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Besondere Bewerbungsbedingungen
Offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) über
Fortschreibung der Arbeitgebermarke BND und Entwicklung sowie
Umsetzung von Kommunikationsleistungen für den
Bundesnachrichtendienst
Az. B 12.21 - 0114/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Referat B 12 Brühler Straße 3 53119 Bonn
Telefon +49 22899 610-1025 Fax +49 228 99 61087-1000
E-Mail christian.groth@bescha.bund.de
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 05.09.2025
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Inhaltsverzeichnis
-
Einleitung .................................................................................................................................. 3
-
Verzeichnis der einzureichenden Dokumente .......................................................................... 3
-
Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ..................................................... 4
3.1 Durchführung des Verfahrens .......................................................................................... 4
3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ......................................................................................... 4
3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung ........................................................... 5
3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung ......................................................................... 5
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV ........................ 5 3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise ...................................... 7
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................... 7
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland ................................................................ 7
3.5.3 Unternehmensdaten ......................................................................................... 7
3.5.4 Eigenerklärung Auftragsverarbeitung ............................................................... 8
3.6 Eintragung der Preise im Leistungsverzeichnis ................................................................. 8
3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung ......................................................................... 8
3.8 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................ 9
3.8.1 Angemessenheit der Preise ............................................................................... 9
3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ..................................................... 9
3.9 Rechtsbehelfsbelehrung ................................................................................................. 10
- Vertragsunterlagen ................................................................................................................. 10
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1. Einleitung
Die allgemeinen und die besonderen Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ (ABB). Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI formuliert. Soweit im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der ABB vor.
2. Verzeichnis der einzureichenden Dokumente
Ihnen werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insgesamt 21 Dokumente als Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Im nachfolgenden Verzeichnis sind die von Ihnen mit dem Angebot zu übermittelnden Dokumente aufgelistet. Geforderte Unterlagen, für die kein Formular vorgesehen ist, sind von Ihnen zu erstellen und z. B. eingescannt als PDF-Datei einzureichen. Die Originale müssen auf Verlangen des Beschaffungsamtes des BMI vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie alle während des Verfahrens eintretenden Umstände, die Einfluss auf Ihre Eignung und Ihre sonstigen Erklärungen haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitteilen müssen – insbesondere, wenn hierdurch die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt dann erneut in eine Eignungsprüfung ein, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Nachweise und Erklärungen bestehen, kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.
Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:
| Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" | ||
|---|---|---|
| Angabe der Hauptansprechpersonen und personenbezogene Referenzen (Eigenerklärung) | ||
| (vom Bieter selbst zu erstellen) gem. Ziffer 3.4.1.1 | ||
| Nachweise und Erklärungen zur Eignung, hier: Vordruck Referenzen gem. Ziffer 3.4.1.2 | ||
| Eigenerklärung Ausschlussgründe | ||
| Eigenerklärung Sanktionen Russland | ||
| Anlage Unternehmensdaten | ||
| Eigenerklärung Auftragsverarbeitung | ||
| Antworten-Katalog zu den Leistungskriterien (vom Bieter selbst zu erstellen) |
Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich:
Bewerber Bietergemeinschaftserklärung
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
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Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Anlage Unternehmensdaten (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen:
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben)
Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben)
Anlage Unternehmensdaten (siehe oben)
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe zusätzlich:
| Anlage Unteraufträge Hinweis: Die konkrete Benennung der Unterauftragnehmer muss spätestens vor Zuschlagserteilung erfolgen. | ||
|---|---|---|
| Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. | ||
| Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des | ||
| Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung | ||
| Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung | ||
| Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer | ||
| Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des | ||
| Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung. |
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte unter Bezugnahme auf die entsprechenden Unterlagen konkret mit, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind.
3. Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren
3.1 Durchführung des Verfahrens
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der VgV.
3.2 Fragen zum Vergabeverfahren
Soweit Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.8 der ABB.
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3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der strategischen Kommunikationsberatung, der Planung und Durchführung kommunikativer Maßnahmen (insb. Kampagnen) sowie die Fortschreibung der Arbeitgebermarke BND inkl. Entwicklung sowie Umsetzung von Kommunikationsleistungen für den Bundesnachrichtendienst. Dazu gehören insbesondere Print-, Online- und Bewegtbildmaßnahmen.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.
3.4.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.1.1 Angabe der Hauptansprechpersonen und personenbezogene Referenzen (Eigenerklärung)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Eigenerklärung mit Angaben zur Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (die Eigenerklärung ist vom Bieter selbst zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen). Stellen Sie die Leistungsfähigkeit der Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung für den Auftragsgegenstand und die hierfür relevanten Erfahrungen in der Eigenerklärung dar.
Zur Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung bzw. ihren Referenzen sind mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung einzureichen, die von der Hauptansprechperson bzw. Stellvertretung jeweils hauptverantwortlich betreut wurden. Es gelten die Anforderungen und zu tätigenden Angaben an die benannten Referenzen analog Ziffer 3.4.1.2.
