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Werftzeit, Garantieablösung und Jahreswartung für WS1 und WS3

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.10.2026, 08:46 (Europe/Berlin)

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Regelungen zum Vergabeverfahren (RzV)

Verfahrensablauf und Bewertungskriterien

Werftzeit, Garantieablösung und Jahreswartung

WS1 - „Bürgermeister Brauer“

und

WS3 - „Bürgermeister Weichmann“

Vergabe-Nr.: FLH-4734-26-OE-DE

Hinweis:

Das Dokument ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt und nicht mit den Angebotsunterlagen einzureichen.

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Seite: ii Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Regelungen zum Vergabeverfahren Stand: 21.10.2026 Am Strandkai 1 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: 1

INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................. iii

1 Verfahrensablauf ......................................................................................................... 4

1.1 Allgemeines, Anforderungen an die Angebote ......................................................................... 4 1.1.1 Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen ................................................................... 4

1.2 Hinweispflicht der Bieter und Bieterfragen ............................................................................... 4

1.3 Verfahrensablauf und Durchführung ......................................................................................... 5

1.4 Bedingungen für die Öffnung der Angebote ............................................................................. 5

1.5 Prüfung der Angebote ................................................................................................................. 5 1.5.1 Formale Prüfung ................................................................................................................ 5

1.5.2 Angemessenheitsprüfung .................................................................................................. 5

1.5.3 Wertung anhand der Zuschlagskriterien ............................................................................ 6

1.5.4 Bietergespräch nach Angebotsabgabe .............................................................................. 6

2 Einzureichende Unterlagen ........................................................................................ 6

2.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 6

2.2 Leistungsverzeichnis, Angebot und Preise .............................................................................. 6

2.3 Technische Nachweise und Erklärungen .................................................................................. 7

3 Wertung der Angebote ................................................................................................ 7

3.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 7

3.2 Mindestanforderungen ................................................................................................................ 7 3.2.1 Eigenerklärung zu den Instandhaltungsleistungen ............................................................ 8

3.3 Zuschlagskriterien ....................................................................................................................... 8 3.3.1 Zuschlagskriterium Preis .................................................................................................... 8

3.3.2 Zuschlagskriterium Ausführungsdauer .............................................................................. 8

4 Grund- und Bedarfspositionen ................................................................................... 9

4.1 Grundpositionen .......................................................................................................................... 9

4.2 Bedarfspositionen ........................................................................................................................ 9

5 Nachunternehmereinsatz ............................................................................................ 9

5.1 Allgemeines .................................................................................................................................. 9

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Seite: iii Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Regelungen zum Vergabeverfahren Stand: 21.10.2026 Am Strandkai 1 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: 1

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

FLH Flotte Hamburg GmbH & Co.KG

HPA Hamburg Port Authority

LB Leistungsbeschreibung

LV Leistungsverzeichnis / Preisblatt

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Seite: 4 Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Regelungen zum Vergabeverfahren Stand: 21.10.2026 Am Strandkai 1 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: 1

1 Verfahrensablauf

1.1 Allgemeines, Anforderungen an die Angebote

(1) Die Vergabe der Leistungen erfolgt im Rahmen einer nationalen Öffentlichen Ausschreibung gemäß UVgO.

(2) Die nachfolgenden Regelungen ergänzen das Formblatt HPA 15.4-1 „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für Lieferungen und Dienstleistungen“.

(3) Die nachfolgenden Regelungen enthalten Ergänzungen / Konkretisierungen der Vergabeunterlagen und des weiteren Vergabeverfahrens, insbesondere zum geplanten weiteren Verfahrensablauf und zur Prüfung und Wertung der Angebote.

1.1.1 Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen (1) Zur Angebotserstellung werden bereitgestellt:

 Leistungsbeschreibung Teil A – Vereinbarungen zur Ausführung

 Leistungsbeschreibung Teil B – Technischer Teil

 Regelungen zum Vergabeverfahren

 Leistungsverzeichnis zur Angebotserstellung

 Anlage 1: FLH-Vordruck: Eigenerklärung Instandhaltungsleistungen

 Anlage 2: Angaben zu Ausführungszeiträumen und Werftstandort

 Zeichnungen WS 1 – Bürgermeister Brauer

 Zeichnungen WS 3 – Bürgermeister Weichmann

1.2 Hinweispflicht der Bieter und Bieterfragen

(1) Fragen zu den übersandten Unterlagen sind unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf der auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de genannten Frist über die Vergabeplattform einzureichen.

(2) Der Auftraggeber strebt an, die Fragen kurzfristig und zusammengefasst zu beantworten. Die Beantwortung erfolgt in anonymisierter Form. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Bieter bleiben gewahrt.

(3) Die Beantwortung von Fragen der Bieter und sonstige verfahrensrelevante Informationen erfolgen über die Vergabeplattform. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellten, geänderten oder zusätzlichen Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren.

