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Anlage BW1
Bewerbungsbedingungen
Bieterwettbewerb (VgV)
Fortführung und Weiterentwicklung einer Social-Media-
und Web-basierten Informations- und Werbekampagne zur
Steigerung der Auslandsmobilität von Studierenden an
deutschen Hochschulen
Vergabe-Nr. 350/2026
Bonn, den 28. September 2026
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Vergabeverfahrens .................................................... 3 2 Erstangebote ........................................................................................................................... 3 a) Inhalt .................................................................................................................................... 3 b) Form und Frist ................................................................................................................... 6 c) Prüfung der Erstangebote ................................................................................................... 7 3 Präsentation und Verhandlungsgespräche ........................................................................... 7 4 Endgültige Angebote ............................................................................................................... 7 a) Inhalt .................................................................................................................................... 8 b) Form und Frist ................................................................................................................... 8 c) Formelle Prüfung ................................................................................................................. 9 d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots .................................................................. 10 e) Ungewöhnlich niedrige Angebote .................................................................................... 13 5 Kostenerstattung .................................................................................................................. 14 6 Mitteilung gegenüber den Bietern ........................................................................................ 14 7 Auskünfte und Unklarheiten ................................................................................................. 15 8 Zuständige Stelle für Vergaberechtsverstöße ..................................................................... 15 a) Zuständige Vergabekammer ............................................................................................. 15 b) Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen ......................................................................... 15
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1 Allgemeine Hinweise zum Ablauf des Vergabeverfahrens
Das hier eingeleitete Bieterverfahren (zweite Stufe) wird in folgenden Phasen abgewickelt:
• Die Bieter reichen Erstangebote innerhalb der Angebotsfrist ein. Diese Erstangebote sind vorläufig und dienen als Grundlage für die Präsentation und Verhandlungsgespräche. Das Erstangebot einschließlich der Preise sind noch unverbindlich.
• Die Bieter stellen das Angebot vor und der DAAD führt Verhandlungsgespräche durch.
• Anschließend fordert der DAAD die Bieter auf, endgültige Angebote einzureichen.
2 Erstangebote
a) Inhalt
Die Erstangebote enthalten mindestens folgende Belege und Unterlagen:
Anschreiben, Vordruck in Anlage BW7 ist zu verwenden
Ausgefüllte Preistabelle, Anlage BW3 ist zu verwenden. Dem DAAD, einer gemeinnützigen Einrichtung der Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, werden üblicherweise Forschungsrabatte gewährt. Diese sind ggfs. in den Preisangaben in der Preistabelle zu berücksichtigen.
Zwei Arbeitsproben
Arbeitsprobe 1: Strategisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Social-Media- Kanäle
Hintergrund: Die Kampagne „studieren weltweit – ERLEBE ES!“ basiert maßgeblich auf nutzergeneriertem Content von studentischen Correspondents (Studierende deutscher Hochschulen, die von ihrem Studium oder Praktikum im Ausland berichten). Dieser Content wird über die Social-Media-Kanäle der Kampagne (aktuell: Instagram, TikTok, YouTube) ausgespielt. Monitoring- und Onlinemarketing-Maßnahmen liefern laufend Erkenntnisse zu Reichweite, Auffindbarkeit im digitalen Raum, Engagement und weiteren Erfolgsgrößen, die eng mit Coaching und Betreuung der Correspondents verzahnt sind.
Aufgabenstellung:
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Entwickeln Sie ein Konzept zur Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle der Kampagne.
Gehen Sie insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- Weiterentwicklung der Social-Media-Strategie mit Blick auf Reichweite, gute Auffindbarkeit im digitalen Raum und qualitatives Engagement sowie der authentischen Einbindung der Correspondents als Hauptersteller des Contents.
- Darstellung eines Prozesses, wie Erkenntnisse aus Monitoring und Onlinemarketing systematisch ausgewertet und für die Steuerung der Kanäle genutzt werden und dauerhaft in Coaching, Briefings und laufende Betreuung der Correspondents zurückfließen.
Formale Vorgaben: Die Darstellung der Arbeitsprobe darf einen Umfang von max. 20 DIN A4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkte, Zeilenabstand 1,5 nicht überschreiten. In der Seitenzahl enthalten sind Visualisierungen wie bspw. Screenshots, Grafiken und Schaubilder. Zusätzliche Anlagen sollen den Darstellungen nicht beigefügt werden. Beachten Sie, dass Links auf Internetseiten nicht berücksichtigt werden können.
