[Seite 1]
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeordnung (VgV)
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabeplattform www.vmscloud.cosinex.de zur Verfügung gestellt.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Fragen betreffend die Vergabeunterlagen können bis zu der in den Vergabeunterlagen benannten Frist an die Vergabestelle über die Vergabeplattform gestellt werden.
Wir behalten uns vor, Fragen, die nach Ablauf dieser Frist bei der Vergabestelle eingehen, nicht mehr zu beantworten. Zudem behalten wir uns vor, Fragen zunächst zu sammeln und erst nach Ablauf der Frist zur Stellung von Rückfragen zu beantworten.
Antworten des ZDF auf Fragen von Bietern/Bewerbern werden im Vergabeportal veröffentlicht. Die entsprechenden Bieter-/Bewerberfragen und Antworten werden zu diesem Zwecke den elektronisch abrufbaren Vergabeunterlagen beigefügt.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Teilnahmeanträge von Bewerbern bzw. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bieter- /Bewerbergemeinschaften.
3 Teilnahmeantrag/Angebot 3.1 Die Stellung eines gesonderten Teilnahmeantrages ist verfahrensbedingt im Rahmen der ersten Verfahrensstufe im Nichtoffenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren erforderlich. Der Teilnahmeantrag ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle in der Vergabebekanntmachung geforderten Unterlagen (Bewerberformblatt, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der in der Vergabebekanntmachung angegebenen Frist vorzulegen, soweit sich das ZDF dies nicht
[Seite 2]
Vergabeverfahren ZDF-121-VV-26-015 Bewerbungsbedingungen
ausdrücklich anders vorbehalten hat. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Antrag wird ausgeschlossen.
Punkt 3.5, 3.7 und 3.13 dieser Bewerbungsbedingungen gelten für Teilnahmeanträge entsprechend.
3.2 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.3 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.5 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Angebotes verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle festgelegten Zeitpunkt einzureichen. Werden Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Eine Nachforderung erfolgt im Ermessen der Vergabestelle.
3.6 Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ wird vom Bieter, bei Abweichungen von dem geforderten Produkt, dazu eine Produktangabe verlangt. Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) anzugeben.
3.7 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Die mit dem Angebot einzureichenden oder auf Verlangen des ZDF vorzulegenden Erklärungen und Nachweise können grundsätzlich als Kopie vorgelegt werden. Im Einzelfall behält sich das ZDF vor, die Vorlage der jeweiligen Originaldokumente zu verlangen.
3.8 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
3.9 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. Zu allen geforderten Preisangaben sind Angaben zu machen. Sollte eine Preisposition ohne Kostenberechnung zur Verfügung gestellt werden, muss diese mit „0,00 EUR“ ausgewiesen werden. Dabei gilt die Angabe von „0,00 EUR“ auch als Preisangabe. Ein Strich oder eine fehlende Angabe führt zwingend zum Ausschluss.
Seite 2 von 5 Bewerbungsbedingungen
[Seite 3]
Vergabeverfahren ZDF-121-VV-26-015 Bewerbungsbedingungen
3.10 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
3.11 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.12 Die Angebote werden ohne Kostenberechnung erstellt und gehen in das Eigentum des ZDF über.
3.13 Angebote sind ausschließlich elektronisch (Textform) über die Vergabeplattform www.vmscloud.cosinex.de einzureichen. Die Angebotsabgabe muss unter den Voraussetzungen und Bestimmungen der Vergabeplattform erfolgen. Andere auf elektronischem Weg übermittelten Angebote sind nicht zugelassen. Eine postalische, telefonische Angebotsabgabe oder eine Abgabe per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
4 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5 Einzelbieter, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer 5. 1 Der Auftragnehmer muss aufgrund seiner technischen und personellen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter (Generalunternehmer) oder auch eine Bietergemeinschaft zulässig. Die Einschaltung von Nachunternehmen/Unterauftragsnehmer ist unter Beachtung der nachstehenden Ausführungen zulässig.
5.2 Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Seite 3 von 5 Bewerbungsbedingungen
[Seite 4]
Vergabeverfahren ZDF-121-VV-26-015 Bewerbungsbedingungen
Es ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben (Formblatt 234).
5.3 Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft ausfallen, muss weiterhin die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen sichergestellt werden. Über den Ausfall eines oder mehrerer Mitglieder der Bietergemeinschaft ist das ZDF unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ZDF zulässig. Das ZDF wird diese Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern.
5.4 Nachunternehmer (Unterauftragsnehmer): Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Formular 235, 236).
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Nimmt der Bieter oder die Bietergemeinschaft in Hinblick auf das Kriterium für die technische Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, bietet er/sie als Generalunternehmer an. Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Vertrages. Im Verhältnis zu den Nachunternehmern ist der Auftragnehmer der Alleinverantwortliche kostenpflichtige Auftraggeber und haftet für jegliches Verschulden seiner Nachunternehmer. Für Nachunternehmer gelten die gleichen Ausführungs- und Gewährleistungspflichten sowie Garantieleistungen.
6 Eignung Bieter/Bewerber haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Seite 4 von 5 Bewerbungsbedingungen
[Seite 5]
Vergabeverfahren ZDF-121-VV-26-015 Bewerbungsbedingungen
Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Ausländische Bieter/Bewerber haben, statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht, gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung des Bieters, der Bietergemeinschaft und ggf. der Nachunternehmer bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Eignungsnachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Bei Einsatz von Nachunternehmern gemäß Nummer 5 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Das ZDF behält sich vor, die Verpflichtung eines Nachunternehmers abzulehnen, wenn Gründe dafür bestehen, die Zuverlässigkeit, Fachkunde oder Leistungsfähigkeit des vorgesehen Nachunternehmers in Frage stellen.
Das ZDF wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärung Mindestlohn und LTTG einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7 Datenschutz
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben werden hierfür gespeichert und verarbeitet. Der Bieter/Bewerber erklärt sich mit Abgabe seines Angebotes/Teilnahmeantrages mit diesem Vorgehen einverstanden.
Der Bieter/Bewerber ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten an das ZDF rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter/Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an das ZDF und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch das ZDF erfolgt nicht.
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besteht die Verpflichtung zur Information über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie der diesbezüglichen Rechte. Die Datenschutzinformationen des ZDF sind unter dem Link . https://presseportal.zdf.de/datenschutzinformationen-vertragspartner-einkauf-und- reisen abrufbar. Seite 5 von 5 Bewerbungsbedingungen
[Seite 6]
Vergabeverfahren ZDF-121-VV-26-015 Bewerbungsbedingungen
8 Vertraulichkeit
Die im Verfahren vom ZDF zur Verfügung gestellten Informationen sind auch nach Abschluss des Verfahrens vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder von dem ZDF öffentlich bekannt gegeben werden. Der Bieter/Bewerber ist ferner verpflichtet, ihm übergebene Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und ihre Einsichtnahme durch Dritte auszuschließen.
Falls sich ein Unternehmen dazu entschließt, kein Angebot/keinen Teilnahmeantrag abzugeben, ist es verpflichtet, die überlassenen (Vergabe-)Unterlagen sowie etwa hergestellte Abschriften vollständig zu vernichten bzw. zu löschen.
9 Vergabekammer
Sollten Sie eine Rüge erheben, die das ZDF zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des ZDF, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gem. § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 3 GWB hingewiesen.
Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen:
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz
Ende Bewerbungsbedingungen
22BG2600017
Seite 6 von 5 Bewerbungsbedingungen