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Anlage TW1
Bewerbungsbedingungen für den
Teilnahmewettbewerb VgV
Fortführung und Weiterentwicklung einer Social-Media-
und Web-basierten Informations- und Werbekampagne zur
Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden an
deutschen Hochschulen
Vergabe-Nr. 350/2026
Bonn, den 28. September 2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................... 3 2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung .............................................................................. 3 a) Kurze Beschreibung des Auftrags ....................................................................................... 3 b) Beginn der Leistung und Laufzeit des Auftrags ............................................................... 4 c) Optionen .............................................................................................................................. 5 d) Losaufteilung, Nebenangebote und mehrere Hauptangebote ...................................... 5 3 Inhalt der Teilnahmeanträge .................................................................................................. 5 a) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe .................................................................. 6 b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung .............................................................. 6 c) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ............................................................ 6 d) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ................................................................ 7 e) Einbeziehung anderer Unternehmen; Eignungsleihe ........................................................ 8 i. Unterauftragnehmer zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe) ............................. 9 ii. Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe .................................................................. 9 f) Bewerbergemeinschaften ................................................................................................. 10 4 Form und Frist ....................................................................................................................... 10 5 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ...................................................................... 11 a) Formelle Prüfung ............................................................................................................... 11 b) Inhaltliche Prüfung .......................................................................................................... 11 c) Begrenzung der Anzahl der Bewerber .............................................................................. 12 6 Kostenerstattung .................................................................................................................. 14 7 Mitteilung gegenüber den Bewerbern ................................................................................. 14 8 Zuständige Stelle für Vergaberechtsverstöße ..................................................................... 15 a) Zuständige Vergabekammer ............................................................................................. 15 b) Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen ......................................................................... 15
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1 Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Das Vergabeverfahren ist somit zweistufig. In einer ersten Stufe müssen die interessierten Unternehmen im sog. Teilnahmewettbewerb ihre Eignung darlegen. Diejenigen Unternehmen, die zu der zweiten Stufe eingeladen werden, haben die Möglichkeit, ein (nicht verbindliches) Angebot einzureichen, über das dann verhandelt werden kann, sog. „Angebotsverfahren“ oder auch „Bieterwettbewerb“ abgewickelt:
-
Stufe: Teilnahmewettbewerb Öffentliche Bekanntmachung mit Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb). Unternehmen (= Bewerber) reichen Teilnahmeanträge ein, um ihre Eignung nachzuweisen.
-
Stufe: Bieterwettbewerb/Angebotsverfahren Die Vergabestelle fordert eine gemäß §51 VgV zu beschränkende Anzahl an Unternehmen aus dem Bewerberkreis zur Angebotsabgabe auf. Diese Bewerber werden mit Abgabe der (nicht verbindlichen) Erstangebote zu Bietern. Anschließend finden Verhandlungsgespräche statt. Die Bieter werden danach aufgefordert, endgültige Angebote einzureichen. Der Bieterwettbewerb endet bei fortbestehender Beschaffungsabsicht mit dem Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Grafik: Übersicht Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
2 Angaben zur ausgeschriebenen Leistung
a) Kurze Beschreibung des Auftrags
Gesucht wird ein Auftragnehmer mit ausgewiesener Expertise im Bereich Social Media und Onlinemarketing für junge Studierende und/oder Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe. Kern der Kampagne „studieren weltweit – ERLEBE ES!“ ist nutzergenerierter Social-Media-Content von im Ausland studierenden sogenannten „Correspondents“. Der Auftragnehmer verfügt über Erfahrung im Coaching und in der zielgruppengerechten Begleitung solcher Content-Erstellenden. Er übernimmt in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die strategische und operative Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung der Social-Media-Kampagne sowie ergänzender Onlinemarketing-Maßnahmen, einschließlich Monitoring und Nutzung der gewonnenen
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Erkenntnisse für Kampagnenplanung und Betreuung der Correspondents. Die Website www.studieren-weltweit.de wird vor dem Hintergrund einer zunehmenden Nutzung KI- gestützter Informationsangebote weiterentwickelt. Die Kampagne soll eine zeitgemäße, innovative und dynamische Ansprache verfolgen. Der DAAD hat ein bewährtes Kampagnenprofil, ist jedoch offen für strategische Vorschläge zur Anpassung, Weiterentwicklung oder Ergänzung der bestehenden Instrumente im digitalen Raum, um die Zielgruppen hinsichtlich Reichweite und weiterer Erfolgsgrößen optimal zu erreichen.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage BW2.