Erwartungen des DAAD: • eine klare strategische Gesamtlinie für die Social-Media-Kanäle der Kampagne • Vorschläge, die das bestehende Kampagnenprofil sinnvoll weiterentwickeln • eine überzeugende Beschreibung der Verzahnung von Monitoring, Kanalstrategie und Arbeit der Correspondents • praxistaugliche, realistisch umsetzbare Prozesse für Rückkopplung, Feedback und Steuerung • erkennbares Verständnis für Zielgruppen, Kampagnenziele und Rahmenbedingungen einer öffentlich finanzierten Organisation
Arbeitsprobe 2: Digitale Weiterentwicklung der Kampagne im Zeitalter KI-gestützter Informationssuche
Hintergrund: Die Zielgruppen der Kampagne (vor allem Bachelor-Studierende sowie Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe) nutzen zunehmend KI-gestützte Angebote zur Informationsrecherche. Im Mittelpunkt der Kampagnenumsetzung stehen aktuell Social Media und Onlinemarketingmaßnahmen. Ergänzend bietet www.studieren-weltweit.de Einstiegs- und Hintergrundinformationen zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten. Berücksichtigen Sie, dass die Studierenden selbst Informationen generieren, z.B. als Correspondents der Kampagne, oder auch als Stipendiaten über ihre Berichtspflichten.
Aufgabenstellung: Skizzieren Sie ein Konzept zur digitalen Weiterentwicklung der Kampagne im Kontext veränderter Informationsrecherche und verstärkter Nutzung von KI-Angeboten durch die Zielgruppen.
Gehen Sie insbesondere auf folgende Aspekte ein:
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- Einschätzung der aktuellen und absehbaren Entwicklung der Informationssuche der Zielgruppen im digitalen Raum und deren Relevanz für die Kampagne.
- Ansatzpunkte, wie Social Media, Onlinemarketing und die Website www.studieren- weltweit.de weiterentwickelt werden können, um: • Sichtbarkeit und Auffindbarkeit auch in KI-gestützten Informationsumgebungen zu sichern • Nutzbarkeit, Relevanz und Vertrauenswürdigkeit der Angebote zu erhöhen.
- Erste, konzeptionell gehaltene Ideen, welche Arten von KI-Anwendungen perspektivisch eingesetzt werden könnten, um die Kampagne nutzerfreundlicher und hilfreicher zu gestalten (ohne technische Detailplanung).
Formale Vorgaben: Die Darstellung der Arbeitsprobe darf einen Umfang von max. 20 DIN A4-Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkte, Zeilenabstand 1,5 nicht überschreiten. In der Seitenzahl enthalten sind Visualisierungen wie bspw. Screenshots, Grafiken und Schaubilder. Zusätzliche Anlagen sollen den Darstellungen nicht beigefügt werden. Beachten Sie, dass Links auf Internetseiten nicht berücksichtigt werden können.
Erwartungen des DAAD: • eine fundierte Einschätzung der digitalen und KI-bezogenen Entwicklung der Informationssuche der Zielgruppen • konkrete Ansatzpunkte, wie die Kampagne im digitalen Raum zukunftsfähig positioniert werden kann • Vorschläge, die die verschiedenen digitalen Angebote der Kampagne und die Onlinemarketingmaßnahmen sinnvoll miteinander verzahnen • realistische, schrittweise denkbare Ideen für den Einsatz von KI-Anwendungen im Rahmen der Kampagne • ein Konzept, das Offenheit für Innovation zeigt und zugleich die Seriosität des DAAD als öffentlich finanzierte Organisation wahrt
Formelle Hinweise für alle Arbeitsproben: Wenn nicht anderweitig genannt, sind alle Arbeitsproben in deutscher Sprache abzufassen und sollen möglichst klar erkennen lassen, wie die Bieter die betreffenden Aufgaben im Falle der Zuschlagserteilung bewältigen werden. Die Vergabestelle bittet die Bieter, besonders darauf zu achten, eindeutige Formulierungen zu verwenden. Insbesondere muss der Bieter eindeutig zu verstehen geben, sich im Falle der Zuschlagserteilung zu den dargestellten Arbeitsschritten bzw. Verhaltensweisen zu verpflichten. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters.
