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Werftzeit, Garantieablösung und Jahreswartung für WS1 und WS3

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.10.2026, 08:46 (Europe/Berlin)

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LEISTUNGBESCHREIBUNG

Teil A – Vereinbarungen zur Ausführung

Werftzeit, Garantieablösung und Jahreswartung

WS1 - „Bürgermeister Brauer“

und

WS3 - „Bürgermeister Weichmann“

Vergabe-Nr.: FLH-4734-26-OE-DE

Hinweis:

Der Teil A - Vereinbarungen zur Ausführung wird Vertragsbestandteil

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 2 von 6 Am Strandkai 1 Teil A- Vereinbarungen zur Ausführung Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.:FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Revision: A Jahreswartung WS1 und WS3

INHALTSVERZEICHNIS

1 VEREINBARUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG .................................................................. 4

1.1 Informationen zum Auftraggeber ............................................................................................... 4 1.1.1 Hamburg Port Authority AöR ............................................................................................. 4

1.1.2 Flotte Hamburg GmbH & Co. KG ...................................................................................... 4

1.2 Art und Umfang der Gesamtleistung ......................................................................................... 4 1.2.1 Allgemeine Beschreibung .................................................................................................. 4

1.2.2 Ausführungszeiträume ....................................................................................................... 5

1.2.3 Überführungsfahrten .......................................................................................................... 5

1.2.4 Abnahmeort ....................................................................................................................... 5

1.2.5 Planung der Werftzeit ........................................................................................................ 5

1.3 Regelungen zum Vertragsverhältnis .......................................................................................... 6 1.3.1 Ergänzende Vertragsrichtlinien Auftragnehmer, Auftraggeber .......................................... 6

1.3.2 Gewährleistung .................................................................................................................. 6

1.3.3 Sicherheitsleistungen ......................................................................................................... 6

1.3.4 Zahlungsbedingungen ....................................................................................................... 6

1.4 Regelungen zur Ausführung ....................................................................................................... 6

1.5 Sorgfaltspflicht ............................................................................................................................. 6

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 3 von 6 Am Strandkai 1 Teil A- Vereinbarungen zur Ausführung Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.:FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Revision: A Jahreswartung WS1 und WS3

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

FLH Flotte Hamburg GmbH & Co. KG

HPA Hamburg Port Authority AöR

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 4 von 6 Am Strandkai 1 Teil A- Vereinbarungen zur Ausführung Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.:FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Revision: A Jahreswartung WS1 und WS3

1 VEREINBARUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG

1.1 Informationen zum Auftraggeber

1.1.1 Hamburg Port Authority AöR (1) Seit 2005 vereint die Hamburg Port Authority AöR (HPA) alle hafenbezogenen Zuständigkeiten der Hamburger Behörden in einer Anstalt öffentlichen Rechts. Ziel dieser Zusammenführung ist ein effizientes und zukunftsorientiertes Hafenmanagement aus einer Hand. Mit rund 1.800 Beschäftigten ist die HPA verantwortlich für die gesamte Hafen Infrastruktur, die Hafenbahn und für die Sicherheit des Schiffsverkehrs.

(2) Die HPA schreibt die Leistungen für die Flotte Hamburg GmbH & Co. KG aus.

1.1.2 Flotte Hamburg GmbH & Co. KG (1) Als Tochtergesellschaft der HPA verantwortet die Flotte Hamburg GmbH & Co. KG (FLH) als Full-Service-Dienstleister das ganzheitliche Flottenmanagement der Schiffe der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Aufgabe der FLH ist die Gestellung der gesamten Schiffsflotte der Freien und Hansestadt Hamburg.

(2) Auf den Schiffspool der FLH greifen derzeit neben der HPA auch die Wasserschutzpolizei, die Feuerwehr und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zu.

1.2 Art und Umfang der Gesamtleistung

1.2.1 Allgemeine Beschreibung (1) Gegenstand der Ausschreibung sind die Durchführung der Werftzeit einschließlich Dockung, der jährlichen Wartung sowie der hierfür erforderlichen Instandsetzungsarbeiten an den Fahrzeugen WS1 - Bürgermeister Brauer und WS3 - Bürgermeister Weichmann als Gesamtauftrag.

(2) Die Leistungsbeschreibungen Teil A und B beschreibt die Ansprüche des Auftraggebers (AG) an die Maßnahme.

(3) Der Leistungsumfang ist im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführt und beschrieben.

(4) Der Auftragnehmer wird durch die Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B nicht von der Verantwortung entbunden, die Einzelheiten verantwortlich festzulegen. Sind Angaben und Forderungen der Leistungsverzeichnisse nicht mit der Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers zu vereinbaren, ist der Auftraggeber während der Angebotsfrist schriftlich davon in Kenntnis zu setzen.

