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Anlage 06_Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 20:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Erklärung zum Mindestlohn

Ich/Wir beachte/n die gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte, wie auch das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (Zutreffendes bitte ankreuzen)

☐ nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist: _________________________________________

☐ nach folgendem Tarifvertrag: ____________________________________________________

☐ (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 MiLoG vom 11.08.2014 in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).

☐ Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Fragen nicht stellen.

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift am Ende der Erklärung:

  1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).

  2. Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG).

  3. Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einsetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

Die schuldhafte Nichterfüllung der genannten Verpflichtungen berechtigt die HMC zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

_____________, den _____________ _____________________________________

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