §§ 39 VgV, 35 VSVgV. Bei den sogenannten HIL-Verfahren werden alle Bewerber/Bieter über das Ergebnis mit Mitteilung über den Vergabemarktplatz der HIL GmbH informiert.
6.4 Aufhebung des Vergabeverfahrens Eine Aufhebung des Vergabeverfahrens (ganz oder teilweise) wird den Bewerbern/Bietern schriftlich mitgeteilt.
7 Recht / Prorogation
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Bonn.
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8 Nachprüfungsstellen/-behörden
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen ist der Bewerber/Bieter gehalten, sich an folgende Stelle zu wenden:
Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. (3) Nr. 4 GWB).
9 Vertraulichkeit / Geheimhaltung /
Datenschutz
Der Bieter hat während des gesamten Vergabeverfahrens Vertraulichkeit in Bezug auf alle erhaltenen Unterlagen und Informationen zu wahren und in diesem Zusammenhang sensible Unterlagen bzw. Informationen geheim zu halten und die Prinzipien des Datenschutzes zu beachten.