Qualifikationsprofile des für die Auftragsausführung zu betrauenden Personals, Anlage BW6 ist zu verwenden Es sind mindestens 5 und höchstens 6 Qualifikationsprofile einzureichen. Dabei sind folgende Rollen abzudecken (Mindestanforderung!):
1 Geschäftsführer/in, Agenturleiter/in oder Standortleiter/in
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1 Strategisch-konzeptionelle Projektleitung 2 Social-Media-Redakteure/innen 1 Berater/in im Onlinemarketing
Deutsche Sprachkenntnisse auf Muttersprachlerniveau / gemäß C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder vergleichbar (Social-Media-Redakteur/in), für alle weiteren Positionen C1, nachgewiesen durch Zertifizierung oder Eigenerklärung
Mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung und fachliche Kenntnisse in Bezug auf die geforderten Leistungen (nur für strategisch-konzeptionelle Projektleitung)
Hinweis: Sollten Sie ein Qualifikationsprofil für ein Teammitglied einreichen, das nicht bei Ihnen fest angestellt ist, sondern auf freiberuflicher Basis arbeitet, ist von diesem Teammitglied neben dem Qualifikationsprofil nachzuweisen, dass Ihnen das Teammitglied tatsächlich zur Verfügung stehen wird. Zur Nachweisführung kann eine Verpflichtungserklärung gemäß Anlage TW8 eingereicht werden.
Verzeichnis der Unterauftragsvergaben, soweit Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen. Anlage TW7 ist zu verwenden.
Die vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten.
b) Form und Frist
Das Angebot sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen (eine Kopie als pdf reicht aus).
Angabe von Schutzrechten: Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt oder Gegenstand eines Rechtsstreits sind (z.B. Patentverletzungsverfahren). Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten (vgl. § 53 Abs. 8 VgV).
Die Angebote können nur elektronisch in Textform eingereicht werden. Dazu müssen Sie sich einmalig bei der e-Vergabe-Plattform registrieren www.evergabe-online.de
Das Angebot und sämtliche geforderten Erklärungen und Belege sind auf die die Plattform hochzuladen und einzureichen. Auf dem Angebotsschreiben hat unbedingt die Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, zu erfolgen (Anlage BW7). Das Angebot muss spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben genannten Frist eingegangen sein.
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c) Prüfung der Erstangebote
Der Auftraggeber öffnet die Angebote nach Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist mit mindestens zwei Vertretern gemeinsam an einem Termin und prüft diese zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit.
| Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. | |||
|---|---|---|---|
| Der Aufraggeber wird keine Unterlagen nachfordern. |
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den Erfordernissen des Abschnitts 2 a) und b) genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- nicht zugelassene Nebenangebote.
3 Präsentation und Verhandlungsgespräche
Der Termin für die Angebotspräsentation und Verhandlungsgespräche wurde den Bietern mit separatem Schreiben mitgeteilt.
Die Bieter präsentieren darin das Angebot und stellen das Team vor. Die Präsentation fließt in die Bewertung der endgültigen Angebote ein (siehe unten).
Der Termin dient auch dazu, etwaige verbleibende Unklarheiten zu beseitigen. Die Bieter können auch Änderungswünsche an der Leistungsbeschreibung, dem Preisblatt und den Vertragsbedingungen anbringen, sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der DAAD die Änderungswünsche auch umsetzt. Es besteht für beide Seiten die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Der DAAD legt Wert darauf, dass das angebotene Team bei dem Termin persönlich anwesend ist.
4 Endgültige Angebote
Im Anschluss an die Präsentation und Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, endgültige Angebote einzureichen.
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a) Inhalt
Die endgültigen Angebote enthalten mindestens folgende Belege und Unterlagen:
Anschreiben, Vordruck in Anlage BW7 ist zu verwenden
Ausgefüllte Preistabelle, Anlage BW3 ist zu verwenden. Dem DAAD, einer gemeinnützigen Einrichtung der Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, werden üblicherweise Forschungsrabatte gewährt. Diese sind ggfs. in den Preisangaben in der Preistabelle zu berücksichtigen.
