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Werftzeit, Garantieablösung und Jahreswartung für WS1 und WS3

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LEISTUNGBESCHREIBUNG

Teil B – Technischer Teil

Werftzeit, Garantieablösung und Jahreswartung

WS1 - „Bürgermeister Brauer“

und

WS3 - „Bürgermeister Weichmann“

Vergabe-Nr.: FLH-4734-26-OE-DE

Hinweis:

Der Teil B – Technischer Teil wird Vertragsbestandteil

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 2 von 14 Am Strandkai 1 Teil B- Technischer Teil Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: A

INHALTSVERZEICHNIS

1 ALLGEMEINES ............................................................................................................ 4

1.1 Anwendung der Leistungsbeschreibung .................................................................................. 4

1.2 Aufgaben und Hauptabmessungen ............................................................................................ 4

1.3 Zielsetzung der Maßnahme ......................................................................................................... 5

1.4 Besichtigung ................................................................................................................................. 5

1.5 Anforderungen an die Ausführung ............................................................................................ 5 1.5.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 5

1.5.2 Erfüllung der nationalen Vorschriften ................................................................................. 7

1.5.3 Richtlinien und Normen Elektrotechnik .............................................................................. 8

1.5.4 Bauaufsicht und Auskünfte ................................................................................................ 9

1.6 Unterweisungen ........................................................................................................................... 9

1.7 Leistungsumfang .......................................................................................................................10

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

BUKEA Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

FLH Flotte Hamburg GmbH & Co. KG

HPA Hamburg Port Authority AöR

BWB Baltic Workboats

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 4 von 14 Am Strandkai 1 Teil B- Technischer Teil Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: A

1 ALLGEMEINES

1.1 Anwendung der Leistungsbeschreibung

(1) Die nachfolgenden Angaben in diesem Abschnitt 1 gelten, sofern nicht anders gekennzeichnet sowohl für den Auftragsteil 1 (Dockung und Garantieablösung) als auch für den Auftragsteil 2 (Jährliche Wartung).

(2) Sämtliche im Einzelnen nicht besonders oder ausführlich in der Leistungsbeschreibung genannten Komponenten, Ausrüstungsgegenstände und / oder Arbeiten, die aber sinngemäß zum Umfang der einzelnen Positionen gehören und zur Durchführung der Jährlichen Wartung (Auftragsteil 2) sowie zur Dockung und Garantieablösung (Auftragsteil 1) notwendig sind, gelten als in den Lieferumfang eingeschlossen. Sie sind im Angebotspreis zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu Mehrkosten.

1.2 Aufgaben und Hauptabmessungen

(1) Die WS1- Bürgermeister Brauer und WS3 - Bürgermeister Weichmanns sind Patrouillenschiffe für die Wasserschutzpolizei Hamburg und wurden von Baltic Workboats (BWB) gebaut.

(2) Die Hauptabmessungen sind:

WS1 Bürgermeister Brauer:  Länge : 29,85 m  Breite über Alles: 7,38 m  Tiefgang max. : 2,20 m  Verdrängung : ca. 113,6 t  Durchfahrtshöhe: ca. 12 m  Baujahr : 2024

WS3 Bürgermeister Weichmann:  Länge : 24,80m  Breite über Alles: 7,10 m  Tiefgang max. : 2,20 m  Verdrängung : ca. 89,0 t  Durchfahrtshöhe (Mast gelegt): ca. 5,6m  Baujahr : 2024

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1.3 Zielsetzung der Maßnahme

(1) Ziele sind die Dockung, Garantieablösung und die Jahreswartung mit den nötigen Instandsetzungsarbeiten für die WS1 „Bürgermeister Brauer“ und die WS3 „Bürgermeister Weichmann“ im angegebenen Ausführungszeitraum fristgerecht durchzuführen.

(2) Zielsetzung des Auftraggebers ist es, die Werftliegezeit der Schiffe möglichst kurz zu

halten und die Leistungen noch in 2026 durchzuführen. Dabei besteht der Wunsch

die WS 1 – Bürgermeister Brauer bevorzugt und möglichst innerhalb der ersten

sieben Kalendertage der Werftliegezeit fertigzustellen.