Rahmenvereinbarung Nein Ja
mit einem Unternehmen
mit mehreren Unternehmen Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Höchstabrufmenge/-volumen: 7.000.000 Euro netto für die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren
b) Beginn der Leistung und Laufzeit des Auftrags
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 01.03.2027.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 27.02.2028.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 27.02.2031.
Vertragsverlängerung: Der Vertrag kann vor seinem Ablauf vom Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Verlängerung spätestens sechs Monate vor Vertragsende mindestens in Textform nach § 126b BGB erklärt.
Die Vertragsverlängerung kann der Auftraggeber __ Mal in Anspruch nehmen. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des tt.mm.20jj.
Es handelt sich um eine Einmalleistung.
Der Vertrag ist unbefristet. Die Kündigungsregelungen ergeben sich aus den
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Vertragsbedingungen.
Die genauen Liefer-/Leistungszeiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
c) Optionen
Optionen sind Nein Ja vorgesehen
Beschreibung der Option(en):
Programmieraufgaben im Rahmen der Betreuung der Website (zurzeit CMS WordPress) sowie in weiteren Systemen im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen
d) Losaufteilung, Nebenangebote und mehrere Hauptangebote
Unterteilung in Lose Nein Ja vorgesehen:
Es können Angebote abgegeben werden für ein Los Lose, ein/mehrere/alle Los(e)
Nebenangebote sind Nein Ja, für zugelassen die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen:
Mehrere Hauptangebote Nein Ja sind zugelassen
3 Inhalt der Teilnahmeanträge
Die Unternehmen haben mit ihrem Teilnahmeantrag das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG , § 22 Abs. 1 LkSG, § 14 Abs. 1 BTTG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie ihre Eignung nach § 122 GWB nachzuweisen. Hierzu sind dem Teilnahmeantrag folgende Belege und Unterlagen beizufügen:
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a) Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Ausgefüllte Eigenerklärung, Anlage TW4
b) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register1 Der Bewerber muss folgende Berechtigung besitzen und nachweisen: (…)
c) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (bzw. in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre.
Das Formular in Anlage TW5 ist zu verwenden. Sollten Sie aus berechtigtem Grund keine Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre angeben können, teilen Sie uns dies bitte in dem Formular mit, damit wir gegebenenfalls die Vorlage anderer geeigneter Unterlagen zur Prüfung der wirtschaflichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von Ihnen fordern können.
Mindestanforderung:
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz (brutto) von mindestens: 6.000.000 € erzielt haben.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Jahresumsatz (brutto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (in dem für den Auftrag relevanten Geschäftsfeld des Unternehmens) von mindestens: € erzielt haben.
Das Formular in Anlage TW5 ist zu verwenden.
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die den Tätigkeitsbereich des Auftrags abdeckt, oder Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Folgende Schäden mit folgenden Mindestdeckungssummen müssen mindestens versichert sein:
1 Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Personen- und Sachschäden: (…€) Vermögensschäden: (…€) Sofern derzeit keine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen nachgewiesen werden kann, ist eine Eigenerklärung einzureichen, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. eine bestehende Haftpflichtversicherung an die geforderten Deckungssummen anzupassen und diese für die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Bankerklärung Bilanzen, falls der Bewerber zu deren Veröffentlichung gesetzlich verpflichtet ist (…)
d) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d.h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Konzeption und Durchführung von Social- Media- und/oder Web-basierten Informations- und Werbekampagnen.