Zwei Arbeitsproben, in denen mindestens zu folgenden Anforderungen/Kriterien Ausführungen enthalten sind (Erwartungen des Auftraggebers):
Siehe Ziffer 2 Erstangebote
Qualifikationsprofile des für die Auftragsausführung zu betrauenden Personals, Anlage BW6 ist zu verwenden
Siehe Ziffer 2 Erstangebote
Verzeichnis der Unterauftragsvergaben, soweit Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden sollen. Anlage TW7 ist zu verwenden.
Die vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten.
Wichtiger Hinweis: Beachten Sie unbedingt, dass die endgültigen Angebote sämtliche Formerfordernisse einhalten. Die endgültigen Angebote sind verbindlich. Es dürfen keine unzulässigen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden. Vermeiden Sie vor allem Änderungen an der Preistabelle, der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
b) Form und Frist
Das Angebot sowie sämtliche beizubringende Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen (eine Kopie als pdf reicht aus).
Angabe von Schutzrechten: Der Bieter hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt oder Gegenstand eines Rechtsstreits sind (z.B. Patentverletzungsverfahren). Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten (vgl. § 53 Abs. 8 VgV).
Die Angebote können nur elektronisch in Textform eingereicht werden. Dazu müssen Sie sich einmalig
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bei der e-Vergabe-Plattform registrieren www.evergabe-online.de
Das Angebot und sämtliche geforderten Erklärungen und Belege sind auf die die Plattform hochzuladen und einzureichen. Auf dem Angebotsschreiben hat unbedingt die Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, zu erfolgen (Anlage BW7). Das Angebot muss spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben genannten Frist eingegangen sein.
c) Formelle Prüfung
Der Auftraggeber öffnet die Angebote nach Ablauf der jeweiligen Angebotsfrist mit mindestens zwei Vertretern gemeinsam an einem Termin und prüft diese zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit.
| Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Wichtiger Hinweis: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. | |||
|---|---|---|---|
| Der Aufraggeber wird keine Unterlagen nachfordern. |
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die Erfordernissen des Abschnitts 4 a) und b) nicht genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Bieter einbezieht, gelten zu keinem Zeitpunkt und werden nicht Vertragsbestandteil.
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d) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses. Dabei sind folgende Zuschlagskriterien und Gewichtungen vorgesehen:
| Alleiniges Zuschlagskriterium sind Preis/Kosten. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Preis/Kosten, maximal 30 Punkte erreichbar zu folgendem Festpreis/Festkosten: und: | |||||||
| Qualitative Zuschlagskriterien, maximal 70 Punkte erreichbar. | |||||||
| Arbeitsprobe 1 | 20 Punkte | ||||||
| Arbeitsprobe 2 | 20 Punkte | ||||||
| Team | 10 Punkte | ||||||
| Präsentation | 20 Punkte | ||||||
| (…) | |||||||
| Umweltbezogene Zuschlagskriterien, maximal … | |||||||
| Soziale Zuschlagskriterien, maximal … |
(a) Preis Insgesamt können in der Bewertung des Preises maximal 30 Punkte erzielt werden. Bei der Ermittlung des Gesamtpreises werden die in der Preistabelle ggfs. angegebene Gewichtungen sowie Skonto berücksichtigt. Der niedrigste auskömmliche Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl, d.h. 30 Punkte. Die diesem Preis nachfolgenden (d.h. höheren) Preise erhalten entsprechend weniger (anteilig, im Verhältnis zum niedrigsten Preis) Punkte.
Beispiel (Preise fiktiv!):
Bieter 1 bietet einen (auskömmlichen) Gesamtpreis von 1.000,00 € an. Es wird unterstellt, dass Bieter 1 das günstigste Preisangebot abgegeben hat. Bieter 1 erhält somit die vollen 30 Preispunkte.
Bieter 2 bietet 1.235,00 €. Die Differenz beträgt in diesem Fall 23,5 %. Damit erhält dieser Bieter 76,5 % entsprechend 22,95 gerundet 23 Preispunkte (Preispunktzahl Bieter 2 = 30 Preispunkte x (1- ((Angebotspreis Bieter 2 - niedrigster Angebotspreis) /niedrigster Angebotspreis)))
Die Ergebnisse werden auf die erste Nachkommastelle kaufmännisch gerundet.