(3) Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung Teil A – Abschnitt 1.2.2

(4) In Anlage 2 (Angaben zu Ausführungszeiträumen und Werftstandort) sind die

Ausführungstermine und die Ausführungsorte verbindlich aufzuführen.

(5) Siehe hierzu auch das Dokument Regelungen zum Vergabeverfahren Abschnitt 3.3.2

1.4 Besichtigung

(1) Es wird empfohlen vor Angebotsabgabe einen Ortstermin zur Besichtigung der WS1 Bürgermeister Brauer und WS3 Bürgermeister Weichmanns am Liegeplatz in Hamburg/Cuxhaven nach Absprache durchzuführen.

1.5 Anforderungen an die Ausführung

1.5.1 Allgemeines (1) Unmittelbar nach dem Docken der Schiffe wird der Technische Inspektor der Flotte Hamburg und ein Mitarbeiter der Bauwerft BWB in Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer alle im schwimmenden Zustand nicht ersichtlichen Reparaturumfänge aufnehmen und festlegen.

(2) Alle für den Umbau benötigten Materialien und Ausrüstungsteile müssen ungebraucht und aus neuester Produktion sein und den Anforderungen des Schiffsbetriebes in jeder Weise entsprechen.

(3) Werkstoffe müssen zur Vermeidung von Korrosionsschäden aufeinander abgestimmt sein.

(4) Alle Anlagen und Geräte müssen den Einsatzbedingungen hinsichtlich Temperatur- und Materialausführung genügen.

(5) Alle neuen Bauteile und alle Reparaturbereiche sind mit einem 2K Farbanstrich fachgerecht zu konservieren. Abweichungen nur in Absprache mit dem AG. Es sind nur Schiffsfarben (Hempel oder gleichwertig) zu verwenden. Die Aufbringung der Farbbeschichtung muss gemäß den Richtlinien des Farbenherstellers

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erfolgen. Alle Grundbeschichtungen sind in unterschiedlichen Farbtönen aufzubringen. Farbton wie vorhanden bzw. nach Angabe AG. Rostfreier Stahl und andere nicht korrodierende Oberflächen dürfen nicht beschichtet werden und sind bei den Arbeiten fachgerecht zu schützen. Konservierungsplan wird bereitgestellt.

(6) Bevor Trenn- oder Schweißarbeiten durchgeführt werden, ist die vorhandene Beschichtung zu entfernen. Ebenfalls müssen alle elektrischen Schiffssysteme abgeschaltet sein

(7) Alle Komponenten und Beschichtungen in den umliegenden Reparaturbereichen sind bei Trenn- und Schweißarbeiten gegen Rostbildung durch Funkenflug („Flugrost“) zu schützen. Unmittelbar nach den Arbeiten sind Bereiche zu reinigen.

(8) Es sind nur Fabrikate einzusetzen, die eine hohe Betriebssicherheit und Verfügbarkeit sicherstellen. Zudem dürfen von den verwendeten Materialien, Bauteilen und Anlagen dürfen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren ausgehen.

(9) Es ist dem AG zu genehmigen einzelnen Fremdfirmen für Attest Erneuerungen zu Beauftragen. Diesen ist der Zugang zum Schiff zu gewähren.

(10) Es sind ausschließlich Komponenten zu verwenden, bei denen die Verfügbarkeit von Reserve- und Ersatzteilen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab Abnahme gesichert ist. Auf Verlangen sind dem AG entsprechende Nachweise vorzulegen.

(11) Von den verwendeten Materialien, Bauteilen und Anlagen dürfen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren ausgehen.

(12) Rohrleitungen sind vor Einbau zu reinigen (säubern, entfetten etc.), gegen Korrosion zu behandeln und gegen weitere Verschmutzung zu schützen.

(13) Alle Rohranschlüsse auf schwingelastisch aufgestellten Fundamenten sind flexibel auszuführen.