Das Formular in Anlage TW3 ist hierfür zu verwenden.
Mindestanforderungen:
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen. Es sind für mindestens zwei Referenzen Arbeitsproben vorzulegen, soweit der Bewerber zu einer solchen Vorlage berechtigt ist. Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
- Strategische Konzeption und operative Umsetzung von Social-Media- Kampagnen mit der (Teil-)Zielgruppe von Menschen in der Altersgruppe 16-24
- Strategische Konzeption und operative Umsetzung von Onlinemarketing-Kampagnen
- Konzeption sowie redaktionelle Betreuung eines TikTok-Kanals
- Konzeption sowie redaktionelle Betreuung eines Instagram-Kanals
- Aufbau und Durchführung von Onlinemonitoringmaßnahmen sowie Erstellung von Auswertungen zu Onlinekampagnen
- Projektleitung und Projektmanagement für mehrjährige Kampagnen
- Projekte / Aufträge für Auftraggeber aus dem Bereich Hochschule / Bildung / Wissenschaft / Forschung
- Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Onlineangeboten, bei denen Entwicklungen im Bereich KI-gestützter Informationsangebote berücksichtigt wurden
- Konzeption und Umsetzung von nutzergenerierten Content-Formaten (User Generated Content) inkl. Coaching und Betreuung von Content-
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Erstellenden Die Bereiche 1. bis 7. müssen durch Referenzen jeweils zumindest zweimal belegt werden (Mindestanforderung). Die Bereiche 8. und 9. müssen durch Referenzen jeweils zumindest einmal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens Beschreibung der Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet auf gesonderter Anlage, maximal 2 DIN A4 Seiten in Schriftgröße 12 New Times Roman; 1,5 Pt. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage TW5 ist zu verwenden. Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage TW7) Nur bei Lieferleistungen: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter, wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist, oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
e) Einbeziehung anderer Unternehmen; Eignungsleihe
Falls Sie andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung einbinden möchten, beachten Sie bitte diesen Abschnitt. Beachten Sie dabei, dass vergaberechtlich Unterauftragnehmer auch Unternehmen sind, die konzernrechtlich mit dem Bewerber verbunden sind. Unterauftragnehmer kann im Übrigen auch eine natürliche Person, z.B. ein Freiberufler, sein.
Folgende kritische Aufgaben sind zwingend direkt vom Bewerber/Bieter selbst oder im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bewerber- /Bietergemeinschaft auszuführen: Strategisch-konzeptionelle Projektleitung, redaktionelle
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Betreuung der Correspondents, Betreuung und Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle, Durchführung von Onlinemarketing-Maßnahmen sowie Weiterentwicklung der Informations- und Werbekampagne insgesamt. Dies ist wichtig, da die Kampagne in großem Umfang und in diversen Formaten Inhalte produziert. Die Kohärenz dieser Inhalte muss zwingend durch den Bieter selbst oder im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bewerber- /Bietergemeinschaft gewährleistet werden.
Solche Aufgaben dürfen nicht durch einen Unterauftragnehmer erledigt werden. Der Teilnehmer der Bewerber-/Bietergemeinschaft, der zur Erfüllung dieser kritischen Aufgaben vorgesehen ist, ist im Angebot kenntlich zu machen.
i. Unterauftragnehmer zum Nachweis der Eignung (Eignungsleihe)
Wenn Sie beabsichtigen, einen Unterauftragnehmer einzusetzen, damit Sie Ihre Eignung gemäß Abschnitt 3 b) bis d) nachweisen können, dann liegt eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vor. In diesem Fall müssen Sie mehrere Unterlagen einreichen.
Sie haben zunächst mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass Ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung können Sie die Vorlage in Anlage TW8 verwenden.