Zusätzlich ist zur Hauptansprechperson inkl. Stellvertretung folgende Angabe zu machen:
● Darstellung der Berufserfahrung im Bereich Kunden- und Projektmanagement sowie Employer-Branding/-Campaigning [Anforderung: mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Kunden- und Projektmanagement sowie Employer-Branding/-Campaigning]
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3.4.1.2 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). ● Die genannten Referenzprojekte müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Ein nicht vollständig abgeschlossenes Referenzprojekt kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn es mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. ● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
○ Bei allen Referenzen muss es sich um die Konzeption und Umsetzung von Employer-Branding-Kampagnen handeln, innerhalb derer sowohl klassische als auch digitale als auch Social-Media-Kanäle bespielt wurden. ○ Die Referenzen müssen einen Mindestauftragswert von jeweils 150.000 Euro netto aufweisen (Agenturhonorar). ○ Mindestens eine der Referenzen (Kampagnen) muss die Konzeption und technische Umsetzung einer Karriere-Website mit einem anteiligen Auftragswert in Höhe von mind. 30.000 Euro beinhalten. ○ Mindestens eine der Referenzen (Kampagnen) muss die Konzeption und Umsetzung von einem oder mehreren Videos mit einem anteiligen Auftragswert in Höhe von insgesamt mind. 25.000 Euro beinhalten.
● Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
● Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach.
Wichtig (!): Für die Referenzen ist die PDF-Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
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Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“.
3.5.3 Unternehmensdaten
Die Anlage „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
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Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage „Unternehmensdaten“ für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
3.5.4 Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Das Vergabeverfahren wird zugunsten eines oder mehrerer Bedarfsträger durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Bedarfsträger für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
3.6 Eintragung der Preise im Leistungsverzeichnis
Ihre Angebotspreise tragen Sie bitte in die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ ein.
Die Preise müssen alle von der Leistungsbeschreibung aufgestellten Forderungen umfassen – sowohl die Eigenleistungen des Bieters als auch die von Unterauftragnehmern oder von Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringenden Leistungen.
Es ist keine Unterschrift/Signatur erforderlich!
Technischer Hinweis:
Für die Bearbeitung der Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ benötigen Sie das AI LV-Cockpit. Unter http://www.lv-cockpit.de können Sie das AI LV-Cockpit installieren bzw. aktualisieren.
Überprüfen Sie Ihre Eingaben über das "Prüfen"-Symbol in der Symbolleiste.
Wenn Sie Ihre Eingaben in der Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ abgeschlossen haben, speichern Sie die Datei unter einem neuen Dateinamen. Ihr Angebot darf nur eine Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ (die von Ihnen neu benannte Datei) enthalten. Die leere Ursprungsdatei darf in keinem Fall in Ihrem Angebot enthalten sein!
Wandeln Sie die Datei bitte nicht in ein PDF-Dokument um.
3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung
Legen Sie bitte alle im Dokument „Kriterienkatalog Leistung“ geforderten Erklärungen (Bearbeitung der Aufgabenstellungen) mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument „Kriterienkatalog Leistung“ Bezug zu nehmen.
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Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
3.8 Prüfung und Wertung der Angebote
Nach Ablauf der Angebotsfrist und Angebotsöffnung werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach den §§ 123, 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, sowie gemäß § 57 VgV oder aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.
3.8.1 Angemessenheit der Preise
Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das Beschaffungsamt des BMI vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise oder die Kosten des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das Beschaffungsamt des BMI die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, kann der Bieter ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.
3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Die Vergabestelle wendet folgende Zuschlagskriterien an:
● Voraussichtliche Qualität der Leistung
Für die Konzeptbewertung kann eine maximale Leistungskennzahl von 100 erreicht werden. Die Punktzahlen werden nach der folgenden Formel gewichtet:
𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑘𝑒𝑛𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐼ℎ𝑟𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑠 ∗70 𝑚𝑎𝑥𝑖𝑚𝑎𝑙 𝑒𝑟𝑟𝑒𝑖𝑐ℎ𝑏𝑎𝑟𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑘𝑒𝑛𝑛𝑧𝑎ℎ𝑙
● Preise gemäß den Angaben im Angebot
Die Summe der Einzelpreise des Angebotsformulars (inkl. der Option sowie der gesetzlichen Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer und Skontoabzug) fließt mit 30 Maximalpunkten in die Bewertung der Angebote der geeigneten Bieter ein. Dabei erhält das preisgünstigste Angebot die Maximalpunktzahl 30. Für die Ermittlung der Vergleichspreise im Rahmen der Angebotsauswertung werden 19 % Umsatzsteuer zugrunde gelegt. Die Punktzahlen werden nach folgender Formel berechnet:
Summe der Einzelpreise des Leistungsverzeichnis 𝑑𝑒𝑠 𝑔ü𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑛 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠 ∗30 Summe der Einzelpreise des Leistungsverzeichnis 𝐼ℎ𝑟𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
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Bitte beachten Sie, dass eine Skontofrist von weniger als zehn Tagen bei der Auswertung der Angebote keine Berücksichtigung findet.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes der Bieter in der engeren Wahl erfolgt anschließend die Addition der für die voraussichtliche Qualität der Leistung und für die Preise gemäß den Angaben im Angebot jeweils erzielten Punkte. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das auf diese Weise die höchste Punktzahl erreicht.
3.9 Rechtsbehelfsbelehrung
Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Rechtsbehelfsbelehrung“.
4. Vertragsunterlagen
Mit der Zuschlagserteilung wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung finden Sie in den Dokumenten, die als Anlagen beiliegen.
Hinweise zur E-Rechnung
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 ERechV geregelt. Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/ und in der Anlage „Info E-Rechnung“.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.
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