(14) Rohrverbindungen sind mit Flanschverbindungen oder zugelassenen Rohrkupplungen für eine mögliche Demontage im Reparaturfall zu versehen.

(15) Sämtliche im Einzelnen nicht besonders oder ausführlich in der Leistungsbeschreibung genannten Bauteile, Komponenten, Ausrüstungs- Gegenstände und / oder Arbeiten, die aber sinngemäß zum Umfang der einzelnen Positionen bzw. zur ordnungs- und vorschriftsgemäßen Bedienung und Handhabung der Systeme gehören und zur vollen Betriebsfähigkeit und Zulassung durch die Schiffsuntersuchungskommission notwendig sind, gelten als in den Lieferumfang eingeschlossen (Lieferung und Ausführung in gehobener Qualität). Sie sind im Angebotspreis zu berücksichtigen und berechtigen nicht zu

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Mehrkosten.

(16) Bei der Auswahl der Unterlieferanten ist darauf zu achten, dass ein umfassender, kurzfristiger Service sichergestellt ist. Auf Verlangen sind dem AG entsprechende Nachweise vorzulegen.

(17) Nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten findet auf der Werft des Auftragnehmers die Abnahme statt. Hierfür ist die WS1 Bürgermeister Brauer und WS3 Bürgermeister Weichmann in allen von der Instandsetzung betroffenen Teile / Positionen zu erproben. Dabei sind aufgetretene Mängel zeitnah auf der Werft zu beseitigen.

(18) Die Erprobungen Abnahme beinhalten die Feststellung der Funktionsfähigkeit und der vertragsgemäßen Ausführung aller von der Instandsetzung betroffenen Teile / Positionen.

(19) Zu den Prüfungen und Erprobungen sind das erforderliche Fachpersonal inkl. Fremdfirmen nach Absprache zu beteiligen. Die dafür erforderlichen Beschreibungen, Übersichtspläne, Stücklisten u. ä. sind bereitzuhalten.

1.5.2 Erfüllung der nationalen Vorschriften (1) Die vollumfängliche Einhaltung und Umsetzung der geltenden nationalen Vorschriften und Normen beim AG sind zu erfüllen und in Anlage 1 (FLH- Vordruck- Eigenerklärung) zu bestätigen.

(2) Weiterhin ist in der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die technischen Unterlagen den beim AN geltenden nationalen Vorschriften und dem Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES- TRIN) und der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) entsprechen und ausgeführt werden.

(3) Insbesondere bei der Erfüllung der Gesamtleistung sind jeweils die aktuell gültigen Fassungen zu berücksichtigen:

 Europäischer Standard der Technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES- TRIN)

 Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)

 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

 Aktuelle ISO-/EN-/DIN-Normen

 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)

 Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz (HVSchG)

 Hamburger Hafenverkehrsordnung (HmbGVBl)

 Hafenfahrzeugverordnung Hamburg (HfFzgV HA)

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 Gefahrgut- und Brandschutzverordnung Hafen Hamburg (GGBVOHH)

 Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Unfallkasse Nord (UK Nord)

 Vorschriften Klassifikationsgesellschaft (DNV oder gleichwertig)

 Maschinenrichtlinien mit CE - Kennzeichnung

 VDE-Vorschriften

 STG-Richtlinie Nr. 2215 und Nr. 2203 Fertigungsstandard des deutschen Schiffbaus

 VSM

 DIN EN 1864 – Fahrzeuge der Binnenschifffahrt - Steuerhaus – Ergonomische und Sicherheitstechnische Anforderungen

 Allgemeine Arbeitsschutzvorschriften sowie anerkannte technische und arbeitsmedizinische Regeln

(4) Der dem Angebot beigefügte FLH-Vordruck – Eigenerklärung - ist zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.

1.5.3 Richtlinien und Normen Elektrotechnik (1) Bei Arbeiten an der E-Anlage sind die geltenden Normen einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft (ohne Abnahme) und der DIN VDE zu berücksichtigen und einzuhalten.