Bei einem negativen Ergebnis ist die Punktzahl stets 0.
| Abstand in % | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| Bieter 1 | 1.000 € | 30,0 | |
| Bieter 2 | 1.235 € | 23,50% | 23,00 |
| Bieter 3 | 1.450 € | 45,00% | 16,5 |
| Bieter 4 | 1.825 € | 82,50% | 5,3 |
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(b) Arbeitsproben Die Qualität der Arbeitsproben wird nach den Ausführungen der Bieter zu den Anforderungen / Kriterien unter Abschnitt 4a) bewertet. Sind unter Abschnitt 4a) Mindestanforderungen festgelegt und wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Punkteermittlung erfolgt anhand des nachfolgenden Wertungsschemas.
| Die Arbeitsprobe des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Eine Bewertung mit 5 Punkten erfolgt, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise (z.B. sehr kreative Ideen) dienlich ist und dies in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht. | 5 Punkte |
|---|---|
| Die Arbeitsprobe des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Eine Bewertung mit 4 Punkten erfolgt, wenn die genannten Anforderungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. | 4 Punkte |
| Die Arbeitsprobe des Bieters entspricht im Wesentlichen den Anforderungen. Eine Bewertung mit 3 Punkten erfolgt, wenn die genannten Anforderungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. | 3 Punkte |
| Die Arbeitsprobe des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Eine Bewertung mit 2 Punkten erfolgt, wenn die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme eine zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. | 2 Punkte |
| Die Arbeitsprobe entspricht nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Eine Bewertung mit einem Punkt erfolgt, wenn die genannten Anforderungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfen aufweist, das Konzept bzw. der Konzeptteil also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. | 1 Punkt |
| Die Arbeitsprobe wird mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. | 0 Punkte |
Die erreichte Punktzahl bei der jeweiligen Arbeitsprobe wird bei Arbeitsprobe 1 und 2 jeweils mit dem Faktor 4 multipliziert. Es können damit insgesamt maximal 20 Punkte je Arbeitsprobe erreicht werden
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(c) Team Die Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals wird nach den unter Abschnitt 4a) geforderten Qualifikationsprofilen bewertet. Sind unter Abschnitt 2.a) an das Personal Mindestanforderungen festgelegt und wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bewertungskriterien und Erwartungshaltung des DAAD sind nachstehender Tabelle zu entnehmen:
| Kriterium | Erwartungshaltung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| (1) Erfahrung des Teams mit vergleichbaren Projekten | Die persönlichen Projektreferenzen als Team weisen Erfahrung in der Konzeption, Durchführung und Projektleitung von Online- und Social-Media-Informations- und Werbekampagnen (u.a. für Zielgruppen in der Altersgruppe 16-24), im Coaching und in der zielgruppengerechten Begleitung von Personen, die als Laien oder semiprofessionell Content erstellen, in der Durchführung von Onlinemarketingmaßnahmen, in medialen Projekten im Bereich Hochschule / Bildung / Wissenschaft / Forschung sowie in der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Onlineangeboten, bei denen Entwicklungen im Bereich KI-gestützter Informationsangebote berücksichtigt wurden, auf. | ||||
| (2) Einschlägige Qualifikationen | Die Mitglieder des Teams verfügen über eine einschlägige Ausbildung zu den geforderten Leistungen. Einzelne Mitglieder verfügen über internationale Erfahrungen in Form eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthaltes zu Studien-, Praktikums- oder beruflichen Zwecken. Die Mitglieder des Teams können Fortbildungsmaßnahmen und sonstige zusätzlich erlangte Qualifikationen nachweisen, die für die Durchführung der gewünschten Leistungen nützlich sind. |
Die Punkteermittlung eines jeden Kriteriums erfolgt anhand des nachfolgenden Wertungsschemas.
| Erwartungshaltung des DAAD wird übertroffen | 5 Punkte |
|---|---|
| Erwartungshaltung des DAAD wird vollständig erfüllt | 4 Punkte |
| Erwartungshaltung des DAAD wird größtenteils nahezu vollständig erfüllt | 3 Punkte |
| Erwartungshaltung des DAAD wird nahezu vollständig erfüllt | 2 Punkte |
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| Erwartungshaltung des DAAD wird gering erfüllt | 1 Punkt |
|---|---|
| Erwartungshaltung des DAAD wird gar nicht erfüllt | 0 Punkte |
Es können somit insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden.