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(4) Die den Bietern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bieter, sonstige Hinweise) sind ebenso wie die übersandten Vergabeunterlagen und eventuelle Änderungspakete bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen. Der Fragen-Antworten-Katalog wird Vertragsbestandteil.

1.3 Verfahrensablauf und Durchführung

(1) Die Bieter sind aufgefordert, Angebote entsprechend den in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen zu unterbreiten.

(2) Der AG behält sich vor, die Vergabeunterlagen durch Nachlieferungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bis zum Abschluss des Verfahrens jederzeit anzupassen, soweit sich dies als zweckmäßig erweist. Die Bieter werden über Änderungen unterrichtet.

(3) Die Bieter sind aufgefordert, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.

(4) Nach Eingang der verbindlichen Angebote wird der Auftraggeber diese prüfen und anhand des nachfolgend dargestellten Wertungssystems bewerten.

(5) Ergeben sich im Zuge der Angebotsauswertung Fragen zu den Angeboten, erfolgen ggf. Aufklärungsgespräche.

(6) Jedes Angebot muss die Mindestanforderungen erfüllen. Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.

1.4 Bedingungen für die Öffnung der Angebote

(1) Der AG führt die Eröffnungstermine ohne Bieterbeteiligung durch. Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Angebotspreise werden nicht bekannt gegeben.

(2) In dem Verfahren erfolgt keine Übermittlung und Einsichtnahme in die Niederschrift und Anlagen.

(3) Der AG sichert zu, dass die Inhalte der Angebote der Geheimhaltung unterliegen.

1.5 Prüfung der Angebote

1.5.1 Formale Prüfung (1) Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst in formaler Hinsicht auf Erfüllung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen überprüfen. Dabei wird der Auftraggeber die Regelungen des § 41 UVgO berücksichtigen.

1.5.2 Angemessenheitsprüfung (1) Nach der Formalen Prüfung wird der Auftraggeber die fristgerecht eingegangenen Angebote rechnerisch, technisch und wirtschaftlich auf Angemessenheit prüfen.

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Hierzu wird der Auftraggeber u.a. die von den Bietern angegebenen Preise auf deren Angemessenheit überprüfen.

(2) Soweit sich daraus ergibt, dass ein Angebot unangemessen hoch bzw. unangemessen niedrig erscheint, wird der Auftraggeber den Bieter auffordern, die angebotenen Preise gemäß § 44 UVgO aufzuklären.

(3) Der AG behält sich vor, dazu die von den Bietern mit den Angeboten einzureichende Urkalkulation heranzuziehen, sofern die Urkalkulation im Formblatt „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ von den Bietern abgefordert wird.

1.5.3 Wertung anhand der Zuschlagskriterien (1) Gewertet werden Angebote der Bieter, die sämtliche genannten Mindestkriterien erfüllen.

(2) Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag auf das nach Prüfung und Wertung der Angebote wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der von den Bietern zu den unter Abschnitt 3.1 genannten Zuschlagskriterien.

1.5.4 Bietergespräch nach Angebotsabgabe (3) Sofern erforderlich, führt der Auftraggeber mit den Bietern nach Abgabe eines verbindlichen Angebotes Bietergespräche

2 Einzureichende Unterlagen

2.1 Allgemeines

(1) Die einzureichenden Unterlagen sind der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes für Lieferungen und Leistungen“ zu entnehmen sowie nachfolgend in diesem Dokument in den Abschnitten 2.2 und 2.3.

2.2 Leistungsverzeichnis, Angebot und Preise

(1) Es ist das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Leistungsverzeichnis zu nutzen und auszufüllen. Die Wertung erfolgt gemäß Abschnitt 3 dieser Regelungen zum Vergabeverfahren.

(2) Alle Angebotspreise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist am Ende des Angebots gesondert ausgewiesen.

(3) Die eingereichten Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache auszufertigen und gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.

(4) Die Leistungsbeschreibungen Teil A und Teil B werden im Auftragsfall Bestandteil des Vertrages.

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(5) Für die Ausarbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt

2.3 Technische Nachweise und Erklärungen

(1) Mit dem Angebot sind folgende technische Nachweise und Erklärungen einzureichen:

 Falls zutreffend: Nachunternehmereinsatz (HPA-Vordruck 15.4-7)

 Ergänzende Vertragsbedingungen (HPA-Vordruck 15.4-3)

 Anlage 1: FLH-Vordruck: Eigenerklärung Instandhaltungsleistungen

 Anlage 2: Angaben zu Ausführungszeiträumen und Werftstandort

3 Wertung der Angebote

3.1 Allgemeines

(1) Die Wertung der Angebote wird wie folgt durchgeführt:

 Prüfung der Angebote auf Einhaltung der Formalien

 Prüfung der Angebote auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise

 Prüfung der Angebote auf Vorliegen von Ausschlussgründen (Erfüllung von Mindestanforderungen)

 Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Preise

 Die danach in der Wertung verbliebenen Angebote wird der Auftraggeber gemäß den dafür festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

(2) Verbindliche Angebote, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt 3.2 nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Verbindliche Angebote, die die formale Prüfung und die Angemessenheitsprüfung bestanden haben, werden als wertbare Angebote bezeichnet.