(3) Die E-Anlage ist nach den geltenden Normen der DIN VDE zu prüfen. Prüfprotokolle sind rechtzeitig vor den Funktionserprobungen / Funktionsprüfungen an den AG zur Ansicht zu übergeben und stellen eine Vorbedingung zur Abnahme durch den AG dar.

(4) Es sind wirksame Maßnahmen zu Einhaltung der EMV-Richtlinie gemäß DIN EN 61000-1-2 / VDE 0839-1-2 zu treffen und bei der Abgabe nachzuweisen.

(5) Es dürfen nur Komponenten und Geräte mit gültigen CE-Kennzeichnungen verbaut werden.

(6) Die Beleuchtungsanlage ist nach den geltenden Vorschriften gemäß Arbeitsstättenverordnung, den Umgebungsbedingungen und dem Verwendungs- zwecks entsprechend auszuführen.

(7) Alle Kabel und Leitungen müssen den geltenden Klassevorschriften entsprechen. Die Kabeltypen sind dem AG nach Auftragsvergabe zur Genehmigung vorzulegen.

(8) Zur Erfüllung der Richtlinien und Normen Elektrotechnik ist dem Angebot beigefügter FLH-Vordruck - Eigenerklärung (Anlage 1) zu unterschreiben und

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dem Angebot beizufügen.

1.5.4 Bauaufsicht und Auskünfte (1) Die Bauaufsicht für die Arbeiten wird von der Abteilung Flottentechnik der Flotte Hamburg durchgeführt.

(2) Nach Auftragsvergabe werden die namentlichen Vertreter des AGs und deren Befugnisse dem AN mitgeteilt. Nicht benannte Vertreter des AGs wie z.B. für die Baubegleitung abgestelltes Personal des AGs, kann keine Aufträge erteilen oder technische Änderungen verlangen.

(3) Dem vom Auftraggeber eingesetzten Bauaufsichtspersonal (Technische Inspektoren) und der Baubegleitung (Besatzung, Bauleiter, BWB) muss Zutritt zu allen Werkstätten erhalten, in denen Teile für den Umbau gefertigt, bearbeitet oder gelagert werden.

(4) Der Bauaufsicht bzw. anderen benannten Vertretern des AG sind im Zeitraum der Bauabwicklung alle neu gefertigten Niederschriften sowie Kopien aller existierenden Bauzeichnungen und sonstigen Unterlagen zu liefern.

(5) Die Bauaufsicht ist bei allen wichtigen technischen Gesprächen mit Unterlieferanten bzw. Unterauftragnehmern zu beteiligen. Vor Beauftragung von Unterlieferanten und Unterauftragnehmern ist – soweit vertraglich nicht bereits vereinbart – die schriftliche Zustimmung des AGs einzuholen.

1.6 Unterweisungen

(1) Der AN hat die Mitarbeitenden des AGs, die entsprechend der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in gewisser Regelmäßigkeit in der bauausführenden Werft tätig sind (Bauaufsicht, Besatzung, …), in die werftseitigen Gefährdungen einschließlich der Instandsetzungsarbeiten an Bord und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuweisen.

(2) Dies betrifft insbesondere die Einweisung in bzw. Information über:

 Örtlichkeiten (Betriebs-, Arbeits- und Verkehrsbereiche, Zutrittsverbote, Sammelplätze etc.),

 Sicherheitskennzeichnungen (Gebots-, Verbots-, Warnschilder …),

 Fluchtwege,

 Rettungsmöglichkeiten,

 Notrufnummern,

 Feuerbekämpfungseinrichtungen,

 Erste Hilfe, Ansprechpartner bei Unfällen,

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 besondere werftspezifische Gefahren,

 weitere Informationen und Vorkehrungen, die den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Bauabwicklung verbessern.

(3) Die Unterweisung ist zu dokumentieren, ein Exemplar ist dem AG vorzulegen.

1.7 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ist im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführt und beschrieben.