(d) Präsentation Die Bieter präsentieren darin das Angebot und stellen das Team vor. Der Auftraggeber bewertet den Gesamteindruck der Bieterpräsentation anhand des Grads der Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der Vor- und Darstellung des Angebots, der Kommunikationsfähigkeit und des Problembewusstseins/Verständnisses bei Rückfragen. An der Präsentation hat mindestens die strategisch-konzeptionelle Projektleitung und insgesamt mindestens die Hälfte des Teams (bei ungerader Zahl aufgerundet) teilzunehmen, andernfalls erfolgt eine Herabstufung der Bewertung um eine Wertungsebene.
| Sehr hoher Grad | 5 Punkte |
|---|---|
| Hoher Grad | 4 Punkte |
| Mittlerer Grad | 3 Punkte |
| Noch befriedigender Grad | 2 Punkte |
| Mangelhafter Grad | 1 Punkte |
| Sehr geringer Grad | 0 Punkte |
Die erreichten Punkte werden mit dem Faktor 4 multipliziert (Gewichtung). Es können somit maximal 20 Punkte erreicht werden.
Der Auftraggeber nimmt die Punktevergabe bei den Leistungskriterien mit größter Sorgfalt und in Relation zu allen wertbaren Angeboten vor. Die bei den Zuschlagskriterien erreichten Punktzahlen werden addiert.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Haben zwei Bieter dieselbe Punktzahl, entscheidet die höhere Punktzahl beim Preis.
e) Ungewöhnlich niedrige Angebote
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig („unauskömmlich“), verlangt der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung, vgl. § 60 VgV.
Im Rahmen der Aufklärung prüft der öffentliche Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen.
Die Prüfung kann insbesondere betreffen:
- die Wirtschaftlichkeit des Fertigungsverfahrens einer Lieferleistung oder der Erbringung der Dienstleistung,
- die gewählten technischen Lösungen oder die außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die das Unternehmen bei der Lieferung der Waren oder bei der Erbringung der Dienstleistung verfügt,
- die Besonderheiten der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung,
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- die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, oder
- die etwaige Gewährung einer staatlichen Beihilfe an das Unternehmen.
Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Er wird das Angebot ablehnen, wenn er festgestellt hat, dass der Preis oder die Kosten des Angebots ungewöhnlich niedrig sind, weil Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden, vgl. § 60 Abs. 3 VgV.
Stellt der öffentliche Auftraggeber fest, dass ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, weil der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, so lehnt der öffentliche Auftraggeber das Angebot ab, wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde, vgl. § 60 Abs. 4 VgV.
5 Kostenerstattung
Die Erstellung des Angebots und die Teilnahme an der Präsentation wird pauschal mit 2.000 Euro zzgl. USt. vergütet. Eine Auslagenerstattung erfolgt nicht.
6 Mitteilung gegenüber den Bietern
Der Auftraggeber informiert gemäß § 134 GWB unverzüglich diejenigen Bieter auf elektronischem Weg oder per Fax, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dies gilt auch für Bewerber, falls diesen zuvor keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde.
Der Auftraggeber wird den Vertrag nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen abschließen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen.
Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer/ von der bisherigen Auftragnehmerin zu tragen.
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7 Auskünfte und Unklarheiten
Sollten in den Vergabeunterlagen nach Ansicht der Bieter Unklarheiten oder Widersprüche enthalten sein, haben diese den Auftraggeber – etwa in Form einer Frage – unverzüglich darauf hinzuweisen. Offensichtliche Unklarheiten und Widersprüche, auf welche ein Bieter trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nicht hinweist, gehen zu seinen Lasten.
Fragen und Hinweise sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Fragen sind spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben genannten Frist zu stellen. Später gestellte Fragen brauchen nicht beantwortet werden.
8 Zuständige Stelle für Vergaberechtsverstöße
a) Zuständige Vergabekammer
Zuständige Vergabekammer für eine Nachprüfung von möglichen Vergaberechtsverstößen:
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon: +49 228-9499-0 Fax: +49 228-9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
URL: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=35 90536
b) Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
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Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
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