3. Ergänzende Leistungsbeschreibung WAL 1 und 2 für BP 26.pdf

Werftinstandsetzung und Wartung des Schulschiffes BP 26 „Eschwege“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:47 (Europe/Berlin)

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Az.: 10330847

  1. Ergänzende Leistungsbeschreibung zur Werftarbeitsliste 1 und 2 zur Ausschreibung BP 26 "Eschwege".

Zur Abwicklung des Auftrages gelten über die Werftarbeitsliste 1 und 2 hinaus folgende Grundsätze: Die Ausführungen der Instandsetzungs-, Prüf - und Umbauarbeiten am Schiff unterliegen der Überwachung durch Lloyd´s Register. Alle vorbereitenden Maßnahmen für die erforderlichen Besichtigungen durch den Lloyd´s Register sind vom Auftragnehmer zu veranlassen und mit den Arbeitsabläufen zu koordinieren. Der Umfang der Prüfungen/Besichtigungen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Arbeiten sind unter Einhaltung der in Betracht kommenden und in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln durchzuführen. Es muss gewährleistet sein, dass die Arbeiten unabhängig von der Witterung ausgeführt werden können. Der Bieter hat in seinem Angebot darzustellen, auf welcher Weise er die witterungsunabhängige Auftragsdurchführung sicherstellen will. Die Darstellung erfolgt schriftlich im entsprechenden Textfeld (VOM ANBIETER ANGEBOTENE LEISTUNG/PRODUKT) des Angebotsformular der Bundespolizei. Des Weiteren sind bei Formänderungen und Instandsetzungen folgend aufgeführte Vorschriften zu beachten:  Internationales Freibord-Übereinkommen von 1966,  UVV der BG Verkehr,  Schiffssicherheitsverordnung (SOLAS),  ISO - Normen,  Vorgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie,  DIN - Bestimmungen,  VDE - Bestimmungen,  KVR (Kollisionsverhütungsregeln),  SBVO entspr. Sonderregelung des BMI (Schiffsbesetzungsordnung),  SeeSchStr. O (Seeschifffahrtsstraßenordnung),  FTZ - Richtlinien,  GMDSS - Richtlinien,  ISSV,  Bundes-Immissionsgesetz vom 31.08.2015 (Lärm).

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen Nachweis der Einhaltung der technischen Forderungen zu erbringen. Die Endprüfungen sind zu dokumentieren.

Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lagerung ist das Schiff nach Deckspeilung abzusetzen. Vor Abschluss der Außenarbeiten darf das Schiff nicht zu Wasser gelassen werden.

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Az.: 10330847

Die Einlagerung sämtlicher Zulieferungen und der zum Wiedereinbau vorgesehenen Geräte und Anlagen erfolgt nach Kennzeichnung in einem dafür geeigneten Zwischenlager.

Bei erforderlichen Zwischenabnahmen/Inbetriebnahmen von bestimmten Anlageteilen wird seitens des Auftraggebers das erforderliche Fachpersonal in Absprache mit der Bauaufsicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Dem Angebot ist ein Arbeitsablaufplan mit dem wichtigsten Termin bestimmenden Arbeiten beizufügen. Sofern in der Leistungsbeschreibung circa - Werte enthalten sind, gelten die Angebots- preise bis zu einer Abweichung von 10% des circa - Wertes. Die während der Werftliegezeit auszuführenden Arbeiten sind u. a. in der Werftarbeitsliste Hauptbauabschnitt (HBA) 0 bis 5 dargelegt. Abweichungen von der vorhandenen Dokumentation sind in dreifacher Ausfertigung zu erstellen bzw. zu ergänzen. Planung, Koordination und die Durchführung erforderlicher Statusbesprechungen obliegen der Werft. Sämtliche Ablieferungsunterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen und in fünffacher Ausfertigung mitzuliefern:  Lloyd´s Register - Zertifikate (Werkstoff-, Bauteileprüfung, Klassenzertifikate),  Keimfreiheitszertifikate für Frischwasserzellen und -Leitungssysteme,  Firmenhandbücher,  Zwischen-Erprobungsprotokolle,  Zeugnis über die Verhütung von Verschmutzung durch Abwässer,  Einbaugerätelistenergänzung,  Abnahme - Protokolle.

Die in der Leistungsbeschreibung nicht detailliert beschriebenen Arbeitsschritte und Leistungen zur Instandsetzung der Anlagen die zur Herstellung des Endzustandes und des betriebsbereiten Schiffes erforderlich sind, gehören zum Lieferumfang und berechtigen nicht, Mehrkosten zu fordern. Das Schiff muss fahrbereit, erprobt und durch den Lloyd´s Register abgenommen abgeliefert werden.

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