(2) Alle nicht gesondert aufgeführten, jedoch zur vollständigen und fachgerechten Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Nebenleistungen sind, sofern nicht anders beschrieben, in den jeweiligen Positionen zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere:

 Innerbetrieblicher Transport von Material und Arbeitsmitteln  Fachgerechte Lagerung von Materialien  Schutz angrenzender Bauteile / Komponenten  Abdecken und Abdichten von Arbeitsbereichen vor Verschmutzung  Beseitigung von Verunreinigungen nach Abschluss der Arbeiten  Beleuchtung und Absicherung der Arbeitsbereiche  Koordination der beauftragten Arbeiten  Funktionskontrollen und Dokumentation  Hilfsmittel und Werkzeuge  Betriebsmittel  Betriebsstoffe  Kleinmaterial / Normteile / Verbrauchsmaterial  Entsorgung  Stellung und Vorhaltung von Gerüsten, Arbeitsbühnen und Zugangseinrichtungen, soweit erforderlich  Auf-, Um- und Abrüstarbeiten  Einholen erforderlicher Arbeitsfreigaben und Abstimmungen mit dem Auftraggeber  Durchführung der erforderlichen Arbeitsschutz-, Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen  Mess-, Prüf- und Einstellarbeiten zur Inbetriebnahme und Funktionssicherung  Kennzeichnung und Sicherung demontierter Bauteile  Erstellung und Übergabe erforderlicher Protokolle, Prüf- und

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Nachweisdokumentationen  Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Arbeitsbereichs nach Abschluss der Arbeiten

(3) Die jährlichen Wartungsarbeiten für die beiden Patrouillenarbeiten sollen gemäß nachfolgendem Wartungsplan durchgeführt werden und sind in den LV Positionen 01..01.26 und 02.20 anzubieten. Als Kalkulationsgrundlage gilt:

WartungspunktUmfang
Wartung Lüfungssystem4 Stück Filter wechseln Sichtkontrolle der Anlage Ggf. Diffenrenzdruck über Filter neu einstellen Wartungsmaterial wird durch Flotte beigestellt
Kühlsystem_12MAbgleich der Durchflussmengen (Angaben im Rohrleitungssystem) Sichtkontrolle der Systeme inkl. Schlauchleitungen - Bugstrahler - Installation HD Bb - Installation HD Stb - Installation HM Bb - Installation HM Stb - Chiller 1 und 2
Seewassersystem- Schlauchleitungen (HM, HD, Getriebe und Auspuff)Sichtkontrolle der Systeme inkl. Schlauchleitungen
Deckshydraulik_12MSichtkontrolle der Anlagen - Winden für Seilführung - Hydraulikanlage - Lager / Drehpunkte der Heckklappe
  • Lager / Drehpunkte der Heckklappe

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Proben_Betriebsstoffe_12M // ProbenentnahmeShell Ölproben folgender Aggregate: - HM Bb - HM Stb - Getriebe Bb - Getriebe Stb - HD Bb - HD Stb - Ruderhydraulik Bb - Ruderhydraulik Stb - Notruderanlage - Kran / Deckhydraulik Shell Kühlwasserproben (2 Stück gefüllte Probenflaschen) - Stevenrohr Bb - Stevenrohr Stb - Hybridsystem Bb (Danfoss) - Hybridsystem Stb (Danfoss) - HD Bb (Danfoss) - HD Stb (Danfoss) - HVAC Plant (Heiz- Kühlkreislauf) - Bugstrahler
Danfoss Schaltschränke_12MDanfoss Schaltschränke_12M Wechseln der "Zerust Vapor Capsule VC1-1" 6 Stück werden benötigt. 1x Schaltschrank Editron Control System Bb 1x Schaltschrank Editron Control System Stb 2x Schaltschrank DC-Link Bb 2x Schaltschrank DC-Link Stb * Neuterminierung nach Abschlussdatum Wartung_Danfoss Schaltschränke_12M PB29-1, PB29-2, PB24 Besatzung oder Flotte schaltet die Anlage frei
Schaltschränke Allgemein_12MFunktion der Schaltschranklüfter prüfen und Filter wechseln Funktion der Ablüfter Brückenfahrpult prüfen Brückenfahrpult und Schaltschränke reinigen nach Befund
Befestigung der Fender prüfenUmlaufende Fenderung kontrollieren. - Verschraubungen - Schäden
Kontrolle der Wasser- FeuerfestentürenVorreiber nachstellen, Dichtungen reinigen, Endlagenschalter i.O