Des Weiteren haben Sie Belege des Unterauftragnehmers in dem Umfang vorzulegen, in welchem Sie sich auf die Eignung des Unterauftragnehmers berufen. Sollten Sie zum Beispiel einen Unterauftragnehmer einbeziehen, um die Mindestanforderungen an Referenzen belegen zu können, dann hat der Unterauftragnehmer den Referenzbogen auszufüllen und Sie müssen uns diesen mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Vom Eignungsverleiher ist schließlich zusätzlich die unter a) genannte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie § 22 Abs. 1 S. 1 LkSG (Anlage TW4) zu erbringen und von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eine gemeinsame Haftungserklärung müssen Sie nur dann einreichen, wenn Sie die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen, zum Beispiel, um Mindestanforderungen an den Umsatz nachzuweisen. In diesem Fall ist das Formular in Anlage TW9 zu verwenden.
Alle Nachweise sind bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
ii. Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe
Sollten Sie beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, ohne dass eine Eignungsleihe vorliegt, da Sie die Eignung selbst belegen können, dann haben Sie noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst vor Zuschlag die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, § 36 Abs. 1 VgV.
Zur Nachweisführung können Sie dann die Vorlage in Anlage TW8 verwenden.
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f) Bewerbergemeinschaften
Abschnitt e) gilt auch für Bewerbergemeinschaften
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die unter 3 a) bis c) genannten Erklärungen und Belege von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Soweit Mindestanforderungen aufgestellt werden, sind diese von der Bewerbergemeinschaft als Ganzes zu erbringen und nicht von jedem einzelnen Mitglied, es sei denn, in den Bewerbungsbedingungen ist etwas anderes geregelt.
Die Bewerbergemeinschaft hat in dem Teilnahmeantrag darzustellen, ob und inwieweit die Mitglieder bereits in der Vergangenheit zusammengearbeitet haben (formlose Darstellung).
Außerdem hat die Bewerbergemeinschaft eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, Anlage TW6 ist zu verwenden.
4 Form und Frist
Für das Anschreiben des Teilnahmeantrags ist das Formular Anlage TW2 zu verwenden.
Der Teilnahmeantrag sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung in Kopie als pdf beizufügen.
Teilnahmeanträge können nur elektronisch in Textform eingereicht werden. Dazu müssen Sie sich einmalig bei der e-Vergabe-Plattform registrieren www.evergabe-online.de
Der Teilnahmeantrag und sämtliche geforderten Erklärungen und Belege sind auf die Plattform hochzuladen und einzureichen. Auf dem Teilnahmeantrag hat unbedingt die Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, zu erfolgen (Anlage TW2). Teilnahmeanträge müssen spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben benannten Teilnahmefrist eingegangen sein.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie die e-VergabeApp (Crypto-Client) zur Verschlüsselung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Webanwendung AnA-Web und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Webanwendung AnA-Web bzw. der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und
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der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
5 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge
a) Formelle Prüfung
Der Auftraggeber öffnet die Teilnahmeanträge nach Ablauf der Teilnahmefrist und prüft diese zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit.
| Der Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. | |||
|---|---|---|---|
| Der Aufraggeber wird keine Unterlagen nachfordern. |
Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Teilnahmeanträge, die nicht den Erfordernissen des Abschnitts 4 genügen, insbesondere:
- Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten,
- Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an der Bekanntmachung oder den Teilnahmeunterlagen vorgenommen worden sind.
b) Inhaltliche Prüfung
Anschließend prüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber anhand der oben festgelegten Belege und Unterlagen zur Eignung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie § 19 Abs. 1 MiLoG und Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Der öffentliche Auftraggeber kann dabei Bewerber auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die eingereichten Referenzen zu überprüfen.
Alle als geeignet befundenen Bewerber werden sodann über die Teilnahme an der zweiten Phase des Ausschreibungsverfahrens informiert und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Ihnen werden die Leistungsbeschreibung sowie die weiteren Bewerbungsbedingungen zugesandt.