(5) Anhand der im Dokument Regelungen zum Vergabeverfahren aufgeführten

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Flotte Hamburg GmbH & Co. KG Leistungsbeschreibung Seite: 5 von 6 Am Strandkai 1 Teil A- Vereinbarungen zur Ausführung Stand: 21.10.2026 Werftzeit, Garantieablösung und Vergabe Nr.:FLH-4734-26-OE-DE 20457 Hamburg Revision: A Jahreswartung WS1 und WS3

Zuschlagskriterien wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

1.2.2 Ausführungszeiträume (1) Die fertigen Leistungen sind gemäß Hauptauftrag dem Auftraggeber zur Abnahme bereitzustellen.

(2) Zielsetzung des Auftraggebers ist es, die Werftliegezeit der Schiffe möglichst kurz zu

halten und die Leistungen noch in 2026 durchzuführen. Dabei besteht der Wunsch

die WS 1 – Bürgermeister Brauer bevorzugt und möglichst innerhalb der ersten

sieben Kalendertage der Werftliegezeit fertigzustellen.

(3) Der Wunsch des Auftraggebers ist die Durchführung der Werftzeit in den

Kalenderwochen 49 und 50 2026.

(4) Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung Teil B – Abschnitt 1.3

(5) In Anlage 2 (Angaben zu Ausführungszeiträumen und Werftstandort) sind die

Ausführungstermine und die Ausführungsorte verbindlich aufzuführen.

1.2.3 Überführungsfahrten (1) Der Übernahmeort vor und der Übergabeort nach Abschluss der Leistungen für den WS1 Bürgermeister Brauer und WS3 Bürgermeister Weichmann ist der Standort der ausführenden Werft.

(2) Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer die WS1 Bürgermeister Brauer und die WS3 Bürgermeister Weichmann am Werftstandort und übernimmt diese betriebsbereit und nach Abschluss aller Arbeiten dort auch wieder. Der Liegeplatz der WS1 Bürgermeister Brauer und der WS3 Bürgermeister Weichmann ist Hamburg und Cuxhaven.

(3) Die Übernahme- und Übergabe am Werftstandort werden nach Auftragsvergabe zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer einvernehmlich vereinbart.

(4) Alle Kosten der Überführung zum Werftstandort und nach Abschluss der Arbeiten zurück zum Liegeplatz im Hamburger Hafen trägt der Auftraggeber.

1.2.4 Abnahmeort (1) Die Abnahme erfolgt am Ort der Durchführung der Maßnahme.

1.2.5 Planung der Werftzeit (1) Zur Minimierung der Ausfallzeit des WS1 Bürgermeister Brauer und WS3 Bürgermeister Weichmann sind die Planungen zur Werftzeit so durchzuführen, dass Lieferzeiten kritischer Komponenten den geplanten Werftaufenthalt nicht beeinträchtigen und frühzeitig spezifiziert und bestellt werden.

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1.3 Regelungen zum Vertragsverhältnis

1.3.1 Ergänzende Vertragsrichtlinien Auftragnehmer, Auftraggeber (1) Mit der Auftragserteilung wird der Anbieter Auftragnehmer.

(2) Auftraggeber ist die Flotte Hamburg GmbH & Co. KG

1.3.2 Gewährleistung (1) Die Gewährleistungszeit wird auf 12 Monate, gerechnet vom Tage der Abnahme, festgesetzt. Dieses gilt auch für die Zulieferungen.

1.3.3 Sicherheitsleistungen (1) Soweit Vorauszahlungen vereinbart werden, muss der Auftragnehmer eine Sicherheit in Form einer Bankbürgschaft stellen. Hierfür ist der HPA Vordruck 15.0-12.3 zu verwenden.

1.3.4 Zahlungsbedingungen (1) Folgende Zahlungsbedingungen werden vereinbart:

 Jede einzelne Abschlagszahlung beträgt mind. 10 % der jeweiligen Auftragssumme.

 Auf angeliefertes Material, gelieferte Maschinen oder Einbauteile, sowie auf die erbrachten Leistungen werden Abschlagszahlungen geleistet, wenn eine förmliche Übereignung an den Auftraggeber stattgefunden hat.

 Siehe hierzu auch HPA Vordruck 15-4-6 Zusätzliche Vertragsbedingungen Punkt 15

1.4 Regelungen zur Ausführung

(1) Eine Veröffentlichung über den Auftrag oder irgendwelche Einzelheiten sind in jedem Fall vom Auftraggeber schriftlich zu genehmigen.

1.5 Sorgfaltspflicht

(1) Werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber Teile oder Gegenstände beigestellt, so müssen diese vom Auftragnehmer sorgfältig behandelt, ordnungsgemäß gelagert und vor Beschädigungen geschützt werden.

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