Feuerfestentüren reinigen, Endlagenschalter i.O

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 13 von 14 Am Strandkai 1 Teil B- Technischer Teil Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: A

Glattdeckluken kontrollierenVorreiber nachstellen, Dichtungen reinigen, Endlagenschalter i.O, Abläufe frei
Bodenluken in den Aufbautenöffnen und Bilge / Tanks auf Auffälligkeiten kontrollieren. Bilgen nach Befund abpumpen
Kontrolle BugstrahlruderBugstrahlruder / Motor, Sichtkontrolle - Kühlsystem dicht - Radiator sauber - Lüfterrad dreht - Füllstand Ausgleichstank Öl - Kupplung und Kupplungsstern
Ankerwinde Sicht- FunktionskontrolleKontrolle Bremsbelege, Schraubverbindungen, Sichtkontrolle Kettenkasten
Spillköpfe Sicht- FunktionskontrolleSpillköpfe Sicht- Funktionskontrolle (Mit Fernbedienung und lokal), Schraubenverbindungen
Stevenrohrkühlung Bb und StbStevenrohrpumpen - Filter / Grobsieb kontrollieren - Füllstand Ausgleichbehälter - Zustand Durchflusswächter und Anzeigen - Druckschalter kontrollieren / einstellen
Mobile Feuerlöschpumpe (HATZ, 1B20-X)Ölwechsel und Funktionstest. Nach Test mit Frischwasser reinigen
Winteb TankentlüftungenAlle Winteb Tankentlüftungen kontrollieren
SeeschlagblendenSeeschlagblenden in Achterpiek komplett (6x Blenden samt Halter)
Kraftstofftransppe. Vorfilter wechselnVorfilter der Kraftstofftransferpumpe wechseln Wartungsmaterial wird durch Flotte beigestellt
Warmwasserkessel überprüfenSichtkontrolle inkl. Thermostat und Leitungen. Kontrolle der Anode.
EinhängeanodenZustand kontrollieren und nach Bedarf erneuern 2 Stück pro Schiff
WellenerdungZustand der Wellenerdung kontrollieren.
Seewasserfilter kontrollierenAlle Seewasserfilter kontrollieren und reinigen

Seewasserfilter kontrollieren Alle Seewasserfilter kontrollieren und reinigen

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 14 von 14 Am Strandkai 1 Teil B- Technischer Teil Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.: FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Jahreswartung WS1 und WS3 Revision: A

Ausdehnungsgefäße_12MAusdehnungsgefäße prüfen und Druckspecher nach bedarf mit Luft füllen. - Heizung - HD Bb - HD Stb - HM Bb - HM Stb - Bugstrahler Flotte stellt Dokumente zum Prüfdruck bei.
Pumpen_12MAlle Pumpen an Bord kontrollieren - Feuerlöschpumpe achtern - Feuerlöschpumpe Vorne inklusive Löschmonitor - Altölpumpe - Kraftstoffförderpumpe Sichtkontrolle
Trinkwassersystem_12MUV-Lampen und Filter wechseln Wartungsmaterial wird durch Flotte beigestellt
Rudermaschine_12MRudermaschine Sichtkontrolle - Hydraulik Bb - Hydraulik Stb - Hydraulik 24V - Zylinder Bb und Stb abschmieren - Ruderschäfte abschmieren
Arbeitsluftkompressor_12MSicht- Funktionskontrolle Arbeitsluftkompressor Mod: AC31E50HD0L 400/3/50 10bar / 50ltr Ölwechsel
Wartung_Batterien_12MLadung der Batterien kontrollieren: Starter HD BB Starter HD STB Starter HM BB Starter HM STB Funkbatterien Notbatterien
Abschmieren_Danfoss E- MotorenNach Herstellerangaben: - Generator Bb - Generator Stb - Fahrmotor Bb - Fahrmotor Stb - Bugstrahler
  • Bugstrahler
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