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Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, wird begrenzt. Die Regeln zur Begrenzung ergeben sich aus nachfolgendem Abschnitt c).
c) Begrenzung der Anzahl der Bewerber
Der öffentliche Auftraggeber wird mindestens drei Bewerber zur zweiten Phase auswählen. Ob er mehr als die Mindestzahl einlädt, liegt im Ermessen des Auftraggebers, in diesem Fall erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 VgV die Auswahl der Bewerber nach Rangfolge der erzielten Punkte gemäß folgender objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien (Reduzierungskriterien):
Es sind mindestens 3 geeignete Referenzen vorzulegen. Die unter Abschnitt 3 d) genannten Tätigkeitsbereiche 1. bis 7. müssen durch Referenzen jeweils zumindest zweimal belegt werden (Mindestanforderung). Die unter Abschnitt 3 d) genannten Tätigkeitsbereiche 8. und 9. müssen durch Referenzen jeweils zumindest einmal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz/ein Referenzprojekt kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden. Allein für das Erreichen der Mindestanforderung werden keine Punkte vergeben.
Über die Mindestanforderungen hinaus gehende Abdeckungen der Tätigkeitsbereiche werden wie folgt bewertet:
| Tätigkeitsbereich | Punkte | Max. erreich- bare Punktzahl | Punkte des Bewerbers |
|---|---|---|---|
| 1. Bestandteil des Referenzprojekts war die strategische Konzeption und operative Umsetzung von Social-Media-Kampagnen mit der (Teil-)Zielgruppe von Menschen in der Altersgruppe 16-24 | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | 81 | |
| 2. Bestandteil des Referenzprojekts war die strategische Konzeption und operative Umsetzung von Onlinemarketing- Kampagnen | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | ||
| 3. Bestandteil des Referenzprojekts war die Konzeption sowie | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte |
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| redaktionelle Betreuung eines TikTok-Kanals | |||
|---|---|---|---|
| 4. Bestandteil des Referenzprojekts war die Konzeption sowie redaktionelle Betreuung eines Instagram-Kanals | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | ||
| 5. Bestandteil des Referenzprojekts waren der Aufbau und die Durchführung von Onlinemonitoringmaßnahme n sowie die Erstellung von Auswertungen zu Onlinekampagnen | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | ||
| 6. Bestandteil des Referenzprojekts war Projektleitung und umfangreiches Projektmanagement für mehrjährige Kampagnen | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | ||
| 7. Referenzprojekt war ein Projekt / Auftrag für Auftraggeber aus dem Bereich Hochschule / Bildung / Wissenschaft / Forschung | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | ||
| 8. Bestandteil des Referenzprojekts war die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Onlineangeboten, bei denen Entwicklungen im Bereich KI- gestützter Informationsangebote berücksichtigt wurden | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte | ||
| 9. Bestandteil des Referenzprojekts war die Konzeption und Umsetzung von nutzergenerierten Content-Formaten (User | Pro weitere Abdeckung des Tätigkeitsbereichs = 3 Punkte, max. 9 Punkte |
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| Generated Content) inkl. Coaching und Betreuung von Content-Erstellenden | |||
|---|---|---|---|
| Erreichte Punktzahl |
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, wird der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen dann nicht zu demselben Verfahren zugelassen werden, § 51 Abs. 3 Satz 3 VgV.
6 Kostenerstattung
Die Erstellung des Teilnahmeantrags wird nicht vergütet. Eine Auslagenerstattung erfolgt ebenfalls nicht.
7 Mitteilung gegenüber den Bewerbern
Unbeschadet des § 134 GWB teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber unverzüglich seine Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die Zuschlagserteilung mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür. Auf die Unterrichtungsmöglichkeit gemäß § 62 Abs. 2 VgV wird außerdem hingewiesen.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer/ von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen.
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8 Zuständige Stelle für Vergaberechtsverstöße
a) Zuständige Vergabekammer
Zuständige Vergabekammer für eine Nachprüfung von möglichen Vergaberechtsverstößen:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 228-9499-0 Fax: +49 228 9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de
URL: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=35 90536
b) Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
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