(3) Die verbindlichen wertbaren Angebote werden anhand Regelungen zum Vergabeverfahren Abschnitt 3.3 aufgeführten Zuschlagskriterien „Angebotspreis“ und „Ausführungszeitraum“ bewertet und damit das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Bewertungsgesamtpunktzahl ermittelt. Auf dieses Angebot wird der Zuschlag erteilt.

3.2 Mindestanforderungen

(1) Nachfolgend werden in diesem Abschnitt die Mindestanforderungen beschrieben, die die Angebote der Bieter in jedem Fall zu erfüllen haben und bei deren Nichterfüllung die Angebote der Bieter ausgeschlossen werden.

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3.2.1 Eigenerklärung zu den Instandhaltungsleistungen (1) Die zu erfüllenden Anforderungen im Rahmen des Auftrages sind im Leistungsbeschreibung Teil B - Abschnitt 1.5 beschrieben und in einer Eigenerklärung (Anlage 1: FLH Vordruck – Eigenerklärung Instandhaltungsleistungen ) zu bestätigen.

3.3 Zuschlagskriterien

(1) Die Bewertung der verbindlichen wertbaren Angebote anhand der Zuschlagskriterien erfolgt auf der Grundlage der folgenden Zuschlagskriterien:

(2) „Preis“ mit max. 70 % entspricht max. 70 Bewertungspunkten

(3) Ausführungsdauer mit max. 30% entspricht max. 30 Bewertungspunkten

(4) Insgesamt können max. 100 Bewertungspunkte erreicht werden. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Bewertungspunkte stellt das wirtschaftlichste Angebot dar. Auf dieses Angebot wird der Zuschlag erteilt. Erreichen mehrere Angebote die gleiche höchste Summe aller Bewertungspunkte, erhält das Angebot mit der höchsten Bewertungspunktzahl im Zuschlagskriterium „Preis“ den Zuschlag.

Übersicht zu den Zuschlagskriterien:

Anteil Bis zu

Preis 70 % 70,0 Punkte

Ausführungsdauer 30 % 30,0 Punkte

Summe 100 % 100,0 Punkte

3.3.1 Zuschlagskriterium Preis (1) Für die Angebotswertung wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 70 normiert.

(2) 70 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme im Kriterium Preis

(3) 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

3.3.2 Zuschlagskriterium Ausführungsdauer (1) Die Ausführungsdauer, gerechnet vom Zeitpunkt der Ankunft am Werftstandort bis zur vollständigen Fertigstellung der Leistungen einschließlich aller Prüfungen und Inbetriebnahmen, ist vom Bieter verbindlich in der Anlage 2 - Angaben zu Ausführungszeiträumen und Werftstandort anzugeben. Die angegebene Dauer stellt einen verbindlichen Ausführungszeitraum dar und wird bei der Angebotsbewertung berücksichtigt.

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Seite: 9 Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Regelungen zum Vergabeverfahren Stand: 21.10.2026 Am Strandkai 1 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: 1

(2) Die Ausführungsdauer fließt wie folgt in die Angebotswertung ein:

(3) 30 Punkte erhält das Angebot mit der kürzesten Ausführungsdauer

(4) Die Bewertung der Ausführungsdauer erfolgt ausgehend von der kürzesten angebotenen Ausführungsdauer.

(5) Für jeden zusätzliche Tag von der kürzesten angebotenen Ausführungsdauer wird 1 Wertungspunkt abgezogen

4 Grund- und Bedarfspositionen

4.1 Grundpositionen

(1) Grundpositonen sind alle Positionen außer Bedarfspositionen. Sie werden im Leistungsverzeichnis nicht besonders gekennzeichnet.

4.2 Bedarfspositionen

(1) Sind im Leistungsverzeichnis Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der AN verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den AG auszuführen.

(2) Die Entscheidung über die Ausführung von Bedarfspositionen trifft der AG vor der Auftragserteilung.

(3) Im Leistungsverzeichnis sind auch die Preise für die Bedarfspositionen anzugeben.

(4) Bedarfspositionen werden im Leistungsverzeichnis eindeutig bezeichnet.

5 Nachunternehmereinsatz

5.1 Allgemeines

(1) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, sind mit Abgabe des Angebotes die Leistungen zu benennen, welche durch Nachunternehmer ausgeführt werden sollen.

(2) Die vorgesehenen Leistungen und Nachunternehmer sind im Nachunternehmervordruck (Vordruck NU) einzutragen und zu beantragen.

(3) Leistungen dürfen nur an Nachunternehmer übertragen werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

(4) Der AG behält sich vor Nachweise für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer zu fordern.

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(5) Bei einem Nachunternehmereinsatz für wesentliche Leistungen sind die Nachweise für die Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorzulegen.

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